Protokoll der Sitzung vom 01.02.2007

Aber zum Sachverhalt, um das einmal klarzustellen.

(Gerhard Lein SPD: Endlich! Endlich!)

Hamburg hat bereits einen sehr weitreichenden Schutz zum Thema Passivrauchen. Der Regelungsbedarf ist deshalb lange nicht so groß wie in anderen Ländern. Beispiel: Sie haben selber darauf hingewiesen, dass es sehr löblich ist, dass eine CDU-Initiative – ich gucke natürlich den Kollegen Böttger an – in Schulen ein generelles Rauchverbot gilt, übrigens anders als in einigen anderen Bundesländern, wo Ausnahmen zulässig sind. Wir haben ein vollständiges Rauchverbot.

(Gesine Dräger SPD: Ja, gut!)

Ja, Frau Dräger, genau. Das war unser Senat, der das gut gemacht hat.

Wir haben ein vollständiges Rauchverbot in Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen.

(Christiane Blömeke GAL: Dann stimmen Sie dem Antrag doch einfach zu!)

Auch hier wird es übrigens in anderen Bundesländern unter anderem so gehandhabt, dass Ausnahmen zulässig sind. Hamburg ist dort weiter. Wir haben sehr weitgehende Vereinbarungen mit den Personalräten in Behörden und Bezirksämtern. Denken Sie an die Gesundheitsbehörde in der Billstraße, wo es ein konsequentes Rauchverbot gibt, oder an die Vereinbarung mit den Personalräten in Bezirksämtern, wo das Rauchen in ganz eng beschriebenen Räumen nur ausnahmsweise zulässig ist und ansonsten die Bezirksämter rauchfrei sind. Wir haben ganz ähnliche Vereinbarungen. Wir sprechen auch mit dem DGB. Nach Aussage des DGB, ist es die Mehrzahl der Unternehmen in der privaten Wirtschaft, in denen genauso verfahren wird und in denen Regelungen vorhanden sind. Wir haben ein Rauchverbot in Bahnhöfen von U- und S-Bahnen, wir haben ein Rauchverbot in Fernbahnhöfen. Ausnahmen sind Raucherzonen unter freiem Himmel, wir haben ein Rauchverbot in allen Züge und Bussen. Wir haben – mit wenigen Rauchzonen ausgenommen – ein Rauchverbot auf dem Hamburger Flughafen. Wir haben klare Regelungen in der Mehrheit der Krankenhäuser. Gerade in den Krankenhäusern, meine Damen und Herren, wird es immer Ausnahmen geben müssen, weil es bestimmte Bereiche gibt, in denen man das Rauchen schlichtweg nicht verbieten kann. Ich denke an den Bereich, in dem sich Menschen sehr lange im Krankenhaus aufhalten müssen oder denken Sie an den Bereich, wo Menschen die letzten Wochen ihres Lebens im Krankenhaus verbringen und man denen wohl kaum in den letzten Tagen das Rauchen abgewöhnen wird.

Ohne gesetzliche Regelungen sind wir in Hamburg vor allem im Bereich der Gastronomie. Hier haben wir – wie eigentlich alle anderen auch – darauf gehofft, dass die freiwillige Selbstverpflichtung des Gaststättengewerbes greift.

(Christiane Blömeke GAL: Ja, eben – darum!)

Das hat sie nicht in dem Maße getan – das wissen wir –, wie es wünschenswert gewesen wäre. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man freiwillige Selbstverpflichtung abwarten sollte, was den Erfolg anbelangt. In diesem Fall hat es offensichtlich nicht geklappt.

(Christian Maaß GAL: Noch länger? – Zurufe von der GAL)

Aber diese freiwillige Selbstverpflichtung, die mit dem Gaststättengewerbe geschlossen worden ist, ist nach meiner Erinnerung mit Ihrer Bundesregierung abgeschlossen worden, als Sie noch in Amt und Würden waren. Dann haben Sie offenbar nicht anständig gearbeitet. Das Ergebnis haben wir dann ja auch gehabt.

