Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Etwas muss ich dann doch noch sagen zu dem, was ich gehört habe. Wenn der Kollege Dressel durchaus positiv anmerkt, dass Regeln eingehalten werden müssen, dann frage ich mich natürlich, warum sie die ganzen letzten Jahre nicht eingehalten worden sind. Wenn ich mir die Regeln zum Schutz der Menschen vor dem, was am Flughafen passiert, ansehe, dann erinnern sie mich häufig an mein Französischbuch, in dem die Ausnahmeregelungen hinten länger waren als das Kapitel. Das kann nicht wirklich eine Regel sein, die man dann auch durchsetzen kann, weil allein die Prüfung, ob eine Ausnahme vorgelegen hat, deutlich länger dauert. Insofern habe ich durchaus Sympathie für den Vorschlag, die Nachtflugruhe auf 22 Uhr vorzulegen, wenn die anderen Maßnahmen denn nicht greifen.
Mobilitätsbedürfnisse erfüllen, das sehe ich durchaus ein. Mobilität ist mittlerweile ein durchaus weitergreifendes Ding; man fliegt deutlich weiter, was man sonst nicht leisten kann. Ich würde mich allerdings trotzdem freuen, darüber diskutieren zu können, warum wir nach Düsseldorf, Köln oder Frankfurt/Main fliegen müssen.
Warum gibt es denn keinen Ausbau ökologisch sinnvoller Verkehrsverbindungen wie der Bahn, die schnell dorthin kommen könnte.
Wenn wir eben noch von Regeln gesprochen haben, dann wäre für mich zum Beispiel auch noch die Frage, welche geschäftspolitische Intention zum Beispiel hinter der Ausnahmeregelung für Lufthansa bezüglich des Flachstartverfahrens steht, wo sich die Lex Lufthansa in die Regelungen eingeschlichen hat und explizit die LufthansaGruppe davon ausgenommen worden ist. Das ist wirklich Firmenpolitik, das ist Unternehmenspolitik, wie ich sie mir eigentlich nicht wünsche.
Schön wäre es, wenn Sie einmal im Ausschuss Öffentliche Unternehmen berichten könnten, dass die Boni der Spitzenpositionen am Flughafen von weniger Flugverbindungen abhängig gemacht worden sind, von weniger Lärmteppich am Flughafen. Wenn so etwas dabei herauskäme, dann hätten Sie meinen Applaus und dann würde ich tatsächlich auch einmal auf Ihrer Seite klatschen.
Letztendlich steht doch die Frage dahinter, warum Sie – rechtlich sicherlich nicht notwendig – bei vielen Ausbauprojekten des Flughafens keine UVPPrüfung mehr machen. Diese würde eine Katastrophe für diesen Flughafen werden, so wie er hier positioniert ist. Einer der interessanteren Vorschläge wäre durchaus die Anerkennung der Regelungen für innerstädtische Flughäfen, so wie sie von der EU festgelegt worden sind. Wenn man das für Hamburg vereinbaren könnte, wo wir leider eine zu lange Landebahn haben, wäre den Menschen schon deutlich stärker geholfen.
Auf einen Punkt will ich noch einmal zurückkommen. Wenn Sie 2008 seitens der SPD-Fraktion in einer Großen Anfrage hier festgestellt haben, dass es weiterhin eine hohe Anzahl von Flugbewegungen zwischen 23 und 24 Uhr gibt, dann ist das nicht nur neun Jahre her, sondern es hat sich im Prinzip überhaupt nichts getan und ist sogar sukzessive schlechter geworden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wie lange drehen Sie jetzt eigentlich dann an den Schräubchen? Seit 2011 hätten Sie wieder Zeit dafür gehabt.
Zur öffentlichen Daseinsvorsorge mit dem Flughafen: Ja, ich finde es gut, dass das als öffentliche Daseinsvorsorge definiert wird, nur frage ich mich an dieser Stelle, wo öffentliche Daseinsvorsorge schon einmal in Verbindung mit einem ÖPP-Projekt funktioniert hat. Ich denke, darüber kann man wirklich diskutieren. – Danke.
Vielen Dank, Herr Jersch. Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen – ich sehe keine –, kommen wir zu den Abstimmungen.
Wir beginnen mit der Unterrichtung der Präsidentin aus Drucksache 21/10746. Die Bürgerschaft hat gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Volkspetitionen über das Zustandekommen der Volkspetition zu entscheiden.
Wer beschließen möchte, dass die Volkspetition zustande gekommen ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Beschluss einstimmig zustande gekommen.
Gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Satz 3 des Gesetzes über Volkspetitionen haben wir die Volkspetition nun an einen Ausschuss zu überweisen. Alle sechs Fraktionen haben vorgeschlagen, dass dieses der Ausschuss für Umwelt und Energie beraten soll.
welt und Energie zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig zustande gekommen.
