Die zweite, auch ganz klare Botschaft ist, dass wir durch die kluge Entscheidung, neben dem Bundesprogramm auch ein Landesprogramm aufzulegen,
alle kommunalen Schulträger bei der Mittelvergabe berücksichtigen, sodass sie ihre Schulen ertüchtigen können. Ich denke, dass das ein ausgewogenes Programm ist, und das lassen wir uns von Ihnen nicht kleinreden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Arnold. – Herr Kollege Hahn, Sie haben ebenfalls zwei Minuten zur Erwiderung. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Dr. Arnold, ich habe beide Punkte, die Sie eben aufgeführt haben, angesprochen. Offensichtlich waren Sie in Ihrem Schmerz darüber, dass das Jubelprojekt jetzt ein bisschen hinterfragt wird, so getroffen, dass Sie gar nicht mehr richtig zugehört haben.
Ich habe sowohl das Thema angesprochen, dass insgesamt 440 Millionen € plus 73 Millionen € bei den Kommunen ankommen, als auch darauf hingewiesen, dass das Landesprogramm einen Fehler des Bundesprogramms ausgleicht. Ihr Vorwurf geht also voll daneben.
Ich bitte übrigens um Verständnis, wenn ich nicht mehr alle Redner anhören kann; denn ich habe um 18 Uhr einen kommunalen Termin. Ich will das hier gleich loswerden, damit dann nicht gesagt wird, der Hahn flüchtet. Nein, der Rock übernimmt, wenn irgendetwas ist.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen. Lieber Herr Kollege Dr. Arnold, wie tief ist eigentlich der Entzugsschmerz bei Ihnen und Ihren CDU-Kollegen über den Verlust der FDP an Ihrer Seite?
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei Abge- ordneten der CDU – Zurufe von der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn so Schmerzen aussehen, hätte ich sie gerne!)
Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Als nächster Redner spricht nun Herr Kollege Schalauske von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur in das Kommunalinvestitionsprogramm KIP aufgenommen werden. Das haben wir nun gehört.
Bereits im März, also schon vor diesem Gesetzentwurf, wurde das Programm durch Finanzminister Dr. Thomas Schäfer öffentlichkeitswirksam als „KIP macht Schule“ angekündigt. Meine Damen und Herren von der CDU und auch von den GRÜNEN, leider wiederholen Sie mit diesem Gesetzentwurf aber eine ganze Reihe von Fehlern, die Sie zuvor mit der Einführung des KIP begangen haben.
Herr Dr. Arnold, damit wir uns nicht falsch verstehen: Natürlich geben wir Ihnen recht. In den Kommunen besteht ein ganz großer Bedarf an Investitionen in die Schulen. Es besteht ein erheblicher Sanierungsstau an den hessischen Schulen, der dringend behoben werden muss. Das aber, was Sie uns heute vorlegen, reicht hinten und vorne bei Weitem nicht aus, um nur den bestehenden Investitionsbedarf zu decken.
Es ist von den Vorrednern bereits angesprochen worden: Das Land plant, gerade einmal 73 Millionen €, zum größeren Teil als Darlehen, zu den Mitteln des Bundesprogramms beizutragen. Herr Dr. Arnold, das ist, mit Verlaub, kein riesengroßer Schub, das ist und bleibt ein Tropfen auf den heißen Stein.
Wenn wir uns die Situation in unseren Städten, Kreisen und Gemeinden ganz konkret anschauen – Sie können Ihre Schulpolitik noch so sehr loben –, stellen wir fest, es besteht ein enormer Investitionsstau. Da tropft es mitunter durch das Dach. Da sind sanitäre Anlagen marode und Bausubstanzen nicht mehr zeitgemäß.
Herr Finanzminister Dr. Schäfer, wir kommen beide aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf. Sie waren dort 22 Jahre Mitglied des Kreistags. Herr Finanzminister, Sie müssten wissen, dass allein im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei den Schulgebäuden ein Sanierungsbedarf von noch immer 170 Millionen € besteht. Das sind nicht die Zahlen der Fraktion DIE LINKE, sondern die Zahlen Ihres Parteifreundes und Kreisbeigeordneten Marian Zachow, der dort zusammen mit der SPD in der Großen Koalition regiert.
Da reden wir noch nicht über energetische Sanierung. Wir reden auch nicht über Neubau, Ausbau und Erweiterung. Wir reden allein von der Sanierung des Bestehenden. Wir reden auch nicht darüber, dass Schulgebäude auch räumlich an die notwendigen bildungspolitischen Anforderungen, an Ganztagsbedarfe und an Inklusion, angepasst werden. Wir reden auch nicht über etwaige Schadstoffbelastungen. Wir reden also nur über das Notwendige: 170 Millionen €.
Was macht die Landesregierung jetzt? Aus den Mitteln des Investitionsprogramms soll der Landkreis 12 Millionen € erhalten: 12 Millionen € bei einem Bedarf von 170 Millionen €. Gerade einmal ein Bruchteil der notwendigen Investitionen wird also durch das Investitionsprogramm gedeckt. Die Mittel, die Sie zur Verfügung stellen, sind wie schon bei der Verabschiedung des Kommunalinvestitionsprogramms viel zu gering.
