Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

(Günter Rudolph (SPD): Entschuldigung, nein, das ist falsch!)

Herr Rudolph.

Herr Abg. Kaufmann hat vollkommen recht. Das geht nach der Drucksachennummer. Wir hatten am Dienstag die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD. Danach gab es die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN. Dann gab es die Ausschussberatung, in der zuerst über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD abgestimmt wurde. Dann wurde über den der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN abgestimmt. Deswegen frage ich jetzt, warum die Reihenfolge geändert wurde.

Herr Bellino spricht zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht können wir das Problem dadurch lösen, dass wir in eine verbundene Debatte eintreten.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Jetzt ist er aufgerufen! Dann machen wir es so! Das klären wir dann im Ältestenrat!)

Wir hatten in der Runde der parlamentarischen Geschäftsführer und auch im Ältestenrat mehrfach versucht, eine verbundene Debatte zu mehr oder weniger gleichlautenden Themen hinzubekommen. Vielleicht kann man das jetzt noch machen, wenn die SPD-Fraktion zustimmt. Wir würden das tun.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Nein!)

Meine Damen und Herren, ich werde dem Parlament einen ausführlichen Bericht über den Vorgang im Ausschuss vorlegen. Denn der Ausschuss legt letztendlich die Drucksachennummernreihenfolge fest. – Herr Frömmrich, bitte.

Herr Präsident, vielen Dank. – Ich würde dann aber auch darum bitten, dass wir über den Vorgang diskutieren, wie der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD nach den Beratungen des Ältestenrates überhaupt auf die Tagesordnung gekommen ist. Der Ältestenrat hatte sich auf eine ganz andere Tagesordnung verständigt. Da war dieser Gesetzentwurf gar nicht vorgesehen. Er war von der SPD-Fraktion auch nicht angemeldet. Die Tagesordnung sah anders aus.

Dann ist es durch die Intervention des Herrn Rudolph dazu gekommen, dass er auf einmal auf der Tagesordnung stand, obwohl wir im Ältestenrat etwas anderes beschlossen hatten. Wir haben uns dann in der Runde der parlamentarischen Geschäftsführer dazu bereit erklärt und haben gesagt: Okay, das kann einmal passieren. Wir nehmen den Gesetzentwurf auf, weil er vom Sinnzusammenhang her passt. – Wir haben ihn dann nach der Drucksachennummer platziert.

Ich wollte daran erinnern. Wenn man die Geschichte erzählt, dann bitte ich darum, dass man die gesamte Geschichte erzählt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Da freut sich der Kleine!)

Herr Rudolph sagt noch einmal etwas dazu.

Wie so oft bei Herrn Frömmrich, ist das nah an der Wahrheit, aber eben nicht richtig die Wahrheit. Wir nehmen uns wie andere Fraktionen auch das Recht, dritte Lesungen zu beantragen und dafür zu sorgen, dass sie entsprechend Dienstag und Donnerstag aufgerufen werden. Das gilt nicht nur für die Koalition.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das entscheidet immer noch die Mehrheit dieses Hauses! – Zurufe von der SPD – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Jetzt ist es klar! Mehrheit ist Wahrheit! – Weitere Zurufe – Thorsten SchäferGümbel (SPD): Das klären wir! – Günter Rudolph (SPD): Herr Kaufmann war jetzt wenigstens einmal ehrlich! – Gegenruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war ich schon immer!)

Kann ich jetzt weitermachen? – Ich stelle fest, dass wir uns in einer außerordentlichen Geschäftsordnungsdebatte befinden.

Herr Frömmrich, bitte schön, zum Verfahren.

Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil Herr Kollege Rudolph gesagt hat, dass das knapp an der Wahrheit gewesen wäre. Ich erinnere daran, dass wir im Ältestenrat als Koalitionsfraktionen darauf hingewirkt haben, dass es Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen gibt, die am Dienstag gesetzt werden müssen, weil wir dafür eine Dienstag-Donnerstag-Lesung vorgesehen hatten.

In dieser Debatte war Herr Rudolph anwesend, und im Ältestenrat haben wir darüber geredet. Dort ist von Herrn Kollegen Rudolph die Dienstag-Donnerstag-Lesung seines Gesetzes nicht angemeldet worden. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich dann kollegialerweise in der Geschäftsführerrunde darauf geeinigt, das trotzdem zuzulassen. Ich will das hier nur erwähnen, damit es keine Geschichtsklitterung gibt und nicht unterstellt wird, dass ich nah an der Wahrheit gewesen sei. Wenn man die Protokolle nachliest, wird man sehen, dass es die Wahrheit gewesen ist.

Kann ich jetzt davon ausgehen, dass wir trotzdem nach der mir vorgelegten Reihenfolge vorgehen, Herr Kollege Rudolph?

