Herr Staatsrat, die Bundesregierung legt in ihrem Bericht sehr großen Wert auf eine Ausstiegsorientierung des Gesetzes. Welche ausstiegsorientierten Angebote wie beispielsweise die ehemalige Textilwerkstatt in St. Pauli wurden seit 2002 in Hamburg geschlossen, gefördert beziehungsweise neu eröffnet?
Herr Präsident, sehr geehrter Abgeordneter! Die Frage kann ich als Vertreter der Justizbehörde, der zur Frage der Umsetzung dieser drei Paragrafen heute etwas vortragen soll, so nicht beantworten. Mir ist bekannt, dass es ausstiegsorientierte soziale Einrichtungen gibt, die von der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert werden. Ich hatte in der Antwort auch berichtet, dass diesem Informationsbedarf der Betroffenen auch Rechnung getragen wurde und eine Broschüre erstellt worden ist und es insgesamt auch in Hamburg eine höhere Nachfrage gegeben hat. Im Bericht der Bundesregierung steht, dass, wenn jetzt nicht nur Betroffene aus Gründen der psychosozialen Schwierigkeiten zur ausstiegsorientierten Beratung kommen, sondern auch Prostituierte, die sich nur über das neue Gesetz informieren wollen, was in Hamburg auch der Fall gewesen ist, dann natürlich auch präventiv auf alle Ausstiegsmöglichkeiten, bei denen der Staat eine Hilfestellung geben kann, hingewiesen wird. Das ist sicher auch in Hamburg so. Aber welche Institutionen wie gefördert werden, kann ich im Moment nicht sagen.
Ich verstehe, dass Sie das nicht so aus dem Ärmel schütteln können. Würden Sie uns das dann bitte zu Protokoll geben.
Frau Abgeordnete, darf ich Sie darauf hinweisen, dass Sie die Frage wie eingereicht vorzutragen haben.
– Vielen Dank, Herr Röder. Wie viele Personen wurden seit Schließung der Zentralen Erstaufnahme in Hamburg in der nun neuen Zentralen Erstaufnahme in Nosdorf/Horst von Hamburg aus untergebracht?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Es handelt sich um insgesamt 86 Personen. Davon haben 47 Personen die Aufnahmeeinrichtung inzwischen wieder verlassen.
Wie lange beträgt in Ergänzung zu dieser Zahl die durchschnittliche Verweildauer der aus Hamburg dort untergebrachten Personen insgesamt?
Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die durchschnittliche Verweildauer 65 Tage, wobei sich die natürlich nur auf die Personen beziehen kann, die die Außenstelle wieder verlassen haben.
Herr Staatsrat! Wie viele fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Honorarkräfte des Sozialen Dienstes kümmern sich um soziale Probleme und die ärztliche Versorgung in der Einrichtung?
Diese Frage kann ich Ihnen hier und jetzt nicht beantworten, aber vielleicht hilft es Ihnen weiter, wenn ich Ihnen sage, dass wir dort einmal pro Woche von Mitarbeitern der Behörde für Inneres eine Sprechstunde stattfinden lassen, in der sich die Personen, die dort untergebracht sind, mit Fragen und Problemen an die zuständige Behörde wenden können.
Vielleicht können Sie mir sagen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Wachschutz für das Gelände eingesetzt werden?
Herr Staatsrat, Sie sprachen von 86 Personen. Können Sie mir sagen, wie viel Familien dort untergebracht sind?
Ich kann Ihnen sagen, dass sich aktuell drei Kinder im schulpflichtigen Alter in der Wohnaußenstelle befinden.
Können Sie vielleicht auch sagen, welche Möglichkeiten der Senat den Menschen in dieser zentralen Erstaufnahme anbietet, nach Hamburg zu kommen?
Die Möglichkeit besteht. Die Personen können sich frei bewegen, können jederzeit nach Hamburg kommen. Sie haben ein Aufenthaltsrecht in Hamburg und soweit ich informiert bin, gibt es auch die Möglichkeit, dort regelmäßig mit einem Transfer hin- und hergebracht zu werden. Das ist aber nicht so geregelt, dass dort zu einer bestimmten Uhrzeit ein Bus fährt, sondern wenn Wünsche da sind, werden die in der Sprechstunde entgegengenommen und dann wird geprüft, wann ein solcher Transfer ermöglicht werden kann.
Herr Staatsrat, Sie haben uns berichtet, wie viele schulpflichtige Kinder es in der Erstaufnahme gibt. Könnten Sie uns sagen, wie viele noch nicht schulpflichtige Kinder es in dieser Erstaufnahmeeinrichtung gibt, also von null bis sechs Jahren?
schrieben, dass möglicherweise eine Frage nach schulpflichtigen Kindern kommt, aber ich kann Ihnen nicht verlässlich sagen, wie viele Kinder derzeit dort im nicht schulpflichtigen Alter untergebracht sind.
Herr Staatsrat, Sie haben uns berichtet, dass dort Mitarbeiter der Behörde für Inneres die Bewohner betreuen und es war die Frage nach Sozialarbeitern. Gehen wir zu Recht von der Annahme aus, dass die BfI jetzt Sozialarbeiter beschäftigt hat?
Ich habe nicht so verstanden werden wollen, dass es sich ausschließlich um Mitarbeiter der Behörde für Inneres handelt. Ich kann Ihnen aber hier und jetzt nicht sagen, wie viel Mitarbeiter aus welchem Bereich in der Wohnaußenstelle genau arbeiten.
Vielleicht hat die Mitarbeiterin der BfI Ihnen zu den schulpflichtigen Kindern auch aufgeschrieben, wo diese Kinder zur Schule gehen?