Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

nen. Ich hoffe doch, dass wir 2011 endlich so weit sind, dass diese Sache behoben wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Boris Rhein: Ab dem 1. April!)

2011?

(Minister Boris Rhein: Ab dem 1. April 2011!)

Herr Innenminister Rhein, ich danke Ihnen. – Sie sehen: Ab dem 1. April 2011 ist das möglich. Wenn man sich vorstellt, dass die Arbeitsgruppe dazu im Jahr 2005 gestartet wurde, dann kann man sich vorstellen: Das muss ein ziemlich großes Problem gewesen sein.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Natürlich! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Nur technisch! – Zuruf des Ministers Boris Rhein)

Ich war immer irritiert, dass das eine so lange Zeit gebraucht hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf eine positive Sache möchte ich gerne noch eingehen. Sie ist immer wieder in den Datenschutzberichten angemahnt worden, und wir GRÜNE haben gemeinsam mit der SPD und dem Datenschutzbeauftragten immer wieder darauf hingewiesen: dass die Unabhängigkeit des privaten Datenschutzes in Hessen nicht gewährleistet war.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Es ist erfreulich, dass uns das EU-Urteil jetzt auf den richtigen Weg gebracht hat. Es wurde angesprochen: Wir haben eine interfraktionelle Gruppe gegründet und sind in einem konstruktiven Dialog. Es gibt noch einige Punkte, die geklärt werden müssen. Aber auch das wird uns gelingen – damit Hessen als Stammland des Datenschutzes wieder an seinen guten Ruf anknüpfen kann. Mit dem öffentlichen und dem privaten Datenschutz unter einem Dach sehen wir gute Voraussetzungen, notwendige Synergieeffekte zu nutzen, um eine bürgernahe Beratung, aber auch eine konsequente Überwachung und Kontrolle zu ermöglichen.

Dafür werden wir uns einsetzen. Wir danken dem Datenschutzbeauftragten für seine Arbeit. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Ich erteile das Wort Herrn Abg. Schaus, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Ronellenfitsch, lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede – wie das auch die anderen Fraktionen getan haben – Ihnen und natürlich allen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen meiner Fraktion sehr herzlich für Ihre wichtige und engagierte Arbeit danken. In

unseren Dank schließen wir selbstverständlich auch die Beschäftigten ein, die beim Regierungspräsidium Darmstadt für den Bereich des privaten Datenschutzes tätig sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Zugleich wünsche ich Ihnen persönlich Kraft und Ausdauer beim Start in die vor Ihnen liegenden neuen Aufgaben. Denn spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur notwendigen Unabhängigkeit des Datenschutzes zeichnen sich Umbrüche in der Organisation des hessischen Datenschutzes ab, die Sie noch weiter begleiten werden. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das schon angesprochen.

Ich hoffe, dass die politischen Debatten und das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren alsbald konstruktiv abgeschlossen werden können. Dabei sollte es das Ziel sein, dass die Zusammenlegung des Datenschutzes im öffentlichen und im privaten Bereich unter einem Dach insgesamt zu einer Stärkung des Datenschutzes in Hessen führt.

Herr Prof. Ronellenfitsch, meine sehr geehrten Damen und Herren, der rasante technische Fortschritt und das Primat der Sicherheitsgesetzgebung können das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährden. Wir haben dies heute bereits diskutiert.

Deshalb gilt es, Menschen für den Umgang mit ihren persönlichen Daten weiter zu sensibilisieren. Es gilt, Menschen für den Umgang mit persönlichen Daten anderer noch mehr zu sensibilisieren. Persönliche Daten gehören weder ins Netz noch auf fremde Festplatten. Deshalb müssen gerade junge Menschen früh lernen, mit Informationen richtig umzugehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb sollten nicht nur Informatik, sondern auch Medienkompetenz und Datenschutz ein größerer Bestandteil unserer schulischen Bildung sein. Die vielen und massiven Datenschutzskandale machen seit Langem ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz notwendig. Auch die öffentlich bekannten Fälle von Bespitzelung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Lidl, der Deutschen Bahn, der Deutschen Bank, der Telekom und weiteren Betrieben möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich hinweisen.

