Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Herr Kollege Bauer, das kann ich Ihnen im „Fuldainfo“ von gestern, von vorgestern und von letzter Woche zeigen.

(Alexander Bauer (CDU): Das habe ich erklärt!)

Nein, das haben Sie nicht.

(Alexander Bauer (CDU): Doch!)

(Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

Herr Dr. Arnold, ich habe auch das von heute und von gestern gelesen.

(Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

Ich werde Ihnen gleich etwas dazu sagen. – Zunächst zur ÜWAG. Auch die haben wir nicht aufgehetzt, weil CDUgeführt.

Jetzt kommen wir zur Bestandsschutzregelung, die Herr Dr. Arnold mit der Kommunalabteilung vereinbart hat.

Frau Faeser, Sie müssen zum Schluss kommen. Die fünf Minuten sind um.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Diesen Satz sage ich Ihnen noch: Herr Kollege Arnold, was bedeutet der Bestandsschutz, der hier geregelt werden soll, der im Umkehrschluss? Die, die schon tätig sind, dürfen es bleiben. Die anderen dürfen gar nicht tätig werden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Was Sie versuchen zu regeln, ist ein Skandal. Das ist gepaart mit einer Drittschutzregelung, einer Klagemöglichkeit für Dritte. Damit haben Sie das Ziel weit verfehlt. Sie erschweren den Kommunen die Betätigung auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Wir fordern Sie auf, davon Abstand zu nehmen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Danke, Frau Faeser. – Herr Schaus, Sie haben sich für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am heutigen Tag verabschieden wir im Hessischen Landtag nach einem ewigen Hin und Her in den Koalitionsfraktionen eine neue Gemeinde- und Landkreisordnung. Eigentlich sollte dies ein guter Tag für die hessischen Kommunen und Landkreise sein. Doch beim genaueren Hinsehen wird deutlich, dass diese Gesetzesnovellierung den Kommunen eigentlich ganz, ganz wenige Verbesserungen bringt.

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Eigentlich, Herr Schaus, aber uneigentlich schon!)

Herr Dr. Blechschmidt, genau: eigentlich. Selbst das relativiere ich noch, weil ich da außer Verschlechterungen gar nichts finden kann.

Wir hatten einen langen Diskussionsprozess. Wir als LINKE haben als Erstes, bereits im November des letzten Jahres, zwei umfangreiche Gesetzentwürfe zur Hessischen Gemeindeordnung und zur Hessischen Landkreisordnung eingereicht, die ich unter den Titel stellen würde: für mehr Demokratisierung, für konsequente Bürgerbeteiligung

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

als auch für die Selbstständigkeit der finanziellen Verantwortung der Gemeinden. – Das wollen Sie nicht. Das haben Sie abgelehnt. Das werden Sie auch heute tun. Wir hatten in den vergangenen Monaten viel Gelegenheit, darüber zu diskutieren.

(Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU))

Was die heutige Diskussion ausmacht – darauf will ich mich konzentrieren –, ist vor allem das hinter den Kulissen der schwarz-gelben Koalition ausgetragene Gezerre über die wirtschaftliche Betätigung. Das ist ein Armutszeugnis der Koalitionsfraktionen; denn Sie werden mit den halbherzigen Regelungen des § 121 HGO weder den Kommunen noch den in Ihrem Energiegipfel selbst gesteckten Zielen gerecht.

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Wer sagt das?)

Wir sagen das. Herr Dr. Blechschmidt, wenn Sie Zitate möchten – das haben Sie angesprochen –, dann werde ich zitieren. Ich zitiere Ihnen als Erstes ein Schreiben von der Stadtwerke Union Nordhessen, das wir alle erhalten haben. Das ist ein Zusammenschluss der Stadtwerke Bad Sooden-Allendorf, Eschwege, Homberg, Kassel, Witzenhausen und Wolfhagen.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Die schreiben:

Die Novellierung des § 121 HGO in der jetzt geplanten Form stellt ein Wettbewerbshindernis dar und verhindert den zügigen Einstieg in die Energiewende in Hessen.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Herr Bauer, jetzt hören Sie zu.

(Alexander Bauer (CDU): Ich habe es doch auch gelesen! Das haben wir alle bekommen!)

Die Stadt Schotten hat am 8. Dezember – ich weiß, dass Ihnen das wehtut – folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Hessischen Landtag auf, die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung der HGO zu erleichtern. Insbesondere die Pläne der Fraktionen der CDU und der FDP, die Betätigung der Kommunen „ausschließlich auf dem Gebiet der Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie der Verteilung von hieraus gewonnener thermischer Energie“ nur unter dem Vorbehalt der Beteiligung privater Dritter in Höhe von über 50 % zuzulassen, sind aufzugeben.

