Protokoll der Sitzung vom 23.06.2005

Ich will hier auch den Antrag stellen, dass also in erster Linie die Federführung an den Sozialausschuss geht und mitberatend der Finanzausschuss und der Sonderausschuss tätig sind. Wir würden es gerne sehen, zumal der Sonderausschuss, glaube ich, in einigen Fragen jetzt auch schon überfordert zu sein scheint, wenn wir diese Dinge im Sozialausschuss tatsächlich federführend betrachten können. Auch wenn eine direkte Anhörung zurzeit nicht nötig war, weil vieles in der Regie der Landesregierung liegt, glaube ich, dass man mit Blick auf die Zukunft des Landes diesen Weg gehen sollte.

Ein Letztes lassen Sie mich sagen zu der Frage, wo der Hauptsitz ist. Sie sprachen vorhin davon, zurzeit Rostock. Das heißt ja, man könnte auch anderes unterstellen. Da, glaube ich, spielt Neubrandenburg eine Rolle, Herr Koplin. Und da freue ich mich schon auf eine gewisse Debatte, die Sie als Bundestagsabgeordneter ja dann vor sich haben: Standort Neubrandenburg oder Standort Rostock.

(Zuruf von Norbert Baunach, SPD)

Und, Frau Ministerin, vielleicht ist das auch für Sie eine Frage der Zukunft, denn ich glaube, dass vielleicht eine gewisse Kabinettsumbildung vorbereitet werden könnte. Dazu wäre dann ja auch die Besoldungsfrage eines Leiters eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales zu hinterfragen. Und da glauben wir, dass eine B-6-Stelle wohl irgendwo im Raum steht. Deswegen bitte ich um Überweisung dieses Gesetzentwurfes in der Ersten Lesung federführend in den Sozialausschuss, denn dort werden sozusagen Zukunftsfragen des Landes und vielleicht auch der Ministerin besprochen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie unserem Antrag folgen würden. – Vielen Dank.

(Beifall Renate Holznagel, CDU, und Vincent Kokert, CDU)

Danke schön, Herr Glawe.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Dr. Nieszery. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt das mittlerweile vierte neue große Landesamt, das wir hier zu beraten haben per Gesetzesvorlage. Ich glaube, ich muss jetzt nicht mehr auf die Einzelheiten eingehen. Ich denke, die Einzelheiten wiederholen sich. Die Bedenken sind sicherlich fraktionsübergreifend an der einen oder anderen Stelle schon formuliert worden und gelten im Prinzip für die gesamte Veranstaltung der Gesetzgebung.

Ich möchte noch mal auf das Verfahren zurückkommen. Ich denke, dass es sehr wohl sinnvoll ist, dass die Fachausschüsse ausführlich zu den einzelnen Gesetzentwürfen beraten, sehr ausführlich auch ihre Bedenken vortragen, die wir im Sonderausschuss dann dementsprechend würdigen werden.

(Beifall Heike Polzin, SPD: Genau. Dazu ist er ja da.)

Und ich denke, das ist eine sinnvolle Einrichtung. Ich kann nur noch mal dafür plädieren, dass wir diese Anträge und diese Gesetzentwürfe wirklich federführend in den Sonderausschuss überweisen. Ich verbürge mich persönlich dafür, dass wir letztendlich die fachbezogenen Voten aus den Fachausschüssen angemessen würdigen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Dr. Nieszery.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS der Abgeordnete Herr Koplin. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die PDS-Fraktion unterstützt selbstverständlich das Vorhaben der Schaffung eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

Ich möchte gern auf die aufgeworfene Frage von Herrn Dr. Bartels zurückkommen. Ich schätze Herrn Dr. Bartels gerade ob seiner Fragestellung. Nur die Antwort, die er gegeben hat, teile ich an dieser Stelle nicht. Ich denke, sie ist zu kurz gefasst, wenn man sagt, Verwaltungsmodernisierung heißt neue Inhalte oder, also als einzige Alternative, blinder Aktionismus. So ist es nicht. Hier können neue Inhalte erwachsen, das wird der Alltag zeigen. Ansonsten kann Verwaltungsmodernisierung durchaus mit herkömmlichen Inhalten einhergehen. Schließlich geht es auch um die Verbesserung der Wirksamkeit von Aufbauund Ablaufstrukturen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und im Überdenken dieses Gesetzentwurfs darauf verweisen, wie universell manche großen Zitate sind. Willy Brandt sagte in einem ganz anderen Zusammenhang: „Es wächst zusammen, was zusammengehört.“ Im sehr übertragenen Sinne trifft das auch für dieses Landesamt zu.

Ich möchte den Blick noch mal zurückwenden. Vor über zehn Jahren ist aufgrund einer Stellungnahme des Landesrechnungshofs an einem Laborkonzept gearbeitet worden. Es ist empfohlen worden, die Strukturen insgesamt im Land zu überdenken. Wir haben dann seinerzeit unter Federführung von Frau Dr. Bunge aus dem Landeshygieneinstitut ein Landesgesundheitsamt entwickelt. De facto ist dieser jetzt vor uns stehende Schritt hin zu einem

Landesamt für Gesundheit und Soziales, also die Bündelung der hier in Rede stehenden Strukturen, letztlich auf diesem Weg die konsequente Folgerung.

Nun ist also der nächste Schritt, alles zu bündeln und den gesamten nachgeordneten Bereich zu optimieren, was letztlich heißt, die Aufgaben wirksamer zu gestalten und wirtschaftlicher, wo immer es geht, zu ermöglichen. Alle Details werden wir, das ist hier angesprochen worden, in den Ausschüssen zu bereden haben. Die PDSFraktion wird selbstverständlich die Fragen der Fürsorgepflichten gegenüber dem Personal unter besondere Obacht stellen. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Koplin.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte sind erneut zwei unterschiedliche Überweisungsvorschläge formuliert worden. Ich lasse gemäß Geschäftsordnung über den zuerst formulierten auch zuerst abstimmen.