(Beifall bei der CDU)

Nun, Hamburg will es besser machen als Ihre frühere Bundesregierung. Deshalb belegen die umfangreichen Regelungen, die wir in Hamburg haben, dass wir wirklich auf dem richtigen Weg sind.

Das Problem ist, meine Damen und Herren, dass Ihr Antrag noch nicht einmal das Thema neu belegt, denn genau auf den Tag vor acht Monaten hat die GAL hier einen Antrag zu dem Thema eingebracht. Schon da war der Handlungsbedarf nach meiner Meinung nicht so akut, aber das ist nun wirklich überhaupt nicht neu, was hier kommt.

Auch der Zusatzantrag, den die GAL eingebracht hat, befasst sich wenigstens inhaltlich mit dem Thema. Ich bin zwar nicht in allen Punkten der Auffassung der GAL, aber mit den Punkten kann ich mich wenigstens auseinandersetzen. Bei Ihnen ist das nun wirklich alles im wahrsten Sinne des Wortes kalter Rauch.

(Beifall bei der CDU)

Ich persönlich erwarte, dass wir im Jahre 2007 ein Rauchverbot in Speisegaststätten bekommen, vielleicht mit Ausnahmen dort, wo wirklich separate Raucherräume vorhanden sind. Wir können uns sicherlich im Ausschuss darüber unterhalten, ob es noch ein paar andere Bereiche gibt. Die GAL hat eine Liste von zusätzlichen Möglichkeiten aufgestellt. Das muss man sich im Einzelfall angucken. Ausnahmen kann ich mir nach wie vor für Bars, Diskotheken, Nachtclubs und dergleichen vorstellen. Ich bin heute einmal gefragt worden, wie es eigentlich in Spielclubs ist. Ich weiß nicht, wie dezidiert man diese Frage beantworten will.

Diese Ausnahmen kann ich mir vorstellen. In das Restaurant, in die Speisegaststätte muss ich gehen, wenn ich Hunger habe, meinen Abend muss ich nicht zwingend im Nachtclub verbringen. Von daher muss man vielleicht auch da keine Regelung haben.

(Christian Maaß GAL: Sie können auch zuhause selber kochen!)

Regelungen, meine Damen und Herren, müssen aber praktikabel und akzeptierbar sein. Genau vor sechs Monaten – wir sind heute beim Tag der Jubiläen – hat Bremen ein sehr restriktives Rauchverbot erlassen. Nun hatte ich vor wenigen Wochen das Vergnügen, im Gebäude der Bremischen Bürgerschaft einen Kongress zu moderieren. Zu meinem großen Erstaunen – auch in der Bremischen Bürgerschaft, im Parlament, gilt ein absolutes Rauchverbot – habe ich mindestens drei informelle Raucherecken gefunden. Dann haben mir Kollegen von verschiedenen Fraktionen gesagt, na ja, irgendwo müssen wir ja rauchen und es guckt ja keiner so genau hin.

Wenn das die Folgen von einem Nichtraucherschutzgesetz sind, dann möchte ich solch ein Gesetz gar nicht haben. Gesetze müssen auch durchsetzbar sein. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir einen breiten Konsens und ein einheitliches Vorgehen finden und deshalb finden zurzeit – das sollte Ihnen nicht unverborgen geblieben sein – Gespräche auf Bundesebene statt, dass in möglichst vielen Bundesländern weitestgehend ähnliche Regelungen passieren. Manchmal ist es ja nicht nur so, dass Föderalismus darin besteht, dass man sich unterscheidet, sondern manchmal lernt auch der eine vom anderen. Ich habe Ihnen gerade erzählt, dass Hamburg in vielen Bereichen weitergehende Regelungen hat als die Kollegen in anderen Bundesländern. Da kann eine Föderalismusdiskussion natürlich auch dazu beitragen, dass andere Bundesländer überlegen, ob sie nicht ihr eigenes Gesetz anpassen. Von daher hat das auch etwas mit Lernen zu tun. Wenn es nun nicht gelingen sollte, alle Bundesländer unter einen Hut zu bekommen – und da

nach sieht es leider aus –, dann sollte man wenigstens probieren, dass man norddeutsch eine ähnliche Verfahrensweise hat. Anders als Sie, Herr Dr. Schäfer, fände ich es schön, wenn in der Gaststätte in Norderstedt gleiche Regelungen gelten wie in Hamburg oder Winsen.

