Ich denke schon, dass es notwendig ist, dass wir gemeinsam gucken sollten, wie wir in Zukunft inhaltlich und vor allen Dingen wo wir das in Zukunft tun wollen, um unsere Arbeit durch die Erfahrungen in den europäischen Ländern oder in einem europäischen Land eventuell zu bereichern, oder ob es auch umgekehrt sein könnte, dass wir in ein Land fahren, wo andere von uns lernen können.
(Angelika Peters, SPD: Die können ja zu uns kommen, wenn sie was lernen wollen. – Zuruf von Holger Friedrich, SPD)
Und dann möchte ich Ihnen sagen – ich bin ja noch nicht lange im Petitionsausschuss –, ich fand die Atmosphäre in der Richtung immer ganz gut, dass wir gemeinsam im Interesse des Petenten versucht haben, eine Lösung zu suchen. Das hat diesen Ausschuss ausgezeichnet, und zwar unabhängig davon, welche politische Verantwortung für manche Gesetzgebungen, mit denen wir uns im Petitionsausschuss beschäftigen mussten, wir gemeinsam hatten. Diesbezüglich, glaube ich, war es jetzt an der einen oder anderen Stelle nicht fair, was Sie hier in Ihrer Rede versucht haben darzustellen.
Bezüglich Ihrer Rede, dass wir verhindern wollen, dass wir als Ausschuss irgendwo hinfahren dürfen, dass wir irgendwelche Rechtswidrigkeiten begehen wollen und so weiter und so fort, das sind falsche Darstellungen.
Sie können hier nicht in irgendeiner Weise versuchen, Klamauk zu machen. Es ist einfach nicht richtig.
Ich möchte mich erst einmal, um wieder zur Tagesordnung zurückzukommen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats für die geleistete Arbeit in den letzten Monaten bedanken. Ich habe als Neuling in diesem Ausschuss sehr schnell mitbekommen, dass es eine harte Arbeit ist, die dort geleistet werden muss, um uns fit zu machen für die bevorstehenden Entscheidungen und für die Diskussionen, die im Petitionsausschuss geführt werden, um am Ende dem Petenten zu helfen. Bedanken möchte ich mich aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und der kommunalen Verwaltungen, die uns ebenfalls mit Sachkompetenz hilfreich zur Seite standen.
Sicherlich war es nicht immer so, darauf hat Frau Peters schon aufmerksam gemacht, dass wir kompetente Vertreterinnen und Vertreter an unserer Seite hatten. Ich glaube, hier ist angezeigt, dass wir gemeinsam durch unsere Arbeit dafür sorgen sollten, dass die Arbeit des Petitionsausschusses von allen Seiten, das betrifft auch unsere Fraktionen, ernst genommen wird.
Wenn man sich unseren Bericht genau ansieht – ich bin überzeugt davon, dass dies alle getan haben –, wird man Folgendes feststellen: Eine Vielzahl von Petenten richten sich an uns mit einer Bitte um Hilfe und Unterstützung bei Problemen, die sie selbst betreffen. Aber es richten sich auch immer mehr Menschen an uns mit Problemen und Hinweisen, die sie nicht persönlich betreffen, die aber von allgemeiner Natur sind, wo sie daran
interessiert sind, die Politik darauf aufmerksam zu machen und eine Lösung im Interesse der Region beziehungsweise der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern herbeizuführen. Und gerade diese Petitionen sollten wir mehr denn je in den Vordergrund stellen, weil ich glaube, das ist auch eine Entwicklung, die wir begrüßen sollten, dass Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sich einmischen wollen, Interesse dafür zeigen, was in den Regionen stattfindet beziehungsweise was Politik auf den Weg bringt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es liegt wohl in der Natur der Sache, dass wir als Mitglieder des Petitionsausschusses sehr schnell mit den Auswirkungen der Gesetzgebung des Bundes und des Landes konfrontiert werden. Oft können wir den Betroffenen nicht helfen, weil die Gesetze den Spielraum nicht hergeben. Aber, und darauf will ich an dieser Stelle hinweisen, wir sollten uns alle vor der Verabschiedung von Gesetzen auf Bundesund Landesebene Gedanken machen, welche Auswirkungen diese dann auf die Bürgerinnen und Bürger des Landes haben werden und können.
Ich glaube, nur dann wird ein Schuh daraus. Wir brauchen uns im Petitionsausschuss nicht gegenseitig anzugucken und zu sagen, oh Gott, oh Gott, woran liegt es, wir haben keinen gesetzlichen Spielraum, wir können dem einen oder anderen nicht helfen, wenn wir vorher nicht darauf hinweisen und immer die Frage stellen: Wem nutzt welche gesetzliche Regelung? Das wird immer deutlicher, zumindest aus meiner Sicht. Manche Petitionen hätten sich erübrigt, wenn wir zum Beispiel im Land ein Informationsfreiheitsgesetz hätten, wo nämlich die Bürgerinnen und Bürger sich an uns beziehungsweise an die Regierung wenden können, um bestimmte Informationen vorab zu bekommen.
Auch darüber muss man nachdenken. Ebenfalls nachdenken muss man über ein Nachbarschaftsgesetz, denn wir haben es hier nicht – vom Prinzip her auf Bundesebene, aber nicht auf Landesebene. Und wir diskutieren immer noch, ob es hilfreich ist oder ob man andere Möglichkeiten über Schiedsstellen bekommen könnte.
