Erstens. Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in der 122. Plenarsitzung am 12. Dezember 2017 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Zweitens. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 mit dem Gesetzentwurf befasst und den oben genannten Beschluss gefasst. Zuvor war der Änderungsantrag, Drucks. 19/5768, mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD und LINKEN angenommen worden.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abg. Eckert für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dritten Lesungen ist es wie mit dem Zutritt zur Spielhalle: Man hofft auf Glück. – In dem Fall haben wir darauf gehofft, dass es durchaus an den Anregungen und Hinweisen liegt, was an dem Gesetzentwurf alles noch verbessert werden könnte, damit es ein gutes Gesetz wird. Aber wie so oft in Spielhallen das Glück nur erhofft wird, aber nie eintritt, so ist es auch bei dem Gesetzentwurf: Diese Hoffnung war leider vergebens.
Ich will Ihnen an zwei Punkten noch einmal deutlich machen, warum wir dem Gesetzentwurf mit den von Ihnen vorgelegten Änderungen nicht zustimmen können. Der ursprüngliche Entwurf des Ministeriums sah für die Errichtung von Spielhallen 500 m Abstand zu Orten vor, die insbesondere von Kindern und/oder Jugendlichen aufgesucht werden. Den setzen Sie jetzt auf 300 m herunter; das ist eine deutliche Verschlechterung des ursprünglichen Entwurfs. Wenn ich schon einen Gesetzentwurf aus dem Hause Al-Wazir lobe, dann ist das nicht alltäglich. Aber dass Sie den dann schlechter machen, meine Damen und Herren der Koalition, das muss auch nicht wirklich sein.
Wenn wir neben den quantitativen Regulierungsmöglichkeiten so ein Gesetz auch mit qualitativen Regulierungsmöglichkeiten erweitern können, dann stellt sich die Frage
nach einem Sozialkonzept. Ich habe Ihnen in den letzten beiden Lesungen schon gesagt, dass es nicht ausreicht, zu sagen: „Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, das alle zwei Jahre neu schreiben zu lassen und dann in der Schublade liegen zu lassen“, sondern der Kontrolldruck der Behörden muss da sein. Das wissen wir aus ganz vielen anderen Bereichen. Ohne tatsächliche Kontrollmöglichkeiten und Kontrollen nehmen wir diesen Regeln die Durchsetzungskraft.
Deswegen wäre es wichtig gewesen, nicht nur die Kontrollfunktion zu stärken, sondern auch weitere Themen zu diskutieren, sei es im Bereich wissenschaftlicher Evaluation von Konzepten für Spielhallen. Wir haben gerade die glücksspielrechtlichen Diskussionen gehört, die auf Bundesebene geführt werden. Was dort jeweils gang und gäbe ist, wissenschaftliche Evaluationen von Sozialkonzepten im Bereich der Fernsehlotterie und der „Aktion Mensch“, das wollen Sie für Spielhallen in Hessen nicht einführen. Das wäre ein echter Wurf gewesen, um in diesem Bereich qualitativ besser zu werden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie auf uns und auf die Verbände aus den Bereichen Suchthilfe und Prävention nicht hören, dann hätten Sie wenigstens auf die Betreiber hören können, die Ihnen genau das in der Anhörung auch gesagt haben. Sie meinen es ein bisschen anders als wir – okay. Aber im Grunde haben sie auch gesagt, qualitative Kriterien im Bereich der Regulierung wären notwendig gewesen.
Deswegen am Ende, auch in der dritten Lesung: Sie haben diese Chance leider nicht genutzt, auch wenn der Herr Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses in der ihm eigenen Güte deutlich gemacht hat, dass es gerade die Chance einer dritten Lesung ist, in sich zu gehen, sich Gedanken zu machen und dann zu besseren Konzepten zu kommen. Meine Damen und Herren, lieber Kollege Reif, das haben Sie leider bei dem Gesetz nicht hinbekommen. Wir arbeiten noch daran, dass es vielleicht bei anderen Gesetzen möglich ist. Dem Gesetzentwurf können wir so leider nicht zustimmen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE) und weitere Abgeordnete übergeben dem Präsidium Wortmeldezettel.)
Es ist nett, dass Sie irgendwann noch kommen, aber man kann die Zettel auch vorher abgeben. – Herr Kollege Schaus, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich an dieser Stelle auch kurz fassen; denn in zwei Lesungen haben wir das Wesentliche herausgearbeitet. Für mich bleibt festzustellen: Der Herr Wirtschaftsminister hat in der zweiten Lesung in Replik auf meine Kritik, dass die Übergangsregelung jetzt sozusagen unbefristet sei, darauf hingewiesen, dass das in jedem einzelnen Fall geprüft werden müsse und dass Ausnahmen von dieser 300-m-Grenze, die schon angesprochen wurde, dann nicht festgelegt werden müssten.
