Vor diesem Hintergrund ist auch die Debatte um den technischen Begriff der Heckwarnanlagen mit verkehrslenkenden Funktionen zu bewerten. Wie schon erwähnt, wurde der bisherigen hessischen Ausnahmeregelung zur vollumfänglichen Nutzung, also auch der verkehrslenkenden Funktionen, aus dem Jahr 2009 die rechtliche Grundlage entzogen. Grund dafür war die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch den Bund im Jahr 2013, die zwar die technischen Details der Heckwarnanlagen harmonisierte, jedoch die Nutzung der verkehrslenkenden Funktionen untersagte.
Aber auch gerade diese Zusatzfunktionen erhöhen nicht nur die Sicherheit der Einsatzkräfte, sondern sie geben auch den Autofahrern wichtige Hinweise, wie die Verkehrsführung erfolgt, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Als Vielfahrer auf den Autobahnen kann ich nachdrücklich unterstreichen, welche positiven Auswirkungen das hat.
Wenn dem aber so ist – ich habe eben formuliert, dass im Jahr 2013 die Änderung war –, hätten das Wirtschafts- und
Verkehrsministerium sowie das Innenministerium spätestens im Jahr 2014 Vorschläge erarbeiten müssen, um eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die die Nutzung der verkehrslenkenden Maßnahmen erlauben würde. Stattdessen haben die Zuständigkeitsjuristen – mir sind eigentlich die Lösungsjuristen lieber – des Wirtschaftsministeriums den freundlichen Hinweis gegeben, dass die Nutzung der verkehrslenkenden Funktion nicht mehr erlaubt sei. Freundlicherweise werde der Rückbau aber nicht gefordert.
Das hat bei den Feuerwehren natürlich „helle“ Freude ausgelöst. Das kann man sich sicherlich vorstellen.
Genau das ist das Problem: Es gibt im Wirtschafts- und Verkehrsministerium mangelndes Verständnis und fehlende Akzeptanz für die Anliegen der Feuerwehren. Das wurde schon bei den Themen Rettungsgasse und Nutzung des Blaulichts für Führungskräfte mehr als deutlich. Ich kann nur im Interesse der Ehrenamtlichen und der Hauptamtlichen in den Feuerwehren eine helfende und unterstützende Grundeinstellung dieses Ministeriums anmahnen.
Denn erst durch den Antrag der FDP-Fraktion wurde Druck in der Öffentlichkeit aufgebaut, der jetzt zu dem Erlass auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Hessisches Brandund Katastrophenschutzgesetz geführt hat. Ich hoffe sehr, dass die Bedenken, die Herr Kollege Greilich eben hinsichtlich der Gültigkeit formuliert hat, noch ausgeräumt werden können.
Aber ich kann prinzipiell feststellen, dass da das Motto gilt: Geht doch. Warum nicht gleich so? – Heckwarnanlagen mit verkehrslenkenden Funktionen erhöhen die Sicherheit der Einsatzkräfte. Diese retten Leben. Wir sollten alles tun, damit wir das ihrige auch schützen. Wir freuen uns deshalb darüber, dass es jetzt wieder in vollem Umfang möglich ist, diese technische Einrichtung zu nutzen. Die Kritik an den zeitlichen Abläufen erhalten wir jedoch aufrecht.
Herr Kollege Franz, vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht nun Frau Kollegin Müller von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss mich schon wundern, dass hier so wenig Freude darüber herrscht, dass ein Problem, das bestand, schnell gelöst wurde. Dass es schnell gelöst wurde, werde ich Ihnen gleich herleiten.
Wir haben die beiden Anträge im Ausschuss bereits umfassend diskutiert und erörtert. Wir haben während der Ausschusssitzung schon festgestellt, dass die Welt nicht so einfach ist, wie die FDP sie sich macht.
(Beifall der Abg. Angela Dorn und Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie bei Abgeord neten der CDU – Günter Rudolph (SPD): Sie ist aber auch nicht so einfach, wie ihr es euch macht!)
