Herr Kollege Merz, solche Zwischenrufe sind wenig hilfreich. – Herr Kollege Bellino, Sie haben jetzt das Wort.
Herr Kollege, ich glaube, Sie haben eine Grenze erreicht. Sie sollten einmal darüber nachdenken, ob das, was Sie jetzt sagen, noch in Ordnung ist.
Ich möchte, dass dieser Abend mit einem guten Beschluss ruhig zu Ende geht. Deshalb setzen wir jetzt die Sitzung fort, und das bitte geordnet.
Ich kann verstehen, dass Sie morgens in den Spiegel schauen und schlechte Laune haben. Aber daran möchte ich nicht teilhaben.
Dem Haus würde es gut zu Gesicht stehen, das zu reflektieren, was der Staatsgerichtshof entschieden hat. Man sollte dann heute oder am Donnerstag zu einer Entscheidung kommen, damit auch die Kolleginnen und Kollegen, die ihren Wahlkampf ehrenamtlich vorbereiten oder ihn begleiten, ihre Arbeit machen können. Obwohl Sie sich hier schon so aufgeführt haben, richte ich an Sie an dieser Stelle den Appell: Kommen Sie wenigstens bei der Abstimmung respektvoll gegenüber dem Urteil des Staatsgerichtshofs zu dem Ergebnis, diesem zu folgen.
Ein paar Worte noch zu der oft hier angesprochenen 15oder 25-%-Regel. Ich bitte, darüber nachzudenken, zu was das führen kann. Wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode damit befassen. Das könnte dazu führen, dass der sogenannte Ballungsraum, der Speckgürtel, weitaus überpräsentiert wäre und dass in Nordhessen, vielleicht auch in Teilen Osthessens, die Wahlkreise in der Fläche immer größer würden. Das würde dazu führen, dass diese Regionen Hessens im Landtag noch weniger repräsentiert sein würden, als das heute schon der Fall ist. Auch das müssen wir bedenken, wenn wir so vollmundig sagen, wir wollen 15 %.
Meine Damen und Herren, denken Sie bitte darüber nach. Hinsichtlich der Entscheidung über die 25 % oder die 15 % haben wir noch ein paar Tage Zeit. Denken Sie auch darüber nach, wie man mit dem Staatsgerichtshofsurteil umgehen sollte und wie das sehr kurzfristig und engagiert bewältigt werden konnte. Wir können jetzt diese Wahlkreisreform dementsprechend abschließen.
Herr Kollege Bellino, danke. – Als nächster Redner spricht nun Herr Kollege Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sollten mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs respektvoll umgehen. Der Staatsgerichtshof hat uns eine Aufgabe erteilt. Er hat gesagt, dass an einem Punkt das,
was mit dem Gesetzentwurf vorgelegt wurde, nicht korrekt ist. Da muss nachgebessert werden. Das hat uns der Staatsgerichtshof aufgegeben.
Wir haben die Stadt Frankfurt mit eingebunden. Wir haben die Stadt Frankfurt gebeten, Vorschläge zu machen.
Die Vorschläge, die die Stadt Frankfurt gemacht hat, erscheinen sachgerecht. Deswegen legen wir Ihnen jetzt diesen Gesetzentwurf vor. Wir haben ihn auch in der Anhörung beraten. Von daher glaube ich, dass wir jetzt zusehen können, dass wir dieses Verfahren beenden und den Urteilsspruch des Staatsgerichtshofs umsetzen.
Der zweite Satz betrifft das, was danach kommt. Ich glaube, Herr Kollege Hahn, dass das, was die FDP als Antrag vorgelegt hat, für uns nicht zustimmbar ist, weil ich mich da jetzt auf Prozentzahlen festlege, die wir erst einmal diskutieren müssten. Vom Staatsgerichtshof ist das erörtert worden. Ich glaube, Frau Prof. Sacksofsky hat auch etwas dazu gesagt. Sie war aber, so glaube ich, auch die Einzige, die sich in diese Richtung zu erkennen gegeben hat.
Ich werbe deswegen dafür, dass wir diesen Vorgang hier auch erst einmal offenlassen. Wir haben im Gesetzentwurf stehen, dass wir eine Wahlkreiskommission einrichten, die aus Mitgliedern des Hessischen Landtags, der Fraktionen, aber auch aus externem Sachverstand besetzt ist. Dann sollte man sich hinsetzen und genau schauen, wie die Wahlkreise in Zukunft geschnitten werden sollen und wie sie aussehen.