Nur wenn das nicht möglich ist, werden wir eine kleinere Regelung finden.

(Erste Vizepräsidentin Barbara Duden übernimmt den Vorsitz.)

Mit Schleswig-Holstein sind wir meines Wissens schon auf einem sehr guten Weg. Dort ist schon einiges erreicht. Nur als letzte Möglichkeit wird ein Hamburger Alleingang stehen. Sie wissen ganz genau, dass diese Diskussion bereits in den nächsten Wochen abgeschlossen sein wird, dass wir bis zum Ende dieses Quartals erste Ergebnisse haben und auf die acht Wochen wird es dann nicht ankommen.

Wenn dann die Ergebnisse vorliegen, werden wir in Hamburg eine sehr zügige Umsetzung haben. Davon bin ich fest überzeugt. Das gilt insbesondere für diese Vorgaben für die Gastronomie. Es wird Sie daher nicht verwundern, dass wir Ihren Antrag und den Zusatzantrag der GAL heute nicht annehmen werden. Wir werden ihn im Ausschuss beraten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt Frau Husen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Krüger, warum echauffieren Sie sich so, wenn die SPD und jetzt die GAL mit ihrem Zusatzantrag versuchen, die Debatte weiterzutreiben. Darum geht es doch bloß. Natürlich gab es die Absprache, dass wir im Gesundheitsausschuss erst einmal nicht abstimmen. Sie überweisen das ja an den Gesundheitsausschuss, also werden weiterhin keine Abstimmungen zu diesem Thema stattfinden. Aber immerhin passiert mal wieder etwas.

Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist, dass Sie sagen, es habe schon im Mai letzten Jahres keinen Handlungsbedarf gegeben. Wären wir im Mai letzten Jahres hier in Hamburg ein bisschen aus dem Quark gekommen, hätte Hamburg sich vielleicht bundesweit schon in der Vorreiterrolle bei diesem Thema präsentieren können,

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

und zwar nicht nur im Bezug auf Kinder und Jugendliche, sondern im Bezug auf alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. Wieso tun Sie jetzt so, als wenn Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche gegen Gesundheitsschutz für Erwachsene ausspielen ließe. Das ist doch absurd. Es bestreitet niemand, dass Hamburg im Bereich Schulen und Kindertagesstätten die restriktivsten Gesetze in Deutschland hat. Aber das spricht doch nicht dagegen, auch restriktive Gesetze für die Bereiche zu schaffen, in denen sich vor allem Erwachsene aufhalten. Wo ist der Sinn, Kinder und Jugendliche zu schützen, aber ihre Eltern nicht? Das leuchtet mir jedenfalls nicht ein.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Dass Sie der SPD vorwerfen, sie bringe nur den Kompromiss der Arbeitsgruppe auf Bundesebene ein, ist nicht ganz fair, denn dass die Arbeitsgruppe auf Bundesebene im letzten Moment einen Rückzieher gemacht hat, liegt nicht allein an der SPD auf Bundesebene, sondern auch an der CDU auf Bundesebene, die sich von dem Kompromiss auch, so schnell sie konnte, wieder verabschiedet hat.

(Michael Neumann SPD: Leider!)

Das ist eine relativ gute Grundlage. Wir haben Sie um drei Punkte ergänzt, von denen wir denken, dass sie eine Rolle spielen. Das eine ist – Sie haben es schon angesprochen – die Bürgerschaft selbst. Viele Kolleginnen und Kollegen werden es gar nicht wissen, aber die Hausordnung der Hamburgischen Bürgerschaft sieht tatsächlich vor, dass die Bürgerschaft jetzt schon bis auf die Lobby komplett rauchfrei ist.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Die Lounge meinen Sie!)

