Wir haben mit Ihrer Mitwirkung einen sehr umfangreichen Maßnahmenkatalog beschlossen. Das ist noch gar nicht so lange her. Deswegen wundere ich mich auch ein bisschen, denn Sie waren selber an den Beratungen beteiligt und haben eingeräumt, dass die Maßnahmen, die wir beschlossen haben, richtig und realistisch sind.
Dass Sie jetzt plötzlich so zu reden anfangen, als ob wir uns in einer ganz anderen Stadt befänden, das nimmt mich wunder.
Wer möchte sich dem Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 19/4838 anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28, Drucksache 19/4938, Unterrichtung durch den Präsidenten: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 2. September 2009, Hamburger Initiative zur Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal Sexuelle Identität.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 2. September 2009 Hamburger Initiative zur Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal Sexuelle Identität (Drs. 19/3546) – Drs 19/4938 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es kommt in diesem Hause selten vor, dass über alle Fraktionen hinweg darüber Einstimmigkeit erzielt wird, dass das Grundgesetz geändert werden soll. Vor vier Monaten ist das in diesem Hause passiert und jetzt liegt die Antwort des Senats vor, was aus dem Begehren der Hamburgischen Bürgerschaft geworden ist.
Fazit: 60 Jahre nach Inkraftsetzung des Grundgesetzes ist es nicht gelungen, das Merkmal sexuelle Identität und damit Lesben, Schwule und Transgender unter den besonderen Schutz der Verfassung zu stellen. Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hamburg haben sich im Bundesrat für eine solche Initiative ausgesprochen. Es ist nicht gelungen, auch die FDP/ CDU-regierten Länder zu einer Zustimmung zu bewegen. Das hätte zumindest teilweise gelingen müssen. Für den ersten Schritt, der Vorlage im Bundestag, bedarf es im Bundesrat nur einer einfachen Mehrheit, aber nicht einmal die ist wegen der Blockade der FDP zustande gekommen. Ich finde es traurig, 60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Im Grunde genommen gibt es dafür auch gar keine Ausrede.
Dennoch wurden im Bundesrat Ausreden vorgebracht, sehr viele sogar. Eine davon werde ich nachher erläutern.
Ein Argument aufseiten der Befürworter ist, dass wir damit ohnehin in unserer Verfassung nur einen Zustand herstellen, der seit der Ratifizierung der Grundrechtecharta Europas im Vertrag von Lissabon seit Herbst 2009 längst geltendes Gesetz ist. Deutschland hat der Charta der Grundrechte ausdrücklich im Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Umso unverständlicher ist, dass wir in unserem eigenen Grundgesetz, in unserer eigenen Verfassung, dann nicht die Merkmale der Diskriminierung entsprechend benennen. Es wurden nicht allzu viele glaubwürdige und wirklich nachvollziehbare Gründe genannt, warum dieser Schritt nicht gegangen werden sollte.
Wenn man ein wenig in den Plenarprotokollen liest, wird man feststellen, dass von allen Rednern im Bundesrat gesagt wurde – und zwar auch von denen, die später gegen die Initiative gestimmt haben –, es sei selbstverständlich, dass man eine Diskriminierung von Menschen aufgrund eines Persönlichkeitsmerkmals, und gerade auch aufgrund dieses Persönlichkeitsmerkmals, nicht hinnehmen dürfe. Gerade weil das aber angeblich so selbstverständlich ist, ist jetzt die Erklärungsnot derjenigen, die es abgelehnt haben, entsprechend zu handeln, auch besonders groß.
Ich möchte auf ein verfassungspolitisches Argument näher eingehen, damit man einmal weiß, worüber wir hier reden und damit wir uns als Parlament auch überlegen, wann wir wieder tätig werden wollen. Vorgetragen wurde dieses Argument von dem FDP-Justizminister aus Hessen. Er sagte, es bedürfe keiner Ergänzung des Grundgesetzes, weil bereits in Artikel 3 Absatz 1 eine entsprechende Regelung eingeschlossen sei, die Lesben, Schwule und Transgender – also die sexuelle Identität – schon schütze. Insofern sei eine Ergänzung eine Aufblähung des Grundgesetzes und eine unnötige Veränderung unserer Verfassung. Begründet wurde dies mit einem im letzten Jahr von Karlsruhe gefällten Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz, insbesondere im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung. Die Verfassungsrichter haben sich im Zusammenhang mit diesem Urteil noch einmal grundsätzlich zur Gleichstellung geäußert und sich dabei auch auf Artikel 3 Absatz 1 bezogen. Vor diesem Hintergrund, so sagte der hessische Justizminister, bedürfe es im dritten Absatz, in dem die Persönlichkeitsmerkmale aufgeführt sind, keiner weiteren Ergänzung. Dies sei einfach überflüssig.
