Protokoll der Sitzung vom 24.11.2016

Als es das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung noch gab, haben wir innerhalb von ungefähr 30 Jahren fast 9.000 Wohnungen aus einer zweckfremden Nutzung zurückgewonnen und wieder für das Wohnen nutzen können.

Frau Meier-Sienel sagte dann zu der Relevanz und der Wirkung von baurechtlichen Vorschriften:

Es wird immer gesagt, es gebe ja die baurechtlichen Vorschriften. Auch das stand damals in der Begründung zur Abschaffung des Gesetzes. … Bei ungenehmigten Nutzungsänderungen von Wohnungen in Richtung nicht wohnlicher Nutzung kann eine Genehmigung der Bauansicht beantragt und eingeholt werden. Die Vermietung als Boardinghouse ist auch keine Zweckentfremdung von Wohnraum; dieser steht aber Familien nicht mehr zum Wohnen zur Verfügung.

Ganz gravierend sind die Leerstände. Da kann baurechtlich überhaupt nicht eingegriffen werden. Wir haben sehr viele Leerstände.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die fachliche Beratung aus dem Bauamt der Stadt Frankfurt in dieser drastischen Form ausführt, dass wir Leerstände haben und dass zweckentfremdet wird, kann ich es nicht verstehen, warum Sie und die Hessische Landesregierung sich an diesem Punkt so sperren und nichts unternehmen wollen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Ich bin gerne bereit, das abzuwägen. Wir wollen die Milieuschutzsatzung, die Koalition hat es abgelehnt. DIE LINKE will die Wiedereinführung der Wohnraumzweckentfremdung, die Koalition hat es abgelehnt.

Liebe schwarz-grüne Koalitionäre, das, was Sie hier mit dem alten Gesetzentwurf gemacht haben und was Sie auch mit dem neuen Gesetzentwurf machen werden, ist demokratisch und insofern legitim. Aber ich sage Ihnen: Politisch ist es wirklich ein Desaster.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich bin mitten im letzten Satz. – Sie können nicht gegen alles sein, was Leerstand und Zweckentfremdung verhindert, aber Ihrerseits keine Alternativen vor dem Hintergrund objektiven Datenmaterials vorlegen. Dazu fordere ich Sie auf. Wenn Sie schon meinen, Milieuschutz ist nichts, und Zweckentfremdung ist nichts, dann schlagen Sie einfach etwas anderes vor. Darauf warten wir höchst gespannt. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos) – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Das Wort hat der Abg. Caspar für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! DIE LINKE legt jetzt erneut einen Entwurf zum Thema Wohnraumzweckentfremdung vor. Hierbei wird jedes Mal der Ein

druck erweckt, als würde unsere derzeitige Rechtslage eine Wohnraumzweckentfremdung zulassen. Das stimmt nicht, da muss man nur in die Hessische Bauordnung schauen: Ein Gebäude und Einheiten eines Gebäudes sind für eine bestimmte Nutzung genehmigt, beispielsweise eine Wohnungsnutzung. Wenn immer ein Eigentümer dies ändern will, muss er einen Bauantrag stellen. Damit unterliegt es einem Genehmigungsvorbehalt. Insoweit kann die Bauaufsicht eingreifen.

Herr Siebel, Sie haben eben erklärt, eine Dame von der Bauaufsicht habe das gesagt. Ich darf Ihnen den Hinweis geben, dass es sich dabei um eine Dame vom Wohnungsamt handelt. Wenn Sie mit den Leuten von der Bauaufsicht gesprochen hätten, hätten Sie das, was Sie eben vorgetragen haben, wahrscheinlich nicht gesagt.

Wir haben insoweit rechtliche Instrumente, um das zu verhindern. Interessant ist aber doch, welche Auswirkungen die Aufhebung des damaligen Gesetzes gegen die Wohnraumzweckentfremdung gehabt hat. Wenn Sie sich den Saldo anschauen, also auf der einen Seite Einheiten, die von Gewerberaum in Wohnungen umgewandelt wurden, und auf der anderen Seite Wohnungen, die in Gewerberaum umgewandelt wurden, dann stellen Sie fest, dass sich der Saldo seit dem Zeitpunkt der Aufhebung zugunsten des Wohnens verändert hat.