Ich bin da sehr offen, aber ein anderer Umgang mit dieser Problematik wäre, glaube ich, angezeigt. Ich weiß, dass im Justizministerium einige Diskussionen laufen. Ich weise nur darauf hin, inwieweit die Arbeit des Petitionsausschusses über solche Fragen am Ende entlastet werden könnte. Auch darüber sollten wir gemeinsam nachdenken.
Viele Petitionen haben gezeigt – auch Sie werden es sehen –, dass wir im Interesse der jeweiligen Antragsteller den vorhandenen Spielraum nutzen beziehungsweise nach gemeinsamen Lösungen suchen. Manchmal hat man den Eindruck, dass der Spielraum der unterschiedlichen Behörden teilweise aus Angst vor Folgen nicht ausgenutzt wird, dass der Ermessensspielraum, der durchaus in einigen Gesetzen vorhanden ist, einfach nicht wahrgenommen wird, weil man als Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterin ängstlich ist, mit bestimmten Fragen im Ermessensspielraum umzugehen. Ich verweise hier nur auf ein Anliegen eines Peten
ten einer Gemeinde, der ein eigenes Unternehmen gegründet hat, dem aus vielen Gründen teilweise verwehrt wurde, eine ordnungsgemäße Beschilderung vorzunehmen, sein Grundstück einzuzäunen, weil es im Außenbereich liegt, und, und, und. Ich denke, auch hier wäre es mehr erforderlich, die durchaus vorhandenen Spielräume zu nutzen, so, wie ich es gesagt habe, beziehungsweise vielleicht auch über Sonderregelungen nachzudenken. Denn seien wir ehrlich, nicht alles das, was im alltäglichen Leben auf uns zukommen kann, kann im Gesetz geregelt werden. Da muss man schon über bestimmte Spielräume nachdenken. Da hilft auch so ein Zwischenruf von Herrn Riemann nicht, der ungefähr so lautete: Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten noch mehr Arbeit bekommen. Manche Gesetze, mit denen und deren Auswirkungen wir es heute noch tun haben, sind vor unserer Zeit auf den Weg gebracht worden, und so viel konnten wir sicherlich auch noch nicht verändern.
Zum Abschluss möchte ich folgendes Problem ansprechen: Mehr und mehr Stimmen werden laut, über die Sinnhaftigkeit von Bürgerbeauftragten und Petitionsausschuss nachzudenken. Ich persönlich halte diese Diskussion für falsch. Sowohl unser Bericht als auch der Bericht der Bürgerbeauftragten zeigen deutlich, dass beide gebraucht werden. Beide haben, gerade weil sie unterschiedliche Zugangsbedingungen haben, ihre Daseinsberechtigung. Zugegeben, manchmal wirken beide wie zahnlose Tiger. Wir sollten darüber nachdenken, inwieweit wir die Rechte des Petitionsausschusses und der Bürgerbeauftragten verstärken können,
damit insgesamt für die Bürgerinnen und Bürger im Land Mecklenburg-Vorpommern die Anliegen, die sie haben, die an uns herangetragen werden, mehr Gewicht bekommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1756, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1756 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern, hier: Aufgabe der Beteiligung am Stammkapital der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale, Drucksache 4/1680, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 4/1751. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1769 vor.
Antrag der Landesregierung: Zustimmung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern hier: Aufgabe der Beteiligung am Stammkapital der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale – Drucksache 4/1680 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Wolfgang Riemann, CDU: Die steht hier gar nicht auf meinem Zettel. – Zuruf von der CDU: Auf meinem auch nicht. – Reinhard Dankert, SPD: Sie hat aber ums Wort gebeten.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herrn Dr. von Storchs Rede war heute für mich eine Überraschung, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Es fehlten nämlich die rationalen Argumente.
Ich habe noch sehr gut Herrn Rehbergs Rede bei unserer Einbringung am 25. Mai 2005 in Erinnerung. Da gab es doch eine ganze Reihe von differenzierten Argumenten. Und da wir so viel Zeitvorsprung heute haben, habe ich gedacht, ich will Ihnen unsere Argumente noch einmal erläutern.
Erstens. Am 19. Juli dieses Jahres werden Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wegfallen. Damit ist für die Bank die Hinwendung zu einer strikten Ertragsorientierung unausweichlich. Sonderbedingungen für Kunden sind nicht mehr möglich. In Zukunft ist allein der Ertrag entscheidend.
Zweitens. Die Bank benötigt zusätzliches Kapital im Umfang von 2,8 Milliarden Euro. Das Land kann sich aufgrund der Haushaltslage an den Kapitalerhöhungen nicht beteiligen. Damit würde sich automatisch unser gegenwärtiger Anteil von 10 Prozent auf 3,7 Prozent verringern. Die bereits heute geringen Einflussmöglichkeiten würden stark verwässert. Ich habe am 25. Mai 2005 gesagt, wir würden dann sozusagen nur noch am Katzentisch sitzen.
Drittens. Fiskalisch betrachtet hatten wir von unserer Beteiligung keine Vorteile. Ich verweise auf die Antwort zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Rehberg auf Drucksache 4/1677.
Viertens. Die Nord/LB bleibt Landesbank des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Nur die Trägerschaft ändert sich.