Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

Landespflegegesetz mit eingebunden waren. Die Auszahlungen des Landespflegewohngeldes erfolgten nach wie vor nach der alten Gesetzgebung. Erst durch die Übergabe der Unterlagen zur Berechnung des Landespflegewohngeldes an die Landkreise und kreisfreien Städte wurde im Herbst 2005 schließlich festgestellt, dass es zu zahlreichen rechtswidrigen überhöhten Bewilligungen und Auszahlungen durch das Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern gekommen ist.

Dabei ist schon erstaunlich, dass erst durch die Mitarbeiter der Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Fehler bei der Buchung und Auszahlung bemerkt wurden. Da muss man sich schon die Frage stellen: Hätte jemand überhaupt mitbekommen, dass gesetzwidrige Auszahlungen vorgenommen worden sind, wenn die Aufgaben zur Auszahlung des Landespflegewohngeldes an die Landkreise und kreisfreien Städte nicht übergeben worden wären? Ich habe das mal durchgerechnet. Es steht ja in dieser Kleinen Anfrage drin, dass es monatliche Beträge zwischen 5 und 40 Euro waren, und nehmen wir einen Durchschnittsbetrag von, ja, sagen wir, 30 Euro,

(Gerd Walther, Die Linkspartei.PDS: Meistens liegt der Durchschnitt bei 45.)

dann wären das monatlich noch mal 4.000 Euro.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Genauso könnten wir auch sagen – es ist nämlich die Zahl genau genannt worden –, wie viel Fälle mit 40 Euro zu belegen sind, aber jedenfalls kann man bemerken, um die 4.000 Euro wären dann noch monatlich weitergelaufen, wenn eben diese Mitarbeiter das nicht mitbekommen hätten. Dass man die Übernahme der Buchungen und Auszahlungen des Landeswohngeldes solange verweigerte, ist natürlich auch selbstverständlich, bis eine gesetzeskonforme Bewilligung und die Korrektur der rechtswidrigen Auszahlung durch das Landesversorgungsamt geändert worden sind. Aufsicht und Kontrolle durch das Ministerium und Verantwortung der Sozialministerin haben völlig versagt. Es muss auch kritisch hinterfragt werden, warum es elf Monate gedauert hat, bis man die rechtswidrigen überzahlten Beträge korrigiert hatte und ab 1. Dezember endlich gemäß Recht und Gesetz verfahren wurde. Einige Fragen bleiben da offen:

War das Landesversorgungsamt überlastet?

Fehlte die fachliche Anleitung?

War die Umsetzung des Gesetzes ungenügend vorbereitet?

Welche Verantwortung trägt die Ministerin?

Auf diese und weitere Fragen soll der Bericht über die Vorgänge im Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern Antwort geben.

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Das wäre ja noch was für einen Untersuchungsausschuss. – Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Ja, genau.)

Da der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Kontrolle über die Landesregierung ausübt, muss folglich dieser Bericht auch im Landtag gehalten werden. Es ist Aufgabe der Opposition, auf solche Missstände aufmerksam zu machen – das kann man uns nicht absprechen –

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Sie brauchen sich jetzt nicht zu entschuldigen.)

und Maßnahmen zu fordern, dass derartige Verfehlungen nicht wieder auftreten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ist schon passiert.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 134 Bescheide mussten korrigiert werden, insgesamt ist ein Schaden von circa 29.000 Euro entstanden, andere sagen, der Betrag ist nicht sehr erheblich.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ist das wirklich ein Schaden?)

Aber der moralische Schaden bei den Anspruchsberechtigten ist weitaus höher. Viele haben die Befürchtung, dass sie zu viel gezahlte Gelder zurückzahlen müssen.

(Gerd Walther, Die Linkspartei.PDS: Stimmt doch gar nicht!)

Die Befürchtungen waren da und sind noch da.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Wenn Sie diese Befürchtung an die Leute herantragen, dann haben sie sie auch.)

Die CDU-Fraktion will mit ihrem Antrag den Anspruchsberechtigten die Verunsicherung nehmen.

(Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Wer schürt denn diese Verunsicherung?!)

Eine Rückzahlung muss definitiv ausgeschlossen werden. Es darf nicht sein, dass die sozial Schwachen für die Fehler der Landesregierung bluten müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: So ist es.)

