Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

Zweite Zusatzfrage zu Frage 4.

Wie beurteilen Sie die Effektivitätsrendite dieser Umstrukturierungsmaßnahmen und entspricht der Strukturvorschlag des Wirtschaftsministeriums dem Grundsatz, dass die ministerielle Ebene von Verwaltungs- und Vollzugsaufgaben freigehalten werden soll?

Der Grundsatz, den Sie soeben zitiert haben, wird berücksichtigt. Das entspricht diesem Grundsatz dadurch, dass wir die verbleibenden Tätigkeiten nicht im Ministerium, sondern beim Ministerium ansiedeln werden. Das ist also keine Ministerialverwaltung. Dieses ist eine Verwaltung, die verbleibende Arbeiten dann zwar beim Ministerium, aber nicht innerhalb des Ministeriums wahrnimmt.

Und zur Effektivitätsrendite?

Nein, Herr Petters.

Nein, diese Frage hatte ich gestellt, die hat er nicht beantwortet.

Er hat es gefragt. Ich habe es gleich in meinen ersten Ausführungen schon beantwortet. Dadurch, dass wir eine Verwaltungsstufe herausnehmen, haben wir natürlich einen Effizienzgewinn und das ist eine Effizienzrendite. Das ist eines der wesentlichen Ziele der Verwaltungsreform.

Danke sehr.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Born. Bitte schön, Herr Dr. Born.

Herr Minister, nachdem Kollege Hans-Heinrich Jarchow eben darauf hingewiesen hat,

dass im Gesetzentwurf der Landesregierung die wesentlichen Vorstellungen Ihres Hauses enthalten sind, frage ich Sie, ob Sie an Ihren Vorschlägen festhalten, obwohl der Innenminister in seiner Stellungnahme formuliert hat: „Das vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Modell, bei dem die Aufgaben des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr auf das Ministerium und die Straßenbauämter verteilt werden sollen widerspricht dagegen dem Grundsatz, dass die ministerielle Ebene von Verwaltungs- und Vollzugsaufgaben gerade freigehalten werden soll.“ Deshalb die Frage: Halten Sie dennoch an Ihrem Entwurf fest?

Ich habe nicht etwas zu kommentieren, was ich nicht genau kenne, was mir hier vorgetragen wird und wozu andere sich besser äußern können. Ich verweise nur auf Paragraph 5 Absatz 1 des Gesetzentwurfes, der liegt vor: „Die Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsdienstes ohne die Mobilitätszentrale einschließlich der baulichen Unterhaltung der Bundesfernstraßen und der Landesstraßen werden den Kreisen übertragen.“ Das steht so im Gesetzentwurf und was da drinsteht, gilt.

Herr Dr. Born, eine weitere Zusatzfrage.

Herr Minister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass das, was ich eben zitiert habe, offiziell dem Wirtschaftsausschuss zugeleitet worden ist, es ist eine entsprechende Ausschussdrucksache, und wären Sie bereit, sich diesen Wortlaut zugänglich zu machen, wenn er in Ihrem Haus nicht vorliegen sollte?

Ich werde mich informieren. Ich nehme das zur Kenntnis, was Sie gesagt haben, und verspreche Ihnen, dass ich mir den Wortlaut genau ansehen werde.

Danke schön.

Danke schön, Herr Minister.

Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich der Sozialministerin, hierzu die Frage 5 der Abgeordneten Frau Strenz.

Bitte, Frau Ministerin, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich frage die Landesregierung:

5. Wie wirken sich die Neustrukturierung der Versorgungsverwaltung und die Errichtung eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales mit einer Abteilung für Arbeitsmarktförderung auf die Entwicklung der Höhe der Sachkosten für diesen Bereich aus?

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Verehrte Frau Strenz! Es ist vorgesehen, den nachgeordneten Bereich des Sozialministeriums neu zu gestalten, das ist richtig, das haben Sie gesagt, und 13 eigenständige Ämter in einem Landesamt für Gesundheit und Soziales zusammenzuführen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt Ihnen vor, die Erste Lesung in diesem Hohen Hause hat stattgefunden, Beratungen in den Ausschüssen sind bereits erfolgt und es liegt jetzt in Ihrer Hand, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Entwurf der Landesregierung umzugehen. Es ist Ihre Entscheidung, wie Sie die Neustrukturierung gestalten und welche Effekte daraus erwachsen.

Wir sind am Ende der Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Freien Hansestadt Bremen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“, Drucksache 4/1911.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vor- pommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Freien Hansestadt Bremen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ (Erste Lesung) – Drucksache 4/1911 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Keler. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Viel ist die Rede von grenzüberschreitender Zusammenarbeit im neuen Norden. Staatsverträge werden unterzeichnet, die diesem neuen Norden Gestalt geben sollen. Neuerdings taucht sogar der Nordstaat wieder in politischen Absichtserklärungen auf, oft totgesagt, aber genauso oft wiederbelebt.