Dabei haben wir verschiedene Dinge zu beachten. Kollege Bellino hat gerade einen Punkt angesprochen: Wir werden uns damit beschäftigen müssen, wie die Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslandes im nächsten Hessischen Landtag repräsentiert sein werden. Das wird Nordhessen betreffen, das wird Mittelhessen betreffen, das wird den Ballungsraum Rhein-Main betreffen. Da wird also unter Umständen vieles in Bewegung geraten. Deswegen sollten wir uns jetzt nicht auf Prozentzahlen festlegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat einmal 25 % genannt, an denen man sich orientieren soll. Aber, wie gesagt: Das ist ein Parameter. Der andere Parameter ist die Repräsentanz des gesamten Landes im Hessischen Landtag. Dafür müssen wir auch Sorge tragen. Die Wahlkreise in den ländlichen Regionen sind, so glaube ich, zum Teil schon relativ groß. Ich kann Ihnen aus eigener Betrachtung sagen: Die Fahrwege sind da schon weit.
Wir müssen da also unterschiedliche Dinge unter einen Hut bringen. Das machen wir in der neuen Wahlperiode mit einer großen Wahlkreisreform. Da können wir uns damit beschäftigen. Jetzt bitte ich darum, dass wir die Grundlagen dafür schaffen, dass in Frankfurt die Wahlkreiskandidaten neu gewählt werden können und die Parteien zu ihren Versammlungen einladen können. Ich glaube, das ist jetzt der Auftrag, den wir haben und den uns der Staatsgerichtshof gegeben hat. Das sollten wir so schnell wie möglich umsetzen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Beuth. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes die Vorgaben des Staatsgerichtshofs vollumfänglich erfüllt. Die entsprechende Anpassung in den Wahlkreisen 34 und 37 haben wir vorgenommen. Mit der Verlagerung des Ortsteils Schwanheim haben wir den Rechenfehler, den die Stadt Frankfurt gemacht hat, entsprechend im Wahlgesetz korrigiert.
Wir haben im Dezember hier ein Landtagswahlgesetz beschlossen, das in allen Teilen – bis auf einen Rechenfehler, den wir nicht zu verantworten hatten – verfassungsgemäß war.
Insofern sind wir dem Hessischen Landtag dankbar, dass wir den Neuzuschnitt nach dem Rechenfehler der Frankfurter jetzt beseitigen konnten.
Ich möchte mich insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, der Fraktionen und der Stadt Frankfurt sehr herzlich bedanken, die so zügig dafür gesorgt haben, dass das möglich war. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Beuth. – Es hat sich noch Kollege Rudolph von der SPD erneut zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
(Gerhard Merz (SPD): Hat der Innenminister etwas zu dem Rechenfehler in Frankfurt gesagt? Hat er nicht!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte fast noch etwas vergessen. Herr Innenminister, das passt ins Bild: Fehler machen grundsätzlich nur andere. Entschuldigung, Fehler machen bei Ihnen grundsätzlich nur andere.
Das ist bei Ihnen das Grundproblem. Sie haben den Gesetzentwurf für die Koalitionsfraktionen unstrittigerweise geschrieben.
Na ja, Sie sind Abgeordneter aus Frankfurt. Das Wahlamt untersteht einem CDU-Dezernenten. Wie das in Frankfurt mit den Rechenkünsten ist, wissen wir ja. Ich nenne die Briefwahl, Doppelunterlagen – –
(Zurufe der Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Michael Boddenberg (CDU) – Minister Stefan Grüttner: Letztverantwortlich ist der Oberbürgermeister!)
Danke, Frau Präsidentin. – Trotzdem hat der Kollege Feldmann die Wahl mit 70 % im zweiten Wahlgang gewonnen. Insofern können Sie erzählen, was Sie wollen.
Also wird festgestellt: alles richtig gemacht. Kollege Frömmrich hat eben davon geredet, man müsse eine Korrektur machen. Das ist schlichtweg falsch. Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass der Gesetzentwurf, wie Sie ihn verabschiedet haben, für den Landtagswahlkreis 34 verfassungswidrig ist.
Das ist etwas anderes als „da muss etwas korrigiert werden“. Das ist schon ein gravierender Einschnitt und ein rechtlich gravierender Unterschied. Das sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen, auch intellektuell.