Falls ich jetzt wieder die Entgegnung höre, dass die Kontrolle eben nicht den Bürgerinnen und Bürgern obliegt, erinnere ich Sie daran, dass es mindestens uns hier im Hause obliegt, die Regierung in ihrem Handeln zu kontrollieren. Sie verweigern uns die Unterlagen, die vielleicht verständlich machen würden, wie so etwas entsteht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wundere mich schon sehr, wie man sich hier vorn in so kleinen Karos
(Heiterkeit bei der LINKEN – Marjana Schott (DIE LINKE): Was Sie da machen, ist doch Pepita! – Unruhe bei der SPD und bei der LINKEN – Glockenzeichen des Präsidenten)
über ein solches Gesetzgebungsverfahren unterhalten kann. Das spottet in der Tat jeglicher Beschreibung. Das spottet jeglicher Beschreibung.
Wir haben es hier mit einem der größten Datenschutzgesetzgebungsverfahren zu tun. Das ist ein absoluter Quantensprung für Europa.
Das ist ein absoluter Quantensprung im Bereich des Datenschutzes. Zum ersten Mal haben wir mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in allen europäischen Ländern gleiche Datenschutzstandards. Diese DatenschutzGrundverordnung gilt automatisch in allen Ländern Europas. Das hat es vorher nie gegeben.
Dieses Gesetzgebungsverfahren ist so wichtig, dass man sich mit den Inhalten dieses Gesetzes beschäftigen sollte statt mit dümmlichen Zwischenrufen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zu- ruf: „Dümmlich“ nehmen Sie zurück! – Weitere Zu- rufe von der SPD)
(Marjana Schott (DIE LINKE): Dümmlich ist was anderes, oder? – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE) – Zurufe von der SPD)
Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben es mit der größten Datenschutzreform in der Europäischen Gemeinschaft zu tun. Datenschutzrecht gilt auf europäischer Ebene. Wir haben kein aufgesplittetes Datenschutzwesen. Damit hatten wir viele Probleme. Ich erinnere Sie daran, dass Daten hier gesammelt werden, diese in anderen europäischen Ländern gespeichert werden und dann Standards unterschiedlicher Art gelten. Das wird mit der Datenschutz-Grundverordnung in der Europäischen Union geregelt. Das ist ein wirklicher Quantensprung, weil es für die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union ein Mehr an Datenschutz, ein Mehr an Transparenz und ein Mehr an rechtlichen Möglichkeiten für ihre eigenen Daten gibt. Das ist doch etwas, worüber wir uns im Hessischen Landtag alle freuen sollten. Wir sind das Stammland des modernen Datenschutzes. Deswegen sollten wir uns darüber freuen, statt kleinkariert daran herumzukritteln.
Sie haben sich in dieser gesamten Debatte, in der wir uns einen Gesetzentwurf mit über 300 Seiten vornehmen, einen kleinen Bereich der Informationsfreiheit herausgesucht. Ich werde darauf gleich eingehen. Das ist überhaupt kein Problem. Ich habe kein Problem damit, mich mit Ihnen über diese Frage auseinanderzusetzen. Das Einzige, was Sie treibt, ist aber nicht, sich mit dem Inhalt zu befassen,
Ich darf um Ruhe bitten. – Kollege Frömmrich, ich ziehe Ihnen die Unterbrechung nicht von der Redezeit ab; ich beruhige nur die Massen. – Sie sind sehr laut. Ein Zwischenruf ist gar kein Problem, aber es ist sehr laut.
Ich will noch auf ein paar Facts eingehen. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt explizit auch für Anbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, soweit sie ihre Leistung Bürgerinnen und Bürgern der EU anbieten.
Datenschutzkonzepte: Jede Stelle muss nachweisen können, dass sie ein Gesamtkonzept zur Einhaltung des Datenschutzes besitzt.
Informationsrechte: Bürgerinnen und Bürger müssen darüber informiert werden, welche Daten über sie gespeichert werden. Sie haben Rechte.