Von Mecklenburg-Vorpommern, so der allgemeine Eindruck, ist da eher weniger die Rede und wenn, dann eher mit dem Tenor, ihr könnt gern mitmachen, aber zu unseren Bedingungen, denn wir sind ja schon viel weiter. Landesregierung und Landesparlament wird in dem Zusammenhang meist vorgeworfen, unentschieden zu agieren, sich Norddeutschland und Brandenburg/Berlin gleichermaßen warm zu halten, und es wird die Gefahr an die Wand gemalt, dass der Zug in beide Richtungen schon bald abgefahren sein werde. Umso mehr freue ich mich, Ihnen heute eine Erfolgsgeschichte vorstellen zu können.

(Beifall Siegfried Friese, SPD, und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Die Nordländer Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern werden in einem gemeinsamen Rechenzentrum ab 2007 die Steuern für jedes der Mitgliedsländer berechnen lassen und das Rechenzentrum, das die Steuern berechnen wird, liegt nicht in Hamburg, nicht in Bremen und nicht in Schleswig-Holstein, es liegt in Mecklenburg-Vorpommern, genauer gesagt in Rostock.

(Beifall Siegfried Friese, SPD: Bravo!)

Mit dem künftigen gemeinsamen Rechenzentrum in Rostock werden 62 Arbeitsplätze im IT-Bereich in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft gesichert. Außerdem werden weitere Arbeitsplätze aus Hamburg und Schleswig-Holstein nach Rostock verlegt. Andere Arbeitsplätze werden in Schleswig-Holstein gesichert, wo künftig alle Steuerbescheide gedruckt werden, Arbeiten, die für Mecklenburg-Vorpommern zurzeit in Nürnberg erledigt werden. Zusätzlich haben die beteiligten Länder für sich

bis 2010 Minderausgaben in Höhe von 14 Millionen Euro errechnet, 7 Millionen Euro Minderausgaben allein für Mecklenburg-Vorpommern. Von dieser Kooperation haben also alle Beteiligten nur Vorteile.

Meine Damen und Herren, einige werden sich vielleicht fragen, warum wir zum Betrieb eines gemeinsamen Rechenzentrums in Rostock „Dataport“ beitreten müssen. So, wie Mecklenburg-Vorpommern seine DVZ M-V GmbH als IT-Landesdienstleister hat, so haben auch andere Länder einen IT-Landesdienstleister. Für Hamburg und Schleswig-Holstein ist dies seit 2004 „Dataport“. Die DVZ M-V GmbH ist ein privates Unternehmen, „Dataport“ ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Aus verfassungsrechtlichen Gründen darf eine Privatfirma nicht mit Aufgaben der Steuerfestsetzung betraut werden, anders eine Anstalt öffentlichen Rechts.

Wir haben bei den Beratungen zum Staatsvertrag für „Dataport“ darauf geachtet, dass die Interessen der DVZ M-V GmbH umfassend gewahrt werden.

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

In den Ländern Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein wird „Dataport“ die Funktion des universellen ITDienstleisters wahrnehmen. In Mecklenburg-Vorpommern beschränkt sich die Tätigkeit von „Dataport“ ausschließlich auf den Bereich der Steuerverwaltung.

Die Beteiligung des Landes an „Dataport“ beläuft sich auf 3 Millionen Euro. Unsere Einlage erbringen wir nicht in Geld, sondern in Sachmitteln. Diese bestehen überwiegend aus dem Rechner des heutigen Rechenzentrums samt Inventar. Ganz besonders freue ich mich aber darüber, dass wir zukünftig nicht nur Geld sparen, sondern damit auch noch Arbeitsplätze in unserem Land sichern und weitere Arbeitsplätze – bis zu 19 – hinzugewinnen können.

Mit dem gemeinsamen Rechenzentrum für die vier norddeutschen Länder wird die Automation der Steuerverwaltung im Norden deutlich gestärkt. Bei der voraussehbaren Entwicklung der Automation wird Rostock in Zukunft zu den wenigen verbleibenden Rechenzentrumstandorten der Steuerverwaltung gehören.

Fazit: „Dataport“ bedeutet nicht nur einen weiteren erfreulichen Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung unseres Landeshaushaltes, es bedeutet auch einen weiteren wesentlichen Schritt zur norddeutschen Zusammenarbeit unter maßgeblicher Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns.

(Beifall Siegfried Friese, SPD: Bravo!)

Ich denke, der neue Norden findet wohl doch nicht ohne Mecklenburg-Vorpommern statt. Ich hoffe, dies ist ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit, und ich hoffe, weitere werden folgen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, unseren Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen und möglichst schnell zu verabschieden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1911 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Sonderaus

schuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat um eine kurze Unterbrechung gebeten. Wir unterbrechen die Sitzung für fünf Minuten.

Unterbrechung: 14.48 Uhr

Wiederbeginn: 14.51 Uhr

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS – Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen des III. Parlamentsforums Südliche Ostsee in Binz vom 18. bis 20. September 2005, Drucksache 4/1913.