Vielleicht wäre es, anstatt irgendwelche Fantasiesummen in die Gesetze zu schreiben, sinnvoll gewesen, wie von uns vorgeschlagen, endlich eine Bedarfsanalyse zum Investitionsstau an hessischen Schulen in Auftrag zu geben. So hätte der tatsächliche Bedarf ermittelt werden können. Unsere Forderung haben Sie ständig zurückgewiesen. Da muss man sagen: Da war der Landkreis Marburg-Biedenkopf früher durchaus schlauer. Der hat das gemacht. Er hat zwar nur das Notwendige ermittelt, aber immerhin. Da ist der Landkreis weiter als die Hessische Landesregierung.
Aber auch an anderer Stelle haben Sie aus den Fehlern des KIP nichts gelernt. Erneut stellen Sie einen Großteil der Mittel den kommunalen Schulträgern nur als Darlehen zur Verfügung. Was das bedeutet, wissen Sie genauso gut wie wir. Die späteren Rückzahlungen werden zukünftige Investitionen erschweren. Diese Praxis zieht sich ohnehin wie ein roter Faden durch die verschiedenen Förderprogramme der Landesregierung, und sie verschiebt Probleme in die Zukunft.
Allein diese beiden Probleme – die viel zu geringen Mittel und das als Förderung getarnte Darlehen – zeigen, wovor Gewerkschaften, Sozialverbände und auch wir als Partei DIE LINKE bereits 2011 gewarnt haben. Die Schuldenbremse ist und bleibt eine Investitionsbremse. Meine Damen und Herren, sie bleibt eine Bremse für die Zukunft unserer öffentlichen Infrastruktur.
Nun können Sie natürlich sagen, das von Ihnen aufgelegte Programm ist lediglich eine Ergänzung des Schulsanierungsprogramms der Bundesregierung. Das haben Sie auch deutlich getan.
Aber, allen voran an die CDU gerichtet, es bleibt dabei: Es ist in allererster Linie die Aufgabe der Landesregierung, die Schulträger finanziell so auszustatten, dass ein Sanierungsstau gar nicht erst entsteht. Der erhebliche Sanierungsbedarf ist daher das Resultat von inzwischen – bedauerlicherweise – über 18 Jahren CDU-geführter Landespolitik in Hessen. Sie haben diesen Sanierungsstau an den hessischen Schulen mit Ihrer kommunalfeindlichen Politik maßgeblich zu verantworten.
Darüber hinaus halten wir auch den Gesetzentwurf auf Bundesebene – darüber ist jetzt zu wenig geredet worden – in einem anderen Punkt grundsätzlich für misslungen.
In § 13 Abs. 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes werden sogenannte ÖPP-Finanzierungsvarianten ermöglicht.
Man muss gar nicht über die Landesgrenzen hinausschauen, um die vielen Gefahren, die solchen Privatisierungen innewohnen, zu sehen; und ÖPP ist, damit wir uns nicht falsch verstehen, nichts anderes als eine Privatisierung.
Es reicht doch ein Blick in den Landkreis Offenbach; schauen Sie sich dort die Schulen an; schauen Sie sich das Justizzentrum in Wiesbaden und seine Baumängel an. Nicht ohne Grund warnt sogar der Bundesrechnungshof vor den teuren Folgen der demokratiefeindlichen ÖPP.
Um es ganz deutlich zu sagen: Der Begriff öffentlich-private Partnerschaft, ÖPP, ist nichts anderes als ein Euphemismus. Aber klar ist auch: Müllentsorgungspark klingt besser als Müllhalde. Es ist aber egal, wie Sie es nennen, ÖPP ist und bleibt eine Form der Privatisierung, und diese muss verhindert werden.
Den Kommunen ist durch ÖPP nicht geholfen. Die Kommunen brauchen eine vernünftige Steuerpolitik, wie sie Gewerkschaften, Sozialverbände und wir seit Jahren fordern. Wir fordern Sie daher auf, im Bundesrat auf die Streichung des entsprechenden Absatzes in § 13 des zustimmungspflichtigen Gesetzes hinzuwirken.
Ich komme ganz schnell zum Schluss. Der Gesetzentwurf auf Bundesebene sowie die Ergänzungen der Landesregierung sind finanziell nicht ausreichend und handwerklich schlecht gemacht. Für Hessen sind sie zudem einmal mehr von Nachteil, allen voran für finanzschwache Kommunen, die die Förderungen am Ende erneut nur als Darlehen erhalten.
Wir freuen uns auf jeden Fall auf die Anhörung, weil Ihnen dort die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen das Entsprechende sagen werden. „KIP macht Schule“, sagen Sie, doch leider lernt die Landesregierung nichts dazu. – Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege Schalauske. – Als nächster Redner spricht nun Herr Kollege Warnecke von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen über Respektlosigkeit und Respekt gesprochen. Die Frage ist jetzt: Dürfen wir die beiden Regierungsfraktionen kritisieren?
Wir dürfen, okay. – Dann fangen wir mit dem Bundesprogramm an, das noch nicht einmal verabschiedet worden ist, dem Bundesprogramm, das maßgeblich der SPD-Bundestagsfraktion und den Regierungsmitgliedern der Sozialdemokratie geschuldet ist, die nämlich nicht wollten, dass die 3,5 Milliarden € einfach im großen Säckel verschwinden. Daher haben sie dieses Programm durchgesetzt.