Wer möchte dann die Senatsmitteilung aus Drucksache 21/10688 ebenfalls an den Ausschuss für Umwelt und Energie überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese Überweisung ist einstimmig erfolgt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 58, Drucksache 21/10504, Antrag der FDP-Fraktion: Abschaffung des Bürgerschaftsreferendums.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie fragen sich natürlich, warum es diesen Antrag und vor allen Dingen zu diesem Zeitpunkt gibt. Es ist momentan nicht vorgesehen, dass einmal wieder ein solches Bürgerschaftsreferendum in die Wege geleitet werden soll, außer dass sich ein Fraktionsvorsitzender darüber Gedanken gemacht hat, vielleicht das Volk über die Rote Flora abstimmen zu lassen. Das hat uns aber schon darin bestärkt, noch einmal darauf hinzuweisen, dass dieses Bürgerschaftsreferendum ein Fremdkörper in der Hamburgischen Verfassung ist, dass wir nicht sehen, dass es dafür eine Verwendung gibt – und falls es irgendwann einmal eine Verwendung geben sollte, kann man dann ja wieder ein neues Gesetz machen –, dass aber in Händen anderer Politiker, die nicht so sorgfältig mit der Macht umgehen, solche Instrumente doch missbraucht werden können. Wir haben des Öfteren bemerkt, dass Regierende meinten, Referenden in die Wege zu leiten, um das Volk über irgendetwas zu befragen, und sich hinterher gewundert haben, wie die Debatte darüber gelaufen ist. Referenden von oben, ich nenne das einmal so, haben eben auch einen Pferdefuß und können eine Gefahr bilden. Wir sehen nicht, dass es in Hamburg einen Bedarf gibt, dieses Bürgerschaftsreferendum in der Verfassung stehen zu lassen, und stellen den Antrag, dieses wieder aus der Verfassung zu streichen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es auch relativ kurz halten. Wir haben im Januar schon darüber gesprochen, damals noch als Antrag von der LINKEN. Jetzt haben wir das Thema noch einmal neu hier. Ich habe wirklich keine neuen Argumente gehört. Ich habe es auch nie verstanden, warum unser Bürgerschaftsreferendum so ein Teufelszeug sein soll, worin da die Gefahr liegt. Ich weiß nicht, ob der eine oder andere von Ihnen heute die "taz" gelesen hat, in der ich zitiert wurde.
Ich hätte angeblich gesagt, dass wir mit dem Erlebnis der letzten Abstimmung über Olympia nicht zufrieden gewesen waren.
Das Erlebnis, wie in der Stadt über dieses Thema diskutiert wurde, fand ich gut. Mit dem Ergebnis war ich tatsächlich nicht ganz so glücklich, aber das haben wir dann ja auch so hingenommen und umgesetzt. Auch an anderer Stelle bei der Volksgesetzgebung sprechen die Menschen mit uns und wir entwickeln gemeinsam etwas, damit die Bürger wieder politischer werden. Ich glaube, dass wir das mit dem Olympia-Referendum ganz gut hinbekommen haben. Das Ergebnis ist nicht so schön, aber das Erlebnis der Demokratie war gut. Und deshalb behalten wir das auch so drin. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FDP legt uns heute diesen Antrag vor. Sie waren bei der Einführung dagegen, Sie sind auch heute dagegen. Was lehrt uns dieser Antrag?
Das ist für die politische Glaubwürdigkeit gut, Herr Kruse, bleiben Sie dabei, aber es ändert natürlich nichts an dem Ausgangsfehler, den Sie gemacht haben. Suggestivfragen zum Beispiel
haben wir durch eine neutrale Formulierung ausgeschlossen. Wir haben eine Zweidrittelmehrheit im Landesparlament; es können also nicht nur die Regierungsfraktionen dazu beitragen, ein solches Referendum durchzuführen. Bei all den beschriebenen Problemen, die wir im Vorfeld der Einführung des Referendums ausführlich in einer Expertenanhörung im Ausschuss diskutiert haben, ist eine Manipulation von oben, wie von Ihnen auch heute wieder befürchtet, nicht erfolgt. Das Ergebnis der Olympia-Befragung hat gezeigt, dass es eben nicht so einfach ist, mit der öffentlichen Meinung Schindluder zu treiben. Wenn man nicht vernünftig vorbereitet ist, kein vernünftiges Finanzierungskonzept vorlegt, dann lassen sich die Bürger auch nicht davon überzeugen. Das haben dieser Senat und leider auch die Stadt am eigenen Leibe zu spüren bekommen.
Deshalb können wir die Olympischen Spiele nicht ausrichten. Das hat aber insgesamt auch zu einer, finde ich, Beruhigung der öffentlichen Diskussion geführt. Also überlegen Sie einmal, wie lange sonst so eine Diskussion weitergegangen wäre. Deshalb ist es richtig, dass wir bei Fragen von gesamtstädtischer, überregionaler Bedeutung oder für einen längeren Zeitraum, so haben wir das formuliert, dann auch die Möglichkeit haben, auch von uns aus die Bürger zu befragen. Warum soll das nur von einer Seite im Rahmen einer Volksinitiative möglich sein? Warum soll es bei solch wichtigen Fragen nicht auch von uns aus möglich sein?
Dabei haben wir auch in der Debatte ein neues wichtiges Thema angestoßen. Selbstverständlich ist es richtig, darüber zu diskutieren. Deshalb habe ich nicht nur die Regierungsfraktionen, sondern das ganze Haus eingeladen, darüber zu sprechen, wie wir in Zukunft mit der Roten Flora in unserer Stadt umgehen. Wenn wir von Vertretern hören, dass es nicht nur um das Schanzenviertel, sondern um Pöseldorf und Blankenese und all die anderen Dinge geht und wenn man sich die Historie der Roten Flora über drei Jahrzehnte hinweg anschaut und dass die Politik insgesamt nicht die Kraft entfalten konnte, um dort für einen rechtssicheren Raum und für demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze zu sorgen, dann ist es, glaube ich, eine Möglichkeit, auch die Hamburgerinnen und Hamburger zu diesem Thema zu befragen. Das werden wir weiterhin noch ausführlich diskutieren. Aber insgesamt sieht man an der Diskussion, dass das Bürgerschaftsreferendum ein Instrument ist, das sehr sparsam und sehr sorgfältig umgesetzt wird. Deshalb besteht auch kein Grund, es wieder aus der Hamburgischen Verfassung herauszunehmen. – Herzlichen Dank.