Protokoll der Sitzung vom 09.03.2006

Ich bin davon ausgegangen, dass diese Richtlinie, wenn sie denn entsprechend verabschiedet wird, die entsprechenden Voraussetzungen schafft, um hier die rechtlichen Sicherheiten bereitzustellen, und habe diese Richtlinie weitergegeben. Dazu gibt es auch eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages. Darauf schreibt mir dann der Richter: „Der Entwurf wird nun die veränderte Sportstättenverordnung auf Videoüberwachung analog anwenden. Das ist erforderlich, weil die Sportstättenverordnung ansonsten für unser Problem einer Leinwand auf dem Marktplatz bedeutungslos wäre. Ich halte diesen Vorstoß des Bundes derzeit grundsätzlich für unterstützens- und wünschenswert, will aber nicht verhehlen, dass die hierdurch entstehende Rechtslage auch nicht ganz unproblematisch ist. So arbeitet der Verordnungsgeber mit Begriffen wie öffentliches Interesse und betont mehrfach, das Interesse der Sportinteressierten und der Nachbarn gründlich abzuwägen.“ Also er ist der Meinung, hier gibt es immer noch Regelungsbedarf.

(Holger Friedrich, SPD: Ja, das ist es nämlich. Man muss immer noch regulieren.)

Deswegen würde ich vorschlagen, weil das Interesse bei allen besteht, diese Videoveranstaltung auf den Märkten und öffentlichen Plätzen auch wirklich stattfinden zu lassen. Wir wissen, dass es Leute geben wird, die entsprechend dagegen arbeiten. Es gibt immer welche, deren Interesse nicht am Lärmschutz liegt.

(Heike Polzin, SPD: Wir wollen deregulieren. – Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Ich möchte vorschlagen, dass wir diesen Antrag, den wir gestellt haben, noch einmal in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen, um zu prüfen, ob die Verordnungen ausreichend sind und Handlungen vorzunehmen sind, die die Rechtssicherheit geben. Darum würde ich bitten und beantrage einfach, diesen Antrag in die Ausschüsse zu überweisen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Liskow.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Minister für Umwelt Herr Professor Dr. Methling.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Lieber Herr Liskow, ich bin mir gar nicht sicher, ob die Rechtsauskunft, die Sie erteilt beziehungsweise eingeholt haben, so rechtmäßig war, aber das möchte ich nicht weiter thematisieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorbereitungen zur Fußballweltmeisterschaft 2006 laufen überall in Deutschland auf vollen Touren. In unserem Land finden zwar leider keine Fußballweltmeisterschaftsspiele statt, wohl aber ist geplant, in unseren größeren Städten die

öffentliche Liveübertragung dieses bedeutsamen Sportereignisses auf Großbildleinwänden vorzunehmen. Das heißt, dass während der Zeit der Weltmeisterschaft vom 9. Juni bis zum 9. Juli öffentliche Übertragungen in Innenstädten stattfinden werden. Diese Übertragungen werden aufgrund der angesetzten Spielzeiten bis in die Nachtstunden, also auch nach 22.00 Uhr stattfinden. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, im Wege einer Rechtsverordnung nach Paragraf 23 Absatz 2 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz sicherzustellen, dass öffentliche Übertragungen von WM-Spielen zur Nachtzeit möglich sind. Dies soll insbesondere durch die Verlängerung der Tagzeit um eine Stunde auf 23.00 Uhr erreicht werden. Ohne Landesverordnung gäbe es hierfür keinen rechtlichen Rahmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag geht in mehrfacher Hinsicht von unzutreffenden Annahmen aus und ist aus unserer Sicht deshalb abzulehnen. Es wäre eine völlig unnötige Regulierung, die Ihrem und unserem Willen zur Deregulierung – dort, wo sie möglich und sinnvoll ist – zuwiderlaufen würde.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Ich will das im Folgenden begründen:

Erstens ist eine generelle Betriebszeitenbegrenzung völlig ungeeignet und auch rechtlich nicht haltbar. Sie würde weder dem Nachbarschutz noch dem berechtigten Interesse der Zuschauer gerecht werden. Auch in der WM-bedingten Novelle der Sportanlagenlärmschutzverordnung – das ist die 18. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, auf die im Antrag Bezug genommen wird – findet sich nichts Derartiges. Es wurden weder Vorgaben für die Einzelheiten in den Immissionswerten noch für die maximale Anzahl der seltenen Ereignisse gemacht. Der Umfang und die Zulässigkeit der weitergehenden Ausnahmen sind in jedem Einzelfall von der Behörde zu ermitteln und begründet festzulegen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Liskow?

