Protokoll der Sitzung vom 30.01.2013

(Allgemeine Unruhe)

Liebe Kollegen, bitte ein wenig ruhiger.

Die Mehrbelastung der Mentorinnen und Mentoren, die immens angestiegen ist, wird durch ein Praxissemester sicher nicht weniger. Mit einem solchen Vorhaben müssten also auch Stellen geschaffen werden. Davon haben wir noch kein Wort gehört.

Ebenso wenig ist bislang über die gemeinsame fachliche Reflexion und über eine notwendige Nachbereitung des Praxissemesters gesprochen worden. Beides muss Bestandteil eines solchen sein. Doch wer soll dies wie machen? Wo kommen die Ressourcen dafür her?

Auch die tatsächliche Umsetzung wirft Fragen auf: An welchen Schulen sollen Praxissemester erprobt werden? Wie wird die Verteilung der Studierenden auf die einzelnen Schulen geregelt? Müssen sich die Studierenden bewerben? Haben die Studierenden ein Mitspracherecht, an welcher Schule sie so ein Semester absolvieren müssen oder wollen? Wie wird die erlebte Praxis in den aktuellen und in den weiteren Studienverlauf eingebracht?

Meine Damen und Herren, meine Rede mutiert zu einer Fragestunde. Auch die SPD hatte letzte Woche eine ganze Reihe von Fragen zu diesem Thema aufgeworfen.

Ich werde Sie nicht weiter mit Fragen löchern. Der Gesetzentwurf müsste eigentlich auf diese Fragen hin noch einmal überarbeitet werden, damit er mehr an Substanz gewinnt und es wert ist, dass man ihn hier debattiert. Ich möchte ein wenig über den Gesetzentwurf hinausschauen.

Blinder Aktionismus durch undurchdachte und nicht zu Ende gedachte Gesetzentwürfe durchzieht seit einiger Zeit Ihre gesamte Bildungspolitik. Es ist ja verständlich, dass Sie zum Ende einer Legislaturperiode Projekte abschließen möchten.

Das Lehrerbildungsgesetz ist so ein Projekt mit dem Schild „Baustelle“ davor. Aber völlig aus der Luft gegriffen, eine dieser Baustellen als Projekt herauszugreifen und es dann überstürzt und undurchdacht gegen jeden Widerstand durchzuboxen – das zeugt von einem politischen Verständnis, bei dem sich mir die Nackenhaare sträuben.

Vielleicht ist diese Hauruck- und Von-hinten-durch-dieBrust-ins-Auge-Methode auch noch dem erzwungenen Wechsel an der Spitze und in mehreren Abteilungen des Kultusministeriums geschuldet. Aber da wird es gefährlich, denn Zigtausende sind von einem solchen unprofessionellen Vorgehen betroffen.

Bildungspolitik ist doch kein Hobby, in dem man mal dieses und mal jenes ausprobiert. Gerade die Bildungspolitik muss doch zusammen mit den Akteuren und den Betroffenen gestaltet werden. Aus diesem Grund haben wir auch die morgige Aktuelle Stunde zum Thema Bildungsbevormundung beantragt.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Ministerin, wenn Sie hier ein durchdachtes Konzept eines koordinierten, finanziell unterlegten und praktisch durchdachten Praxissemesters vorlegen, sind wir für Ihre Gedanken offen. Aber bis dahin braucht es Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern, mit Mentorinnen und Mentoren, mit den Hochschulen, mit den Studienseminaren und auch mit den Studierendenvertretungen.

Machen Sie sich bitte Gedanken über die Kosten und Etatfinanzierung, über die Studierendenzahlen; denn es gibt durchaus Prognosen, die eine Schätzung zulassen. Und dann diskutieren wir an gleicher Stelle weiter. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Cárdenas. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Habermann von der SPDFraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Ich glaube, das wäre eine passende Überschrift für diesen Gesetzentwurf. Herr Irmer, weil ich weiß, dass das Praxissemester ein Herzensanliegen von Ihnen ist und Sie in den letzten Jahren viel daran gearbeitet haben, bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie dieses Gesetz hier nicht als großen Wurf verkauft, sondern erklärt haben: Wir gehen in die Richtung eines Praxissemesters. – Ich glaube, das ist auch zutreffender zu dem, was wir hier vorgelegt bekommen haben.

