Ich erinnere Sie daran, dass in Gießen ein Mensch aus der Psychiatrie gelockt wurde und abgeschoben wurde.
Wenn das nächste Mal Frau Wagenknecht hier in Hessen ist, können wir uns auch gerne über sie unterhalten.
(Beifall bei der LINKEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war Wegducken! Das ist Feigheit!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich greife einen Satz von Herrn Kollegen Wilken auf, der gesagt hat: Flucht ist kein Verbrechen. – Ich gebe Ihnen ausdrücklich recht.
Aber darum geht es auch nicht in dieser Debatte. Für den Tatbestand der Flucht brauchen wir keine Abschiebehaftanstalt. Flucht wird nicht bestraft, sondern es geht hier um einen ganz anderen Sachzusammenhang, Herr Kollege Dr. Wilken. Aber es ist Ihnen recht, dass Sie die Themen so darstellen, als ob Sie diesem Land, dieser Regierung oder wem auch immer ein unmenschliches Gesicht geben wollten.
Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen sagen: Dieses Land hat dies nicht verdient; denn dieses Land hat eine so großartige humanitäre Leistung in den letzten drei Jahren vollbracht, dass es nicht verdient hat, von Ihnen in einer solchen Art und Weise despektierlich behandelt zu werden.
Frau Kollegin Faeser, ich finde es bedauerlich, dass Sie es eben so dargestellt haben; denn es findet bei uns im Rahmen dessen statt – ich kann Sie jetzt nicht sehen, weil Herr Kollege Rudolph dazwischen steht –, was die Gesetze in unserem Lande hergeben. Wir bemühen uns darum, dass wir die Menschen, die zu uns kommen, ordentlich aufnehmen, dass sie ordentlich untergebracht werden, dass sie entsprechend beraten werden, um ihre Verfahren durchzuführen. Wir versuchen, denjenigen, die hierbleiben, un
glaubliche Integrationschancen zu eröffnen, mit allen Möglichkeiten, die der Staat und die Kommunen haben.
Ich finde, auch die Tatsache, dass wir in den letzten zwei Jahren jedes Mal im Haushalt dafür nennenswerte Mittel zur Verfügung gestellt haben, sollte man schon ein bisschen mit beachten, bevor man sich hierhin stellt und sagt, wir würden irgendeiner unmenschlichen Politik das Wort reden oder eine unmenschliche Politik betreiben. Ich finde das nicht in Ordnung. Es passt nicht zu diesem Land, und es passt auch nicht zu der Politik dieses Landes. Ich dachte auch, wir wären uns hier über die Parteigrenzen einig.
Aber es ist auch so, dass wir uns um diejenigen kümmern müssen, die keine Bleibeperspektive in unserem Land haben. Wir müssen ihnen möglichst schonend die Rückführung ermöglichen. Auch hier finde ich es nicht kritikwürdig, wenn man möglichst früh im Verfahren denen, die aus Ländern mit einer geringen Bleibeperspektive kommen, ihre Möglichkeiten, auch über staatliche Förderprogramme, darstellt.
Ich finde das nicht kritikwürdig. Ich finde das sogar menschlicher, als sie über Jahre durch irgendwelche Verfahren zu ziehen und sie am Ende des Verfahrens darüber aufzuklären, dass sie doch heimgehen müssen. Das ist nicht in Ordnung. Das wäre nach meiner Einschätzung unmenschlich.
(Beifall bei der CDU – Nancy Faeser (SPD): Es geht um alle! Es geht auch um Bürgerkriegsflüchtlinge, Herr Minister!)
Wir reden hier vor allem über das Gesetz zur Verwaltungshaft. In der Tat ist es so, dass wir im Moment an drei verschiedenen Punkten arbeiten. Das ist zum einen die Herrichtung einer anständigen Verwaltungshaftanstalt in Darmstadt. Darüber haben wir bereits gesprochen. Wir bemühen uns, dort einen guten Unterbringungsstandard hinzubekommen.
Wir unterhalten uns über die Frage des Personals. Das ist tatsächlich eine Frage, die uns beschäftigt, sodass wir zum Start der neuen Verwaltungshaftanstalt auch entsprechendes Verwaltungshaftpersonal haben werden. Wir betreten in all den Bereichen Neuland, und wir arbeiten sehr hart daran.
