Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende CDU-Antrag fordert zum wiederholten Male wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Landwirte. Das Landeswassergesetz soll demnach so novelliert werden, dass nur die rechtlichen Regelungen des landwirtschaftlichen Fachrechtes bei der Anwendung von mineralischem und organischem Dünger und von Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich greifen, weil die derzeitigen Bestimmungen in MecklenburgVorpommern angeblich unvertretbare Wettbewerbsnachteile gegenüber den Landwirten in anderen Ländern darstellen. Aber wie die Abstandsregelungen in den anderen Ländern aussehen, hat Frau Keler aufgezählt. Und da kann
ich nur sagen: Wettbewerbsverzerrung für die mecklenburg-vorpommerschen Landwirte, wie jetzt?! Ich weiß, andere Bundesländer haben auch weniger strenge Regelungen. Aber da ist zu überlegen, wem nützt es letztendlich, und die Betonung liegt auf „letztendlich“.
Meine Damen und Herren, Sie alle wissen es, auch die Opposition weiß es und hat es weidlich kritisiert und kommentiert, dass wir künftig erhebliche Haushaltsmittel für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie einsetzen werden. Man mag darüber streiten, ob eine EU-Richtlinie der richtige Weg ist, einen ordentlichen, durch die Wasserrahmenrichtlinie als guten Zustand definierten Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Aber das Ziel, saubere und lebendige Gewässer, sei es als Grund- oder als Oberflächenwasser, weitgehend wieder herzustellen, ist ein Gebot der Zeit. Das ist aktiver Umwelt- und Naturschutz, ist aber auch ein wirtschaftlicher Faktor. Und es ist im weitesten Sinne Daseinsvorsorge für uns, für unsere Kinder und auch für unsere Enkel.
Wenn wir uns aber unsere Gewässer jetzt ansehen, und auch dazu hat Frau Keler Zahlen benannt, dann sind sie zum größten Teil eben nicht in einem so guten Zustand. Die Ursachen liegen nicht nur in der Verrohrung oder im Gewässerausbau, sondern auch in ihrer Überlastung mit Nährstoffen.
Auch in der Ostsee finden sich nach wie vor bedenklich hohe Konzentrationen zahlreicher Schadstoffe im Meerwasser und als Ablagerungen in den Sedimenten.
Inzwischen, meine Damen und Herren, gehört es zu den alltäglichen Spätsommermeldungen, dass an irgendeiner Stelle der Ostsee das Baden nicht möglich ist, weil wieder einmal vermehrt „Killeralgen“, also Blaualgen aufgetreten sind. Sicher ist in diesem Falle …
Sicher ist in diesem Falle ein Badeverbot notwendig. Notwendiger ist es aber zu prüfen, worin die Ursachen für das verstärkte Wachstum der Algen liegen, und etwas gegen die Ursachen zu tun.
Und über diese, meine Damen und Herren, gibt es inzwischen fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse. Panta rhei! So wussten es bereits die alten Griechen und wir sehen es heute am Zustand der Ostsee, dass sie damals auch schon Recht hatten.
Denn nach Ansicht der Experten sind die Ursachen für die hohe Belastung der Ostsee die anhaltend hohen und insbesondere aus landwirtschaftlichen Quellen stammenden Stickstoff- und Phosphoreinträge in Fließgewässer und in das Grundwasser in den umliegenden Ländern. Die ausgebrachten Nährstoffe werden durch die Fließgewässer, die selbst nicht in guter Ordnung sind, in die Ostsee getragen und befördern die Eutrophierung. Die Leidtra
genden sind wir selbst, denn die Ostsee ist ein wesentliches Standbein unserer touristischen Wirtschaft.
Selbstverständlich weiß ich, Frau Kühnel, dass in Mecklenburg-Vorpommern wie in ganz Deutschland in den letzten Jahren die Mengen an ausgebrachten Pflanzenschutz- und Düngemitteln zurückgegangen sind. Das ist auch in Ordnung.
Aber es reicht in der heutigen Zeit eben nicht mehr, mit dem Finger auf den Nachbarn zu zeigen und zu sagen, der war’s beziehungsweise der wird bevorzugt.
Was wir brauchen, sind international abgestimmte verbindliche Normen und Regeln auf einem hohen Standard zum Schutz der Gewässer, zu ihrer Wiederherstellung erst mal. Und diese haben wir mit den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Umsetzung in die jeweiligen Landeswassergesetze.
