Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Dazu gab es Modellprojekte, die vielerlei positive Ergebnisse gezeigt haben. Wir treffen dort auf eine Einigkeit. Ich glaube tatsächlich, dass man beispielsweise deutlich verbindlichere Tandems braucht, also Kooperationen von Kindergärten und Grundschulen. Dort muss man deutlich intensiver zusammenarbeiten und stärker darüber nachdenken, wie Kinder in der Schulvorbereitung gestärkt werden müssen. Ich würde mir wünschen, dass Sie hier noch etwas detaillierter werden, was Sie sich vorstellen, wie es genau sein soll. Es gab damals 30 Modellstandorte, an denen es getestet worden ist. Ich würde mir gerne wünschen, dass Sie etwas präziser werden, wo Sie die Sachen wünschen; denn im Bildungs- und Erziehungsplan steht auch einiges dazu.

Womit wir nicht konform gehen, ist, wenn Sie sagen, Sie wollen Lehrkräfte in den Einrichtungen der Kindergärten einsetzen. Hier bin ich kritisch oder habe ich etwas Sorge; denn da höre ich ein bisschen die Kinderschule trapsen. Aber wenn Sie nur meinen, es soll ein Austausch stattfinden, schon früher sollen die Kitas in die Schulen, und die

Grundschullehrer sollen sich in den Kitas vorstellen, man kooperiert schon früher, damit die Übergänge fließender werden, damit der Start in das Schulleben sozusagen kein Abriss wird, sondern ein fließender Übergang, dann ist das durchaus eine bedenkenswerte Idee.

Sie sehen, wir stehen einigen Ideen nicht ablehnend gegenüber. In dem Wettstreit der Ideen und dem Wettstreit darüber, wie wir frühkindliche Bildung in der Qualität weiterentwickeln, sind wir in vielen Punkten nicht weit auseinander, übrigens auch nicht in vielen Punkten, die die SPD vorgeschlagen hat.

Aber nachdem dieser Doppelhaushalt über 400 Millionen € Mehrausgaben vorsieht und das faktisch eine Verdoppelung der Mittel bedeutet, sehe ich für 2018 keinerlei neue finanzpolitische Schwerpunktsetzung. Ergo ist diese Wunschliste, die Sie und auch die SPD aufstellen, eine finanzpolitische Frage. Die wird – das habe ich schon gesagt – am Ende des Tages neu zu diskutieren sein, wenn das Recht auf Grundschulkinderbetreuung von der Bundesebene kommt. Dann werden wir über die Zahlen reden, die auf das Land Hessen zukommen. Dann werden wir abgleichen, was wir schon tun, was wir noch tun müssen. Wir werden über die Qualität reden, über Leitungsfreistellung und kleinere Gruppen.

Das Ganze wird neu zu diskutieren sein, und es werden neue Schwerpunktsetzungen zu machen sein. Es wird aber immer nur so gehen: Man kann nur den Euro ausgeben, den man hat. Insofern sehe ich Ihren Gesetzentwurf als einen guten Beitrag.

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage vom Kollegen Rock zu?

Ich bin gleich mit dem Gedanken durch. Ich habe noch eine Minute.

Insofern sehe ich der Beratung Ihres Gesetzentwurfs durchaus mit großer Spannung und Interesse entgegen.

Gestatten Sie mir noch einen Satz zu Ihrem Antrag zum Thema Fachkräftegewinnung. Hier haben Sie sieben Vorschläge. Viele der Ideen sind gut, und ich füge hinzu: Vieles wird aber auch schon gemacht.

Wir haben eine Fachstelle Fachkräftegewinnung. Wir haben Modellprojekte gehabt, wie duale Ausbildung stattfinden kann, wie Vergütung stattfinden kann, und vieles andere mehr. Auch hier ist ein Wettstreit, weil Sie es selbst in einem entscheidenden Punkt feststellen: Es gibt keine einfachen Lösungsansätze, wie Sie in Punkt 3 Ihres Antrags sagen. Genau das ist das Problem. Wir können niemanden mit vorgehaltener Pistole zwingen, diese Ausbildung zu machen; denn es ist nicht das Problem mangelnder Ausbildungsstellen, sondern wir brauchen eine höhere Bereitschaft, bessere Vergütung in der Arbeit, bessere Arbeitsbedingungen, bessere Ausbildungsvergütung. Wir brauchen bessere Qualität in den Kindergärten und auch ein besseres Image.