Das können wir so machen. Trotzdem möchte ich nur darauf hinweisen – das gilt für diesen Gesetzentwurf wie auch für andere –: Wir haben gesagt, dass die Fraktionen abschließend entscheiden, ob es dritte Lesungen gibt. Das gilt für diese, und das gilt für andere, weil die Runde der parlamentarischen Geschäftsführer in aller Regel, aber nicht immer, vor den Fraktionssitzungen stattfindet. Insofern bleibt es bei dem, was ich vorhin gesagt habe.

Okay, dann werden wir das im nächsten Ältestenrat noch ausführlich besprechen müssen.

Ich gehe davon aus, dass wir jetzt unter Tagesordnungspunkt 94 mit dem Redner der CDU-Fraktion, Herrn Dr. Bartelt, anfangen. Danach, unter Tagesordnungspunkt 95, beginnt Kollege Merz.

Ich rufe als ersten Redner zu dem Tagesordnungspunkt 94 Herrn Abg. Dr. Bartelt, CDU-Fraktion, auf.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der eben erfolgten Geschäftsordnungsdebatte: Es bleibt dabei, es ist ein Tag der Freude, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für alle Eltern, die kleine Kinder haben, ist der 1. August ein guter Tag. Die drei Lesungen im Landtag und die Anhörung haben dies eindrucksvoll bestätigt. Der Besuch des Kindergartens wird für sechs Stunden täglich beitragsfrei.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten schicken, sparen 5.000 €.

(René Rock (FDP): In welchem Zeitraum?)

In drei Jahren, und zwar alle Eltern; denn auch diejenigen, die ihre Kinder in die U-3-Betreuung schicken, werden ihre Kinder einmal in die Ü-3-Betreuung schicken. Alle Eltern sparen 5.000 €, um das einmal rechnerisch klarzustellen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Die meisten Kindergärten werden weitere Stunden beitragsfrei stellen. Um noch einmal auf die Rechnung einzugehen: Alle Eltern sparen 5.000 €. Bisher sparten sie durch die Förderung des Landes 1.500 €,

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

jetzt sparen sie 5.000 €. Es bleibt dabei, alle Eltern sparen 5.000 €. Sie können es rechnen, wie Sie wollen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die meisten Kindergärten werden weitere Stunden beitragsfrei stellen. Die Landeszuschüsse ermöglichen das. Warum? – Die Zuschüsse werden pro Wohnsitzkind bezahlt. Sie erfolgen auch für die 7 % Kinder, die keinen Kindergarten besuchen. Das kommt also noch on top. Die Zuschüsse erfolgen auch für Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen und für die das Jugendamt die Elternbeiträge übernimmt. In Großstädten sind das mindestens 10 %. Sie erfolgen auch für das zweite Kind, für das meist deutlich niedrigere Beiträge erhoben werden.

In sehr vielen Städten lag der Elternbeitrag bislang bei 135 €. Real wird also für den besuchten Kindergartenplatz noch mehr als die 135,60 € gezahlt, schätzungsweise 160 bis 180 €. In sehr vielen Städten lag der Elternbeitrag unter 135,60 €. Wir haben das in der zweiten Lesung diskutiert: Frankfurt, Gießen, Rüsselsheim, aber auch viele kleinere Städte gehören dazu. Deshalb bedankte sich auch der Oberbürgermeister Feldmann bei der Landesregierung.

(Holger Bellino (CDU): Hört, hört!)

Er sagte, die Zuschüsse reichten aus, um den Kindergartenbesuch für alle Stunden beitragsfrei zu stellen. – Die Landeszuschüsse reichen aus, es werden keine Mittel aus dem städtischen Haushalt benötigt. Das ist doch etwas.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun zur Qualität der Betreuung. Die Qualitätspauschale wird durch unser Gesetz schrittweise verdreifacht. Die Verwendung erfolgt flexibel. Wir vertrauen den Einrichtungen. Wir sehen aber auch eine Qualitätssteigerung durch die vermehrte Verfügbarkeit von Mitteln für die Eltern. Wer 5.000 € mehr im Budget hat, hat mehr Möglichkeiten, in die frühkindliche Bildung zu investieren. Wir vertrauen den Eltern, dass sie das Geld sinnvoll verwenden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Niemand hat in der Debatte oder der Anhörung eine Beitragsfreiheit abgelehnt – ja, vielleicht die FDP. Die Kritik beschränkte sich im Wesentlichen auf zwei Punkte. Die

Oppositionsfraktionen sagten, man müsse eigentlich noch viel mehr machen. Das ist das Recht der Opposition. Das gönnen wir Ihnen. Die SPD hat gesagt: Die Idee mit der Beitragsfreiheit hatten wir eigentlich schon vorher.

(Zurufe von der SPD: Ja!)

Das gönnen wir Ihnen auch. – Wir machen uns erst Gedanken, wie Gelder zu verwenden sind, wenn wir sie haben.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist aber neu!)

Deshalb kam unsere Entscheidung für Beitragsfreiheit vielleicht etwas später.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)