beitsplätze, der Gestaltung der Arbeitszeiten und einer stärkeren Gesundheitsvorsorge. Insofern ist das – neben der demografischen Entwicklung, die automatisch zu einem Anstieg beiträgt – ein Prozess, der deutlich macht, dass die Zeichen der Zeit erkannt worden sind und Frühverrentungen der Vergangenheit angehören.
Herr Staatsminister Grüttner, können Sie noch etwas zu der Art der Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf Teilzeit oder Vollzeit sagen?
Herr Abgeordneter, das kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, weil uns die Statistik der BA nur absolute Zahlen vorlegt. Ich werde aber nachfragen, ob die statistische Erhebung differenzierend erfolgt. Dann bekommen Sie die Information.
Ich frage die Landesregierung, mit welchen konkreten Programmen – abgesehen von dem gescheiterten Projekt „Erfahrung hat Zukunft“ – sie selbst einen Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet hat.
Frau Abgeordnete, in der gesamten Landesregierung wird verstärkt ein Beitrag dafür geleistet, dort, wo man eigene Verantwortlichkeiten hat, die Arbeitsbelastung und die Arbeitssituation so zu gestalten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur länger am Arbeitsplatz bleiben, sondern auch an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Zweitens haben wir dafür Sorge getragen, dass Altersteilzeit und vorzeitige Verrentung fast durchgängig der Vergangenheit angehören.
Ansonsten war die Landesregierung in den verschiedensten Bereichen aktiv, sei es im Rahmen der Fachkräftekommission, sei es jetzt in einer ganz besonderen Art und Weise der Aufklärung und Information, die sich an Betroffene wenden. Insofern haben wir, unabhängig davon, dass wir das Problem des Fachkräftereservoirs von 60-Jährigen und Älteren zu einem Zeitpunkt erkannt haben, bevor sich die
Allgemeinheit dafür interessierte, in Hessen schon viele Schritte in die richtige Richtung eingeleitet.
Ich teile zunächst mit, dass die Frage 852 zurückgezogen wurde und dass Frage 853 und Frage 854 mit dem Antrag auf eine Aktuelle Stunde zum gleichen Thema aufgerufen werden.
Vorweg sage ich, dass die ausgedruckte Fassung der Frage einen Tippfehler enthält, allerdings nicht seitens der Landtagsverwaltung, um das deutlich zu sagen. Ich hoffe, dass dieser Fehler keine großen Auswirkungen auf die Beantwortung der Frage hat: Es muss „100 € pro Einwohner“ statt „110 € pro Einwohner“ heißen.
Teilt sie die Auffassung, wonach im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms einiges dafür spricht, zumindest die vom Gesetz- und Verordnungsgeber zum Schutzschirm entwickelten Vorgaben – etwa Konsolidierungsmindestbetrag von 100 € pro Einwohner – zu übernehmen?
Herr Abg. Warnecke, ich könnte es kurz und mir einfach machen und auf Ihre Frage aus der letzten Fragestunde und auf meine darauf gegebene Antwort verweisen.
Das will ich aber nicht tun, weil ich die Gelegenheit nutzen will, noch einmal sehr deutlich darauf hinzuweisen, dass alle Gemeinden und Landkreise nach § 92 Abs. 3 HGO verpflichtet sind – ich unterstreiche, dass sie verpflichtet sind –, den Haushalt jährlich auszugleichen. Dabei ist es verhältnismäßig egal, ob sie besonders konsolidierungsbedürftig sind und deswegen Entschuldungshilfen nach dem Schutzschirm oder aus dem Landesausgleichsstock erhalten, oder aber gar keine Landeshilfe erhalten, beispielsweise wegen überdurchschnittlicher Finanzstärke.
Wenn sie sich nicht an die gesetzliche Vorgabe halten, dann liegt ein Rechtsverstoß vor, der die Aufsichtsbehörde zum Eingreifen veranlassen muss. Eine der Maßnahmen ist dann beispielsweise die Nichtgenehmigung des Haushaltes oder die Nichtgenehmigung von Krediten.
All das ist im Übrigen nichts Neues. Deswegen ist es nicht wirklich seriös, so zu tun, als würde die Aufsichtsbehörde jetzt den Knüppel aus dem Sack holen und irgendjemanden damit trietzen. Das ist deshalb nichts Neues, weil es seit vielen Jahren, schon vor der Einführung des Kommunalen Schutzschirms, eine sehr vergleichbare Konstellation gibt. Besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen haben nämlich Entschuldungshilfen aus dem Landesausgleichsstock erhalten. Trotzdem war es immer unzweifelhaft, dass auch die Kommunen, die keine Zuweisung bekommen ha
ben, zum Haushaltsausgleich verpflichtet sind und gleichwertige Konsolidierungsvorhaben zu akzeptieren haben.
Das Fazit lautet deswegen, dass die Pflicht zum jährlichen Haushaltsausgleich nach der HGO für alle Gemeinden gleichermaßen gilt. Deswegen können – ich betone auch dieses Wort, ich habe es beim letzten Mal schon betont – die genannten 100 € eine Zielgröße unter vielen anderen sein. Ich betone das Wort „können“, und ich betone auch, dass dieser Betrag eine sinnvolle Orientierung sein kann. Auch das habe ich schon in der letzten Fragestunde gesagt. Ich habe damals hinzugefügt – und tue das heute wieder –, dass individuelle Gegebenheiten einer Kommune es jederzeit rechtfertigen können, davon abzuweichen.