An dieser Stelle bin ich wieder beim Antrag der CDUFraktion. Gerade die Gewässerrandstreifen haben ja die wichtige Aufgabe des Filterns der Einträge, damit die ökologischen Funktionen des Gewässers erhalten bleiben und verbessert werden. Größere Abstände zum Gewässerrand sollen die Einleitung mineralischer und organischer Stoffe verhindern und begrenzen. Sie sind quasi ein natürlicher Puffer.
Meine Damen und Herren, als ich gestern nach Hause gefahren bin – ich wohne ja im Landkreis Bad Doberan und da werden im Moment zwei Landesstraßen gemacht, und zwar aus einem Grund, der die Politik in diesem Lande sehr interessiert –,
ist mir aufgefallen, es werden 20, 30, 40 Kilometer Landesstraße neu gebaut und links und rechts der Landesstraße werden die Straßen zwei/drei Meter verbreitert und landwirtschaftliche Nutzflächen gehen verloren, erheblich mehr Flächen gehen verloren für die landwirtschaftliche Nutzung, als durch Gewässerrandstreifen überhaupt in der Nutzung eingeschränkt werden. Und da frage ich mich: Wo bleibt denn da der Protest der Landwirte? Das wird akzeptiert.
Aber wenn der Nutz durch Schutz eingeschränkt wird, nicht untersagt wird, dann ist es nicht akzeptabel.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Ute Schildt, SPD: Das wird auch akzeptiert. Das wissen Sie, dass darüber diskutiert wird. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Aber es gilt, diese Aspekte mit den berechtigten Interessen der Landwirte abzuwägen. Deshalb befürworte …
(Egbert Liskow, CDU: Ach so, Landwirte gibt es auch noch! Entschuldigung! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
(Egbert Liskow, CDU: Schade, dass es noch Menschen gibt in diesem Land, ne?! – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Na, na! – Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU – Regine Lück, Die Linkspartei.PDS: Schön sachlich bleiben!)
Deshalb befürworte ich die Überweisung dieses Antrages in den Umweltausschuss und auch aus dem Grunde, weil wir am 3. Mai gemeinsam mit dem Landwirtschaftsausschuss eine große mit Experten besetzte öffentliche Anhörung zum Problem Eutrophierung der Ostsee durchführen werden. Aufgrund der vorgelegten Fragen und der eingeladenen Experten, im Übrigen auch der Experten des Landesbauernverbandes, ist schon heute klar, dass dort das hier aufgeworfene Problem diskutiert wird. Und dazu können wir als Parlamentarier vielleicht neue Erkenntnisse gewinnen und können sie der Landesregierung ins Stammbuch schreiben. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie wir ja feststellen konnten, zielt der Antrag der CDU-Fraktion darauf ab, eine Änderung des Landeswassergesetzes zu erwirken. Schlichterdings geht es darum, wie groß der geschützte Uferbereich unserer Gewässer sein soll. In der Tat hat sich die Wasserqualität der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Das kam nicht zuletzt dem Ziel entgegen, unser Bundesland als Gesundheits- und Tourismusland zu etablieren. Ich denke, wir alle stimmen darin überein, dass wir hier sehr erfolgreich waren. Arm an Bodenschätzen, aber reich, sehr reich gesegnet an Naturschätzen bietet dies eine langfristige Perspektive für unser Land.
Meine Damen und Herren, der gute Zustand unserer Gewässer kommt aber nicht von ungefähr. Gerade als wasserreiches Land mit Zugang zum Binnenmeer Ostsee obliegt es uns, hier in unseren Bemühungen zum Schutz der Gewässer und zum Ausbau der Gesundheits- und Tourismuswirtschaft nicht nachzulassen. Ich persönlich kann vor diesem Hintergrund meine Bedenken gegen das Anliegen der CDU nicht verhehlen. Ich will an dieser Stelle nicht die lange Liste umweltfachlicher Bedenken gegen dieses Vorhaben vortragen.
Es sei mir aber gestattet, nur exemplarisch auf die Eutrophierung der Gewässer und eine damit verbundene Initiative der Ostseeparlamentarierkonferenz hinzuweisen. In Hinsicht auf eine bereits angesetzte Anhörung, Frau Schwebs sagte Ihnen dazu schon was, zu diesem Thema im Umweltausschuss und die notwendige Abwägung der Positionen bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, den Antrag der CDU-Fraktion federführend in den Umweltausschuss und mitberatend in den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Und ich gehe davon aus, dass diese Frage in den Ausschüssen eine in der
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles ist ja hier gesagt worden, aber nicht alles war richtig
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zurufe von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS, und Regine Lück, Die Linkspartei.PDS)