Ich will gar nicht in eine verfassungsjuristische Diskussion einsteigen. Aber schauen wir uns einmal diese Argumentation an. Es gibt ein Urteil aus Karlsruhe, in dem Bezug auf das Persönlichkeitsmerkmal genommen wird und deswegen braucht
dieses nicht mehr in Absatz 3 aufgenommen zu werden. Der Umkehrschluss wäre dann, dass wir den gesamten Absatz 3, in dem Persönlichkeitsmerkmale wie Religion und Weltanschauung und die Gleichstellung der Frau geschützt sind, nicht mehr bräuchten, denn es gibt sehr viele Verfassungsurteile zu den einzelnen Persönlichkeitsmerkmalen, die auf die Würde des Menschen und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verweisen. Im Umkehrschluss funktioniert diese Argumentation also nicht. Das zeigt auch, welche Erklärungsnot aufseiten der FDP im Bundesrat war, gerade auch bei den FDP-Justizministern der Bundesländer.
Ich finde das bei diesem Thema sehr traurig. Wenn eine große Mehrheit in diesem Lande das längst so sieht – und das war der Eindruck auch aus der Bundesratsdebatte –, dann wäre es an sich selbstverständlich gewesen, eine solche Ergänzung jetzt auch vorzunehmen. Das ist nicht geschehen und wir Grüne bedauern das sehr. Wir wollen an diesem Thema dran bleiben, gerade weil das Hamburger Parlament dem so einstimmig gefolgt ist. Das hat man nicht so oft. Ich würde mir wünschen, dass wir zu gegebener Zeit, wenn sich die Mehrheiten verändert haben, wieder tätig werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir als CDU-Fraktion bedauern, dass wir mit diesem Vorstoß gescheitert sind. Allerdings wird man, wenn man genauer hinschaut, auch Bemerkenswertes feststellen können, wenn auch im Kleinen. Aber am Ende zählt natürlich die Ablehnung.
Wir hatten eine Initiative, die im Wesentlichen von den Stadtstaaten getragen wurde. Grundsätzlich hat man in dieser gesamten Diskussion sehr gut feststellen können – das gilt zumindest für die Volksparteien –, dass beim Thema gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften die Stadtstaaten für ein Voran stehen und dass in den Flächenländern eine deutlich höhere Skepsis, ein deutlich größerer Diskurs und ein deutlich höherer Diskussionsbedarf besteht. Wenn ich jetzt sehe, dass wir für unsere Initiative auch Zustimmung aus Thüringen, dem Saarland, Brandenburg und Rheinland-Pfalz erhalten haben, dann sind zumindest schon einmal einige Länder dabei, nämlich Thüringen, Rheinland-Pfalz und auch das Saarland, die früher bei solchen Initiativen mit Nein gestimmt hätten. Von Farid Müller wurde schon die verfassungsrechtliche Sichtweise, dass man den Artikel 3 nicht überfrachten wolle, angeführt. Ich
glaube aber, dass häufig eine inhaltliche Auffassung hinter einer Ablehnung steht, die dann mit formalen Argumenten überdeckt wird.
Dennoch glauben wir als CDU-Fraktion, dass Hamburg hier auf dem richtigen Weg ist. Der Artikel 3 ist sicherlich ein Symbol. Der CSD hat gezeigt, wie wichtig das ist. Entscheidend ist aber aus unserer Sicht auch das, was nachher in der Stadt passiert. Wir haben in den letzten Jahren – und nicht erst zu schwarz-grünen Koalitionszeiten – im Zusammenhang mit der Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und der Gleichstellung von Lesben und Schwulen eine ganze Menge auf den Weg gebracht. Die Reaktionen aus der Community und von den Betroffenen sind durchweg positiv, auch das, was vom LSVD bei uns als Fraktion und in der Partei ankommt. Das zeigt uns, dass CDU und GAL – und in dieser Frage das gesamte Haus – auf dem richtigen Weg sind.
