Umso bedauerlicher – der Kollege Dr. Spies ist schon darauf eingegangen – ist es, dass Sie, was die inhaltliche Ausgestaltung des Rettungsdienstes angeht, in diesem Gesetzentwurf nicht besonders viel vorsehen. Lassen Sie mich daher auf die Kostenfragen eingehen.
Sie, Herr Grüttner, haben eben sehr hübsch von dieser Win-Win-Situation gesprochen. Das Leitstellenpersonal wird bisher mit rund 3,6 Millionen c vom Land bezuschusst. Dieser Betrag wird auf dann noch verbleibende 1,2 Millionen c gekürzt, und die sich daraus ergebende Differenz wird in Zukunft von den Krankenkassen zu tragen sein.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir die grundsätzliche Frage stellen müssen, inwieweit der Nutzen von Gesundheitsleistungen, die der Allgemeinheit zukommen, vor allem von den gesetzlichen Krankenkassen gegenfinanziert werden muss. Es kann ja nicht sein, dass wir zwar ein zweigeteiltes Versicherungswesen haben, dass aber letztendlich nur die gesetzlich Versicherten alle möglichen Kosten, die für die Versorgung der Allgemeinheit anfallen, übernehmen müssen. Das ist eine Grundsatzfrage,und diese stellt sich in Ihrem Gesetzentwurf insbesondere bei der Finanzierung von Großveranstaltungen.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es bei Großveranstaltungen notwendig, zusätzliches rettungsdienstliches Personal vorzuhalten. Ich greife als Beispiel die Fußballweltmeisterschaft auf. Die Organisatoren, die natürlich ein privatwirtschaftliches Interesse haben, haben zwar einen Gewinn von 135 Millionen c eingefahren,sich aber in keiner Weise an der Vorhaltung zusätzlicher rettungsdienstlicher Leistungen beteiligen müssen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich sehe es nicht ein, warum rettungsdienstliche Leistungen bei privaten, gewinnorientierten Veranstaltungen aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen. Ich finde, das ist ein Grundsatzproblem, und das ist ein Punkt, der hier im Rettungsdienstgesetz deutlich angesprochen werden sollte.
Das heißt nicht, dass ich nicht der Meinung bin, in bestimmten Bereichen darüber nachzudenken, wie man unter Umständen Geld einspart. Wir müssen darüber reden – und das muss legitim sein –, ob bestimmte Leistungen bei gleicher Qualität zu geringeren Kosten angeboten werden können.
Eine Frage ist sicherlich, ob wir Kosten senken können – auch Herr Dr. Spies hat es angesprochen –, indem wir über eine Vergrößerung der Leitstellenbezirke nachdenken. Darüber werden wir zusammen mit den Anbietern von Rettungsdienstleistungen diskutieren müssen. Ich freue mich auf die Diskussion. Denn ich halte den Rettungsdienst zum einen für ein sehr wichtiges gesundheitspolitisches Angebot. Zum anderen müssen wir sehen, wo wir Effizienzgewinne erzielen können,
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sich die Oppositionsfraktionen in der Kritik an diesem Gesetzentwurf relativ einig sind, und ich hege die Hoffnung, dass die Regierung genügend Bereitschaft aufbringt, um das, was hier von vielen auch außerhalb dieses Hauses an dem Gesetzentwurf kritisiert worden ist, in ihre Überlegungen aufzunehmen. Oder bleiben wir den Worten von Herrn Wagner treu, die er vor zwei Tagen geäußert hat? – Er sprach von Kontinuität und Fortschritt. Das würde bedeuten, dass wir am Entwurf nicht mehr viel ändern könnten. Das wäre die Kontinuität, die wir aus vergangenen Tagen kennen.
