Das dritte Schlaglicht werfe ich auf das Hessische Gleichberechtigungsgesetz. Da soll der Berichtsturnus künftig auf fünf Jahre erweitert werden. Hier halten wir es für sinnvoller – weil wir als Hessischer Landtag ja auch kontinuierlich über die Erfolge und Misserfolge der Gleichberechtigung von Mann und Frau berichtet bekommen wollen –, dass der Zeitraum dazu nicht so lang bemessen ist, dass man nur wenig Einfluss nehmen kann, sondern wir wollen hier einen entsprechend kürzeren Zeitraum für die Berichte haben.
Nächster Punkt und auch letzter Punkt, auf den ich eingehen möchte. Wahrscheinlich ist Ihnen diese Frage als FDP am wichtigsten, nämlich die Frage des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Sie können sich denken, dass wir selbstverständlich anderer Meinung sind. Wir als SPD nehmen die Bedenken der Kirchen und Gewerkschaften sehr ernst. Der Sonntag soll für die Familie zur Regeneration, zur Erholung und zum Zusammensein zur Verfügung stehen. Deshalb müssen die Möglichkeiten der Ausnahmen auch weiterhin begrenzt bleiben.
Eine Begrenzung des Alkoholverkaufs kann aus unserer Sicht auch nur sinnvoll sein und muss entsprechend geregelt werden. Ob das im Ladenöffnungsgesetz sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Wir sehen am Beispiel Baden-Württemberg, dass eine solche Regelung positiv ist. Der zuständige Fachminister, Herr Grüttner, hat sich schon positiv dazu geäußert.
Ebenso problematisch sehen wir die Verlängerung der Berichtsfrist im Hessischen Ladenöffnungsgesetz von drei auf fünf Jahre. Das finden wir nicht sinnvoll.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt erheblichen Beratungsbedarf zu diesem Sammelgesetz. Deswegen werden wir das auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren erörtern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Landesregierung will 19 Gesetze, die der Minister im Einzelnen aufgelistet hat, die zum 31.12. dieses Jahres auslaufen, unverändert oder allenfalls leicht verändert verlängern.
Als erste Anmerkung habe ich dazu zu sagen, dass die Landesregierung selbst in ihrer Stellungnahme und ihrer Begründung bei einer ganzen Reihe von Gesetzen ausdrücklich feststellt, sie sind aufgrund höherrangigen Rechts, also aufgrund Bundesrechts oder Verfassungsrechts in Hessen, zwingend vorgeschrieben. Ich war schon immer der Auffassung, ich wiederhole das hier, dass in solchen Fällen eine Befristung unsinnig ist, weil sie fälschlicherweise suggeriert, das Gesetz könne ersatzlos gestrichen werden oder auslaufen. Das ist aber aus höherrangigem Recht nicht möglich.
Sehr problematisch ist es aus unserer Sicht auch, dass hier sehr unterschiedliche Gesetze in einem Sammelgesetz zusammengefasst werden, die nach der Geschäftsordnung des Landtags völlig unterschiedlichen Ausschüssen fachlich zugeordnet wären.
Diese Gesetze werden jetzt zusammengefasst und sollen nur im Rechts- und Integrationsausschuss behandelt werden. Damit wird den Fachausschüssen die Möglichkeit genommen, sich ihrerseits mit diesen Gesetzentwürfen zu beschäftigen. Interessant wäre es durchaus nicht nur, welche Änderungen die Landesregierung im Einzelnen vornehmen will – die sind vergleichsweise marginal –, interessant ist vor allem, welche Änderungsvorschläge in der Evaluationsphase geäußert worden sind. Frau Hofmann hat beispielsweise auf den Richterbund hingewiesen; solche Vorschläge sollen gerade nicht übernommen werden. Es könnte durchaus sein, dass die Fachausschüsse zu dem Ergebnis kommen, das doch übernehmen zu wollen, Änderungsanträge stellen und diese zum Gegenstand der Beratung machen zu wollen. Diese Möglichkeit wird ihnen durch das gewählte Verfahren der Landesregierung genommen.