(Beifall bei der SPD)

Gemessen am Koalitionsvertrag, in dem angekündigt wird, die Lehrerausbildung werde grundlegend mit dem Ziel von mehr Praxisbezug unter Beibehaltung des hohen fachlichen Niveaus reformiert, ist das Ergebnis – das werden auch Sie mir zugestehen – recht bescheiden ausgefallen. Dass mehr Praxis für alle Studierenden eine gute Sache und wichtig ist für Berufsfindung und Berufswahl und die Selbstvergewisserung, dass die Wahl auch die richtige war, darin sind wir uns alle einig.

Herr Irmer, was den Gesetzentwurf anbetrifft, ist es aber auch das Eingeständnis, dass im Moment ein in Hessen flächendeckendes Praxissemester auch daran scheitert, dass Sie nicht darstellen können, wie Sie die notwendigen Ressourcen und die organisatorischen Grundlagen dafür schaffen wollen. Deswegen haben wir jetzt einen Modellversuch an drei Universitäten, an drei Standorten und für drei verschiedene Fachrichtungen.

Trotz allem, auch wenn es eine geringere Studierendenzahl betrifft, sind viele Fragen in diesem Gesetzentwurf offen geblieben. Ich will einige davon aufgreifen, weil Sie, da es wieder einmal ein Fraktionsgesetzentwurf ist, niemandem von den Fachleuten draußen im Lande die Gelegenheit gegeben haben, diese Fragen zu stellen, bevor der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden ist.

Wir haben einen Modellversuch. Es wird nirgendwo vermerkt, wie lange der Modellversuch dauern soll, um die Auswertung in eine Regelüberführung in ein Praxissemester umzuleiten. Dazu gibt es keine Antwort. Wir haben an den drei Standorten ca. 20.000 Studierende für alle Lehrämter. Sie geben keine Zahl an, wie viele Studierende voraussichtlich betroffen sein werden, wenn dieser Modellversuch im Jahre 2014 im Herbstsemester beginnen soll.

Ich denke, diese Hochrechnung muss unbedingt vorliegen, denn es geht auch darum, wie viele Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Studierenden möchten gerne wissen, wie sie diese Praktikumsplätze bekommen, wer die Praktikumsplätze akquiriert, und letztlich auch, wer die Kosten dafür übernimmt, dass dieses Praktikumssemester auch so durchgeführt werden kann, dass es den Studierenden etwas bringt.

Sie geben keine Antwort darauf, wie die Mentoren entlastet werden und wie viele zusätzliche Mentoren gewonnen werden müssen.

Welche Rolle spielen die Studienseminare? Herr Irmer, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es ein Ziel sein muss, die Arbeit der Universitäten mit der Arbeit der Studienseminare zu verzahnen und diese in die erste Ausbildungsphase einzubeziehen. Kein einziges Wort dazu findet man in Ihrem Gesetzentwurf. Es gibt lediglich wieder den Hinweis, dass alles in einer Verordnung geregelt wird. Das ist sehr unbefriedigend.

Es gibt auch keine Antwort darauf, welche Maßnahmen an den Schulen erforderlich sind, um wirklich ein angeleitetes Praktikum mit Begleitung einer Lehrkraft im Unterricht sicherzustellen. Das kostet Zeitkontingente. Diese müssen beziffert und den Schulen zur Verfügung gestellt werden.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, auf diese Fragen werden wir in der weiteren Beratung Antworten erwarten. Sicherlich werden das auch die Anzuhörenden tun. Nach fünf Jahren – ich sage nicht: nach 14 Jahren –, seitdem das Thema Praktikumssemester bei Ihnen in der Diskussion ist, ist es keine Antwort, wenn immer der Verweis darauf kommt, dass alles in einer Verordnung geregelt wird. Sie hatten lange genug Zeit, um sich über die Praktikabilität Ihrer Vorschläge klar zu werden und entsprechende Signale zu geben, wie das Ganze in der Realität umgesetzt und finanziert werden soll.

(Beifall bei der SPD)