Das zeigt doch, dass das damalige Instrument überhaupt nicht das erreichen konnte, was beabsichtigt war. Wir haben in den Ballungsräumen noch nie so viele Umwandlungen von Gewerberaum in Wohnraum wie heute gehabt. Der Grund ist schlicht und einfach, dass die Investoren, die das machen, keine Angst mehr haben müssen, wenn die Marktlage wieder eine andere ist, dass sie dann nicht mehr in die andere Richtung gehen können.

Wir wollen ja, dass leer stehender Büroraum kurzfristig zu Wohnraum umgewandelt wird. Jeder kann nachvollziehen, wenn ich Wohnungen benötige und ein bestehendes Gebäude habe, das umgewandelt wird, dass der notwendige Wohnraum viel schneller zur Verfügung gestellt werden kann, als wenn ein Gebäude neu gebaut werden müsste.

Insoweit ist es wichtig, dass wir solche Regelungen nicht haben. Mit unseren Regelungen, die wir heute haben, kann man als Investor ein leer stehendes Bürogebäude mit gutem Gewissen und ohne Sorge für die Zukunft in Wohnraum umwandeln, weil man weiß, wenn es wieder in die andere Richtung gehen sollte, ist es möglich. Man muss eben nicht, wie es sonst der Fall wäre, das Gebäude leer stehen lassen oder temporär in welcher Form auch immer nutzen.

Was auch nicht richtig ist, ist die Aussage, dass Boardinghäuser keine gewerbliche Nutzung sind. Die Auslegung der Bauaufsicht in Frankfurt ist folgendermaßen: Wenn ein gewerblicher Wechsel von Mietern stattfindet und eine Vielzahl von Dienstleistungen vorgehalten wird, sind die Kriterien baurechtlich anzulegen wie bei einem Hotel und nicht wie bei einer Wohnung. – Das ist also auch kein Punkt, der greift.

Kurzum, uns muss es doch darum gehen, dass viel Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Durch Regelungen, wie sie jetzt mit dem Gesetzentwurf der Linkspartei wieder aufgerufen werden sollen, werden diejenigen, die investieren und zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, davon abgehalten. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Hinz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schaus hat begründet, dass dieser Gesetzentwurf heute erneut aus formalen Gründen eingebracht wurde. Über einen ähnlichen Gesetzentwurf haben wir im Plenum schon diskutiert und hatten auch eine Anhörung dazu. Jetzt liegt der Gesetzentwurf leicht verschärft wieder vor.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Nach der Anhörung!)

Ja, nach der Anhörung.

Aber an der Bewertung meinerseits ändert sich da im Grunde nichts. Aus meiner Sicht ist das Zweckentfremdungsverbot nicht zielführend, um das Wohnungsangebot derzeit zu steuern. Das hat in der Anhörung auch das Institut Wohnen und Umwelt aus Darmstadt so gesagt, das seit Langem die Wohnungspolitik begleitet, den hessischen Wohnungsmarkt begutachtet und, so glaube ich, über jeden Zweifel erhaben ist, dass es Gefälligkeitsgutachten erstellt. Auch viele weitere Institutionen lehnen den Gesetzentwurf ab, darunter z. B. auch der Hessische Städte- und Gemeindebund, der Hessische Handwerkstag und andere Organisationen.

Ich finde nach wie vor, dass das Zweckentfremdungsverbot ein wohnungspolitisches Instrument ist, das derzeit nicht in die wohnungspolitische Lage passt. Herr Caspar hat schon darauf hingewiesen. Denn es war ursprünglich einmal dazu gedacht, dass Wohnungen nicht in Bürogebäude umgewandelt werden. Es gab eine Zeit, in der so etwas richtig manifest passiert ist. Es war gut, dass dann eine Bremse eingezogen wurde.

Aber jeder, der ein Bürogebäude in einer Stadt hat, in der es Wohnungsdruck gibt, tut im Moment gut daran, dies umzuwandeln. Dabei helfen wir teilweise auch mit unseren Darlehen und Zuschüssen, damit diese Gebäude in Wohnraum umgewandelt werden. Der Eigentümer hat sehr viel mehr davon, weil er dann nämlich auch tatsächlich Geld verdient.