Meine Damen und Herren, ich möchte schon sagen: In der Tat ist es so, dass die Verwaltungshaft, die Abschiebehaft, die Ultima Ratio ist. Aber die Ultima Ratio steht auch im Aufenthaltsgesetz. Diese Fragen sind in unserem bundesgesetzlichen Rechtsrahmen geregelt. Wir müssen nur noch den Teil ausfüllen, der für die Abschiebehaft, die Abschiebehaftanstalt und die Behandlung derjenigen, die dort sind, noch zu entscheiden ist. Wir brauchen doch nicht die Grundlagen neu zu legen, weil diese bereits im Aufenthaltsgesetz und in den einschlägigen Gesetzen gelegt sind.
Insofern weise ich noch einmal darauf hin: Wir füllen den Rahmen aus, der sich uns in unserer Kompetenz gebietet. Die Ultima Ratio, die in der Anhörung eine große Bedeu
Meine Damen und Herren, die maximale Angleichung der Haft an das normale Leben – so begrüßenswert das ist – muss natürlich dort die Grenzen finden, wo der Zweck der Freiheitsentziehung infrage zu stehen droht. Der Zweck ist – das möchte hier in Erinnerung rufen –, die Abschiebung zu sichern. Dafür machen wir das, dafür brauchen wir ein Gesetz, dafür brauchen wir einen gesetzlichen Rahmen.
Dazu gehört, dass wir natürlich das unberechtigte Entweichen im Blick haben müssen. Ich erinnere daran, dass es vor wenigen Wochen eine Flucht in Ingelheim gegeben hat. Wir müssen uns aber auf der anderen Seite auch darum kümmern, dass wir Selbst- und Fremdgefährdungsfragen in den Blick nehmen und dass wir möglichst dafür Sorge tragen, dass das nicht stattfindet. Auch hier erinnere ich daran, dass ein Abschiebehäftling seine eigene Zelle in Brand gesetzt hat.
Natürlich ist es so, dass die Stellungnahmen der Anzuhörenden weit auseinander gegangen sind. Wir haben sehr divergierende Rückmeldungen bekommen. Den einen war der Rahmen zu eng, den anderen war er zu weit. Insofern glaube ich, dass wir mit dem Gesetzentwurf schon einen ausgewogenen Vorschlag gemacht haben. Wenn wir ihn jetzt mit den Anregungen der Anzuhörenden, die gerade eben darstellt worden sind, noch ein Stückchen weiter verbessern, dann ist das ebenfalls nicht kritikwürdig.
Allerdings stehen viele der gewünschten Inhalte nicht in unserer Kompetenz. Sie sind entweder europarechtlich oder bundesgesetzlich bereits geregelt. Aber das werden wir in der Ausschusssitzung mit den Änderungsanträgen, die hier angedeutet worden sind, entsprechend miteinander beraten.
Ich denke, dass wir eine ordentliche Vorlage geliefert haben. Wir werden gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen und dann im Ausschuss mit den anderen Fraktionen die weiteren Änderungswünsche beraten. Am Ende ist es unser Ziel, den Rechtsrahmen zu bilden für eine Verwaltungshaft in Hessen, damit wir mit einer Verwaltungshaftanstalt im Januar des Jahres 2018 an den Start gehen können. Das ist ein geordnetes und ordentliches Verfahren. Das ist nicht kritikwürdig.
Insofern wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie dem Entwurf heute so zustimmen und wir im Dezember in der dritten Lesung endgültig das Gesetz verabschieden. – Vielen Dank.
Dann wird der Gesetzentwurf, Drucks. 19/5440 zu Drucks. 19/5275, zur dritten Lesung dem Innenausschuss überwiesen.
Ich rufe dann noch die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend keine Abschiebeknäste in Hessen, Drucks. 19/5094 zu Drucks. 19/5083, auf. Berichterstatter ist Herr Abg. Bauer. – Auf die Berichterstattung, Kollege Bauer, können wir verzichten, denke ich.
Dann lasse ich über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer ihr seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion DIE LINKE und Frau Abg. Öztürk. Wer enthält sich?
Sie haben dagegen gestimmt. Okay, das kam bei mir nicht an, Entschuldigung. – Es gab also Gegenstimmen von der Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Öztürk, der FDP und der SPD.
Frau Präsidentin, weil vom Kollegen dort drüben leider falsche Dinge erzählt werden: Wir haben der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Kollege Rudolph, wir nehmen das zu Protokoll. Ich stelle aber fest, dass das hier vom Präsidium nicht erkennbar war. – Damit ist der Beschlussempfehlung so gefolgt.