An vielem wird seit Jahren gearbeitet, auch schon unter den Vorgängerregierungen. Trotzdem ist es ein Thema, das weiter auf der Agenda bleibt, wo ich auch sehe, dass wir

zur FDP keine große Distanz haben. Wir müssen es in Ruhe diskutieren und darüber abstimmen. – Damit komme ich zum Ende und bedanke mich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet. Das war eine Punktlandung. – Als nächste Rednerin spricht nun Frau Kollegin Ravensburg von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich habe mich schon gefreut, Herr Rock, dass Sie heute zu mehr Qualität in den Kindertagesstätten Stellung genommen haben. Da sind wir auf jeden Fall auf Ihrer Seite.

Was ich nicht ganz verstanden habe, ist die Vorgehensweise der FDP, die heute den dritten Gesetzentwurf zu Kindertagesstätten und sogar hinterher noch einen Antrag einbringt. Ich vermisse da ein schlüssiges Konzept oder eine Vision für die nächsten zehn Jahre; denn Ihr Gesetzentwurf ist einer, der richtungsweisend für die nächsten zehn Jahre sein sollte.

(Beifall der Abg. Judith Lannert (CDU))

Wir stimmen Ihnen zu. Sie bekennen sich zum Bildungsund Erziehungsplan. Das finden wir sehr positiv. Sie haben gemeinsam mit uns die Qualitätspauschale beschlossen, und in Ihrem Antrag wollen Sie sie von 100 € auf 300 € erhöhen. Das finden wir gut, aber dazu hätten Sie auch unserem Gesetzentwurf zustimmen können. Wir erhoffen das natürlich in der Abstimmung, weil das nichts anderes ist als das, was wir schon vorgeschlagen haben.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dann schlagen Sie eine Erhöhung der Schlüssel vor, also eine Personalerhöhung. Das ist durchaus legitim. Aber dann sagen Sie: Das ist eigentlich gar nicht umsetzbar. – Das verwundert mich dann schon. Sie beschließen Änderungen. Daher müssen Sie auch sagen – das haben Sie in Ihrer Rede leider nicht erwähnt –, dass diese erst in fünf Jahren eingeführt werden sollen; denn so steht es schwarz auf weiß in Ihrem Gesetzentwurf. Sie schränken ja ein, indem Sie sagen, die Fachkräfte seien knapp, und daher könnten Ihre Vorstellungen zurzeit nicht umgesetzt werden.

Dann haben Sie den Antrag zu den Fachkräften hinterhergeschoben. Das ist richtig und sinnvoll. Wenn es diese Erkenntnis gibt, dann müssen wir bei den Fachkräften etwas tun. Dazu haben Sie eben gesagt: Wir brauchen 7.000 Erzieher mehr. – Dazu möchte ich nur einmal sagen, dass wir in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen haben, beispielsweise indem wir die Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher fast verdoppelt haben, mit der Einführung von Ausbildung in Teilzeitmodellvorhaben und der dualen Ausbildung. Herr Kollege Bocklet hat noch weitere Vorschläge genannt.

Wir sind für gute Vorschläge sehr offen, wie wir die Fachkräfteausbildung und die Anwerbung von Erzieherinnen

und Erziehern in Hessen noch verbessern können. Wir sind durchaus für Gespräche offen. Wo ich allerdings eine Einschränkung machen muss, ist, was Sie in Ihrem letzten Punkt vorgeschlagen; denn wir sind zwar immer für gute Vorschläge, aber wir können keinen Eingriff in die Tarifautonomie vornehmen. Dort sollten wir uns heraushalten; das ist schon immer unsere Auffassung, und das gilt eben auch hier.

(Beifall bei der CDU)

Was mich bei Ihrer Initiative aber ein bisschen wundert – ich habe gesagt, das greift erst in fünf Jahren –, ist, dass Sie schon heute wissen wollen, wie die Bedarfslage in fünf Jahren aussehen wird. Wir haben den Eindruck, dass die Änderungen in der Kindertagesstättenlandschaft doch sehr zügig vorangehen; daher muss man relativ schnell reagieren. Deshalb haben wir ein bisschen Zweifel daran, dass wir hierüber schon jetzt entscheiden können. Wir wollen die Bedingungen für die Eltern jetzt verbessern, nicht erst in fünf Jahren.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben die qualifizierte Schulvorbereitung erwähnt. – Ja, das ist ein Projekt mit guten Ideen. Darin stimme ich mit Ihnen überein. Worin ich nicht mit Ihnen übereinstimme, ist die Einführung einer verpflichtenden Kinderschule. Da sind wir dagegen. Aber diese guten Ideen sollte man bei einer Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsplans durchaus mit aufnehmen. Dazu brauchen wir eigentlich keine weitere Vereinbarung.