Wir haben im Frankfurter Stadtgebiet schätzungsweise 1,5 Millionen m2 Bürofläche. Deswegen wird auch relativ viel umgewandelt – gerade wenn man sich die Bürostadt Niederrad anschaut. Da wird kräftig gebaut. Auch die soziale Wohnraumförderung profitiert davon. Auch die Nassauische Heimstätte ist da z. B. teilweise an solchen Projekten beteiligt, die die Umwandlung von Büro- in Wohnraum vornehmen.

Herr Abg. Siebel, auch der Leerstand von Wohnraum spielt in den angespannten Wohnungsmärkten quasi keine Rolle. Sonst hätten wir da landesseitig überhaupt keine Mietpreisbremse verhängen können. Vor allem im Ballungsraum haben wir Leerstandsquoten, die für einen funktionierenden Wohnungsmarkt sogar viel zu niedrig sind, nämlich von unter 3 %. Sonst hätten wir keine Mietpreisbremse und keine Kappungsgrenze machen können. Da

passt Ihre Argumentation nicht zusammen. Wir haben keinen nennenswerten spekulativen Leerstand.

(Zuruf von der LINKEN: Was?)

Ja, das ist so. Wir haben keinen nennenswerten spekulativen Leerstand. Wenn Sie in Ihrem Problemaufriss Ihres Gesetzentwurfes argumentieren, dass Wohnungen von Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, dann mag das so sein. Aber wir haben deswegen extra die Kündigungssperrfristverordnung verlängert, was den Mieterschutz erst einmal garantiert. Auch da ist es so, dass das keine Zweckentfremdung im eigentlichen Sinne ist, weil in diesen Wohnungen dann auch Menschen leben. Es wird nicht in Büroraum oder Gewerbefläche umgewandelt.

Wir haben relativ viele Instrumente in dieser Wahlperiode entweder erneuert oder neu eingeführt: die Kappungsgrenzenverordnung, die Mietpreisbremse, die Kündungssperrfristverordnung, die Fehlbelegungsabgabe. Über das alles haben wir schon ausführlich debattiert. Wir haben die soziale Wohnraumförderung weiterentwickelt, die Förderkonditionen verbessert, und wir tun alles dafür, dass in Städten, vor allen Dingen im Ballungsraum, bezahlbarer Wohnraum zusätzlich entsteht.

Aber ich sage ganz deutlich: Wir brauchen auch die Kommunen, die nachverdichten und Bauland ausweisen. Es können sich nicht die Kommunalverantwortlichen nach dem Motto wegducken, dass das den Nachbarn aber nicht recht ist, wenn da noch ein Wohngebäude mit Mietwohnungen entsteht. Das ist auch eine Frage, die die kommunale Selbstverwaltung eigenständig lösen muss. Wir helfen ihnen gern dabei auf vielerlei Art. Aber da gibt es auch Rollen- und Verantwortungsteilungen. Von daher sitzen wir auch in der Allianz für Wohnen zusammen, um solche Blockaden aufzulösen.

Zu guter Letzt: Auch wenn Sie ihn neu eingebracht haben, und zwar verändert, damit Sie Ihren Wunsch und Ihre politische Forderung noch einmal dokumentieren können, kann ich seitens der Landesregierung dieser Forderung jedenfalls nichts abgewinnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Dann kommen wir zu der Feststellung, dass die erste Lesung vollzogen ist und wir zur weiteren Beratung und Vorbereitung der zweiten Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE an den zuständigen Ausschuss, den Umweltausschuss, überweisen. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Verbesserung der Unterrichtsqualität durch verstärkte Lehrerfortbildung und Verringerung des Unterrichtsausfalls – Drucks. 19/4028 zu Drucks. 19/3478 –

Hier berichtet der Abg. Klein. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen zum vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion die Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses mitteilen. Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimme der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Zuruf von der LINKEN: Abzulehnen!)

Abzulehnen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich wollte um diese Uhrzeit einmal prüfen, ob noch jemand zuhört. Es heißt natürlich „abzulehnen“.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die antragstellende Fraktion der Kollege Greilich für die FDP.