Protokoll der Sitzung vom 04.10.2011

Ich frage Sie, Frau Stramm: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Herr Foerster: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Frau Gerkan: Nehmen Sie die Wahl an?

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie wird gerade geholt.)

Dann frage ich erst mal Herrn Saalfeld, ob er die Wahl annimmt.

Ja, ich nehme die Wahl an.

Die Fraktion der CDU hat eine Auszeit von zwei Minuten beantragt. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 17.03 Uhr

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Wiederbeginn: 17.05 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich gehe davon aus, dass wir das Einverständnis der Abgeordneten Frau Jutta Gerkan nachträglich einholen und sie das uns gegenüber dann schriftlich erklärt.

Ich übermittle allen gewählten Schriftführern die Glückwünsche des Hauses, wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und uns eine gute Zusammenarbeit. Damit sind wir mit einem kompletten Sitzungspräsidium handlungsfähig und wir können in der Tagesordnung fortfahren.

Meine Damen und Herren, auf Drucksache 6/26 habe ich Ihnen eine Beschlussempfehlung gemäß Paragraf 70 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Antrag auf Genehmigung zur weiteren Durchführung eines Strafverfahrens“ vorgelegt. Nach unserer heute beschlossenen Geschäftsordnung kann der Präsident beziehungsweise die Präsidentin vor der Konstituierung des Rechtsausschusses im Landtag in Immunitätsangelegenheiten unmittelbar eine Beschlussempfehlung vorlegen. Von dieser Möglichkeit habe ich mit der Ihnen auf Drucksache 6/26 vorgelegten Beschlussempfehlung Gebrauch gemacht, nachdem mich heute ein Schreiben des Vorsitzenden Richters im Landgericht Saarbrücken erreicht hat. Mit diesem Schreiben wird im Hinblick auf die Neukonstituierung des Landtages beantragt, einen Beschluss des Landtages herbeizuführen, mit dem die Immunität des Angeklagten zur weiteren Durchführung eines Strafverfahrens aufgehoben wird, zu dem

der Landtag für die vergangene Wahlperiode bereits am 16. Juni 2009 einen Beschluss gefasst hatte. Damit die

weitere Durchführung des Verfahrens unverzüglich erfolgen kann, sehe ich die Aufsetzung der Beschlussempfehlung auf die heutige Tagesordnung als dringlich an. Deswegen bitte ich, die Tagesordnung um die Behandlung dieser Beschlussempfehlung zu erweitern.

Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Erweiterung der Tagesordnung hiermit einstimmig beschlossen worden.

Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der heutigen Sitzung behandeln? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Berechnungsverfahren für die Dauer der sechsten Wahlperiode, Drucksache 6/8. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/13 vor.

Beschlussfassung über das Berechnungs- verfahren zur Berechnung der Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen der Fraktionen

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berechnungsverfahren für die Dauer der sechsten Wahlperiode – Drucksache 6/8 –

Änderungsantrag der Fraktion der NPD – Drucksache 6/13 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Vincent Kokert.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In jeder konstituierenden Sitzung des Landtages beschließt dieses Parlament das Zählverfahren, was dann für die gesamte Legislaturperiode gelten soll.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Auch wenn es sicherlich zu den unterschiedlichen Zählverfahren unterschiedliche Auffassungen geben kann, so hat mittlerweile die Mehrheit der in Deutschland vertretenen Landtage das Zählverfahren d'Hondt beschlossen und wir haben uns nach einer Mehrheitsabstimmung bei den Fraktionen SPD, CDU,

DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf verständigt, dass wir Ihnen heute vorschlagen wollen, das Zählverfahren d'Hondt für die gesamte Legislaturperiode anzuwenden. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke schön, Herr Kokert.

Es ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Es erhält das Wort der Abgeordnete Herr Stefan Köster von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Inhaltliche Ausführungen zu den Zähl- verfahren d'Hondt und Hare/Niemeyer erspare ich Ihnen. Ich schlage Ihnen einfach vor, Sie schauen sich das Protokoll der 1. Sitzung des Landtages der 5. Legislaturperiode an, da ist es sehr ausführlich besprochen worden von mir. Sie können daraus echt was lernen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Heinz Müller, SPD: Oh, oh!)

Es liegen Ihnen ein Antrag des sogenannten Blocks vor – also jene Damen und Herren, die mit Demokratie genauso viel am Hut haben wie skrupellose Kapitalisten mit sozialer Fürsorge – und von der NPD-Fraktion zum Verfahren Hare/Niemeyer.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Warum haben wir Ihnen das vorgelegt? Zum einen, was Ihnen auch bekannt ist, verkommen die Aktuellen Stunden hier im Hause zu einer reinen Farce. Aktuelle Stunden sind dafür da, dass vor allem die Oppositionsfraktionen in einer Aktuellen Stunde den Regierungsfraktionen und der Landesregierung den Spiegel vorhalten. Was passiert hier in diesem Hause? Da feiern sich die Regierungsfraktionen im Rahmen dieser Aktuellen Stunde. Insofern ist dieses parlamentarische Mittel absolut eine Farce geworden.

Ein weiteres Beispiel, ein weiterer Grund, warum wir unbedingt dieses Hare-Niemeyer-Verfahren benötigen: Die NPD-Fraktion müsste Ihnen im Rahmen eines Ausschussvorsitzenden endlich einmal aufzeigen, wie unbürokratisch, schnell und zügig auch Ausschussarbeit, die in vielen Bereichen einfach überflüssig ist,

(allgemeine Unruhe)

durchgezogen werden könnte, und weil Sie endlich einmal schnell, zügig und unbürokratisch arbeiten wollen, entscheiden Sie sich für das Hare-Niemeyer-Verfahren. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/13 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/13 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den An- trag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/8. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck- sache 6/8 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/8 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenom- men.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses, Drucksache 6/9.

Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses gemäß § 9 Absatz 1 GO LT

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses – Drucksache 6/9 –

Gemäß Paragraf 9 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag einen vorläufigen Ausschuss einsetzen.

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.