Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es hört sich immer so an, als hätte die SPD uns getrieben, ob nun beim Hafenprivileg oder bei der Böschungskante.
Das ist mitnichten der Fall. Die Expertenanhörung hat eindrucksvoll bewiesen, wie komplex die Materie war, das wurde heute schon mehrfach gesagt. Von beiden Anhörungen, ob nun Experten- oder auch Senatsanhörung, haben wir immens profitiert und ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht.
Liebe Kollegen von der SPD! Ihre Kritik an unserem Gesetzesentwurf und der Änderung ist nicht ganz verständlich. Den Paragraf 9 wollen Sie ganz streichen, das heißt, Sie wollen nur die bundesgesetzliche Regelung haben, 10 Prozent Biotopverbund. So weit in Ordnung, aber Sie lassen den Paragraf 15 vollständig so, wie er im Entwurf steht, dann gelten die 10 Meter für Obstbau und alles andere, auch für Ackerbau und Landwirtschaft insgesamt. Dieses haben wir ganz bewusst geändert, um die Landwirtschaft ein wenig zu entlasten.
Ich möchte die Änderung des Paragrafen 9, Biotopverbund, noch einmal erläutern. Durch die Ergänzung des Absatzes 2 werden das Ziel und die Absicht, weshalb die Gewässerrandstreifen eigentlich geschützt werden sollen, beim Namen genannt. Anders als inhaltlich vormals in Paragraf 15 beschrieben war, dient der Uferrandstreifen nicht dem Gewässerschutz. Für den Gewässerschutz haben wir ausreichend Regelungen mit dem Wassergesetz und mit der Pflanzenschutz- und Düngemittelverordnung. Die freizuhaltenden Uferrandstreifen dienen der Zielverwirklichung des Biotopverbundes.
Die SPD hat in ihrem Zusatzantrag auch die Frage gestellt, wie weit der Biotopverbund sei. Ich habe in der Expertenanhörung und auch im Wortprotokoll gelesen, dass dieser Biotopverbund im Moment noch gar nicht existiert. Wir haben einzelne Naturschutzgebiete, die miteinander zu verbinden sind. Das regelt auch das Bundesnaturschutzgesetz in Paragraf 20, dort stehen auch diese 10 Prozent. In Paragraf 21, Absatz 5, steht, dass die Ufer- und Gewässerrandstreifen für die Vernetzung des Biotopverbundes verwandt werden sollen.
Es ist schon von Senator Gedaschko unterstrichen worden, dass die künstlich angelegten Gewässer und Entwässerungsgräben von dieser Regelung ausgenommen sind. Obstbau und Viehzucht sind weiterhin möglich. Die Veränderung am Uferrandstreifen von 10 Metern auf 7,50 Meter ist den Interessenabwägungen mit den Landwirten geschuldet.
Was wir für die Landwirtschaft mit dieser konkretisierten Regelung erreicht haben, ist eine Reduzierung der betroffenen Flächen für Acker- und Gartenbau um 25 Prozent. Es entfallen die 60 Obstbaubetriebe, die ansonsten betroffen gewesen wären. Weitere 50 betroffene Garten- und Gemüsebaubetriebe erhalten eine Übergangszeit, soweit möglich, und Ersatzzahlungen oder Flächenkompensationen. Die Erhaltung und Verbesserung der Natur ist ein wichtiges Element Hamburger Politik, es ist daher sinnvoll, den Biotopverbund umzusetzen.
Ich möchte nicht auf alle Aspekte des Antrags noch einmal eingehen, aber in unserer Stadt sind Naturschutz und Wirtschaft kein Gegensatz, sondern sie bedingen einander. – Damit möchte ich gern schließen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Stöver, das mit dem Biotopverbund kann nicht wahr sein. Wir haben zumindest im letzten Haushalt Geld dafür zur Verfügung gestellt, damit die Kartierung vorankommt und wir wussten auch schon vorher, dass daran gearbeitet wird. Wir hatten einfach nur die Bitte, dass dargestellt wird, wie weit man ist. Wenn Sie jetzt sagen, wir hätten keinen Biotopverbund, dann kann ich nur sagen, dass sich dieser CDU- und GAL-Senat offensichtlich nur damit beschäftigt, schöne Bilder zu malen, aber es steckt nichts dahinter. – Danke.
Wir kommen nun zu den Fraktionsanträgen, zunächst zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus der Drucksache 19/6119.
Wer den Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Wer den Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Wer dann den Antrag der CDU- und GAL-Fraktion aus der Drucksache 19/6120 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wer nun den gemeinsamen Antrag der CDU- und GAL-Fraktion aus der Drucksache 19/5988 annehmen möchte und das darin aufgeführte Gesetz zur Neuregelung des hamburgischen Landesrechts auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zu Punkt 35 der Tagesordnung, Drucksache 19/5987, Antrag der CDUund GAL-Fraktionen: Förderung von Animationsfilm, Games und newTV für Hamburg.
[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Förderung von Animationsfilm, Games und newTV für Hamburg – Drs 19/5987 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: "Förderung von Animationsfilm, Games und newTV für Hamburg" – Drs 19/6117 –]
Die Fraktion DIE LINKE möchte diesen Antrag an den Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschuss überweisen.
Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Debatte zu verzichten. Deshalb können wir direkt zur Abstimmung kommen. Wir kommen zunächst zum Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 19/6117.
Wer einer Überweisung dieser Drucksache an den Kultur-, Kreativwirtschaftsund Tourismusausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist angenommen.
Wer den Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Fraktion DIE LINKE möchte diesen Antrag nachträglich an den Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschuss überweisen.
Wer diesem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit nicht ganz vollständiger Beteiligung überwiesen worden.
Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung, Drucksachen 19/5930, 19/5931 und 19/5932 in der Neufassung, den Berichten des Eingabenausschusses.
Wer der Empfehlung folgen möchte, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 298/10 abgegeben hat, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.
Wer sich den Empfehlungen anschließt, die der Eingabenausschuss zu den Eingaben 393/10 und 424/10 abgegeben hat, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wer darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig passiert.