Alles das, was wir hier über die Situation der Leitstellen und über die Umverteilung der Kosten auf die Krankenkassen gehört haben,bescheinigt letztendlich nur,dass wir hier eine Schieflage haben. Auf der einen Seite haben mangelnde Einnahmen das Land und die Kommunen in genau die Situation gebracht, in der wir jetzt sind. Das führt jetzt dazu, dass jetzt Kosten umgelegt und auf die Krankenkassen abgewälzt werden.
Wenn wir die bundespolitische Maxime hinzunehmen, die Arbeitgeber sollten nicht stärker belastet werden, dann heißt das im Klartext: Die Krankenkassen haben erhöhte Kosten, die Arbeitgeber sollen diese erhöhten Kosten nicht tragen – also wird der Arbeitnehmeranteil steigen. Wir haben hier also erneut eine Umverteilung zulasten der erwerbstätigen Menschen, die immer wieder die Betroffenen und die Leidtragenden in dieser Situation sind.
Das kann nicht der Sinn der Sache sein – dass wir das Rettungsdienstgesetz in diese Richtung novellieren.
Im Übrigen weise ich auf das hin,was mein Vorredner und meine Vorrednerin der Oppositionsfraktionen hier gesagt haben. Wir sollten in der Anhörung noch einmal sehr genau hinschauen, ob die Leitstellen möglicherweise anders eingebunden werden können, damit es nicht dazu kommt,
dass Kosten hin- und hergeschoben werden und letztlich nicht klar ist, wer die Verantwortung trägt. Das können nicht das Rote Kreuz und die anderen Hilfsdienste sein, die dann am Ende womöglich auf ihren Kosten sitzen bleiben. Es muss klar sein, was in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegt, und die öffentliche Hand muss sich zu ihrer Verantwortung bei diesen Aufgaben klar bekennen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fortschreibung des Rettungsdienstgesetzes in Hessen festigt die Spitzenposition Hessens beim Rettungsdienst und garantiert schnelle und wirkungsvolle Hilfe.
Studien bescheinigen dem Hessischen Rettungsdienst nicht nur eine schnelle Versorgung im Notfall, sondern auch eine hohe Qualität bei medizinischer und volkswirtschaftlicher Effektivität.
Im Rettungsdienst hat Hessen die kürzesten Hilfsfristen aller Flächenländer. Nach Eingang der Notmeldung erreicht in Hessen ein Rettungsdienst jeden an einer Straße gelegenen Notort innerhalb von zehn Minuten.Wir reden hier so gern über Rheinland-Pfalz – dort liegt diese Zahl bei etwa 17 Minuten.
Gutachten belegen, dass durch schnelles Eingreifen viele Patienten vor bleibenden Schäden bewahrt werden und in vielen Fällen ein Überleben gesichert wird. Insbesondere bei Schlaganfall und Herzinfarkt zählt jede Minute, vielleicht sogar jede Sekunde. Kurze Hilfsfristen und schnelle Behandlung reduzieren die Kosten für später nicht benötigte medizinische Behandlungsmaßnahmen.
Ein regelmäßiges Qualitätsmanagement gilt auch beim Rettungsdienst als unverzichtbar. Minister Grüttner hat es bereits erwähnt: Bereits im Jahr 2003 hat Hessen als erstes Bundesland eine Verordnung zum Qualitätsmanagement im Rettungsdienst erlassen. Diese Regelung wird jetzt ins Gesetz übernommen.
Herr Dr. Spies, auch Sie sollten bemerkt haben, dass hier insbesondere die Bestellung und die Aufgaben der ärztlichen Leitung mit übernommen werden. Auch hier wird es eine Evaluierung geben. Insofern werden sich die entsprechenden Dinge anpassen.
Das Hessische Rettungsdienstgesetz hat sich in den letzten zehn Jahren bewährt. Mit der Fortschreibung dieses Gesetzes wollen wir Bewährtes bewahren. Der Anpassungsbedarf aus der Praxis wurde evaluiert und die Ergebnisse in den neuen Gesetzentwurf einbezogen.
Ich bestätige gern dem ehemaligen Minister Banzer eine gute und praxisnahe Ausgestaltung des neuen Gesetzentwurfs. Ich glaube, hier ist ein guter Wurf gelungen.