Ich vermag das nicht einzusehen – nicht, dass man individuelle Entscheidungen trifft. Aber dieser Änderungsantrag, der jetzt auf Betreiben der Automaten- und Spielhallenlob
by kurzfristig vorgelegt wurde – die haben einen Brandbrief geschrieben, und anschließend hatten wir diesen Änderungsantrag auf dem Tisch; so ist es gelaufen –, könnte zumindest einen Maximalzeitraum beinhalten, in dem man sich dann individuell bewegen kann. Das kann der Gesetzgeber meiner Ansicht nach machen. So muss ich davon ausgehen, dass es sich hier um lange Übergangszeiträume handelt und dass die Regelung, die Sie einführen, die schon aufgeweicht wurde – Kollege Eckert hat Sie darauf hingewiesen: ursprünglich waren es 500 m, jetzt sind es nur noch 300 m –, noch weiter aufgeweicht wird.
Das ist der zentrale Grund, dass man den Spielerschutz, der an diesen Stellen besonders notwendig wäre – denn wir wissen aus der Suchthilfe, dass es mindestens 25.000 Spielsüchtige in Spielhallen in Hessen gibt, die man ein Stück weit auch vor sich selbst schützen muss –,
nicht konsequent angeht und die Spielhallenlandschaft weiterhin, über einen langen Zeitraum, so bestehen bleibt, wie sie derzeit ist, trotz der neuen gesetzlichen Regelung. Das ist unbefriedigend. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich schon sehr darüber gewundert, dass die SPD eine dritte Lesung beantragt hat; denn der Erkenntnisgewinn von Dienstag bis heute zum Hessischen Spielhallengesetz hält sich in Grenzen, zumal auch die Ausschusssitzung nicht dazu genutzt wurde, noch einmal darüber zu diskutieren. Ich habe das Gefühl, es geht hier weniger um die Sache des Spielhallengesetzes, sondern eher um die Show.
Aber wenn wir hier noch einmal über das Spielhallengesetz sprechen, dann möchte ich insbesondere auf zwei Verbesserungen eingehen.
Das ist zum Ersten das Sperrsystem. Ein wesentlicher Punkt des Spielerschutzes ist das Sperrsystem und insbesondere die Möglichkeit, sich selbst sperren zu lassen. Man unterscheidet zwischen der Fremd- und der Selbstsperre. Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass weit über 90 % der spielsuchtgefährdeten Menschen sich selbst sperren lassen. Das bedeutet, dass ein Sperrsystem diese Selbstsperre ohne große Hürden zulassen muss. Des
halb ist es gut, dass der vorliegende Gesetzentwurf die bürokratischen Hürden zur Selbstsperre abbaut.
Der zweite Punkt ist die Abstandsregelung. Wir konkretisieren in dem Gesetzentwurf die Abstandsregelung zwischen den Spielhallen auf 300 m, damit es eben nicht zu einer Häufung von Spielhallen kommt, was z. B. auch negative Auswirkungen auf das Stadtbild hat; und wir führen erstmals eine Abstandsregelung von Spielhallen zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von ebenfalls 300 m ein. Das ist eine Verbesserung, sehr geehrte Damen und Herren.
Damit erreicht der Gesetzentwurf einen stärkeren Spielerschutz, ohne Spielerinnen und Spieler in den unregulierten Markt des Internets zu vertreiben, wo überhaupt kein Spielerschutz möglich ist. Natürlich ist bei all den Punkten auch der Vollzug ausschlaggebend. Hier ist die Verantwortung der Kommunen gefragt, die gehalten sind, die Spielhallen zu überprüfen und bei Verstößen gegen das Spielhallengesetz auch die Konsequenzen daraus zu ziehen – im schlimmsten Fall eben der Entzug der Spielhallenerlaubnis.
Sehr geehrter Herr Schaus, noch eine Anmerkung zu der Übergangsregelung, weil Sie die Obergrenze angesprochen hatten. Die Gesamtdauer ergibt sich aus dem Änderungsantrag, wonach die Laufzeit der Erlaubnis von 15 Jahren nicht überschritten wird.
Wir sehen keinerlei Unterschied zu der Diskussion am Dienstag und werden dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen nach wie vor zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, um diese Uhrzeit Show zu machen, hat wahrscheinlich eher etwas damit zu tun, dass wir selbst Akteure und Publikum sind. Wir tagen mittlerweile ziemlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das muss man auch sehen.
Meine Damen und Herren, worum geht es eigentlich bei der Frage der Spielhallen? Vielleicht ist es genau der Zeitpunkt, Ihnen als Kollegen etwas Nachdenkliches mitzugeben. Mir kommt es manchmal so vor, als ob die Spielhallen so behandelt werden, als wenn sie mit dem Rotlichtmilieu gleichzusetzen wären. Ab und zu kommt es einem bei der Zielrichtung der Städteplanung so vor, weil einem die Spielhallen im Stadtbild nicht gefallen.
In der Anhörung haben Anzuhörende gesagt: Die Spielhallen sehen von außen immer so komisch aus, sie werden immer so verdunkelt. – Meine Damen und Herren, der Gesetzgeber hat es so gewollt, dass da wenig Transparenz ist, dass die Spielhallen in der Form daherkommen, wie sie es tun. Das hat der Gesetzgeber so gewollt. Mit Transparenz hat das nichts zu tun.