Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

Deshalb werden wir in diesem Zug auch die Frage diskutieren müssen, wie wir Anreize schaffen können, dass es wirtschaftliche Größen für Krankenhäuser gibt. Ich sage das sehr selbstkritisch.Wir wissen das alle:Kommunal,vor Ort, hat das Krankenhaus eine Riesenbedeutung. Jeder Kommunalpolitiker wird sich für das Krankenhaus vor Ort einsetzen – unstreitig.Trotzdem muss das nicht immer richtiger sein. Ich sage auch: Eine professionelle Struktur für ein Krankenhaus bedeutet manchmal, dass sich Kommunalpolitik aus der Finanzierung von solchen Krankenhäusern zurückzieht. Kommunalpolitiker sind nicht immer die besseren Strategen, wenn es um ein Krankenhaus geht.

(Beifall bei der FDP, der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb sagt der Gesetzentwurf dazu etwas, wie man sich vorstellt, Krankenhausleitungsstrukturen zu professionalisieren. Ich finde das einen sehr interessanten Vorschlag. Darüber werden wir diskutieren. Das ist aus meiner Sicht ein wegweisendes Gesetz. Es wird wahrscheinlich an einigen Stellen auch kritische Diskussionen geben – unbestritten. Fachleute werden anderer Meinung sein, und wir müssen schauen,was wir von den Experten einbauen können und was nicht. Mit Sicherheit werden wir dafür sorgen, dass für unser Bundesland eine Krankenhausversorgung besteht und bestehen bleibt, die allen Menschen hilft, aber auf der anderen Seite eine hohe Qualität darstellt. Das ist genauso wichtig.Wer in ein hessisches Krankenhaus geht, muss wissen, dass er gut und qualitativ hochwertig versorgt wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung durchgeführt.

Vereinbarungsgemäß überweisen wir diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss. – Das ist Konsens, wird so gemacht und ist beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Fischereigesetzes und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/2754 –

Die Einbringung erfolgt durch die Frau Umweltministerin.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung legt Ihnen heute ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Fischereigesetzes vor. Dieser Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorgelegt wird, berücksichtig im Kern sowohl die Belange der hessischen Anglerfischer als auch der haupt- und nebenberuflichen Fischereibetriebe. Weiterhin folgt dieser Gesetzentwurf konsequent dem Gedanken der Entbürokratisierung im Rahmen der bundes- und europarechtlichen Vorgaben.

Da sich das aktuelle Fischereigesetz aus dem Jahre 1990 bis zum heutigen Tage in seinen Grundzügen bewährt hat, beschränkt sich der Änderungsbedarf auf die Anpassung der sich stetig verändernden Rahmenbedingungen. Nähere Details können wir gerne im Ausschuss erörtern. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, die Fraktionen verzichten auf Aussprache.

Dann überweisen wir diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Umweltausschuss.– Dem wird nicht widersprochen.Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes – Drucks. 18/2755 –

Zur Einbringung erteile ich Herrn Beuth das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf für die CDU und die FDP das Fünfte Gesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes einbringen. Wir sehen vor, es fortzusetzen, weil sich das entsprechend bewährt hat, aber am 31. Dezember dieses Jahres außer Kraft tritt. Die bisherige Struktur der Beamtenausbildung in der Steuerverwaltung, in der Polizei, in der Justiz und in der allgemeinen Verwaltung wollen wir beibehalten. Das läuft bisher wissenschaftlich fundiert.

Gleichwohl ist dort eine praxisorientierte Ausbildung gewährleistet.

Wir haben geringfügige Veränderungen vorgesehen, die wir gerne in den Ausschüssen und dann hier im Plenum gemeinsam beraten. – Damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Damit ist das Gesetz eingebracht. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung durchgeführt.

Wir überweisen das Gesetz zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 17:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) – Drucks. 18/2765 –

Zur Einbringung erteile ich Herrn Sozialminister Grüttner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf für ein Hessisches Rettungsdienstgesetz vor. Bereits 1990 wurde für Hessen erstmals durch das Rettungsdienstgesetz, ein Spezialgesetz, eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Ich denke, dass dieses wegweisend gewesen ist. In der Zwischenzeit hat sich natürlich durch den wachsenden Kostendruck, der zur verstärkten Ausschöpfung von Rationalisierungsreserven und zur Nutzung von Synergieeffekten führt, sowie durch das Ergebnis der Evaluierung, der Ressortabstimmung und der durchgeführten Anhörung eine Reihe von Problemen und Anpassungsnotwendigkeiten herauskristallisiert. Die sind bei der Neufassung des vorgelegten Rettungsdienstgesetzes nunmehr berücksichtigt worden. Ich will in aller gebotenen Kürze auf sechs Punkte eingehen.