Ich will noch einmal auf die grundlegende Reform zurückkommen, die Sie angekündigt haben. Auch da haben Sie viel Zeit verschwendet; denn Sie haben die Chance verpasst, aus den Erfahrungen und den Konzepten unserer hessischen Standorte zu lernen und eine Reform zu entwickeln, die den Begriff „grundlegend“ wirklich verdient. Praktikumsbezug und Praktikumserfahrungen sind das eine, aber Lehrkräfte und junge Studierende müssen noch anderes Rüstzeug erhalten, um gut gerüstet vor einer Klasse stehen und Schüler und Schülerinnen gut unterrichten zu können. Dazu gehört unter anderem, dass didaktische Fragestellungen mehr in den Vordergrund gerückt werden, so wie es die Universität Frankfurt in ihrem neuen Lehrerbildungskonzept versucht. Dazu gehört auch, flexible Praktikumsphasen anzubieten, wie es die Uni Kassel längst macht, die bereits seit Jahren Praktikumssemester in ihrem Angebot hat.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir müssen auch darüber diskutieren, wie man ein Assessment vor dem Studium betreibt, damit nicht zu viele Studierende schon am Anfang die falsche Wahl treffen. Es gibt Beispiele für AssessmentVerfahren. Diese hätte man in eine Reform einbringen können. All das ist versäumt worden, all das ist in den letzten Jahren nicht gemacht worden. Deswegen haben wir einen unzureichenden Gesetzentwurf, der nur dazu dient, darzustellen: Wir haben das getan, was wir angekündigt haben. – Es tut mir leid, das wird die Lehrerbildung in Hessen nicht grundlegend weiterbringen, Herr Irmer.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Habermann. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatsministerin Beer. Bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin froh, dass wir so weit einig sind, dass die frühere Verzahnung von Studien und Praxis eine gute Sache ist, und dass wir uns gemeinsam auf den Weg begeben wollen. Genau so habe ich den Beschluss aus dem Jahr 2011 verstanden. Es ist sinnvoll, ein Praxissemester in der ersten Ausbildungsphase der Studierenden einzuführen. Im Hinblick auf den Kollegen Wagner darf ich aber kurz hinzufügen: Es ist nicht so, dass es bis dato keine Praxisanteile gegeben hätte. Die Behauptung, in den letzten 14 Jahren sei nichts passiert, ist schlichtweg falsch.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Praxissemester nicht!)

Es hat drei Blockpraktika gegeben. Die Diskussion ging letztendlich darum, ob man die Blockpraktika zu einem Semester zusammenführen sollte, so wie es dann 2011 in diesem Hause beschlossen worden ist, oder ob man die verschiedenen Anteile in flexibler Art und Weise – Frau Kollegin Habermann hat auf gewisse Praxen an unterschiedlichen Studienorten hingewiesen – über die Studienphasen verteilt.

Wir sind jetzt dabei, die Einführung eines Praxissemesters zu einem sehr frühen Zeitpunkt, nämlich in der Phase des 3. Semesters, zu erproben. Das wird den Studierenden meines Erachtens eine sehr gute Orientierung im Hinblick auf ein Rollenverständnis geben. Vielen fällt der Rollenwechsel vom Schüler, dem Lernenden, hin zum Lehrenden schwer. Daher ist es sinnvoll, Lernprozesse zu haben, die zur Selbstreflexion anleiten, die also die Möglichkeit bieten, sich selbst durch die komprimierte Teilnahme am gesamten Schulleben, sechs Monate lang, die Frage zu stellen, ob ihre Vorstellungen mit dem übereinstimmen, was sie vorfinden, ob das, was sie in den Lehrveranstaltungen an der Universität erleben, vor der schulischen Realität standhalten kann.

Meine Damen und Herren, wichtig ist – darauf ist schon hingewiesen worden –, dass dies mit ein Ansatzpunkt für uns und für diejenigen ist, die in dem Praxissemester tätig sind, was die Beratung der Studierenden angeht. Sie werden entsprechende Mentoren an den Ausbildungsschulen haben. Es gibt auch Praktikumsbetreuer seitens der Universität, die nach Beendigung des Praxissemesters – gerade die Mentoren aber auch fortlaufend – zur Beratung zur Verfügung stehen. Das heißt, dass Studierende nach dem Praxissemester für sich persönlich, also nicht durch irgendwelche äußeren Zwänge, in der Lage sein sollten, zu entscheiden, ob es der richtige Beruf für sie ist. Wenn ja, dann sollten sie eine Anleitung bekommen, welche Schwächen sie gegebenenfalls noch ausbügeln müssen und welche Stärken sie weiterentwickeln können.

Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass wir mit dem Praxissemester nicht das Studienreferendariat vorwegnehmen. Das Referendariat hat eine ganz andere Zielrichtung, nämlich den kontinuierlichen Aufbau praktischer Handlungskompetenz. Nein, das Praxissemester bleibt Teil der universitären Ausbildung, damit auch eine Wissenschaftsorientierung. Ich halte es aber für sehr richtig und wichtig, einen stärkeren Kontakt mit dem „Forschungsgegenstand“, nämlich der eigentlichen Schule, zu haben. Denn so wie ein Chemiestudium ohne Labor nicht vorstellbar ist, ist auch ein Lehramtsstudium ohne die tatsächliche Tätigkeit an der Schule schwer vorstellbar.