Mehr als 90 % der von den Leitstellen abzuwickelnden Einsätze betreffen den Rettungsdienst. Die Krankenkassen tragen nur 50 % dieser Kosten. Länder wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geben für die Belange der Leitstellen überhaupt
Derzeit beteiligt sich das Land Hessen gegenüber den Trägern des Rettungsdienstes anteilig an den Kosten für das Leitstellenpersonal – wir reden hier nur über diese Kosten – mit einem Betrag von insgesamt 3,6 Millionen c. Das ist ein Äquivalent von etwa 110 Stellen.
Hier wurde es bereits mehrfach angesprochen: Das wird auf eine Pro-Kopf-Förderung von 20 Cent je Einwohner umgestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt mehrere Aussagen, auch des Fraktionsvorsitzenden SchäferGümbel, wonach die Städte und Gemeinden stärker belastet würden. Der Minister hat hier eingehend ausgeführt, dass dem nicht so ist. Im Gegenteil werden die Kommunen entlastet,weil sie jetzt nur noch 20 % der Personalkosten zu tragen haben – gegenüber 30 % zuvor.
Durch die Umstellung auf die Pro-Kopf-Finanzierung in Hessen ergeben sich Einsparanreize für die Landkreise. Fachleute sehen in der Zusammenlegung von Leitstellen keine Qualitätsminderung,sondern sogar Synergieeffekte durch effizientere Steuerung der Einsätze, die zu einer verbesserten Auslastung der Fahrzeuge führt. In einem ersten Schritt könnten beispielsweise Leitstellen nachts übergeschaltet werden.
Die Einführung des Digitalfunks und neuer Informationstechniken bietet erweiterte Chancen, hier gemeinschaftlich zu agieren. Eine interkommunale Zusammenarbeit durch Zusammenlegung der zentralen Leitstellen würde den Kommunen Einsparungen ermöglichen. Denn das Land Hessen wird weiterhin einen festen Betrag pro Einwohner zahlen. Wenn die Kommunen durch Zusammenschlüsse ihre Kosten für die Leitstellen senken würden, käme das allein ihnen zugute.
Viele Mitglieder der im Rettungsdienst tätigen Organisationen leisten einen bedeutenden ehrenamtlichen Beitrag in unserer Gesellschaft, nicht allein zum Katastrophenschutz. Das ist uns bewusst. Wir wollen, dass das auch bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen Berücksichtigung findet.Ich werte es als ein wichtiges Signal,dass auch Kriterien wie die Mitwirkung im Katastrophenschutz sowie die Leistungsfähigkeit im Großeinsatz neben der Wirtschaftlichkeit bei der Leistungsvergabe im Rettungsdienst Berücksichtigung finden.
Viele von Ihnen werden verfolgt haben, dass es derartige Urteile beim EuGH gibt und dadurch sehr viel Unruhe bei den gerade genannten Organisationen wie dem Roten Kreuz,den Maltesern usw.aufkommt.Es ist also sehr fortschrittlich, dass wir das hier in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.
Ich komme zum Ende. – Ich biete Ihnen eine sachliche und offene Diskussion über diesen Entwurf des Rettungs
Ich schließe ab, indem ich sage: Hessen hat einen hervorragenden Rettungsdienst. Er ist einer der besten in Deutschland und wahrscheinlich sogar einer der besten der Welt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Es ist schon vieles gesagt worden. Deshalb möchte ich mich relativ kurz fassen.
Ich kann dem Kollegen Seyffardt nur zustimmen. Er hat vieles ausgeführt. Das Gesetz hat sich im Prinzip bewährt. In den vergangenen zehn Jahren hat sich gezeigt,
dass hiermit eine gute Grundlage für die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes in Hessen gelegt wurde. Deswegen sind hier statt großer Umwälzungen nur maßvolle Korrekturen im Detail angezeigt.