Die Region verfügt über sehr erfolgreiche projekt- und aufgabenbezogene Gesellschaften. Ich nenne nur den Gemeinnützigen Kulturfonds FrankfurtRheinMain, die FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region und die Gesellschaft für integriertes Verkehrsmanagement, die bereits existiert. Das heißt, das Thema Verkehr ist entsprechend verankert. Der Erfolg der Arbeit dieser Gesellschaften unterstützt unser Leitbild, dass einerseits eine Aufgabenwahrnehmung durch die Gesellschaften möglich ist, andererseits ein bedarfsgerechter Zuschnitt – vor allen Dingen ein bedarfsgerechter Gebietszuschnitt – bei der Aufgabenwahrnehmung gegeben ist.
Der Regionalverband hat seit 2011 eine wichtige Funktion. Er sorgt für eine kommunale Vernetzung. Lassen Sie mich wenigstens an einer Stelle seine erfolgreiche Arbeit kurz herausheben. Er hat durch seine Vernetzungsarbeit und mithilfe der Standortmarketing GmbH mit dafür gesorgt,
dass es uns gelungen ist, in den letzten Jahren 400 Unternehmen aus aller Welt in der Metropolregion anzusiedeln, die mit dazu beitragen, Herr Kollege Schaus, dass wir, volkswirtschaftlich gesehen, in der Rhein-Main-Region Vollbeschäftigung haben. Das ist ein schöner Erfolg, der sich auf die Menschen in der Region ganz unmittelbar auswirkt.
Wir haben mittlerweile eine Interessenvertretung in Brüssel, angesiedelt bei der Landesvertretung. Spiritus Rector dieser wichtigen Initiative war Heiko Kasseckert. Sie zeigt, dass die Metropolregion über ihre Grenzen hinausdenkt und sich deshalb eine Interessenvertretung auf europäischer Ebene organisiert hat. Auch das ist ein Erfolg. Deshalb ist es angezeigt, dass wir der Metropolregion in ihrer bisherigen Verfasstheit mit ein paar leichten Veränderungen eine ordentliche Grundlage für die Zukunft bieten.
Wir stehen vor neuen Herausforderungen. Sie sind hier schon dargestellt worden. Ich nenne die Themen Wohnen, Klimaschutz und Digitalisierung. Das sind Aufgaben, die auch in der Metropolregion bearbeitet werden müssen und deshalb Gegenstand des Gesetzentwurfs sind.
Wir haben darüber hinaus erkannt, dass das Thema Trinkund Brauchwasser, das wir 2011 aus dem Gesetz herausgenommen haben, wieder an Bedeutung gewonnen hat. Deshalb haben wir dieses Thema als eine der künftigen Herausforderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Der Gesetzentwurf ist, insgesamt gesehen, eine runde Sache. Er wird weiterhin Gegenstand der Diskussion sein. Wir werden auch die Vorschläge, die dazu gemacht worden sind, miteinander erörtern. Ich denke, dass wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der CDU und der GRÜNEN eine gute Basis haben, und ich freue mich auf die weitere Beratung.
Wir überweisen den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss. – Kein Widerspruch, so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Gesetz für soziale und ökologische Kriterien, Tariftreue und Mindestlohn bei Vergaben (Vergabekriteriengesetz – HVKG) und zur Aufhebung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) – Drucks. 19/6166 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass zu dieser Debatte Gewerkschafter auf der Tribü
Sie brauchen gar nicht dazwischenzurufen. Ich finde es immer schön, wenn wir Gesetzentwürfe in Anwesenheit derer diskutieren, die am Ende die Auswirkungen der Gesetzgebungsprozesse spüren.
Die Gewerkschaften fordern schon lange ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz, denn ein Vergabegesetz könnte ein mächtiges Werkzeug sein. Die öffentliche Hand ist der größte Auftraggeber der Privatwirtschaft, hat eine enorme Marktmacht, die genutzt werden sollte, um die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Mehr als 15 % des Bruttoinlandsproduktes gehen auf öffentliche Aufträge zurück.
Wer in seinem Unternehmen ausbildet, wer einkauft, seine Mitarbeiter vernünftig und nach Tarif bezahlt, ökologisch nachhaltig arbeitet und seine Produkte seriös einpreist, der wird von der derzeit gängigen Ausschreibungspraxis benachteiligt. Genau das wollen wir ändern.
All das haben wir bereits 2014 diskutiert, als das Vergabegesetz unter der schwarz-grünen Koalition novelliert wurde. Wir haben schon damals kritisiert, dass dieses Gesetz so tut, als lege es soziale und ökologische Kriterien an und fordere Tariflöhne ein. Es ist aber ein absolut „zahnloser Tiger“, wie der DGB schon in der damaligen Anhörung feststellte; denn soziale und ökologische Kriterien in Ausschreibungen zu fordern, geschieht freiwillig. Eine echte Tarifbindung gibt es nur im Bereich des ÖPNV, und all das wenige, das festgeschrieben ist, wird de facto überhaupt nicht kontrolliert.
Sie haben damals gesagt, der Markt werde sich schon selbst kontrollieren, eine Kontrollbehörde sei überdimensioniert. Das haben wir schon damals kritisiert. Nur mit Selbstverpflichtungen zu arbeiten, ist absurd. Um den Kollegen Rosenbaum von der IG BAU zu zitieren: Das ist, als würde man sagen, jeder Autofahrer müsse eine Selbstverpflichtung unterschreiben, sich an die StVO zu halten, dann bräuchten wir keine Kontrollen mehr, weil sich alle Autofahrer schon daran halten werden.