Dann haben Sie das Thema „Kinder mit Behinderungen“ aufgenommen. Das hat mich auch wieder ein bisschen gewundert; denn es gibt schließlich eine Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der freien Wohlfahrtspflege. Dort sind schon „zwei Kinder“ verankert, wie Sie dies jetzt vorschlagen. Wir haben dort im Gegenteil extra fünf Kinder mit Behinderungen und zehn Kinder dazu vorgesehen, um kleinere Gruppen bilden zu können. Das würde Ihr Gesetzentwurf verhindern. Das enttäuscht mich ein bisschen.

Was mich aber auch wundert, ist, dass die FDP, die Freien Demokraten, eine zentrale Landesjugendhilfeplanung vorschlägt. Wir sind der Meinung: Erstens sind die Kommunen vor Ort dafür verantwortlich, und zweitens wissen sie sehr viel besser als das Land, wie die Bedingungen und die Bedarfe vor Ort sind. Deshalb sollte die Aufgabe auch bei den Kommunen und den Trägern verbleiben. Aber das Land sollte genau dort ansetzen, wo es die Träger und Kommunen unterstützen und fördern kann. Damit sind wir dann wieder bei Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Dabei geht es unter anderem um den Ausbau der Kindertagesstätten. 86 Millionen € stehen aus dem Bundesprogramm bereit, 6 Millionen € sind erst abgerufen worden. Das heißt, an Fördermitteln scheitert es nicht. Woran es allerdings scheitert – das hätten Sie vielleicht erwähnen sollen angesichts der schwierigen Bedingungen, die wir in den Großstädten haben, und angesichts der Zahl von Kindern, die immer weiter hinzuziehen –, ist, dass es gerade in den Großstädten schwierig ist, geeignete Grundstücke zu finden, um Kindertagesstätten auszubauen oder neue zu schaffen. Wir freuen uns ja auch, dass die Kinderzahlen in Hessen steigen.

Um eines möchte ich Sie aber noch bitten: Sie sollten den Eltern in Hessen reinen Wein einschenken. Da Sie jetzt ein Gesetz für zehn Jahre machen, sehe ich für Eltern keinerlei Möglichkeiten der Entlastung. Deshalb müssen Sie den Eltern auch sagen, dass von Ihnen keine Freistellung von der Kindertagesstättengebühr vorgesehen ist. Das brauchen sie auch nicht, weil wir das morgen gemeinsam mit unseren Kollegen von den GRÜNEN in diesem Landtag beschließen werden.

Ich freue mich darüber, dass wir die Eltern morgen ab dem 1. August 2018 von den Gebühren freistellen werden. Die Kommunen haben bereits signalisiert, dass sie bereit sind, die Satzungen zu ändern und anzupassen. Wir werden auch die Qualitätspauschale einführen; wir werden sie stufenweise auf 300 € erhöhen.

Deshalb erlauben Sie mir noch einen abschließenden Satz: All das kann nur mit den engagierten Fachkräften in den Kindertagesstätten und in der Tagespflege funktionieren. Deshalb darf ich zum Abschluss meiner Rede einmal allen Dank sagen, die trotz dieser schwierigen Bedingungen jeden Tag eine tolle Arbeit in unseren Kindertagesstätten in Hessen leisten. Von meiner Fraktion vielen Dank dafür.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank Frau Kollegin Ravensburg. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Staatsminister Grüttner. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt hat auch die FDP innerhalb kurzer Zeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs vorgelegt mit einer Reihe von Änderungsvorschlägen, die überaus plakative, aber für die aktuelle Kita-Praxis eben wirkungslose Regelungen vorsehen und daher eher den Eindruck eines Schnellschusses vermitteln. Das will ich Ihnen an ein paar Beispielen deutlich machen.