Es ist vonseiten der CDU beantragt worden eine federführende Überweisung in den Sozialausschuss und eine mitberatende in den Sonderausschuss und in den Finanzausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Ich denke, das war eindeutig die Mehrheit. Bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und einer Stimme aus der Fraktion der PDS ansonsten Gegenstimmen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den zweiten Überweisungsvorschlag zur federführenden Beratung an den Sonderausschuss und Mitberatung an den Finanzausschuss sowie Sozialausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist dieser Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei einigen Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltungen bei der Fraktion der CDU sowie einer Stimmenthaltung bei der Fraktion der PDS angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Erste Lesung) – Drucksache 4/1741 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Koplin. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten in der Maisitzung des Landtages eine sehr ernsthafte Debatte über Brustkrebserkrankungen und ihre Früherkennung. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die bemerkenswerte und sehr wichtige Rede der Kollegin Lochner-Borst verweisen. Wir haben uns einstimmig entschieden, das bundesweite Mammographie-Screening auf Basis europäischer Leitli

nien anzuwenden. Für die Anwendung müssen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, und das schnell. Wir wollen, dass durch eine zentrale Stelle in einem zweijährigen Intervall alle Frauen über 50 Jahre persönlich und schriftlich eingeladen werden.

Damit dies geschieht und auch die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Frauen einbezogen werden, wollen wir das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst erweitern. Über die Regelung des Paragraphen 92 SGB V hinaus soll das Sozialministerium eine zentrale Stelle, die mit der Früherkennung von Erkrankungen betraut ist, ermächtigen, Meldeunterlagen zu erheben und zu verarbeiten. So kann sichergestellt werden, dass auch wirklich alle Frauen informiert und zum Mammographie-Screening eingeladen werden. Nur so können wir sicherstellen, dass das bundesweite Präventionsprogramm Mammographie-Screening zum 01.01.2006 in Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung kommt.

Nach der Gesetzesänderung muss das Innenministerium noch eine Änderung der Meldedaten- und Übermittlungsverordnung vornehmen. Lassen Sie uns also in diesem Sinne den Entwurf überweisen und zügig beraten. Alles andere haben wir, denke ich, im Mai in der Sache gesagt. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Koplin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat ums Wort gebeten die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Je früher Brustkrebs erkannt wird, desto größer sind die Heilungschancen, und deshalb haben wir uns in der letzten Landtagssitzung fraktionsübergreifend für die schnelle Umsetzung des Mammographie-Screenings in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Der von den Fraktionen der PDS und SPD vorgelegte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen. Der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen hat mit der Krebsfrüherkennungsrichtlinie Vorgaben für diese Durchführung eines bundesweiten bevölkerungsbezogenen qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings geschaffen. Die Richtlinie basiert, wie vorab von allen Fachverbänden, dem Bundestag und dem Bundesrat gefordert, auf den europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings. Sie sieht also ausdrücklich nicht nur die Einbeziehung der gesetzlich versicherten Frauen, sondern aller Frauen im Alter von 50 bis 70 Jahren vor. Die betroffenen Frauen erhalten alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening von der so genannten zentralen Stelle.

Die Behörden des Landes können aber aus melde- und datenschutzrechtlichen Gründen der zentralen Stelle die

Daten der betroffenen Frauen erst dann zuleiten, wenn dazu eine landesrechtliche Grundlage auch zur Einbeziehung der nicht gesetzlich versicherten Frauen geschaffen worden ist. Deshalb soll in das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit Paragraph 15 a eine neue Vorschrift aufgenommen werden, die die Erhebung und die Verarbeitung von Daten der Meldebehörden bei Maßnahmen in der Prävention, der Früherkennung von Erkrankungen erlaubt. Diese Erlaubnis ist ausdrücklich an eine Genehmigung des Sozialministeriums gebunden. Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass nur die Daten erhoben werden, die tatsächlich für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind, und dass die daten- sowie rechtlichen Voraussetzungen in jedem Falle erfüllt sind.

Wir in Mecklenburg-Vorpommern wollen mit dem Mammographie-Screening in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen zügig beginnen. Deshalb begrüße ich die Gesetzesinitiative der PDS und SPD, die eine schnelle Schaffung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ermöglicht. Rund 240.000 Frauen im betroffenen Alter können in Mecklenburg-Vorpommern von dem Mammographie-Screening profitieren und das wollen wir schnell auf den Weg bringen. – Vielen Dank.

(Beifall Torsten Koplin, PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Glawe von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, der die Frage zum Mammographie-Screening beinhaltet, wird von der CDU-Fraktion inhaltlich voll unterstützt, zumal er auf ein bundeseinheitliches Präventionsprogamm zurückgreift, das nach dem 1. Januar 2006 bundesweit eingeführt werden soll. Daher, Frau Ministerin, ist es richtig, dass Sie schnell, aber zeitgemäß handeln. Wir kommen rechtzeitig zur Gesetzesverabschiedung und erfüllen auch bundeseinheitliche Vorgaben.

Die Debatte hatten wir im letzten Landtag geführt. Meine Kollegin Frau Lochner-Borst hat eindrucksvoll die Lage der Frauen und die Notwendigkeit eines Mammographie-Screenings untermauert. Daher begrüßen wir jetzt auch die Frage, die die Daten rechtlicher Besonderheiten berücksichtigen muss. Wir werden der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, Michael Ankermann, CDU, und Torsten Koplin, PDS)

Danke schön, Herr Glawe.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der Fraktion der SPD.