Ja, ich würde aber zuerst gern diese Ausführungen beenden und dann gern.

Zweitens bereitet der Bund gegenwärtig – und ich gehe davon aus, dass Sie das wissen – ebenfalls eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußballweltmeisterschaft 2006 vor. Ein entsprechender Entwurf wurde den Ländern bereits zur Stellungnahme übergeben. In dem Entwurf zur Lärmschutzverordnung werden die Vorschriften einschließlich der Ausnahmemöglichkeiten der oben erläuterten Sportanlagen aufgegriffen. Da der Bund von seiner Verordnungsermächtigung nach Paragraf 23 Absatz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz in abschließender Weise Gebrauch macht und mit der Verabschiedung dieser Verordnung sicher zu rechnen ist – ich wüsste nicht, wer dagegen auftreten will –, tritt eine Sperrwirkung ein. Das heißt, für die Landesregierung besteht daher gar keine Möglichkeit, eine Landesverordnung zu erlassen, wenn die Bundesregierung eine diesbezügliche Verordnung erlässt.

Drittens könnten, selbst wenn der Erlass einer Bundesverordnung scheitern würde, die geplanten öffentlichen Übertragungen angemessen reglementiert werden. Wie

bereits in der Beantwortung der diesbezüglichen Kleinen Anfrage auf der Drucksache 4/1948 vom 28. Dezember 2005 dargelegt, fallen Veranstaltungen im Freien, wie die öffentlichen Übertragungen auf Großbildleinwänden, in den Anwendungsbereich der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Freizeitlärmrichtlinie, veröffentlicht im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 1998, Seite 960. So sieht diese Richtlinie vor, Ereignisse von herausragender Bedeutung besonders zu würdigen und damit über den allgemein gültigen Maßstab sowohl hinsichtlich der Anzahl der seltenen Ereignisse als auch der vorgegebenen Immissionswerte hinauszugehen. Die Freizeitlärmrichtlinie unseres Landes hat sich in den vergangenen Jahren bereits mehrfach bei der Durchführung von Großveranstaltungen wie der Hanse Sail in Rostock, dem Schwedenfest in Wismar oder den Wallensteinfestspielen in Stralsund bestens bewährt. Mir ist nicht bekannt, dass auf dieser Basis nicht gehandelt werden konnte.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Und dass dort eine viel größere Anzahl von Menschen zusammenkam, als vor einem Großbildschirm zu erwarten ist, das ist wohl allen bekannt.

Dabei ist letztendlich die Standortsituation in jedem Einzelfall ausschlaggebend für das Maß der zumutbaren Geräuscheinwirkungen und damit für die erforderlichen technischen Minderungsmaßnahmen beziehungsweise Betriebszeiteinschränkungen. Bereits im Dezember vergangenen Jahres wurde mit den Immissionsschutzbehörden des Landes eine Beratung zur lärmfachlichen Behandlung von Freiluftveranstaltungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 durchgeführt. In der Beratung wurden Eckpunkte für die lärmfachliche Beurteilung und Ermessensausübung diskutiert und den Immissionsschutzbehörden, das sind unsere Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur, als Arbeitshilfe an die Hand gegeben. Sie sehen, wir sind bestens vorbereitet auf solche Anträge, wenn sie gestellt werden.

Erforderliche technische und organisatorische Anforderungen einschließlich der Vorgaben von einzuhaltenden Immissionswerten und Betriebszeitenregelungen für die jeweiligen Übertragungsstandorte werden im Zusammenhang mit den erforderlichen Genehmigungen der Sondernutzung für Freilichtbühnen erteilt. Mit Gaststätten werden rechtliche Gestattungen für Ausschankstätten abgestimmt, falls es das Bedürfnis gibt, dazu Bier zu trinken. Wie Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist unser Land bestens vorbereitet auf die Fußballweltmeisterschaft,

(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Sehr gut.)

auf die damit im Zusammenhang stehenden Lärmprobleme, und wir meinen, dieses braucht keinen Erlass einer weiteren Rechtsvorschrift. Ich denke, dass ich das ausreichend begründet habe. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Minister.