Risikoanalysen und Folgenabschätzungen müssen angestellt werden. Der Datenschutz in Konzernen wird neu geregelt. Mit Datenschutzverstößen wird anders umgegangen. Aufsichtsbehörden werden anders definiert. Bei Verstößen können Bußgelder auch gegen große Konzerne wie Facebook und Twitter, über die wir hier oft diskutieren, verhängt werden. Bis zu 20 Millionen € oder 4 % des gesamten Jahresumsatzes können von der Europäischen Union als Bußgeld verhängt werden. Das ist doch für den Datenschutz und für die Durchsetzung des Datenschutzes ein Quantensprung. Sie sind in dieser Frage kleinkariert.
Auf den nächsten Punkt, der umgesetzt wird, sind Sie mit keinem Wort eingegangen. Die Datenschutzrichtlinie muss umgesetzt werden.
Es geht um die Speicherung von Daten für Sicherheitsbehörden und anderes. Wir mussten im Gesetz das neue Bundesdatenschutzgesetz umsetzen. Es ist Bestandteil davon, damit wir auch hier in Deutschland möglichst einheitliche Standards zum Datenschutz haben.
Das Herzstück dieses Datenschutzgesetzes, das wir Ihnen vorlegen, ist natürlich das Hessische Datenschutzgesetz. Das ist für uns elementar, weil Hessen als Stammland des Datenschutzes einen Anspruch hat. Wir haben in vielen Sitzungen des Unterausschusses Datenschutz gehört, wie sich unser Datenschutzbeauftragter auf europäischer Ebene für diese Standards eingesetzt hat. Dafür noch einmal herzlichen Dank.
Wir haben das alles sehr eng mit dem Datenschutzbeauftragten und seiner Behörde abgesprochen. Besonders gut finde ich, wir haben zusätzlich zur notwendigen Umsetzung der europäischen Datenschutzreform eine weitere Regelung des Koalitionsvertrags umgesetzt und in das Hessische Datenschutzgesetz Regelungen zur Informationsfreiheit integriert.
Das Hessische Datenschutzgesetz wird zum Datenschutzund Informationsfreiheitsgesetz. Der Datenschutzbeauftragte wird für die Informationsfreiheit zuständig. In diesem Haus wurde schon vielfach darüber diskutiert. Wir haben Ihnen jetzt einen Entwurf vorgelegt, über den wir diskutieren können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer modernen und lebendigen Demokratie sind die Informationsrechte für die Bürgerinnen und Bürger elementar. Daran wird sich überhaupt nichts ändern. Das ist weiterhin unsere Auffassung. Ich glaube, wir haben mit dem Koalitionspartner eine gute Regelung in diese Richtung gefunden.
Wer will, dass die Bürgerinnen und Bürger mitgestalten und mitentscheiden, und wer will, dass sie sich einmischen, der muss ihnen auch die Möglichkeit geben, sich zu informieren. Im Übrigen können informierte Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen der Verwaltung besser nachvollziehen. Ich glaube, das werden wir gut regeln.
Einen Kritikpunkt will ich aufnehmen. Dabei geht es um die Frage, warum wir das nicht gleichzeitig für die Kommunen umsetzen. Wenn Sie sonst hier vorne stehen, reden Sie immer von kommunaler Selbstverwaltung. Wir respektieren die kommunale Selbstverwaltung.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN – Lachen bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Wir respektieren die kommunale Selbstverwaltung. Wir werden den Kommunen die Möglichkeit geben, dieses Gesetz bei sich anzuwenden. Das können sie machen. Sie können dieses Gesetz für sich in Kraft setzen.
Aber eines werden wir nicht machen. Wenn wir das für die Kommunen beschließen würden, wäre Kollege Holschuh – da hinten sitzt er – der Erste, der im Innenausschuss sagen würde, da greife das Konnexitätsprinzip, und wir müssten