Die Expertenkommission hatte nichts mit unserem Verfassungsschutzgesetz zu tun, sondern sie hatte ausschließlich etwas damit zu tun, ob die 47 Empfehlungen des Bundestags-Untersuchungsausschusses bei unseren Behörden umgesetzt worden sind. Genau hat das die Expertenkommission gemacht und aufgeschrieben, lieber Herr Kollege Greilich, in dem Bericht, den Sie eben hochgehalten haben.
würde ich Ihnen ähnliche Vorwürfe machen müssen, wie sie Herr Greilich mir eben gemacht hat, nämlich dass ich das nicht gelesen hätte.
Wir haben das umgesetzt. Wir sind sogar an einigen Stellen dafür kritisiert worden, dass wir eine größere Transparenz in unserem Gesetz geplant haben. Da hat uns die Expertenkommission zurückgerufen. Meine Damen und Herren, das muss man sich einmal vorstellen.
Jetzt erlauben Sie mir den Hinweis: Die Expertenkommission war auch in der Anhörung dabei. Es war schon schön, dass uns der Hessische Datenschutzbeauftragte in der Anhörung erklärt hat, dass der Gesetzentwurf im Prinzip in Ordnung sei. Mit ein paar fachlichen Änderungen sei das, was wir vorgelegt haben, in Ordnung.
Meine Damen und Herren, wissen Sie, was Herr Dr. Kriszeleit, der früher bei uns im Kabinett auf der FDP-Bank gesessen hat, gesagt hat?
(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Auf der CDU/FDPBank! – Gegenruf von der CDU: Hören Sie zu! – Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ich höre zu!)
Herr Kollege Hahn, wissen Sie, was Herr Dr. Kriszeleit in der Anhörung gesagt hat auf die Frage, ob die Hinweise der Expertenkommission Berücksichtigung gefunden hätten? – Im Protokoll ist nachzulesen, dass sie offensichtlich berücksichtigt worden seien. Was wollen Sie denn, meine Damen und Herren?
Wir haben einen signifikanten Reformbedarf erkannt. Wir haben seit dem Jahr 2012 tiefgreifende Reformprozesse bei den Verfassungsschutzbehörden vollzogen. Wir haben die Geschäftsprozesse, die Dienstvorschriften, die gesellschaftliche Öffnung des Verfassungsschutzes, den höheren Anteil an Prävention im Gesetzentwurf verankert.
Wir haben dafür gesorgt, dass wir die klassische Informationsbeschaffung des Nachrichtendienstes ordentlich geregelt haben. Wir haben dafür gesorgt, dass die Neugestaltung der Ausbildung innerhalb der Verfassungsschutzbehörde geordnet worden ist. Und wir haben dafür gesorgt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden streng nach dem Trennungsprinzip organisiert ist. An keiner einzigen Stelle hat das Trennungsprinzip infrage gestanden. Streng nach dem Trennungsprinzip ist im Verfassungsschutzgesetz die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verankert worden.
Wir geben unseren Sicherheitsbehörden mit diesem Gesetzentwurf, mit Änderungen im Verfassungsschutzgesetz und im Polizeirecht die notwendigen Werkzeuge in die Hand, damit sie uns vor den wirklichen Herausforderungen der Sicherheit in diesem Land, nämlich vor den Gefahren, bewahren können. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Zuruf von der CDU: Ja, ja! Kann nicht genug ha- ben! – Gegenruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD): Wir sind noch lange nicht fertig mit euch! – Manfred Pentz (CDU): Sie können ja noch mal 20 Minuten drauflegen! – Gegenruf von der SPD: Ach, Herr Pentz! – Weitere Zurufe)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Innenminister, das war ein sehr entlarvender Beitrag. Denn was Sie gerade als amtierender Innenminister geliefert haben – – Sie haben sich als derjenige, der für Verfassung zuständig ist, hierhin gestellt und gesagt: Ich weiß gar nicht, was Sie wollen, Frau Faeser. Wir haben doch die Polizei angehört zu Onlinedurchsuchungen, zur Quellen-TKÜ.
Mit Blick auf das Verfassungsschutzgesetz muss ich Sie wohl nicht belehren, dass die Polizei nicht das Verfassungsschutzgesetz umsetzt.
Sie sollten sich vielleicht einmal überlegen, warum sich der Innenminister hierhin stellt und sagt, dass die Polizeigewerkschaften doch zu einem Gesetz angehört worden seien, das sie gar nicht unmittelbar bei ihren Ausführungen benötigen.
Es geht hier um massive Änderungen im Polizeirecht. Herr Innenminister, es geht um die Frage, ob man denjenigen, die das anwenden müssen – – Das gilt übrigens auch für die Ordnungsbehörden der Kommunen, die auch das hessische Polizeigesetz umsetzen müssen. Ihnen gewähren Sie kein rechtliches Gehör in einem parlamentarischen Ausschuss.
Sie werfen mir vor, ich würde hier parteipolitische Sandkastenspielchen machen. Was machen Sie denn? – Sie haben als Innenminister noch nicht einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie stellen sich hierhin und kommen immer mit den beiden gleichen Sätzen: Sie haben nicht die Bedrohungslage im Blick. – Doch, Herr Innenminister, deswegen haben wir uns als Opposition die Mühe gemacht, einen umfangreichen Änderungsantrag zum Verfassungsschutzgesetz vorzulegen. Kein Wort von Ihnen dazu, weil Sie uns sogar in wesentlichen Teilen dabei folgen. Nichts davon haben Sie aufgegriffen. Das ist eine unseriöse Arbeit eines Innenministers, wie ich sie selten erlebt habe.
Ich hatte hier zwei Punkte auch inhaltlicher Natur angesprochen, weil ich gefragt habe, welche Anwendungsfälle es für die elektronische Wohnraumüberwachung, die Sie immer noch im Verfassungsschutzgesetz vorgesehen haben – CDU/GRÜNE, aber ich habe den Innenminister dazu befragt –, gibt. Keine Antwort nach wie vor darauf.
Die Expertenanhörungen im Februar dieses Jahres haben aber ergeben, dass es dort überhaupt keine Anwendungsbereiche gibt. Sie sagen inhaltlich nichts dazu – ich will Sie mit Ihren parteipolitischen Spielchen zitieren –, Sie äußern sich in der Sache kein bisschen. Das finde ich für einen Innenminister nicht angemessen.
Sie haben auch überhaupt nichts dazu gesagt, wie wir die parlamentarische Kontrolle stärken wollen. Demnächst sollen sich gemäß der sogenannten Whistleblower-Regelung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde an ein Parlament wenden können. Dazu haben Sie auch nichts gesagt.
Zur Frage, wie man mehr Transparenz und Öffentlichkeit hinbekommt – auch in einer Parlamentarischen Kontrollkommission –, haben Sie nichts gesagt.
hat dafür eine ausdrückliche Regelung. Sie hören regelmäßig die Präsidenten der Nachrichtendienste an, und zwar öffentlich. Dort gibt es eine Whistleblower-Regelung. Das ist der Vorwurf, den ich Ihnen, Herr Kollege Frömmrich, mache. Sie erzählen der Presse, dass wir immer auf das PKGrG verweisen würden. Dort gebe es weitreichende Befugnisse. Das ist richtig. Sie sagen, das würde nicht stimmen. Darauf habe ich Sie vorhin angesprochen.