Es ist zu kritisieren, dass der Bundesgesetzgeber hieraus bis heute keine ernsthaften Konsequenzen gezogen hat. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder – der auch Sie angehören, Herr Prof. Ronellenfitsch – und auch der Deutsche Gewerkschaftsbund haben dazu längst Eckpunkte und Positionen entwickelt.

Das Bundeskabinett hat zwar im letzten August endlich einen Entwurf verabschiedet, aber dieser Entwurf wird den notwendigen Anforderungen nicht gerecht. Im Gegenteil: Ein Gutachten des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeitsrecht konstatiert, dass das geplante Gesetz den Datenschutz für die Beschäftigten in einigen Punkten sogar noch verschlechtern würde. Demnach wäre die verdeckte Videoüberwachung zulässig, wenn sie etwa dem Schutz des Eigentums dienen soll. Die offene Videoüberwachung wäre ohnehin zulässig – wie auch die Überwachung des E-Mail-Verkehrs, die Erhebung von Daten über Internetrecherchen von Angestellten.

Das ist quasi eine Totalüberwachung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und hat mit Datenschutz gar nichts mehr zu tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meinte hierzu, Schwarz-Gelb möge doch den Wünschen von Arbeitgeberverbänden bitte nicht so großzügig nachgeben. Ich sage dazu: Bei SchwarzGelb – auf Bundesebene – hat man aus den Datenskandalen offenbar nur gelernt, dass man dem Datenmissbrauch durch Arbeitgeber nun eine gesetzliche Grundlage geben muss. Die Begründung dafür lautet wie immer: notwendige Maßnahmen zur Kriminalitäts- und Korruptionsbekämpfung.

Stellen wir uns aber einmal ein Gesetz vor, mit dem die Telekommunikation und die Sitzungen der Unternehmensvorstände komplett überwacht würden – natürlich auch nur zu Korruptions- und Verbrechensbekämpfung.

(Beifall bei der LINKEN – Rafael Reißer (CDU): Ach du lieber Gott!)

Da würden Sie und die Unternehmer aber im Dreieck springen – und dies sogar zu Recht.

(Rafael Reißer (CDU): Ich würde mich in den Keller setzen und das Licht ausmachen! Das ist doch furchtbar!)

Auch nach der vorangegangenen Debatte ist nach unserer Ansicht momentan der beste Datenschutz eine Verhinderung weiterer Sicherheitsgesetze.

Zuvor sprachen wir noch über die Vorratsdatenspeicherung, die vor allem die CDU wieder einführen will. Wir sagen: Die Rolle des Staates im Informationszeitalter darf nicht darin bestehen, immer mehr Datensätze der Bürger zu erheben, zu speichern und weltweit unkontrollierbar auszutauschen. Die Rolle des Staates muss der Schutz der Menschen vor Datenmissbrauch sein.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zuletzt noch zwei konkrete Punkte aus dem Bericht des Datenschutzbeauftragten aufgreifen. Ich will mich dafür bedanken, dass nach offensichtlich intensiven und langen Bemühungen schließlich festgestellt wurde, dass die verdeckten Bildaufnahmen bei der Räumung des Camps der Flughafenausbaugegner durch die Fraport AG rechtswidrig waren. Wir hatten dies seinerzeit kritisiert und sind froh, dass dies nun festgestellt und vonseiten der Fraport AG auch akzeptiert wurde.

(Zuruf des Abg. Rafael Reißer (CDU))

Auch finde ich die Ausführungen des Datenschutzbeauftragten – Frau Enslin hat schon darauf hingewiesen – zum novellierten Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung bemerkenswert. Herr Ronellenfitsch, Sie haben formuliert, dass dieses Gesetz nicht in allen Punkten gelungen sei. Auch hier teilen wir Ihre Kritik. Sie wurde auch von zahlreichen Sachverständigen schon im Gesetzgebungsverfahren geäußert. Hier sind hochsensible Bereiche offenkundig unklar und unzureichend geregelt, sodass sich erneut die Frage nach einer Verfassungsmäßigkeit stellt. Gegen die Kennzeichenerfassung wird auch schon wieder geklagt.

