denn angesichts der Finanzsituation dieses Landes – Sie haben es schon einmal zitiert – ist dies schlichtweg nicht leistbar. In Anbetracht des Konnexitätsprinzips würde dies konkret bedeuten, dass Hessen den Neubau, den Ausbau oder die Sanierung von 40 bis 60 kommunalen Bibliotheken einschließlich der Ausstattung finanzieren müsste. Damit käme auf das Land Hessen ein dreistelliger Millionenbetrag zu. Jetzt sagen Sie mir bitte, wie Sie dies finanzieren wollen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz sichert die bisher wenig beachtete bildungspolitische Aufgabe der Bibliotheken als unerlässlichen Lernort außerhalb der Schule.
nur zitieren Sie wahrscheinlich immer die unten stehenden Anmerkungen. Ich zitiere z. B. aus dem Schreiben des Hessischen Landkreistages:
Der Hessische Landkreistag begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf des...Hessischen Bibliotheksgesetzes.
Herr Frankenberger, Sie scheinen auch die Stellungnahme Ihres – allerdings nicht in dieser Funktion – Genossen Hartmut Holzapfel, dem man zweifelsfrei Kultur zugestehen kann,
überblättert zu haben. Herr Holzapfel schreibt in seiner Funktion als Vorsitzender des Literaturrats:
Dass nunmehr durch die Initiative der Hessischen Koalitionsfraktionen auch ein Hessisches Bibliotheksgesetz auf den Weg gebracht werden soll, ist nachdrücklich zu begrüßen.
Herr Schäfer-Gümbel, Sie haben 2008 in Ihrem Wahlprogramm und im gleichlautenden Regierungsprogramm 2009 wörtlich geschrieben: „Wir wollen ein Hessisches Bibliotheksgesetz vorlegen...“
(Michael Siebel (SPD):Aber doch nicht so eines! – Norbert Schmitt (SPD): Es sollte auch etwas drinstehen!)
Sie wollen eines vorlegen, aber Sie haben gar nichts gemacht. Ei wo isses dann, Ihr Hessisches Bibliotheksgesetz? Was haben Sie denn gemacht? Wo ist denn der Alternativentwurf, über den man hätte diskutieren können?
Sie haben überhaupt nichts vorgelegt. Sie haben nur gemeckert und genörgelt, ohne konstruktive Vorschläge zu machen.
Sie haben die bibliothekarischen Fachverbände bitter enttäuscht und im Regen stehen lassen. Ihre 180-Grad-Wendung in dieser Frage hat Sie in der Fachwelt nachhaltig disqualifiziert.
Auch Sie haben keine Alternative formuliert.Wo ist denn Ihr Gesetzentwurf, wenn wir einen besseren brauchen? Den hätten Sie doch einmal schriftlich vorlegen müssen. Es ist nichts da.
Liebe Frau Sorge, inwieweit Sie als hessische GRÜNE allein stehen, kann ich Ihnen sagen: Ihre grüne Kollegin im Bundestag, Frau Undine Kurth, die auch Mitglied der bereits erwähnten Enquetekommission war, hat das Bibliotheksgesetz von Sachsen-Anhalt entscheidend mit gestaltet und das hessische ausdrücklich begrüßt.
Herr Abgeordneter, zwei Dinge. Erstens. Sie müssen zum Schluss kommen. Zweitens möchte Frau Sorge eine Frage stellen. Wenn Sie die zulassen, dann kriegen Sie noch etwas Luft dazu.
Herr Kollege Lenz,würden Sie mir hier die Zusage geben, wenn wir ein eigenes Bibliotheksgesetz vorlegten, das den Anforderungen, die ich formuliert habe und die Sie ursprünglich auch formuliert hatten, entspräche, dass Sie diesem auch zustimmen und Ihre Fraktion davon überzeugen würden?
Liebe Frau Sorge, Ihr Vorschlag kommt leider zu spät, aber wenn es finanzierbar wäre, würden wir dem auch zustimmen.
Die gleiche doppelzüngige Haltung nehmen bundesweit die LINKEN ein. In Thüringen hat die Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. In Sachsen-Anhalt hat DIE LINKE, obwohl sie in der Opposition ist, zugestimmt, als Sachsen-Anhalt mit den Stimmen von CDU und SPD ein ähnliches Gesetz gemacht hat.
Aber in Hessen sehen sie anscheinend mit der Verabschiedung unseres Gesetzentwurfs den Sozialismus in seinen Grundfesten erschüttert und die Weltrevolution gefährdet. Deshalb sind sie dagegen, meine sehr verehrten Damen und Herren. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lenz hat eben noch einmal gesagt, dass wir mit diesem Gesetz einen Schritt weitergekommen sind, die bildungs- und gesellschaftspolitische Bedeutung der Bibliotheken in Hessen zu stärken. Bibliotheken bilden heute eine unverzichtbare Grundlage in Forschung und Lehre und haben sich gerade in einer zunehmend digitalisierten Informationswelt zu Dienstleistern der modernen Wissensgesellschaft entwickelt. Ich bin für die Initiative von CDU und FDP dankbar. Das Gesetz soll die Bibliotheken in ihrer Bedeutung
als Einrichtungen für Bildung, Wissenschaft, Information und Kultur ausdrücklich anerkennen und stärken.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Thorsten Schä- fer-Gümbel (SPD): Schmale Begründung! – Hermann Schaus (DIE LINKE):Das gibt es doch nicht, sie hat aus dem Gesetz vorgelesen!)
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung über diesen Gesetzentwurf.Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme?