Protokoll der Sitzung vom 19.06.2018

(Widerspruch des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Ich will Ihnen noch etwas sagen: Ich konnte es ja kaum glauben, dass Sie sich auf die Gewerkschaften berufen. Dass Sie sich einmal auf gewerkschaftliche Positionen berufen würden, hätte ich mir von Ihnen in Besoldungs- oder Dienstrechtsfragen gewünscht

(Beifall bei der LINKEN – Michael Boddenberg (CDU): Ach du liebe Zeit!)

anstatt bei einem Verfassungsschutzgesetz oder Polizeigesetz.

Aber selbst wenn es so ist, Herr Minister Beuth, dass Sie sich darauf berufen müssen, weil das die Einzigen waren, die zu Ihrem Gesetzentwurf sozusagen noch positiv Stellung genommen haben – alle anderen Experten haben ihn ja in Grund und Boden diskutiert, und zwar mit vielen guten Argumenten, und es waren sehr kompetente Experten anwesend –, warum scheuen Sie dann die Anhörung zum Polizeigesetz,

(Nancy Faeser (SPD): Ja, genau!)

wenn Sie sich doch gewiss sind, dass die Gewerkschaften Ihre Positionen vertreten? Warum scheuen Sie denn die Anhörung, frage ich an dieser Stelle.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Meine Damen und Herren, ich habe Beispiele aus dem Gesetzentwurf zitiert – und könnte das noch lange fortsetzen –, um deutlich zu machen, dass der Öffentlichkeit ins

besondere von den GRÜNEN Sand in die Augen gestreut wird, dass hier mit allen taktischen Raffinessen versucht wird, ein Gesetz durchzupeitschen und letztendlich davon abzulenken, worin dabei die Verantwortung dieser grünen Fraktion liegt.

Aber ich will Ihnen sagen: Eines lassen wir Ihnen auf keinen Fall durchgehen. In §§ 20 und 21 sind Demokratieprojekte in Hessen angesprochen, und diese sind für uns von besonderer Bedeutung – darin sollten wir uns eigentlich einig sein. Laut Gesetzentwurf sollen aber ausgerechnet diese Demokratieprojekte und Projekte zur Gewaltprävention vom Geheimdienst kontrolliert werden, nach wie vor kontrolliert werden.

(Mathias Wagner (Taunus) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch falsch!)

Herr Wagner, hierzu gab es bereits einen Aufschrei seitens aller Projektträger – wir kennen ja die Vorgeschichte. Diese haben hier zu Recht die vollständige Streichung verlangt.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ja!)

Was Schwarz-Grün jetzt aber tut, ist nicht die vollständige Streichung – schauen Sie einmal in § 20 hinein. Was Sie tun, ist quasi nichts anderes als die Wiedereinführung von Berufsverboten durch die Hintertür.

(Widerspruch bei der CDU und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist Ihre Verantwortung.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nur noch Klamauk! – Janine Wissler (DIE LINKE): Ja, natürlich! – Unruhe)

Sie sind in der Öffentlichkeit formal zurückgerudert. Die Regelung ist aber immer noch im Gesetzentwurf enthalten.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Der Verfassungsschutz muss das nicht begründen! Das ist nicht transparent! – Zurufe von der CDU)

Dass die vom Land geförderten Projekte nun einwilligen sollen – das steht dort drin – und Stellung dazu nehmen sollen, dass sie überwacht werden oder dass vom Verfassungsschutz Informationen eingeholt werden, das macht es doch nicht besser.

(Holger Bellino (CDU): Nicht überwacht! Überprüft!)

Ja, „überprüft“, danke schön, Herr Bellino, für das Wort. Schlimm genug, wenn Sie der Meinung sind, dass Demokratieprojekte – –

(Holger Bellino (CDU): Wollen Sie dort Rechtsextreme drin haben?)

Ich frage mich an dieser Stelle: Was ist denn mit Projekten – –

(Janine Wissler (DIE LINKE), zur CDU gewandt: Rechtsradikale bei der Bildungsstätte Anne Frank?)

Ja, genau.

(Holger Bellino (CDU): Wo ist der Unterschied zwischen links- und rechtsextrem? – Unruhe)

Ich sage – –

(Janine Wissler (DIE LINKE), zur CDU gewandt: Wenn Sie das nach dem NSU-Ausschuss nicht verstanden haben! – Weitere Zurufe und Gegenrufe)

Herr Kollege Schaus, Sie haben das Wort. – Ich bitte um etwas mehr Ruhe.

Sie haben aus der Anhörung zu 98 % nichts gelernt, Herr Bellino.

(Widerspruch des Abg. Holger Bellino (CDU))

Folgerichtig verweigern Sie eine weitere Anhörung zu massiven – –

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Folglich verweigern Sie eine Anhörung zu den massiven Änderungen, die sogar Gesetze betreffen, die bisher gar nicht aufgerufen waren.

Dieser ganze Sicherheitswahn, Herr Minister, der als Begründung für die Zerstörung der bürgerlichen Freiheitsund Persönlichkeitsrechte herangezogen wird,

(Zurufe von der CDU: Oh!)

lässt mich nur schaudern.

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner spricht nun Kollege Wagner von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Herr Kollege Schaus,

(Jürgen Lenders (FDP): „Frau Präsidentin“!)

ich habe mich nach Ihrem Redebeitrag zu Wort gemeldet, weil Sie sich, glaube ich, selbst entlarvt haben – so, wie Sie hier argumentiert haben. Sie haben sehr bewusst Abgeordnete dieses Hauses der Lüge bezichtigt, weil Sie dadurch erreichen wollten, dass diese Debatte mehr Aufmerksamkeit erzielt. Das war eine bewusst kalkulierte Provokation von Ihnen.

Sie haben hier über Regelungen im Verfassungsschutzgesetz in Bezug auf die Wohnraumüberwachung gesprochen und haben ganz bewusst den – falschen – Eindruck erweckt, als werde hier in Hessen irgendetwas anders geregelt als in anderen Bundesländern. Sie wissen – und Sie schmunzeln ja auch schon so –,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ich schmunzle überhaupt nicht!)

dass das falsch ist. Sie wollten ein Bild aufbauen, Sie wollten Sicherheitsbehörden in Misskredit bringen, Sie wollten diese Koalition in Misskredit bringen.

(Holger Bellino (CDU): Immer!)

Ich lese Ihnen vor, was zum Thema Wohnraumüberwachung im Thüringer Verfassungsschutzgesetz steht – Ministerpräsident: Bodo Ramelow, DIE LINKE –:

Die Maßnahme ist durch den Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz oder seinen Stellvertreter anzuordnen, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.