Erstens. An der Hilfsfrist von zehn Minuten wird festgehalten.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das ist ganz entscheidend und wichtig für die Menschen, die auf einen entsprechenden Einsatz angewiesen sind.

Zweitens. Wir wollen das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst ausbauen; denn der Rettungsdienst muss nach Aufnahme des Patienten, nach Behandlung am Notfallort in 20 Minuten, spätestens jedoch nach 30 Minuten ein Krankenhaus erreichen können. Ein regelmäßiges Qualitätsmanagement im Rettungsdienst gilt deshalb als unverzichtbar. Daher werden die entsprechenden Vorgaben vom bisherigen Rang der Regelung durch eine Rechtsverordnung in das Gesetz übernommen. Dies gilt auch für die Bestellung einer ärztlichen Leiterin bzw. eines ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes und deren Aufgaben.

Drittens. Die organisatorische Trennung von Notfallversorgung und qualifiziertem Krankentransport wird aufgehoben. Diese Trennung hat sich in der Praxis nicht bewährt. Insofern ist damit eine Reihe von Nachteilen verbunden gewesen – sei es bei der Frage des Betriebes eige

ner Dispositionszentralen oder bei Großschadensereignissen. Durch die Zusammenführung werden diese Nachteile nunmehr beseitigt. Die Neufassung des Gesetzes sieht die Durchführung der Notfallversorgung und des Krankentransportes in einer organisatorischen Einheit vor.

Viertens. Bei den zentralen Leitstellen wird die Einbindung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung und des privatärztlichen Bereitschaftsdienstes ermöglicht. Insofern wird in § 6 ausdrücklich die Möglichkeit einer Integration in die zentralen Leitstellen eröffnet. Durch die enge Verzahnung wird die Qualität entsprechend verbessert.

Wir werden fünftens die rettungsdienstlichen Vorhaltungen bei Großveranstaltungen sicherstellen. Was mit der Debatte zur Regierungserklärung zum Ausdruck gekommen ist: Es ist die Frage der Finanzierung, die eine besondere Rolle einnimmt. In der Tat haben bisher die Kommunen vom Land für 109,25 Stellen rund 3,6 Millionen c erstattet bekommen. Als Basis hatten gleichzeitig die Kommunen als kommunale Aufgaben Eigenleistungen in Höhe von 30 % der Kosten der Rettungsdienstzentralen zu tragen.

Zukünftig erstattet das Land den Kommunen jährlich nur noch 0,20 c je Einwohner. In der Summe sind das 1,2 Millionen c und damit für die Kommunen erst einmal 2,4 Millionen c weniger.Gleichzeitig werden die erstattungsfähigen Kosten jedoch von 70 auf 80 % heraufgesetzt und den Krankenkassen aufgegeben, den den Kommunen ausfallenden Anteil zu übernehmen, da rund 90 % der Rettungsdiensttransporte auch von den Krankenkassen indiziert sind.

Damit gibt es für Land und Kommunen eine Win-Win-Situation. Die Kommunen haben eine größere Erstattungsmöglichkeit. Gleichzeitig hat das Land weniger an Zuschüssen zu bezahlen, die Kommunen aber nicht die Notwendigkeit, irgendetwas aus ihren kommunalen Haushalten mehr,sondern eher weniger zu zahlen.Das wird durch die Solidargemeinschaft der Krankenkassen getragen. Es wird auch keine Schwierigkeiten bei den Verhandlungen geben. Letztendlich sollten auch diejenigen bezahlen, die für entsprechende Leistungen den Auftrag geben. Das ist zu 90 % durch die Krankenkassen indiziert, sodass wir glauben,dass sowohl die Kommunen als auch das Land an dieser Stelle davon profitieren, ohne dass die Qualität des Rettungsdienstes in irgendeiner Art und Weise benachteiligt wird. Vielmehr wird sie durch die anderen Regelungen des Gesetzes noch ausgebaut. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort hat Herr Dr. Spies für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rettungsdienst erfüllt eine wichtige und zentrale Aufgabe in der Versorgung der Menschen in Hessen. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass wesentliche Fragen, die für den Rettungsdienst zu stellen gewesen wären, in diesem Gesetzentwurf nicht angegangen werden.