Leider kann der hessische Wirtschaftsminister nicht so handeln, wie es ihm gefällt, sondern muss sich mit den Gegebenheiten, die da sind, auseinandersetzen. Der Bund hat nun einmal im Jahr 2013 die Ausgestaltung der Heckwarnsysteme vereinheitlicht. Dabei hat er die verkehrslenkenden Maßnahmen herausgenommen. Damit wurde der Ausnahmegenehmigung aus dem Jahr 2009 die Grundlage entzogen.
Während der Ausschusssitzung, aber auch durch unseren Antrag, wurde klargestellt, dass die Fahrzeuge Bestandsschutz haben. Das war das Erste.
Dann wurde eine pragmatische Lösung zum Schutz der Feuerwehren und auch der Verkehrsteilnehmer gefordert. Wir können feststellen, dass das ziemlich schnell gemacht wurde. Ich glaube, am 12. Januar 2017 war die Ausschusssitzung. Die Beschlussempfehlung zu dem Antrag wird erst heute im Plenum beschlossen werden. Inzwischen haben der Verkehrsminister und der Innenminister gehandelt und Ende Januar 2017 gemeinsam erklärt, dass der Einsatz der blinkenden Pfeile zur Sicherung des Unfallortes wieder möglich ist.
Ich finde, das ist ein gutes und schnelles Umsetzen von parlamentarischer Arbeit. Da könnten sich die Abgeordneten doch auch einmal freuen.
Sie haben hier einheitlich verkündet, dass Ihnen das alles viel zu lange gedauert hat. Aber auch das hat Ihnen der Minister im Ausschuss schon erklärt, nämlich dass er bis Dezember letzten Jahres versucht hat, auf den Bund einzuwirken und einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, was leider nicht gelungen ist. Deswegen musste das Land die Sache selbst in die Hand nehmen.
Es wurde bereits erwähnt, dass die Feuerwehren jetzt mit der Erlasslage zufrieden sind, die in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband umgesetzt worden ist. Sie freuen sich über die praktikable Lösung. Herr Greilich, der Erlass regelt jetzt konkret § 6 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG), falls Sie das noch einmal nachlesen wollen. Danach sind Feuerwehren angehalten, Gefahren abzuwenden, die beispielsweise durch Unfälle oder Brände entstehen. Die Regelung umfasst aber auch Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter vor und bei Unfällen im Straßenverkehr. Es wird also genau das geregelt, was Sie wollten.
Wir halten fest: Die Landesregierung hat so schnell wie möglich gehandelt und eine pragmatische Lösung zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, aber auch der Feuerwehren geschaffen. – Damit freue ich mich, dass alles zur Zufriedenheit aller gelöst ist.
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Als nächste Rednerin spricht nun Frau Kollegin Wissler von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir reden im Landtag immer über viele Probleme – heute aber ausnahmsweise mal über ein gelöstes.
Hintergrund für das Verbot der Verkehrslenkung durch die Feuerwehr war, dass die Feuerwehr zunehmend Aufgaben der Polizei übernahm – auch wegen der Überlastung. Verkehrslenkung ist natürlich eine polizeiliche Aufgabe und muss es bleiben. Ich denke, die Feuerwehr darf da auch kein Ersatz für die Aufgaben der Polizei sein. Aber – das ist vollkommen richtig, und da sind wir uns einig – die Feuerwehr muss natürlich zur Eigensicherung und zur Sicherung einer Unfallstelle auch den Verkehr lenken dürfen, falls das nötig ist, z. B. dann, wenn noch keine Polizei da ist. Daher glaube ich, dass diese Geschichte und die Verwirrung um den Blinkpfeil am Ziel vorbeigingen. Es ist gut, dass die Angelegenheit jetzt endlich für alle zufriedenstellend geregelt ist.
Ansonsten gilt unser Dank den Feuerwehrleuten in diesem Land für ihren engagierten Einsatz. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Al-Wazir. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns in der Sache alle einig. Wir wollen den größtmöglichen Schutz der hessischen Feuerwehren bei der Absicherung von Einsatzstellen im Straßenverkehr sicherstellen. Bei schweren Verkehrsunfällen sind Feuerwehren sehr häufig die ersten Einsatzkräfte, die am Unfallort eintreffen. Deswegen brauchen sie auch Möglichkeiten, um die Unfallstelle bestmöglich abzusichern.