Das wird gerade die rauchenden Kolleginnen und Kollegen sehr überraschen. Ich weiß, dass es hier die Realität gibt, dass jeder Ort, an den man einen Aschenbecher geschleppt hat, auch in der Hamburger Bürgerschaft zur inoffiziellen Raucherecke bestimmt wurde. Tatsächlich kann man, erst recht, wenn man über ein Gesetz redet, sich selbst nicht ausnehmen, bloß weil man weiß, dass man nicht gerade Durchhaltevermögen hat.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Des Weiteren haben wir Einrichtungen des Einzelhandels eingefügt. Da hätten Sie Ihre Spielclubs gleich mit drin. Wir dachten eher an Videotheken, Friseursalons, aber auch beispielsweise Einkaufszentren. Ich gehe davon aus, dass die meisten Menschen, die solche Einzelhandelslokalitäten betreten, heute schon davon ausgehen, dass sie dort nicht beraucht werden und bass erstaunt sind, wenn sie feststellen, dass das Hausrecht es ihnen beispielsweise im Friseursalon zumutet, dass sich nebenan doch jemand hinsetzt und sie die ganze Zeit vollqualmt, während sie dort sitzen. Das mag bei Männern auch noch etwas anderes sein als bei Frauen, weil deren Verweildauer beim Friseur unter Umständen nicht so lange ist, aber ich möchte darauf hinweisen, dass das definitiv ziemlich eklig ist, wenn man sich dort eine halbe Stunde lang vollquarzen lassen muss, während man beim Friseur ist.

Ich weiß, dass im Gegensatz zum Gaststättenrecht – darauf bin ich von einem Kollegen hingewiesen worden – der Einzelhandel der Bundesgesetzgebung unterliegt. Das Problem haben wir aber im Bezug auf Rauchen die ganze Zeit. Deshalb freue ich mich auch, dass wir im Ausschuss noch einmal diskutieren können, dass wir es mit konkurrierender Gesetzgebung zu tun haben und eben feststellen müssen, dass der Bund im Moment nicht handeln wird und wir deshalb bestimmte Verantwortung auf Länderebene ziehen können, auch wenn sie nicht wie im Gastronomierecht im Rahmen der Föderalismusreform in unsere Kompetenz gefallen sind.

Eine letzte Ergänzung, die wir noch vorgenommen haben, sind Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Dort fordern wir vor allem gesetzliche Regelungen für Taxen, für die es bisher keinerlei gesetzliche Regelung gibt. Theoretisch können Sie, wenn Sie selbst als Taxifahrer nicht rauchen, das vollgerauchte Taxi Ihres Kollegen übernehmen, von innen einen Nichtraucherbut

ton an die Tür machen und das Taxi zum Nichtrauchertaxi erklären. Das es trotzdem stinkt – wir wissen ja auch, dass kalter Rauch auch gesundheitsgefährdend ist – ist kein Zustand, den wir gut finden sollten. Es würde Hamburg auch als Tourismusstadt gut zu Gesicht stehen, wenn die Menschen sich darauf verlassen können, dass, wenn sie ein Nichtrauchertaxi bestellen, sie auch ein nicht nach Rauch stinkendes Taxi erhalten.

(Vereinzelter Beifall bei der GAL und der SPD)

Ihr Wort in Gottes Ohr, damit wir tatsächlich am Ende des ersten Quartals zu einer gemeinsamen oder auch einer alleinigen CDU-Regelung zum Nichtraucherschutz kommen. Im Gegensatz zu Ihnen – ich möchte das noch einmal betonen – glaube ich, dass es im Bereich Nichtraucherschutz eher fünf nach als fünf vor zwölf ist. Den Handlungsbedarf sehen mittlerweile nicht nur die Kommentatoren der Medien. Ärztinnen und Ärzte haben ihn ja schon länger gesehen. Mittlerweile sieht ihn auch die Bevölkerung. Es würde Ihnen als CDU-Fraktion gut zu Gesicht stehen, da jetzt in die Pötte zu kommen. – Danke schön.