Da ist es doch überhaupt nicht überraschend, dass die Auswirkungen dieses Gesetzes kaum wahrnehmbar sind. Genauer könnten wir das sagen, wenn die Landesregierung ihr Gesetz evaluieren würde, wie sie es damals angekündigt und auch mit Stichtag 1. März 2018 in das Gesetz geschrieben hat.
Das wurde jetzt vom Sozialministerium abgeblasen – wie ich der „Frankfurter Rundschau“ entnommen habe – und auf die Zeit nach der Wahl verschoben. Offenbar erwartet die Landesregierung selbst nichts Gutes von der Wirkung ihres Gesetzes. Warum eigentlich das Sozialministerium,
Das Gesetz ist weitgehend wirkungslos. Aber es führt weiterhin zu der Situation, dass Unternehmen de facto um den niedrigsten Lohn konkurrieren.
Am augenfälligsten ist die angespannte Situation der Beschäftigten auf den Baustellen. Schon die Debatte im Jahr 2014 stand im Zeichen der Diskussion um die Wanderarbeiter im Frankfurter Europaviertel. Seitdem hat sich leider nichts zum Besseren verändert.
Ein Extrembeispiel war vor einigen Jahren eine Baustelle der Nassauischen Heimstätte in Wiesbaden. Ein rumänischer Sub-Sub-Subunternehmer hat seine Beschäftigten um ihren Lohn geprellt. Sie hatten teilweise einen Stundenlohn von nur 1 € oder gar keinen Lohn erhalten.
Immer wieder kommt es zu solchen besonderen Zuständen, gerade bei den Wanderarbeitern, wie zuletzt am Frankfurter Flughafen. Diese Menschen stehen am Ende langer Subunternehmerketten, bei denen mehrere Firmen am Auftrag verdienen und am Ende Menschen für Hungerlöhne arbeiten und um ihren Lohn geprellt werden.
Diese Entwicklungen führen dazu, dass Hessen unter allen westdeutschen Bundesländern zuletzt mit Abstand den geringsten Durchschnittsstundenlohn in der Baubranche hatte, und das, obwohl hier der Immobilienmarkt boomt und die Lebenshaltungskosten besonders hoch sind.
Wir wollen endlich verbindliche Leitplanken setzen, um die Beschäftigten zu schützen, die im öffentlichen Auftrag arbeiten. Gleichzeitig wollen wir Druck auf den Markt ausüben, um auch für andere Beschäftigte, die nicht im öffentlichen Auftrag arbeiten, etwas verbessern zu können. Deshalb haben wir ein besseres Vergabegesetz vorgeschlagen, das mehr als nur ein Vergabe- und Tariftreuegesetz ist. Deshalb haben wir es auch so genannt: Hessisches Gesetz für soziale und ökologische Kriterien, Tariftreue und Mindestlohn bei Vergaben.
Damit wollen wir Verbesserungen für die Beschäftigten erreichen. Wir wollen die Subunternehmerketten kappen. Maximal drei beteiligte Firmen, dann muss Schluss sein. Damit könnten die eben geschilderten Zustände zumindest gebremst werden. Generell werden strenge Anforderungen an Subunternehmer und einen fairen Umgang mit diesen gestellt.
Das Ganze wird durch die Generalunternehmerhaftung ergänzt: Wer einen öffentlichen Auftrag erhält, ist für seine ausgewählten Nachunternehmer verantwortlich. Wenn ein Generalunternehmer die Aufträge an Sub-Sub-Sub-Unternehmen vergibt, am Ende aber nicht haftet und gar keine Verantwortung trägt, wenn diese die Mindeststandards unterlaufen, ist das natürlich eine Lücke im Gesetz. Dann ist das die Einladung, ein Gesetz zu unterlaufen. Deswegen brauchen wir die Generalunternehmerhaftung im Gesetz.
Wir wollen bei Bauaufträgen die gleiche Regelung wie bei ÖPNV-Aufträgen: Die Unternehmen, die sich um einen Auftrag bewerben, müssen versichern, Tariflohn zu zahlen, ohne Wenn und Aber. Für Fälle, in denen das nicht greift, ziehen wir noch eine untere Haltelinie ein: ein Mindestlohn von 12 € pro Stunde bei öffentlichen Aufträgen. Diese 12 € sind das Minimum für ein so teures Pflaster wie das RheinMain-Gebiet.
Sie liegen noch deutlich unter dem Betrag, den es braucht, um später von seiner Rente leben zu können. Es gibt ähnliche vergabespezifische Landesmindestlöhne in Berlin, in Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein. Deswegen kann man einen solchen vergabespezifischen Mindestlohn auch in Hessen festlegen.
Wir fordern weitere Selbstverpflichtungen der Unternehmen ein, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Wir fordern, dass sie Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gleich bezahlen, dass bei der Auftragsvergabe verpflichtet berücksichtigt wird, ob ein Unternehmen ausbildet, und dass kleine und mittlere Unternehmen verstärkt berücksichtigt werden. Wir wollen, dass soziale und ökologische Vergaben endlich verpflichtend gefordert werden können, und wir wollen – ganz wichtig – die ILO-Kernarbeitsnormen auch ins Vergabegesetz schreiben.
Ich komme zum Schluss. Es nützt der öffentlichen Hand nichts, günstig einzukaufen, wenn wir volkswirtschaftlich auf enormen Folgekosten – ob durch Umweltzerstörung oder durch Lohndumping – sitzen bleiben. Das alles klappt nicht mit Freiwilligkeit. Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf eine starke Prüfbehörde vorgesehen, die aktiv kontrolliert und sanktioniert. Wir hoffen, dass wir nach fünf verlorenen Jahren für eine faire Vergabe mit diesem Gesetzentwurf wieder einen Stein ins Rollen bringen können. – Vielen Dank.