Wir für unsere Fraktion sagen, dass wir zwar eine Niederlage im Bundesrat erlitten haben – das hat Hamburg auch schon bei anderen Themen erlebt –, dass das aber nicht bedeutet, dass wir als CDU den im Hamburger Koalitionsvertrag festgeschriebenen Weg nicht entschieden weitergehen werden. Dabei geht es uns im nächsten Schritt im Wesentlichen um praktische Verbesserungen. Praktische Verbesserungen bedeuten zum einen, Diskriminierung im Alltag abzubauen und das Gefühl zu vermitteln, dass man sich in dieser Stadt als Schwuler oder Lesbe frei bewegen kann. Ein zweiter Themenbereich ist sicherlich die Unterstützung und Stärkung der Identitätsfindung, gerade bei jungen Leuten. Der dritte Bereich ist besonders für die großen Parteien wie die CDU ein wichtiges Thema. Wir haben einen Diskurs zu führen in der Breite der Bevölkerung, um Vorbehalte und Bedenken, häufig auch Unwissenheit oder das Fehlen persönlicher Erfahrungen abzubauen und möglichst flächendeckend ins Gespräch zu kommen, sei es im Ortsverein oder im Sport, sei es in der Politik oder auch in den Verbänden. Ich glaube, mit diesen drei Maßnahmen unserer Koalition sind wir, was die praktische Umsetzung in Hamburg betrifft, auf einem sehr guten Weg. Ich bin sicher, dass wir da auch weiterhin gut vorankommen werden, unabhängig davon, wie die Fragestellung um den Artikel 3 des Grundgesetzes nun ausgegangen ist.
Ich persönlich verbinde damit auch die Hoffnung, dass wir, wenn wir den eingeschlagenen Weg so erfolgreich weitergehen, auf Sicht auch im Bundesrat eine Zustimmung zur Veränderung des Grundgesetzes in Artikel 3 erleben werden. Das ist sicherlich kein kurzfristig zu erreichendes Ziel, sondern eher ein langfristiges. Es bedarf aber des Beharrungsvermögens und der Schritte, die wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.
Ich kann das gesamte Parlament nur dazu einladen, diesen Weg mit uns mitzugehen. Je mehr wir praktisch umsetzen, desto mehr tragen wir dazu bei, dass ein Umdenken in den Köpfen stattfindet und dass Hamburg seine Vorreiterstelle als liberale und weltoffene Stadt, in der sich alle Menschen wohlfühlen und nicht diskriminiert werden, ausbauen kann. Das ist, so glaube ich, unser aller Ziel und daran werden wir als CDU-Fraktion weiter arbeiten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir führen eine Debatte um den Artikel 3 des Grundgesetzes. Ausdrücklich noch einmal ein Dank an die GAL für die Anmeldung, knapp ein halbes Jahr nachdem wir hier in der Bürgerschaft fraktionsübergreifend und überraschend einmütig dafür gestimmt haben, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, den Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal sexuelle Identität zu ergänzen. All diejenigen, die das nicht so direkt verfolgt haben, bekamen nun lakonisch vom Senat mitgeteilt, dass die von ihm gemeinsam mit Berlin und Bremen auf den Weg gebrachte und vom Land Brandenburg unterstützte Initiative am 27. November keine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Das ist aus unserer Sicht außerordentlich bedauerlich. Ich kann für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen, dass wir schon die leise Hoffnung hatten, dass die Mehrheiten zu diesem Zeitpunkt andere sein würden und es uns gelungen würde, eine Mehrheit für diese Initiative zu finden.
In der entscheidenden Sitzung hat der FDP-Staatsminister Hahn aus Hessen gegen den Antrag gesprochen; das wurde schon erwähnt. Er ist Justizminister, zuständig für Integration in Europa, stellvertretender Ministerpräsident in Hessen und außerdem Landesvorsitzender der dortigen FDP. Der niedersächsische CDU-Justizminister Busemann hat sich ebenfalls gegen den Antrag ausgesprochen. Was waren ihre Argumente? Einiges haben Sie schon vorgetragen bekommen. Ich will das noch einmal ergänzen.
Minister Busemann von der CDU erklärte, dass das Grundgesetz – trotz der Verfolgung und Diskriminierung der Homosexuellen bis in die Siebzigerjahre hinein – eine Erfolgsgeschichte sei und wir den Blick nun nach vorne richten müssten, die Zukunft sähe für Homosexuelle nämlich rosig aus. Ein grundgesetzlicher Schutz sei da nicht nötig. Ganz so rosig sehe ich diese Zukunft nicht. Ich bin schon der Meinung, dass wir richtig liegen und nicht dieser Herr.