Um dies auch zu sagen: Natürlich steht dahinter ein Konzept, über das mit den Hochschulen, mit den Studienseminaren und mit den Verbänden diskutiert wurde, Herr Wagner, Frau Habermann. Das Ganze dauert etwas länger, weil die Vorstellungen durchaus unterschiedlich sind. Wenn man die Hochschulen allein zum richtigen Zeitpunkt eines solchen Praxissemesters befragt, bekommt man ganz verschiedene Antworten. Deswegen bin ich sehr froh, dass es durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe gelungen ist, im Einvernehmen mit den Hochschulen, dem Wissenschaftsministerium und dem Kultusministerium eine Lösung zu finden.

Wir werden die Ausbildung in zwei Phasen durchführen: In der ersten Phase gibt es einen stärkeren Anteil an der Schule, nämlich an fünf Tagen pro Woche, in der zweiten Phase wird der Aufenthalt an der Schule und an der Universität geteilt. Wir haben Mentorinnen und Mentoren vorgesehen, die wir auch brauchen, um die Erprobung zu evaluieren, also Lehrkräfte an den Schulen, die die Studierenden in ihrem Praxissemester begleiten. Es ist eine andere Begleitung als bei Lehramtsreferendaren. Das heißt, in dem Praxissemester können wir den einzelnen Lehrkräften nicht mehrere Studierende an die Hand geben, sie müssen sich ganz anders auf die Studierenden einstellen. Deshalb ist es richtig und wichtig, entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für die Mentorinnen und Mentoren vorzusehen. Denn mit der Qualität der Mentoren steht und fällt der Erfolg des Praxissemesters.

Es geht momentan in der Planung um ungefähr 340 Unterrichtsstunden, die die Studierenden in den sechs Monaten Praxissemester in der Schule verbringen werden.

Meine Damen und Herren, es wundert mich ein bisschen, dass Sie jetzt sagen, das sei im Hinblick auf die Finanzierung alles so unkonkret. Sie haben mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 die entsprechenden Beträge im Etat des Wissenschaftsministeriums beschlossen. Von daher ist die Finanzierung abgesichert.

Das Wintersemester 2014/2015 wurde schon angesprochen. Das muss dann natürlich im Haushalt des Jahres 2015 auch fortgesetzt werden. Denn wir wollen die Erprobung über drei Jahre durchführen. Wir wollen sie entsprechend wissenschaftlich begleiten, um dann – das ist das Ziel dieser Landesregierung – im Konsens mit allen Beteiligten zu schauen, in welcher Form wir es flächendeckend einführen werden.

Ich glaube, da sind die Universitäten mit uns einer Meinung. Es ist ein Vorteil, jetzt zunächst in die Erprobung und nicht in die flächendeckende Einführung zu gehen. Denn das ermöglicht den Hochschulen, jetzt nicht schnell die komplette Umstellung ihrer Studienstrukturen vornehmen zu müssen. Denn es wäre, wenn man das über alle Studienorte und Lehrerämter machen würde, notwendig, nicht nur die Lehramtsstudiengänge umzustrukturieren, sondern man müsste das für sämtliche Studiengänge tun, die gemeinsame Module mit den Lehramtsstudiengängen haben. Dementsprechend ist es ein Vorteil, hier quasi sanft entwickelnd einzusteigen.

Das sei betont: Es ist auch ein Vorteil für unsere Schulen. Denn wir haben im Vergleich zu anderen Bundesländern eine sehr hohe Dichte Lehramtsstudierender im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen. Das bedeutet auch, dass es im Umkreis einiger Hochschulen, die Lehramtsstudiengänge anbieten, eine sehr hohe Dichte Lehramtsstudierender im

Praxissemester im Vergleich zu den dort vorhandenen Schulen gibt. Es wäre also entsprechend schwierig geworden, wenn man das komplett auf einen Schlag an allen Orten und für alle Lehrämter einführen wollte.

Die Entlohnung wurde angesprochen. Das steht aber auch im Gesetzentwurf. Wer es will, kann das nachlesen. Für die Mentorinnen und Mentoren ist mit der Teilnahme an der Evaluation eine entsprechende Zulage vorgesehen. Das heißt, es gibt eine entsprechende Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen, die erbracht werden.

Von daher ist das also rundherum ein gelungenes Modell.

Frau Ministerin, darf ich Sie an die für die Fraktionen vorgesehene Redezeit erinnern?