Das ist einstimmig beschlossen. Heute erreichte uns ein Schreiben bzw. eine Resolution des Kreistags des Odenwaldkreises. Er sagt: Der Kreistag sieht in dem von CDU und FDP geplanten Vorhaben zur Änderung des § 121 HGO eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen, usw. usf. Sie wissen das.

(Zuruf von der CDU)

Meine Damen und Herren, Sie wissen es von den Kommunalen Spitzenverbänden, dass die Ihre Regelungen ablehnen. Sie wissen, dass die Kommunen nicht in der Lage sind, die Energiewende auf dieser Grundlage überhaupt voranzutreiben, und Sie machen es dennoch auf Biegen und Brechen, nur um der FDP-Parole „privat vor Staat“ Genüge zu tun und die Koalition an dieser Stelle nicht zu gefährden. Sie gefährden lieber die Ergebnisse des Energiegipfels, als einen Riss durch die Koalition gehen zu lassen. Das ist Fakt, und das ist es, was heute hier entschieden wird.

(Beifall bei der LINKEN – Judith Lannert (CDU): Keine Ahnung, aber davon viel! – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Schreien Sie doch nicht so, Herr Schaus! Dieses Geplärre ist eine Zumutung! – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE): Ihr Geplärre ist das allerschlimmste!)

Danke, Herr Schaus. – Meine Damen und Herren, als Nächster hat Herr Dr. Blechschmidt für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Schaus, wir haben am nächsten Montag Haushaltsdebatte im Hochtaunuskreis. Ich bedauere außerordentlich, dass Sie nicht mehr als Vertreter der LINKEN dabei sind. Es ist immer sehr schön, wenn Sie reden und wir uns das eine oder andere zuspielen.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, man muss das wissen. Herr Schaus weiß – ich stehe auch dazu –, es ist immer ganz gut, jemanden zu haben, der sich aufregt, damit man über bestimmte Sachen reden und vielleicht auch Licht ins Dunkel bringen kann.

(Zuruf von der FDP: Aha?)

Kurz vor Weihnachten kann ich meinen Gefühlen doch ein bisschen freien Lauf lassen und Herrn Schaus einmal loben; denn wir haben im Kreistag wirklich eine schöne gemeinsame Zeit gehabt.

(Beifall bei der FDP, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir können Sie auch gern allein lassen!)

Ich weiß nicht, ob es am Montag langweiliger werden wird, aber bei Herrn Schaus wird es munterer werden; denn er ist nicht mehr da.

Ich will einfach einmal ein bisschen Licht in die Sache bringen. Wir alle haben die Schreiben bekommen, wir alle haben sie ausgewertet. Ich habe mir gestern auch zwei, drei Stunden Zeit genommen und voller Entsetzen festgestellt – das sage ich jetzt auch als Rechtsanwalt –, dass, wenn man schon abschreibt – und es gibt sieben oder acht Schreiben von der kommunalen Familie –, man es zumindest sprachlich nicht so fixieren sollte, dass offensichtlich wird, dass diese Schreiben bis auf Punkt und Komma identisch sind. Der Stapel minimiert sich darauf – Sie haben recht, das gebe ich auch zu Protokoll –, dass die kommunale Familie und die Kommunen sich in der Gesetzeslage mehr erhofft hatten.

Gleichwohl haben wir uns hier mit Blick auf das Gesetz entschlossen, einen Kompromiss zu schließen, der in der Anhörung von Herrn Mundschenk vom Hessischen Handwerkstag auch wunderbar auf den Punkt gebracht wurde, der die zweite Anhörung schön damit zusammenfasst, dass dies mit dem § 121 in der Gesamtschau einen vertretbaren Kompromiss zwischen dem darstelle, was die Kommunen in der Energiewende machen sollen, und dem, was in der HGO – wir diskutieren heute auch über die HGO, liebe Kolleginnen und Kollegen – mit dem § 121 nicht gewollt ist.

Es ist auch Konsens der Koalition, dass dieser Kompromiss von CDU und FDP einhellig getragen wird. Wir meinen, den Kommunen etwas anbieten zu können. Dabei bin ich persönlich zuversichtlich, dass die Kommunen im nächsten Jahr das, was jetzt noch als Horrorszenario skizziert wird, positiv nutzen werden – und das vielleicht in einer Art und Weise, über die Sie sich möglicherweise noch wundern werden; denn auch alle drei Vertreter der kommunalen Familie haben deutlich gemacht, dass das, was

hier vorgesehen ist, besser ist, als wenn man es bei dem jetzigen § 121 belassen würde.