Staatsminister Hahn von der FDP dagegen verwies auf die Ankündigungen der neuen Bundesregierung und vertrat die Position, dass angesichts der – seiner Meinung nach – äußerst ambitionierten Ziele der schwarz-gelben Regierung im Bund eine Grundgesetzänderung nur ein symbolischer Akt und völlig überflüssig sei. Auch dieser Meinung kann ich mich absolut nicht anschließen.
Die Frage ist, wie wir jetzt weiter damit umgehen. Auf Bundesebene ist mittlerweile schon einiges geschehen. Sie wissen vielleicht, dass im Bundestag gleichlautende Anträge der Grünen und der SPD vorliegen, die erneut eine Ergänzung des Grundgesetzes im Sinne unserer Initiative fordern. Beide Anträge sind allerdings noch nicht beraten und bei den Mehrheitsverhältnissen kann man sich natürlich nicht allzu viele Hoffnungen machen. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht vor Kurzem ein wirklich wegweisendes Urteil in der Frage der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe gesprochen. Es gibt also zumindest hier weiterhin Fortschritte.
Unseres Erachtens ist aber die Ergänzung des Grundgesetzes noch lange nicht vom Tisch. Sie ist weder von rein symbolischem Nutzen, wie die FDP meint – wobei ich ergänzen möchte, dass auch ein symbolischer Nutzen nicht zu unterschätzen ist und einer Zustimmung durchaus wert sein kann –, noch ist sie überflüssig, wie es die CDU schlichtweg behauptet hat.
Ich komme zu Hamburg und möchte an dieser Stelle den Senat gern an ein Versprechen erinnern, das im Hamburger Koalitionsvertrag festgehalten ist. Demnach sollen in Hamburg Projektmittel bereitgestellt werden für ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der Verfolgung schwuler Männer aufgrund des Paragrafen 175. Im Rahmen dieses Projektes sollte meines Erachtens auch der Frage nachgegangen werden, warum eine solche Verfolgung Homosexueller – trotz des Artikels 3 in seiner heutigen Fassung – überhaupt möglich war. Dann könnte auch endgültig gezeigt werden, dass das Grundgesetz in dieser Hinsicht eben keine reine Erfolgsgeschichte war und es in der heute geltenden Fassung nicht ausreichte, um dies zu verhindern. Herr Busemann von der CDU irrt ganz einfach.
Meine Damen und Herren! Die Beratungen im Bundesrat haben aus meiner Sicht zwei Dinge gezeigt: Auf die FDP ist in dieser Frage kein Verlass – zu meiner Verblüffung, muss ich sagen.
die wir im Vorfeld der Entscheidung bisweilen auf Podiumsdiskussionen hören konnten, war schon äußerst fragwürdig. Die Position der FDP auf Bundesebene ist aber aus meiner Sicht überhaupt nicht nachzuvollziehen. Zum anderen, meine Damen und Herren von der CDU, muss ich feststellen, dass das mit den emanzipatorischen Inhalten Ihre Partei auch noch nicht in Gänze durchzieht. Ich weiß jetzt nicht wirklich, ob ich Ihnen wünschen soll, dass sich die etwas fortschrittlichere Sichtweise Hamburgs endlich auf das ganze Bundesgebiet ausbreitet. Im Sinne unserer Sache wäre es natürlich zu wünschen, dass Sie diesen Spagat überwinden und aus Ihrem Dilemma herauskommen. Im Moment gibt es bei Ihnen schon wieder reichlich Kräfte, die das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen. Ich werde das Ganze natürlich interessiert verfolgen; mal sehen, was dabei herauskommt.
Eines ist jedenfalls sicher: Mit Schwarz-Gelb kommen wir in dieser Frage nicht weit, das hat die Abstimmung im Bundesrat einwandfrei gezeigt. Für die SPD möchte ich noch einmal klarstellen, dass wir weiterhin zu unserem Vorstoß in der Gemeinsamen Verfassungskommission von 1993 stehen und das Ziel der Grundgesetzergänzung weiter verfolgen werden. Wir haben in dieser Sache bereits einen äußerst langen Atem bewiesen und werden auch weiterhin dran bleiben, im Bund und natürlich vor allen Dingen auch hier in Hamburg – hoffentlich auch dann wieder mit Ihrer aller Unterstützung. – Vielen Dank.