Ich will an dieser Stelle sagen: Ich wundere mich manchmal ein wenig darüber, wie man sich über ein gelöstes Problem so aufregen kann. Das ist wirklich sehr verwunderlich.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Das geht mir manchmal auch so!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Greilich, die Presseinformation, die wir am 30. Januar herausgegeben haben, hat folgende Überschrift. Normalerweise sollte man im Landtag keine Presseerklärung vorlesen, aber es scheint nötig zu sein. Es geht um eine gemeinsame Presseerklärung des hessischen Verkehrs- und des Innenministeriums sowie des Landesfeuerwehrverbands Hessen unter der Überschrift: „Einsatz von Blinkpfeilen zur Sicherung des Unfallorts ab sofort wieder möglich“. Dort steht:
Dazu haben Verkehrs- und Innenministerium einen neuen Erlass herausgegeben. „Wir ermöglichen damit den Feuerwehren den Einsatz von Blink- und Leuchtpfeilen und fahrbaren Absperrtafeln“, sagten Verkehrsminister Tarek Al-Wazir und Innenminister Peter Beuth am Montag in Wiesbaden. „Das hilft den Feuerwehrleuten, sich selbst am Unfallort zu schützen. Und es verringert die Gefahr von Folgeund Auffahrunfällen.“ Der neue Erlass ist in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen entstanden. „Für unsere Einsatzkräfte bleibt die Arbeit damit sicher, insbesondere dann, wenn wir Einsatzstellen im laufenden Verkehr absichern müssen. Ich bin froh, dass wir hier sehr schnell eine so praktikable Lösung gefunden haben“, sagte Dr. h.c. Ralf Ackermann, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen.
Deswegen frage ich Sie: Wo ist eigentlich Ihr Problem? Ich will an dieser Stelle einmal sagen: Ich habe viele Presseerklärungen gelesen. Herr Greilich, ich habe auch den Brief gelesen, den Sie an den Ministerpräsidenten geschrieben haben. Ich verkürze ihn jetzt einmal ein bisschen. Da stand mehr oder weniger drin, der Ministerpräsident solle mir einmal die Ohren lang ziehen. – Wissen Sie, was das Problem ist? Wissen Sie, wer regiert hat, als der Erlass des Bundesverkehrsministeriums kam? Das war die FDP im Bund. Sie hat damals sogar beim Bundesverkehrsminister Ramsauer einen Staatssekretär gestellt.
Deswegen will ich an dieser Stelle einfach einmal sagen: Herr Kollege Greilich, wenn man sich hierhin stellt und solche Vorwürfe erhebt, dann sollte man wirklich einmal überlegen, ob man sich nicht eigentlich selbst kritisiert.
Sie sind ja Jurist. Glücklicherweise sind Minister und Ministerien an Recht und Gesetz gebunden. Natürlich ist es so, dass man zumindest auf dieser Grundlage keine weitere Ausnahmegenehmigung erteilen kann, wenn der Bund an dieser Stelle die Rechtsgrundlage explizit verändert. Deswegen haben sich das Innen- und das Verkehrsministerium zusammengesetzt, diskutiert und eine neue Lösung gefunden. Deshalb will ich aus dem Erlass zitieren. Die neue Rechtsgrundlage ist das Brand- und Katastrophenschutzgesetz:
Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).
Deswegen haben wir auf dieser Rechtsgrundlage den Feuerwehren erlaubt, an dieser Stelle die Gefahr abzuwenden, vor Unfallstellen zu warnen und ihrem Auftrag nachzukommen. Wo ist Ihr Problem? – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es hat sich noch einmal Kollege Greilich von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
(Holger Bellino (CDU): Greilich, hast du noch Redezeit? – Janine Wissler (DIE LINKE): Ich habe auch noch Redezeit! – Gegenruf von der CDU: Oje!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Hessen lebt Respekt“, das war die Ankündigung des Ministerpräsidenten. Nach dem Beitrag des Kollegen Al-Wazir frage ich mich: Wann wird er das einmal in seiner eigenen Landesregierung durchsetzen?
Das war in der Tat wieder ein Beitrag, der deutlich machte: Oppositionsbeschimpfungen sind der Stil dieser Regierung.