Protokoll der Sitzung vom 05.03.2015

In diesem Sinne betrachtet die Landesregierung den in Kürze zu erwartenden nächsten Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten als Aufschlag für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit für den Datenschutz.

Lieber Herr Prof. Ronellenfitsch, Ihnen persönlich und Ihren Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit und für Ihre Erkenntnisse, die wir uns für die Arbeit in der Landesregierung nutzbar machen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, herzlichen Dank für die Aussprache, die hiermit beendet ist.

Wir haben eine Beschlussempfehlung vorliegen, über die wir abstimmen müssen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, sie ist einstimmig angenommen und damit beschlossen worden.

Herr Prof. Ronellenfitsch, gute Arbeit für die nächsten zwölf Monate.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Antrag der Abg. Löber, Gremmels, Lotz, Müller (Schwalmstadt) , Schmitt, Siebel, Warnecke (SPD) und Fraktion betreffend Verbraucherhinweise auf EnergyProdukten – Drucks. 19/857 –

Ebenso rufe ich Tagesordnungspunkt 53 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Unterstützung der strengeren Vorschriften für Verbraucherhinweise auf Energy-Drink-Produkten – Drucks. 19/1680 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minute je Fraktion. Das Wort hat Frau Kollegin Löber für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzten Tagesordnungspunkt kommen wir heute zu den Energy-Drinks. Ich hätte vielleicht erst einmal welche verteilen sollen, weil ich merke, die Energie geht donnerstagabends dem Ende zu.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Die Weltgesundheitsorganisation, Ärzte- und Verbraucherorganisationen warnen vor den gesundheitlichen Risiken eines übermäßigen Konsums von Energy-Drinks und Energy-Shots besonders bei Kindern und Jugendlichen. Der Verzehr von Energy-Produkten ist riskant und kann zu gesundheitlichen Problemen wie Herz-Rhythmusoder Kreislaufproblemen, Schädigungen des Herzmuskels, Nierenversagen, Krampfanfällen bis hin zum Kollaps führen.

Besonders für junge Menschen sind höher dosierte Koffeinmengen mit einem großen Risiko verbunden, welches es zu minimieren gilt. Kardiologen behandeln immer mehr Patienten mit Schädigungen durch Energy-Drinks. Gerade bei Kindern und Jugendlichen sind Herz-Rhythmus-Störungen, Kreislaufprobleme oder hoher Blutdruck oft nicht bekannt, auch oft nicht bei Erwachsenen. Aktuell verweise ich Sie dabei auf die ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 20. Januar dieses Jahres.

Eine Studie des Bundesinstitutes für Risikobewertung zeigt, mehr als ein halber Liter eines Energy-Drinks am Tag kann bereits riskant sein. Gerade unter jungen Menschen weiß das aber kaum jemand. Die Statistiken über den Konsum dieser Produkte sind sehr alarmierend.

Besonders vorsichtig sollten Verbraucher mit sogenannten Energy-Shots sein. Das sind Energy-Getränke in kleinen, dafür aber sehr hoch dosierten Portionen. Die Verbraucherorganisation Foodwatch fordert schon seit Langem, Shots erst ab 18 Jahren zu verkaufen und mit deutlichen Warnhinweisen zu versehen.

Bereits 2009 forderte das Bundesinstitut für Risikobewertung ein Verkaufsverbot für Energy-Shots. Das kann man sich auf den Seiten entsprechend ansehen. Seitdem hält sich das Bundesinstitut leider mit solchen Empfehlungen zurück, warum auch immer.

Leider sieht der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, CSU, keine Notwendigkeit eines Verkaufsverbots an Kinder und Jugendliche oder schärferer Gesetze für Energy-Drinks. Schutz von Kindern und Jugendlichen ist etwas anderes, das Handeln hier unentschuldbar.

(Beifall bei der SPD)

Zwar gelten seit Juni 2013 Obergrenzen für Koffein- und Zuckergehalt in Drinks. Hinweise und vor allem Warnhin

weise klein auf der Rückseite sind aber bei Weitem nicht ausreichend.

Gerade die bekannteste Marke zum Verleihen von Flügeln schnitt 2007 beim Test der Zeitschrift „Ökotest“ von 20 Energy-Getränken mit „mangelhaft“ ab. Es ist ein großer Markt, eine mächtige Industrie und damit eine enorme politische Verantwortung für uns. Verheerend ist besonders die Werbung für Energy-Drinks in Verbindung mit Sport. Gerade davor wird besonders gewarnt. Ein Marketing, welches Leistungssteigerung suggeriert, ist unverantwortlich. Oft werden Energy-Drinks mit hochprozentigem Alkohol gemischt. Alkohol in Verbindung mit Koffein führt zu einer besonderen Kreislaufsituation, und es kann zum hyperdynamen Kreislaufversagen kommen. Für fachliche Aufklärung verweise ich auf meinen geschätzten Kollegen Dr. Spies.

Es gibt den Verdacht, dass plötzliche Todesfälle mit Herzstillstand mitunter darauf zurückzuführen sind. Es ist jedoch nur teilweise beweisbar.

Somit sind unsere Forderungen weiterhin: Energy-Produkte müssen in Zukunft mit klaren Verzehrempfehlungen gekennzeichnet sein. Auf Energy-Produkten müssen deutliche Warnhinweise auf mögliche gesundheitliche Gefahren stehen, welche durch Überdosierung, Kombination mit Alkohol oder übermäßige körperliche Anstrengungen auftreten können – nicht klein auf der Rückseite.