In einigen Fällen – das finde ich besonders bemerkenswert, Frau Hofmann hat auch schon darauf hingewiesen – sieht die Landesregierung selbst größeren Überarbeitungsbedarf an einzelnen Gesetzen und verlängert sie deswegen nur um eine kürzere Zeit. Das ÖPNV-Gesetz wird nur um ein Jahr verlängert. Das ist durchaus sachgerecht. Wir erwarten, dass im Laufe des nächsten Jahres entsprechende Änderungen vorgenommen werden.
Das Ausführungsgesetz zum Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz wird bis Ende 2014, also um drei Jahre verlängert. Dort stehen bundesrechtliche Regelungen an, darauf haben wir keinen Einfluss und müssen sie abwarten.
Dann gibt es zwei Gesetze, die um zwei Jahre verlängert werden, bis 2013. Mit anderen Worten: bis zum Ablauf der Wahlperiode. Das sind das Hessische Gleichberechtigungsgesetz und das Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz. Man kann darüber streiten, in welcher Richtung Änderungen von der Landesregierung vorgesehen sind. Auf jeden Fall dokumentiert dies, dass diese Landesregierung sich in dieser Wahlperiode erneut damit beschäftigen will.
Das ist deswegen besonders bemerkenswert, weil die Landesregierung an zwei Stellen in ihrer Begründung Überarbeitungsbedarf an Gesetzen vorgibt, gleichwohl diese Gesetze um weitere fünf Jahre, also bis zum 31.12.2016, verlängert. Das kann man nur so verstehen – ich werde gleich im Einzelnen darauf eingehen –, dass die Landesregierung in dieser Wahlperiode nicht mehr darangehen will, diese Gesetze zu verändern. Sie schiebt die Überarbeitung auf die lange Bank und will die Verantwortung der nächsten Landesregierung überlassen.
Das eine ist das Transplantationsgesetz. Das ist deswegen besonders bemerkenswert, weil der Sozialminister kürzlich erst einen Vorschlag unterbreitet hat, die geltende erweiterte Zustimmungslösung im Transplantationsverfahren durch eine Widerspruchslösung zu ersetzen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf wissen wir, er glaubt selbst nicht mehr daran, dass er sich auf Bundesebene durchsetzen kann. Er glaubt nicht mehr daran, dass in dieser Wahlperiode eine Änderung des Transplantationsgesetzes not
Das andere ist das Ersatzschulfinanzierungsgesetz. Auch hier ist es völlig unstreitig, dass es erheblichen Überarbeitungsbedarf gibt. Hier war sogar, wie wir wissen, den Ersatzschulen zugesichert worden, dass aus diesem Grund das Gesetz nur um ein Jahr verlängert wird. Jetzt soll es um fünf Jahre, bis 2016, verlängert werden. Das bedeutet, dass offensichtlich nicht mehr beabsichtigt ist, in dieser Wahlperiode die dringend notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Aus unserer Sicht kann man daraus nur schließen: Wir haben eine überforderte Kultusministerin, die ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen will, und wir haben einen Sozialminister, der die Backen zwar aufbläst, aber sich nicht mehr zu pfeifen traut.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung und von den Regierungsfraktionen, ich verstehe gut, dass Sie diesen Befund der Bankrotterklärung zweier Minister in einem unübersichtlichen Sammelgesetz verstecken wollen. Wir haben es trotzdem entdeckt und beantragen deswegen, dass die Mitberatung des Gesetzentwurfs im Kulturpolitischen Ausschuss stattfindet, um über die Frage des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes ausführlich beraten zu können. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Wilken für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen, wir wissen alle, Sie haben die Mehrheit und können das so machen. Ich möchte noch einmal zusammenfassen, was von meiner Vorrednerin und meinem Vorredner schon vorgetragen worden ist: Das, was Sie hier machen, ist eine eindeutige Missachtung der parlamentarischen Beratung von Gesetzen.
Herr Justizminister, Sie haben eben selbst ganz ehrlich gesagt, Sie seien in den meisten Bereichen nicht der zuständige Fachminister und hätten diesen Gesetzentwurf sozusagen als Notar eingebracht.
Wir Parlamentarier des Rechts- und Integrationsausschusses sind in den wenigsten Fällen die zuständigen Fachpolitiker. Mit diesem Vorgehen verweigern Sie diesem Haus eine ordentliche Beratung von Gesetzen, die Sie in einem Sammelgesetz eingebracht haben. Das wollen wir so nicht. Sie können das hier durchsetzen, aber wir wollen das so nicht.