Ich möchte als Erstes die Frage der Leitstellendichte ansprechen; diese hätte man ein bisschen anders diskutieren können. Ob noch heute eine solche Dichte mit den damit verbundenen Kosten erforderlich ist, mag dahingestellt sein. Dies gilt erst recht, da Sie anschließend freundlich empfehlen, man dürfe den Rettungsdienst in Zukunft mit dem ärztlichen Notdienst kombinieren. Das gelingt im Lahn-Dill-Kreis schon ziemlich lange, und zwar außerordentlich erforderlich.

Sie haben sich allerdings hinsichtlich der Finanzierung nicht klar geäußert. Dagegen, dass in Zukunft auch der kassenärztliche Notdienst mit dem Rettungsdienst zusammenarbeiten kann, ist nichts zu sagen. Entscheidend wäre es gewesen, diese Entwicklung mit sehr viel mehr Nachdruck voranzubringen. Denn, meine Damen und Herren, für die Qualität des Einsatzes hat sich diese Kompetenz als außerordentlich hilfreich erwiesen; das konnte man im Lahn-Dill-Kreis sehen.

(Beifall der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen, aber ich kann Ihnen bei Gelegenheit die eine oder andere Geschichte über die Qualität von Leitstellenentscheidungen erzählen. Dann werden Sie sehen, dass es für alle Beteiligten, also für den Disponenten, für den Patienten und für die zur Verfügung stehenden Rettungsmittel, hilfreich gewesen wäre, wenn sie mehr Entscheidungsbefugnisse an dieser Stelle hätten. Hier hätte das Land sehr viel entschiedener vorangehen können. Ich denke, diese Frage werden wir noch in Ruhe beraten.

Eine zweite Frage, die völlig ausgeblendet wurde, aber angesichts Ihrer Kompetenzen, Herr Minister, im Bereich des demografischen Wandels aufgrund Ihrer vorangegangenen Zuständigkeit hätte behandelt werden müssen, betrifft die Zukunft der Versorgung im ländlichen Raum.Ich habe diverse Briefe von Landräten und Gesundheitsdezernenten erhalten, die sich darüber beklagen, dass sie gar keinen Notarzt mehr finden, der die Versorgung im ländlichen Raum wahrnehmen kann. Dieser Herausforderung stellt man sich jetzt, oder man hinkt Entwicklungen hinterher, und das betrifft natürlich die Frage der gesicherten Kompetenzen im Rettungsdienst, damit nicht in jedem Kreis nach irgendwelchen Spielregeln als Notkompetenz agiert wird. Hier müsste es klare Regelungen und Zuständigkeiten geben.

Dass Sie in der Finanzierung – das haben Sie eben selbst angesprochen – die Kosten für die Leitstellen vom Land auf die Kreise und dann vielleicht auch auf die Krankenkassen verlagern, statt sich einer Strukturdiskussion zu stellen, ist angesichts der Gesundheitspolitik im Bund, die von den zwei gleichen Fraktionen getragen wird, bedauerlich. Schließlich möchten diese beiden Fraktionen die Möglichkeiten der Finanzierung konsequent zurückschrauben und zulasten der Versicherten umverteilen. Dass sich nun auch das Land daran beteiligt, ist der falsche Weg. Das hätte man anders regeln können.

Ich möchte einen letzten Punkt aufgreifen – diesen begrüße ich allerdings ausdrücklich, Herr Staatsminister –, nämlich die Trennung von Rettungsdienst und Krankentransport. Das war ein Irrtum und keine gute Idee. Dass Sie mittlerweile begriffen haben, dass wir schon damals recht hatten,freut uns.Das gibt Hoffnung,dass auch in anderen Fragen dieses Gesetzes das eine oder andere Stück Erkenntnisgewinn nicht ausgeschlossen ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Zuruf von der CDU: Bei Ihnen auch!)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Schulz-Asche für die GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein gut organisierter und ausreichend finanzierter Rettungsdienst ist nicht nur für viele Menschen lebensrettend, sondern führt auch zu Einsparungen bei den Gesundheitskosten. Ein Gutachten der Hessen-Agentur belegt, dass es durch den Rettungsdienst bei einem Drittel aller Patienten zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes kam, selbst ohne dass ein Notarzt anwesend war. Also, allein durch einen hoch professionellen Transport kam es zu diesen Kosteneinsparungen. Daher sind wir uns wohl alle einig, dass wir einen solchen guten Rettungsdienst brauchen.

Umso bedauerlicher – der Kollege Dr. Spies ist schon darauf eingegangen – ist es, dass Sie, was die inhaltliche Ausgestaltung des Rettungsdienstes angeht, in diesem Gesetzentwurf nicht besonders viel vorsehen. Lassen Sie mich daher auf die Kostenfragen eingehen.