Der erste Punkt ist die avisierte Erhöhung der Fachkraftfaktoren ab dem Jahr 2024. Sie haben diese Regelung weit in die Zukunft geschoben. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf auch, es gebe derzeit einen Fachkräftemangel, deswegen müssten wir es später machen. – Das zeigt einerseits zumindest ein bisschen Augenmaß. Andererseits erstaunt es mich schon sehr, dass die FDP weiß, welche Fachkraftrelation im Jahre 2024 die richtige und notwendige sein wird, und dass sie diese bis zum Jahre 2028 fortschreibt, also von heute an zehn Jahre lang. Das ist meines Erachtens keine zukunftsfähige Regelung.

(Beifall bei der CDU)

Zudem haben die Ergebnisse der Evaluation des Hessischen Kinderförderungsgesetzes gezeigt, dass die tatsächliche Personalausstattung in der überwiegenden Mehrzahl der hessischen Tageseinrichtungen oberhalb des Mindeststandards liegt. Somit läuft Ihre plakative Ankündigung für 2024 bereits heute ins Leere.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das Zweite ist – das ist auch wenig überzeugend – die Einführung eines zusätzlichen Zeitkontingents von 10 % für die mittelbaren pädagogischen Aufgaben bis 2023. Das „bis zu …“ ist ein guter Regelungstatbestand – das habe ich gestern schon erklärt –, wenn man es vernünftig macht. In diesem Gesetzentwurf ist dies als erster Schritt bezeichnet; langfristig seien 15 % erstrebenswert. Näheres dazu lässt der Gesetzentwurf aber vollkommen offen.

Es findet sich kein Wort dazu, wie diese Zeiten ab 2024 bis zum 31.12.2028 bei der Berechnung des personellen Mindestbedarfs in den Kindertagesstätten gehandhabt werden sollen. Außerdem verpufft die beabsichtigte Verbesserung des Mindestpersonalbedarfs bei der Mehrzahl der Kindertagesstätten völlig wirkungslos. Sie birgt eher die Gefahr einer Verschlechterung. Die Evaluation zum Hessischen Kinderförderungsgesetz hat gezeigt, dass nach Angaben der Kindertagesstättenträger die überwiegende Zahl der Einrichtungsträger – Stand 2016, also vor zwei Jahren – bereits eine Freistellung für diese Zeiten zwischen 15 und 16 % vornehmen. Ihr Vorschlag einer gesetzlichen Regelung könnte in der Praxis also tatsächlich Reduzierungen bewirken, weil es dann gegenüber dem jetzigen Zeitraum eine gesetzliche Regelung ist.

(Abg. Wolfgang Greilich (FDP) schüttelt den Kopf.)

Nein, da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln; es ist vollkommen falsch, was Sie an dieser Stelle schreiben. Leider haben Sie es nicht durchdacht.

Die Notwendigkeit einer landesgesetzlichen Regelung, auch zur Wahrnehmung von Leitungstätigkeiten, ergibt sich ebenfalls nicht zwingend aus den Evaluationsergebnissen zum Hessischen KiföG. Bereits jetzt haben 80 % der Träger trägerspezifische Regelungen zu Zeitkontingenten für Leitungsaufgaben und stellen in fünfgruppigen Kindertagesstätten ihre Leitungen durchschnittlich mit 94 % einer Vollzeitstelle frei – nur um Ihnen ein Beispiel zu nennen.

Die Mitglieder der FDP-Fraktion scheinen auch vollkommen zu ignorieren, was zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga im Hinblick auf die Betreuung der Kinder mit Behinderungen in Kindertagesstätten vereinbart wurde. Wir haben eine Vereinbarung, die neben anderen wichtigen Voraussetzungen, die zur gemeinsamen Betreuung der Kinder mit und ohne Behinderungen notwendig sind, auch Näheres zur Anzahl der Kinder mit Behinderungen pro Gruppe regelt.

Eine zusätzliche Regelung, wie sie in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, ist überhaupt nicht sinnvoll. Denn bereits jetzt sieht die Vereinbarung vor, dass nicht mehr als zwei Kinder mit Behinderungen in Krippengruppen aufgenommen werden sollen. Bei den sogenannten integrativen Gruppen sind es fünf Kinder mit Behinderungen mit maximal zehn Kindern ohne Behinderungen pro Gruppe. Ich sage ausdrücklich, dass sich die Arbeit in diesen integrativen Gruppen im Sinne der Integration bewährt hat. Wenn der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion Realität würde, wäre das nicht mehr möglich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Marjana Schott (DIE LINKE): Das stimmt doch gar nicht!)

In dem Gesetzentwurf steht: In einer Gruppe dürfen maximal drei Kinder mit Behinderungen sein.