Herr Innenminister, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auch die Kommunen, die nicht unter dem Schutzschirm sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Haushaltskonsolidierung zu unterstützen, damit diese in absehbarer Zeit die Bestimmungen der HGO einhalten können?
Da gibt es im Ministerium die Kommunalabteilung, und es gibt die Regierungspräsidien, die nicht nur gewillt sind, zu beraten und zu unterstützen, sondern das auch sehr gern tun. Sie sind beispielsweise gewillt, viele der Maßnahmen, die der Hessische Rechnungshof in seinem Bericht aufgeführt hat, zu übernehmen und bei der Umsetzung Unterstützung zu leisten.
Ein Instrument halte ich für ein ganz wichtiges – in keinem Bundesland wird es durch die Landesregierung so intensiv unterstützt wie bei uns –, nämlich die interkommunale Zusammenarbeit. Durch die interkommunale Zusammenarbeit, die bei uns in Hessen zu einer eigenständigen Organisationsform geworden ist, können die Kommunen einen erheblichen Teil ihrer Mittel sparen. Sie können ihre Haushalte durch Zusammenarbeit sanieren. Ich kann jeder Kommune nur empfehlen, sich an das Referat bei uns im Ministerium zu wenden, sich an den Leiter des Referats zu wenden, den ehemaligen Bürgermeister von Spandau, der diese Beratung und Unterstützung auf ganz großartige Weise leistet, und sich anzuschauen, wie das gehen kann. Die interkommunale Zusammenarbeit ist ein Erfolgsmodell dieser Landesregierung.
Herr Staatsminister Rhein, können Sie den in vielen Kommunen entstandenen Eindruck nachvollziehen, dass die Gemeindehaushaltsverordnung, die schon immer gegolten hat, jetzt sowohl vonseiten der Landkreise als Kommunalaufsicht als auch vonseiten der Regierungspräsidien restriktiver gehandhabt wird und dass daher die Kommunen nicht mehr so behandelt werden wie bisher?
Herr Abg. Warnecke, natürlich kann ich nachvollziehen, dass das denjenigen nicht gefällt, die nun auch sehr restriktiv zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden; denn man kann nicht Schulden über Schulden aufhäufen und diese dann den nachfolgenden Generationen überlassen. Aber es hat am Ende nichts damit zu tun, ob es ihnen nicht gefällt oder nicht, sondern damit, dass wir in der Gemeindeordnung klare gesetzliche Regelungen haben. Ich sage es noch einmal: Das ist § 92 Abs. 3 HGO.
Wir leben immer in einem Spannungsfeld: Einerseits muss es eine klare Kommunalaufsicht geben, andererseits müssen auch bei freiwilligen Leistungen Gestaltungsspielräume aufrechterhalten werden. Ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Regierungspräsidien und die Landkreise die Kommunalaufsicht in diesem Spannungsfeld mit Augenmaß ausüben.
Werden den Kommunen, die zusätzlich Gelder aus dem Landesausgleichsstock bekommen, diese beim Konsolidierungspfad angerechnet?
Das ist eine Frage, die wir im Einzelfall entscheiden müssen. Es ist so, wie ich eben in Beantwortung der Frage von Herrn Warnecke gesagt habe: Es gibt nicht nur einen Weg. Vielmehr müssen wir uns anschauen, wie wir die spezifischen Gegebenheiten einer Kommune berücksichtigen, um einen Konsolidierungspfad zu finden. Was für die einen richtig ist – beispielsweise die Zeiträume; die einen bekommen das schneller hin –, muss nicht auch für die anderen richtig sein. Sie bekommen es vielleicht nicht so schnell hin, ihre Haushalte zu konsolidieren. Deswegen kann man diese Frage nur so beantworten: Es kommt auf den Einzelfall an.
Wie viele Kinder aus welchen Bundesländern bzw. aus welchen Jugendamtsbezirken innerhalb Hessens sind derzeit in Sinntal-Sannerz in der geschützten Unterbringung?
Herr Abgeordneter, in der Gruppe Murialdo der Jugendhilfeeinrichtung Don Bosco Sannerz sind derzeit zwei Kinder aus Hessen, nämlich aus den Jugendamtsbezirken Stadt Kassel und Hersfeld-Rotenburg, und ein Kind aus Nordrhein-Westfalen untergebracht. In der kommenden Woche wird ein Kind aus Bayern hinzukommen. Außerdem wird demnächst voraussichtlich ein Kind aus Baden-Württemberg aufgenommen werden. Des Weiteren liegen der Einrichtung drei Anfragen von Jugendämtern vor, die eine Unterbringung in Sannerz erwägen: eine Anfrage aus Hessen, eine aus Sachsen-Anhalt und eine aus Nordrhein-Westfalen.
Herr Minister, aus einem im Januar erschienenen Presseartikel ging hervor, dass die Einrichtung bis Ostern ausgebucht sein würde. Habe ich es richtig verstanden, dass das gegenwärtig nicht der Fall ist? Bis wann wird die Einrichtung ausgebucht sein? Von welchem Zeitpunkt gehen Sie aus?
Erste Frage. Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass acht Plätze zur Verfügung stehen. Die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe, ergeben offenkundig nicht die Summe acht. Also sind Ihre Rückschlüsse richtig.
Zweite Frage. Das hängt von den Verhandlungen mit den einzelnen Jugendämtern, von der Prüfung, die die örtlichen Jugendämter im Vorfeld vornehmen, sowie von den Entscheidungen der jeweils zuständigen Familiengerichte ab. Deswegen kann ich keine Aussage dazu treffen.