Ich würde mir wünschen, dass CDU und FDP nicht nur dazwischenrufen und jedes Mal die Grenzen der Verfassung auszuloten versuchen, sondern endlich ein verfassungsmäßiges Augenmaß an den Tag legen und dabei den

Bürgerrechten eine weit höhere Bedeutung zukommen lassen. Damit wäre dann sicher auch der Datenschutz besser bedient. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Faeser, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Prof. Ronellenfitsch, ich hoffe, ich werde jetzt nicht dem von Ihnen angesprochenen Image einer Juristin gerecht und langweile Sie noch mehr. Ich versuche, noch ein paar Anmerkungen zu dem zu machen, was Sie sehr pointiert und gut vorgetragen haben.

Ich möchte mich meinen Kolleginnen und Kollegen im Namen der SPD-Fraktion anschließen. Wir möchten Ihnen, Herr Prof. Ronellenfitsch, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt für Ihre herausragende Arbeit sehr, sehr herzlich danken, weil Sie in Hessen auch im letzten Jahr wirklich Tolles geleistet haben.

(Beifall)

Ich hatte das Vergnügen, gestern Abend eine Veranstaltung mit Herrn Prof. Simitis zum Datenschutz zu besuchen. Herr Prof. Simitis hat zu Beginn der Veranstaltung gesagt, dass Datenschutz eine der elementaren Grundlagen der Demokratie ist. Er hat recht. Das Recht der einzelnen Bürgerinnen und Bürger an den eigenen Daten ist einer der elementaren Grundsätze der Demokratie. Ich glaube, das sollten wir in diesem Zusammenhang nicht vergessen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch im letzten Jahr hat von dieser Stelle aus mein Kollege Michael Siebel darauf hingewiesen, dass es in dem 37. Datenschutzbericht von Ihnen einen Satz gab, der hier ein bisschen für Aufregung gesorgt hat. Ich darf ihn zitieren: „Hessen hat seine Vorreiterrolle auf dem Gebiet des Datenschutzes eingebüßt.“ So haben Sie in Ihren letzten Bericht eingeführt. Ich glaube, dass wir heute gemeinsam feststellen können, dass das zumindest in einem wesentlichen Bereich nicht mehr stimmt, sondern sich anders darstellt. Zum 40. Jahrestag im letzten Herbst haben wir gemeinsam mit CDU, FDP und GRÜNEN die sogenannte Wiesbadener Erklärung verabschiedet, in der festgehalten ist, dass nun, nach einem, wie ich anmerken darf, sehr langen Werdegang, endlich der gemeinsame Wille in diesem Hause existiert, den öffentlichen und privaten Datenschutz zusammenzuführen. Wir stehen kurz vor einer Einigung über die neuen gesetzlichen Regelungen. Das hat der Kollege Greilich angesprochen. Daher kann man heute festhalten, dass der Datenschutz in Hessen zumindest in diesem Bereich in diesem Jahr wieder vorne sein wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich glaube, Herr Prof. Ronellenfitsch, Sie haben recht: Das wird in dem Bereich sehr vorbildlich sein. Aber Sie haben noch etwas Wichtiges gesagt: Damit ist es nicht getan. Man kann nicht ein hervorragendes Gesetz schaffen, das wir für die Zusammenlegung von privatem und öffentlichem

Datenschutz in einer unabhängigen Behörde brauchen, dann aber keine Inhalte ausfüllen. Ich glaube, dass wir in Hessen ganz im Gegenteil sehr, sehr viel zu tun bekommen. Das hat auch etwas damit zu tun, dass uns die Technik an vielen Stellen überholt. Ich weise nur darauf hin, dass der neue Personalausweis, der jetzt ausgestellt wird, eine Menge neuer Fragen für den Gesetzgeber aufwirft, die wir in Hessen zu regeln haben. Es ist nämlich die Frage, inwieweit man den neuen Personalausweis im Internet einsetzt, inwieweit man seine Daten verschlüsseln kann, welche Empfehlungen wir als Landtag an die entsprechenden Behörden, Institutionen und Vereine geben, wie sie damit im Internet umgehen. Ich glaube, da sind wir als Gesetzgeber stark gefordert. Meine Damen und Herren, daran werden wir Sie auch erinnern.

(Beifall bei der SPD)