Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dem Landtag heute dazu einen Zeithorizont beschreiben könnten. Einfach nur Nein zu sagen, reicht eben nicht. Wo ist Ihr Vorschlag?
Ich kann nur sagen: Mir liegt nichts vor. Aber unabhängig davon ist durch die Anhörung bestätigt worden: Ein Korruptionsregister fügt den komplexen gesetzlichen Regelungen Transparenz hinzu. Es trägt zu einem fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge bei. Solange der Bund keine Anstalten macht, selbst tätig zu werden, sind wir aufgerufen, eine landesrechtliche Regelung zu schaffen.
Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf der SPD gerne zu. Und ich wiederhole meinen Appell aus dem November: Stimmen auch Sie zu. Tragen Sie dazu bei, dass wir die schwarzen Schafe, und zwar um der weißen willen, von den saftigen Wiesen der öffentlichen Aufträge vertreiben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Klose. – Für die Landesregierung hat nun Herr Wirtschaftsminister Posch das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, eines feststellen zu können: Wir sind uns in dem Ziel einig, eine wirksame Korruptionsbekämpfung sicherzustellen. Das ist völlig unbestritten.
In Hessen haben wir seit 1995 eine effektive und rechtssichere Regelung. Auf einen Bereich werde ich noch zu sprechen kommen – dabei handelt es sich um den soge
Meine Damen und Herren, ich weise auf das Datum 1995 hin: Sie wissen, wer damals Regierungsverantwortung hatte. Ich weiß nicht, worin ein Regelungsbedarf in diesem Jahr besteht.
Die Ergebnisse der Anhörung haben keinen zwingenden Grund ergeben, diesen Erlass in ein Gesetz umzuwandeln. Das ist nicht das Ergebnis dieser Anhörung gewesen.
Ich will auch die Zahl nennen. Wir haben diesen Erlass angewandt. Gegenwärtig sind 22 Unternehmen von diesem Sperrerlass betroffen. Das heißt, er kommt zur Anwendung.
Ich habe eben eine Begründung für ein Landesgesetz vernommen, die mir beim besten Willen nicht nachvollziehbar erscheint. Die Tatsache, dass das für die Kommunen nicht verpflichtend ist, kann doch keine landesgesetzgeberische Notwendigkeit begründen. Die Kommunen können das tun, wenn sie in ihrem Verantwortungsbereich der Meinung sind, entsprechende Regelungen zu benötigen.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe der Abg. Nancy Faeser (SPD) und Janine Wissler (DIE LINKE))
Die Kommunen können diesen Erlass dementsprechend anwenden, und deswegen ist dieser Grund für mich alleine kein Anlass, zu sagen, es besteht eine landesgesetzliche Notwendigkeit.
Ich will auf die einzelnen Ergebnisse der Anhörung nicht eingehen. Das haben Herr Kollege Blechschmidt und Herr Kollege Schork bereits dargestellt. Ich will nur zwei Punkte ansprechen.
Sie machen es sich in materiell-rechtlicher Hinsicht relativ einfach. Es wird gesagt, Sie wollen ein Register. Aber was materiell-rechtlich geregelt werden soll, ist nicht erkennbar. Dazu gibt es nichts Neues im Verhältnis zum Sperrerlass.
Nur in einem Punkt – da werde ich allerdings hellhörig – äußern Sie sich zu den Eintragungsvoraussetzungen. Es geht darum, ob man dort eingetragen wird. Das muss man sagen: Wenn jemand eingetragen wird, hat das elementare Auswirkungen für das gesamte Unternehmen. – Da genügen Ihnen, wie es so schön heißt, „geeignete Feststellungen“ eines Gutachters.
Meine Damen und Herren, ein Gutachter ist immer im Auftrage desjenigen tätig, von dem er beauftragt worden ist.
Deswegen kann eine gutachtliche Stellungnahme – ich weiß, dass ein Gutachter verpflichtet ist, das objektiv zu beurteilen – nicht das alleinige Kriterium dafür sein, ob ich jemanden von der Vergabe öffentlicher Aufträge aussperre oder nicht. Das reicht mir beim besten Willen nicht aus. Das ist kein Kriterium, so etwas zu tun.
Frau Faeser, das ist das einzige materielle Kriterium, und dann noch eines, das überhaupt nicht tauglich ist. – Ansonsten setzen Sie sich mit dem Register auseinander. Ein materieller Vorschlag, der über das hinausgeht, was der Erlass beinhaltet, findet sich in diesem Gesetzentwurf nicht.
Das ist für mich zusammengefasst kein Grund, aus diesem Erlass ein Gesetz zu machen. Seien Sie doch froh, dass wir einen Erlass aus Ihrer Regierungszeit so erfolgreich anwenden. Ich verstehe überhaupt nicht, warum man sagt, das müsse jetzt in ein Gesetz umgewandelt werden.
Ja, es gibt einen Problembereich – das will ich überhaupt nicht bestreiten –: Wenn sich jemand als unzuverlässig erweist, dann ist das eine Angelegenheit, die nicht nur für dieses Bundesland Bedeutung hat, sondern auch für andere Länder. Deswegen sage ich Ihnen – Herr Staatssekretär Saebisch hat es im Ausschuss bereits getan –: Wir diskutieren diese Frage im zuständigen Bund-Länder-Arbeitskreis und hoffen, dass wir dort zu einem Ergebnis kommen.
Ich fasse zusammen: Erstens. Gesetzgebung dort, wo sie notwendig ist. Die Notwendigkeit hat sich aus der Anhörung nicht ergeben.
Zweitens will ich nicht weiter auf die Anmerkungen eingehen, die sich darauf beziehen, dass hier rechtstechnisch das eine oder andere besser gemacht werden müsste.
Zum Dritten diskutieren wir die Frage im Bund-LänderArbeitskreis, und daraus wird sich ergeben, ob eine Initiative notwendig wird oder der Bund gemeinsam mit den Ländern aktiv wird. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind nun am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Eisenbahngesetzes – Drucks. 18/3909 zu Drucks. 18/3540 –
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und GRÜNEN bei Stimmenthaltung von SPD und LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – SPD und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie alle bitten, Platz zu nehmen und die Gespräche, die notwendig sind, außerhalb dieses Raumes zu führen.
Wir fahren in der Tagesordnung mit dem Setzpunkt der Fraktion DIE LINKE fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf: