Protokoll der Sitzung vom 15.12.2016

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben dieses Thema nun schon zum dritten Mal aufgerufen. Die Argumente sind auch schon in aller Tiefe ausgetauscht worden. Wir glauben, dass es eine gute Fortschreibung des Gesetzes ist. Es gibt in einigen Punkten deutliche Verbesserungen. Nur eine sei noch einmal wiederholt: Die Gewaltprävention in Einrichtungen wird verbessert. Auch andere Dinge, die ich schon in meiner Rede vor zwei Tagen genannt habe, haben sich nicht zum Schlechteren geändert. Auch sie sind verbessert worden.

Die Frage, ob trägerorganisierte ambulant betreute Wohnformen möglich sind, bejahen wir. Sie sind möglich. Aber wir wenden uns in der Tat dagegen, wenn es um die Frage geht, ob wir Qualitätsstandards absenken wollen, wie das die Träger fordern. Ich sage noch einmal: Ich habe Verständnis für die Träger, wenn sie sagen, aus betriebswirtschaftlichen Gründen würden sie das gern tun. Aber aus unserer Sicht muss das Interesse der Patienten im Vordergrund stehen. Das heißt: Wenn dort jemand untergebracht ist, muss er dieselben Möglichkeiten der Pflege und des Schutzes wie in einer größeren Einrichtung haben. Deswegen ist es aus meiner Sicht nicht verantwortbar, nur mit der Anzahl der dort Wohnenden tatsächlich zu begründen, warum dort schlechtere Qualitätsstandards gelten sollten.

Ausnahmen sind trotzdem wie immer möglich. Sie müssten eben nur begründet werden. Es ist nicht entscheidend, wie viele Menschen dort wohnen, sondern mit welchem Pflegegrad und wie stark schutzbedürftig sie sind. Danach muss sich ein Konzept richten. Das alles ist aber heute schon möglich.

So komme ich zu dem Schluss, dass es eine gute Fortschreibung ist. Wir sind gespannt auf die Vorschläge der SPD im nächsten Jahr, Frau Dr. Sommer. Wir freuen uns immer über einen Wettbewerb der Ideen, wenn da noch einiges Neues vorgelegt wird.

Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf so, wie er vorgelegt wurde, sehr zustimmungsfähig ist und auch von der großen Mehrheit derjenigen, die angehört wurden, die Zustimmung erfährt. Ich freue mich, dass das Gesetz dann in Kraft tritt. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Wort hat Herr Minister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann über einzelne Regelungen durchaus unterschiedlicher Auffassung sein und kann sagen, dass man das in die eine oder andere Richtung lenken will.

Aber eines lasse ich nicht durchgehen.

(Zuruf von der SPD: Was?)

Das möchte ich sehr deutlich sagen. Wenn Frau Kollegin Dr. Sommer sich hierhin stellt und sagt, die SPD würde eine Regelung vorlegen, die am Menschenwohl orientiert ist, ist das implizit eine Unterstellung, dass die jetzige Regelung am Menschenwohl nicht orientiert ist.

(Zurufe von der SPD: Ei, ei, ei!)

Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen. Das lasse ich ausdrücklich nicht durchgehen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Unterirdisch!)

Denn da müssten Sie an dieser Stelle schon erklären, wo das Menschenwohl oder das Wohl von Pflegebedürftigen durch einen Gesetzesentwurf beeinträchtigt ist, den die Landesregierung vorgelegt hat. Das hat noch nicht einmal ein einziger Anzuhörender gesagt.

Ganz erstaunlich ist, dass Sie auf den Punkt, auf den ich Sie am Dienstag hingewiesen habe, überhaupt nicht eingegangen sind. Sie haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der absolut obsolet ist.

(Zuruf der Abg. Dr. Daniela Sommer (SPD))

Der Änderungsantrag im Hinblick auf trägerorganisierte Wohnformen, den Sie vorgelegt haben, findet sich in § 2 Abs. 3 und § 9 Abs. 4 dieses vorgelegten Gesetzesentwurfes wieder. Es geht nicht um die Frage von frei wählbaren oder anderen Dingen.