Frau Ministerin Dr. Linke, wir fordern Sie auf, unmissverständlich zu erklären,

(Zuruf von Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS)

dass es keine Rückzahlungen der gesetzeswidrigen überhöhten Pflegewohngeldbeträge gegeben hat und auch nicht geben wird. Die CDU-Fraktion bittet die Koalitionäre um Unterstützung des Antrages, damit dies ein einmaliges Ereignis bleibt. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Schubert.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat das Wort die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zum Antrag der Fraktion der CDU, über die Zahlung des Pflegewohngeldes nach dem Landespflegegesetz seit dem 1.Januar 2005 zu berichten, verweise ich zunächst auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des

Abgeordneten Harry Glawe. Sie finden diese Antwort in der Landtagsdrucksache 4/1929. Hier hat die Landesregierung bereits zu dem angesprochenen Sachverhalt Stellung genommen.

Aus Sicht des Sozialministeriums darf ich Folgendes festhalten: Am 1. Januar 2005 ist das SGB XII in Kraft getreten. Dadurch hat sich die Höhe des Pflegewohngeldes in denjenigen Fällen, in denen Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2005 in eine stationäre Einrichtung aufgenommen wurden, geändert. Diese Pflegebedürftigen erhalten gemäß Paragraf 35 Absatz 2 SGB XII einen anderen, das heißt einen niedrigeren Barbetrag. Anfang November 2005 hat das Landesversorgungsamt im Rahmen eines Controllings festgestellt, dass die Gesetzesänderung bei der Anpassung der Berechnungsparameter für die Pflegewohngeldfeststellung nicht berücksichtigt wurde. Das hat dazu geführt, dass diejenigen Pflegebedürftigen, die ab dem 1. Januar 2005 in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen worden waren und Anspruch auf Pflegewohngeld hatten, eine Überzahlung erhalten haben. Es handelt sich hier um 134 von insgesamt 4.784 Fällen, in denen Pflegewohngeld gezahlt wurde nach dem alten Modus. Das entspricht einem Anteil von 2,8 Prozent aller Pflegewohngeldempfänger.

In diesem Zusammenhang sei noch einmal daran erinnert, dass die Pflegebedürftigen, die Anspruch auf Pflegewohngeld haben, dieses ja erhalten aufgrund ihrer Einkommenssituation und zu den finanziell Schwächsten gehören.

(Wolfgang Riemann, CDU: Genau.)

Es ist so, bei insgesamt 28.534,53 Euro ist das eine Spannbreite von im Einzelfall 40,84 Euro bis 5,00 Euro als Mindestbetrag. Und jetzt komme ich zu dem entscheidenden Punkt, Herr Schubert, den auch Sie angesprochen haben: Es ist so, dass eine Rückzahlung der überzahlten Beträge aufgrund Paragraf 45 SGB X nicht gefordert werden kann, da die Pflegebedürftigen auf den Bestand des Pflegewohngeldbescheides vertrauen können und die erbrachten Leistungen für die Begleichung ihrer Heimkosten ja bereits ausgegeben sind.

(Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Sie müssen also nicht bluten und nicht zahlen.)

Ich appelliere ausdrücklich auch an die Abgeordneten der Fraktion der CDU im Landtag, hier ihre Pflicht wahrzunehmen und auch für Rechtssicherheit, für Aufklärung bei den pflegebedürftigen Menschen zu sorgen, sie nicht zu verunsichern durch vielleicht zweifelhafte Aussagen,

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Genau das machen sie sonst.)

sondern eben hier gerade auf diesen Bestandsschutz zu verweisen.

(Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Und das ist ein Ministerwort.)

Wir haben unverzüglich nach Feststellung des Bearbeitungsfehlers alle erforderlichen Maßnahmen zur sofortigen Anpassung an die geltende Rechtslage getroffen. Das heißt, alle Fälle mit Leistungsbeginn ab 1. Januar 2005 wurden neu berechnet. Eine Anpassung der Bescheide erfolgte mit der nächsten Zahlung des Pflegewohngeldes ab 01.12.2005. Hier ist ein Fehler gemacht worden, der Fehler ist korrigiert worden. Die Rechtslage ist klar und ich

darf ansonsten für weitere Fragen noch mal auf die Kleine Anfrage verweisen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Rudolf Borchert, SPD – Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Damit ist alles gesagt.)

Danke schön, Frau Ministerin.

Als Nächster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Heiterkeit bei Gerd Walther, Die Linkspartei.PDS: Jetzt sagt uns Herr Heydorn, wie der Durchschnitt ermittelt wird.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich für die SPD-Fraktion kurz fassen. Wir haben dieses Thema bei uns im Sozialausschuss gehabt. Es gibt eine Kleine Anfrage des Abgeordnetenkollegen Herrn Glawe zu dem Thema. Sicher kann man konstatieren, dass da Fehler gemacht worden sind. Die Fehler halten sich nach unserem Dafürhalten in eingeschränkten Grenzen. Die Fehler sind korrigiert worden, es sind neue Bescheide erteilt worden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden im Nachhinein nicht belastet, das heißt also, an sie ergehen keine Rückforderungsbescheide.