Der Abgeordnete Liskow hat signalisiert, dass er noch einmal sein Rederecht in Anspruch nimmt und daher jetzt auf die Fragestellung verzichtet.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Detlef Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Liebe Fußballfreunde! Nachdem ich als Fußballfan und auch als Landesfußballfunktionär mittlerweile den Schmerz überwunden habe, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern leider keinen Spielort bei der WM haben, um die Fußballweltmeisterschaft mitzuerleben, bin ich immer noch davon überzeugt und glaube, wir hätten es in Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere in Rostock verdient gehabt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Torsten Renz, CDU: Richtig!)

Leider war die Lobby unseres Landes und insbesondere unseres Landesfußballverbandes zu klein. Insofern ist es uns leider nicht vergönnt, hier in unserem Land direkt an der Weltmeisterschaft teilzuhaben. Darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich sehr froh, dass in vielen Städten und Gemeinden die Absicht geboren wurde, zur Weltmeisterschaft Großbildleinwände aufzustellen, um original die Möglichkeit zu haben, an zentralen Plätzen...

(Angelika Peters, SPD: Das machen die schon! Das bereiten die schon vor.)

Das wird schon vorbereitet, genau, sicherlich auch auf der Insel Rügen, keine Frage, Frau Peters.

Viele sind dabei, solche Großbildleinwände zu ordern und aufzustellen. Insofern, glaube ich, wird es viele Veranstaltungen in der Zeit der Fußballweltmeisterschaft hier in unserem Land geben und viele Leinwände werden die Spiele übertragen. Allerdings ist es jetzt schon schwierig, überhaupt noch eine Großbildleinwand zu bekommen, und auch Projektoren und so weiter sind relativ vergriffen.

Ich glaube, dass es mit diesen Veranstaltungen aber trotzdem gelingen wird, das Fußballfieber und die Atmosphäre, die so eine Fußballweltmeisterschaft mit sich bringt, hier in unserem Land anzuheizen. Darum, sehr geehrter Herr Kollege Liskow, war ich auch sehr froh, als Sie die Kleine Anfrage gestellt haben, ob wirklich rechtlich alles in Ordnung ist, wenn es darum geht, diese Großbildleinwände aufzustellen. Ich habe mich sehr gefreut über Ihre Kleine Anfrage und weil die sicherlich nicht jeder präsent hat, will ich einfach noch einmal die Frage stellen, die Sie gestellt haben, wenn ich darf. Ich zitiere: „Welche bestehenden rechtlichen Probleme bzw. Konfliktpotenziale, vor allem im Hinblick auf die Lärmschutzverordnung, sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der zu erwartenden Anzahl an Veranstaltungen?“ Das war die Frage. Die Antwort durch die Landesregierung lautete: „Keine.“ Damit, glaube ich, ist Ihre Frage beantwortet und meine Sorge ist ausgeräumt. Ich glaube, auch das, was der Herr Minister ausgeführt hat, trägt dazu bei, dass wir uns hier keine Sorgen machen müssen.

(Zuruf von Hans-Heinrich Jarchow, SPD)

Und wenn Sie sagen, Sie haben einen Richter beauftragt, der das noch einmal rechtlich beleuchtet hat, kann ich nur sagen, ohne den Juristen, die hier im Saal sind, zu nahe zu treten,...

(Torsten Renz, CDU: Na, na!)

Mit den Juristen ist das ja immer so eine Sache.

... ich glaube hier der Landesregierung und die sagt, es gibt keine Bedenken.

Herr Kollege Liskow, die umstrittenste Fußballregel ist die Abseitsregelung und ich glaube, Sie stehen mit Ihrem Antrag im Abseits. Insofern ziehen Sie ihn einfach zurück! – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei Hans-Heinrich Jarchow, SPD: Jawohl! Wer im Abseits weiterspielt, kriegt ‘ne gelbe Karte!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Müller.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Liskow von der Fraktion der CDU erbeten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Ich wollte heute bewusst keinen politischen Antrag stellen. Ich habe auch bewusst versucht, hier noch einmal eine Überweisung anzustreben, nicht weil ich der Meinung bin, wir müssen hier Polemik machen.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Mir geht es wirklich allein darum,