(Zuruf von der SPD)

Sie haben schlicht und ergreifend an dem Thema vorbei gehandelt. Wenn Sie dies an dieser Stelle jetzt so darstellen, dass ein an dem Menschenwohl orientierter Gesetzesentwurf nicht vorliegen würde, sage ich Ihnen: Das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Das lasse ich Ihnen an dieser Stelle nicht durchgehen.

(Beifall bei der CDU)

Uns geht es darum, Qualitäten in Pflegeeinrichtungen entsprechend sicherzustellen. Darum geht es. Und es geht darum, auch den Menschen, die in Wohngruppen versorgt werden, ein höchstmögliches Maß an Schutz angedeihen zu lassen. Sie wollen dies unterlaufen. Ich freue mich auf

die Diskussion eines SPD-Gesetzesentwurfes, der zum Inhalt hat, dass die Schutzbedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen nicht beachtet werden. Auf diese Diskussion freue ich mich.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: Das ist eine Unverschämtheit!)

Meine Damen und Herren, wir haben keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung in der vorliegenden Fassung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen?

(Minister Stefan Grüttner: Es gab ja einige Stimmen aus der SPD! Das ist gut! – Günter Rudolph (SPD): Was erlauben Sie sich? Sie haben überhaupt kein Benehmen! – Anhaltende Zurufe von der SPD)

Herr Minister, ich darf Sie bitten, jetzt keine Diskussion mit dem Parlament zu führen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das war ein anstrengender Tag für die Koalition!)

Ich wiederhole die Abstimmung.

(Zuruf des Ministers Stefan Grüttner)

Herr Minister, ich habe Sie gebeten, keine Diskussion vom Platz mit dem Parlament zu führen. Einverstanden? – Danke schön.

Ich wiederhole die Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in vorliegender Fassung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind die FDP, SPD und DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass das Gesetz mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen der anderen Fraktionen des Hauses beschlossen worden ist und damit zum Gesetz erhoben wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf und teile mit, dass vereinbart worden ist, dass er im nächsten Plenum aufgerufen wird.

Ich darf bitten, dass die außenstehenden Ränge nicht mehr weiter besetzt werden und da drüben nicht mehr gesprochen wird. Dann mache ich weiter. Bitte jetzt alle dort weg. Ende.

(Zuruf von der SPD: Ja, sehr gut!)

Irgendwann mache ich das auf der Seite auch. Nur keine Angst.

(Zuruf von der SPD: Ja klar!)

Ich habe darum gebeten, dass die Plätze dort hinten nicht mehr besetzt werden. Bitte, ich meine auch die Mitarbeiter. Sie sind nicht nur Luft. Herr Kleiter, bitte.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 und Tagesordnungspunkt 39 auf und teile mit, dass vereinbart worden ist, dass sie im nächsten Plenum aufgerufen werden.

Ich rufe gleich den Tagesordnungspunkt 41 auf: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE be

treffend keine Zustimmung im Bundesrat zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz, Drucks. 19/4322.

Dazu ist eingegangen ein Dringlicher Entschließungsantrag, der auf Ihren Plätzen verteilt worden ist, betreffend Abstimmung im Bundesrat zur dritten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Drucks. 19/4333. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 45 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 41 aufgerufen werden.

Dazu ist eingegangen und auf ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Antrag der SPD betreffend Abschiebungen – –

(Günter Rudolph (SPD): Nein, dazu nicht, Herr Präsident! Das ist ein eigener Antrag!)

Das heißt also, ich rufe den Antrag Drucks. 19/4336 auf, einen SPD-Antrag zum Thema Abschiebungen nach Afghanistan, der verteilt worden ist? Er muss noch gesetzt werden?

(Günter Rudolph (SPD): Ja! )

Deswegen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Er liegt noch nicht vor! – Günter Rudolph (SPD): Doch, er ist verteilt! – Zurufe der Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE), Holger Bellino (CDU) und Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Er ist noch nicht verteilt?