Die Warnhinweise müssen deutlich und gut lesbar auf Energy-Produkten platziert werden. Hier reicht die Lebensmittelinformationsverordnung bei Weitem nicht aus. Zudem ist ein Verkaufsverbot von Energy-Produkten an Kinder und Jugendliche zu prüfen und eine Koffeinhöchstmengenbestimmung auch für feste Lebensmittel zu treffen.

Aus den genannten Gründen und vor allem, weil eine klare Aussage zu Verkaufsverboten an Kinder und Jugendliche im Antrag von Schwarz-Grün fehlt, werden wir diesem nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Dieser Antrag wird dem Thema leider in keiner Weise gerecht. Ich wünsche allen Kollegen mit jüngeren Kindern, dass sie dies nie bereuen werden.

(Beifall bei der SPD)

Ich schließe mit einem Fazit der Stiftung Warentest:

Die Energy-Drinks sind bestenfalls überflüssig, bei literweisem Konsum aber gefährlich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Frau Abg. Feldmayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Leben ist gefährlich, nicht nur bei James Bond, sondern auch in dem weiten Feld des Verbraucherschutzes. Wir haben gestern darüber gesprochen, dass es eine neue Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union gibt. Da wird genau das geregelt, was Frau Löber angesprochen hat,

nämlich eine deutliche Kennzeichnung und Warnhinweise auf Energy-Drinks, dass diese eben nicht für Kinder und Jugendliche, schwangere und stillende Frauen geeignet sind. Daher hatten wir eigentlich gedacht, dass Ihre Forderung damit erfüllt ist. Wie groß die Hinweise sein sollen, haben Sie jetzt nicht gesagt. Darüber kann man sich anscheinend auch noch streiten.

Meine Damen und Herren, uns genügt die Kennzeichnung, über die Sie gerade gesprochen haben und die jetzt in der neuen Lebensmittelinformationsverordnung zu finden ist, allerdings nicht. Wir möchten darüber hinaus, dass bei Kindern und Jugendlichen auch mit Aufklärung gearbeitet wird. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass ein übermäßiger Konsum keineswegs irgendetwas macht außer vielleicht, weil sie so extrem verzuckert sind, „Rettungsringe“. Wir fordern die Landesregierung auf, eine solche Aufklärungskampagne zu befördern.

Sie haben gerade auch zu Recht darauf hingewiesen, dass diese süßen Getränke – das ist besonders perfide; ich finde, sie riechen immer ein bisschen nach Gummibärchen,

(Michael Boddenberg (CDU): Stimmt!)

ich finde sie auch nicht besonders sexy oder attraktiv, aber manche stehen halt drauf – nicht beworben oder in Beziehung zu sportlicher Leistung gesetzt werden sollten, Frau Kollegin Löber. Deshalb ist das auch in unserem Antrag enthalten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich meine, wer gute sportliche Leistungen erzielen will, der sollte erstens trainieren und zweitens am besten Wasser trinken, aber keine koffeinhaltigen Drinks.

Jetzt komme ich zum Thema Verbot, bzw. Sie sagen: Prüfung eines Verbots. Auf Bundesebene wird ja darüber diskutiert, ob man das machen sollte. Wir sehen das sehr kritisch, meine Damen und Herren. Ich habe, ehrlich gesagt, Probleme damit, dass man den Verkauf von Energy-Drinks gleichsetzt mit dem Verkauf von Schnaps, dass man sagt: Energy-Drinks sind genauso gefährlich wie Schnaps. Denn das würde geschehen, wenn sie erst an Personen ab 18 Jahren verkauft werden dürften. Also könnten Kinder und Jugendliche mit 16 Jahren durchaus Wein, Sekt und Bier trinken, aber keine Energy-Drinks bekommen. Das ist eine Schieflage. Daher sehen wir solch ein Verkaufsverbot sehr kritisch und setzen auf Transparenz, Aufklärung und Kennzeichnung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Verbote sind schnell gefordert, aber sie ersetzen keineswegs den gesunden Menschenverstand. Den sollte jeder versuchen einzusetzen. Man kann eben nicht alles aus dem Verkehr ziehen, was, wenn man es übermäßig konsumiert, dann auch gefährlich ist. Das ist bei Cola so, das ist bei Espresso so, und das wird auch bei Energy-Drinks so sein, besonders gefährlich in Verbindung mit Alkohol; da gebe ich Ihnen recht. Aber, wie gesagt, ein Verbot halte ich hier nicht für besonders förderlich. Jeder, der schon einmal mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet hat oder Kinder und Jugendliche kennt, der weiß, dass es noch einmal einen besonderen Reiz auf sie ausübt, wenn etwas verboten wird, wenn etwas besonders schwer zu haben ist. Ich befürchte, dass es eventuell den gegenteiligen Effekt haben könnte, wenn Energy-Drinks erst an Personen ab 18 Jahren ver

kauft würden. Dann sind sie erst recht scharf darauf. Deshalb sagen wir an der Stelle: lieber kein Verbot, sondern bessere Aufklärung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, auch in diesem Fall sagen wir: lieber überzeugen, statt verbieten. – Ich denke, das ist der richtige Weg. Wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen würden. Ich hatte es vorhin so verstanden, dass Sie jetzt schon über den Antrag abstimmen wollen.

(Günter Rudolph (SPD): Nein!)

Nein? Okay. Ich hatte irgendwann einmal vernommen, die Beratungen seien noch nicht abgeschlossen. Das hatte sich gerade anders angehört. Dann machen wir im Ausschuss weiter. Damit habe ich kein Problem und freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.