Einige problematische Bereiche sind schon genannt worden. Ich will nur einiges ergänzen, was die Vorrednerinnen schon gestreift haben. Wir haben Probleme mit dem Auf
wandsentschädigungsgesetz, dort muss der Innenausschuss mitberatend benannt werden. Wir haben Probleme mit dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz, dort muss der Sozialpolitische Ausschuss mitberatend benannt werden. Wir haben Probleme mit dem Hessischen Laden öffnungsgesetz, dort muss der Wirtschaftsausschuss mitberatend benannt werden.
Sehr geehrter Herr Bellino, wir sind der Gesetzgeber, und wir sind Teil dieses gesetzgebenden Instruments. Ich nehme es mir schon heraus, die Position der Fraktion DIE LINKEN zu vertreten.
Es ist schon angesprochen. Aber ich will es noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen, wie diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht nur mit diesem Haus, sondern auch mit politischen Gesprächspartnern hier im Lande umgehen. Wenn im Kultusministerium an einem runden Tisch Vereinbarungen getroffen werden, um bei den Schulen in freier Trägerschaft zu einer kurzfristigen Veränderung des Gesetzes zu kommen, dass nur eine einjährige Verlängerung des entsprechenden Gesetzes vorgesehen ist, dann ist es ein Affront in die Gesellschaft, jetzt in dem Sammelgesetz vorzuschlagen, dass es bis 2016 verändert werden muss. Es ist aber symptomatisch für Ihre Vorgehensweise.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, damit tragen Sie zum berechtigten Frust in der Bevölkerung bei, und damit tragen Sie zur Politikverdrossenheit bei. Überdenken Sie Ihre Haltung. Wir möchten die in diesem Sammelgesetz verborgenen Gesetze fachpolitisch diskutieren können. – Danke sehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen eines versprechen: Auch wenn es sich um 19 Gesetze handelt, werde ich nicht 19 mal fünf Minuten zu dem Sammelgesetz sprechen.
Herr Dr. Wilken oder meine Vorredner, wir sollten erst einmal mit dem Märchen aufräumen, hier würde ein Beratungsrecht abgeschnitten. Es ist selbstverständlich so, jeder kann zu jedem Gesetz jeden Antrag in dem Verfahren stellen. Dann wird das ordnungsgemäß im Landtag und auch in den Ausschüssen beraten.
Eines muss man auch einmal sagen. Hätte die Landesregierung nicht vor zehn Jahren den Anstoß gegeben, den wir für richtig halten, die Landesgesetze grundsätzlich zu befristen, würden wir über die meisten Gesetze wahr
scheinlich heute gar nicht im Landtag beraten. Es ist ein Mehr an Beteiligung des Parlaments und kein Weniger.
Aus unserer Sicht hat sich die Befristung der Landesgesetze auf fünf Jahre grundsätzlich bewährt. Hessen hat damit, was die Befristung und die Vorschriftenbereinigung angeht, eine Vorreiterrolle für ganz Deutschland eingenommen. Mit diesem Instrument konnten seit der Einführung ca. 15 % der gesetzlichen Vorschriften und 30 % der Verordnungen abgebaut werden. Auch das sollte man an diesem Punkt einmal erwähnen.
Mit dem sogenannten Sammelgesetz, das wir heute beraten, werden ohnehin nur Gesetze verlängert – allenfalls mit kleinen Änderungen. Große materielle Änderungen sind damit nicht verbunden. Da es mehrere Redner herausgegriffen haben, gehe ich auf eines noch ein, speziell auf das Ladenöffnungsgesetz. Hier zeigt sich der Föderalismus in seiner besten Ausprägung. Als im Jahr 2006 die Zuständigkeit auf die Länder übertragen wurde, hat Hessen diese Möglichkeit genutzt und hat – das ist richtig – die Öffnungszeiten für Geschäfte an Werktagen auf 24 Stunden ausgeweitet.
Im Gegenzug haben wir in Hessen bundesweit den besten Schutz der Sonn- und Feiertage. Das ist ein Punkt, der der CDU an dieser Stelle ganz wichtig ist. Die LINKE muss sich ganz zurückhalten. In Berlin haben Sie vor Gericht verloren, weil Sie den Sonn- und Feiertagsschutz nicht eingehalten haben. Das mussten andere erst erstreiten.