(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Erzählen Sie doch mal, wie die Klage ausgegangen ist, Herr Pastörs. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Herr Pastörs, ich habe Sie mehrfach darauf hingewiesen, dass Sie sich auch an die Formen zu halten haben, und Sie haben weiterhin gegen …
erstaunt, dass ein Vertreter einer Partei, die auf Bundesebene mit Straf- und Rückzahlungsersuchen in Millionenhöhe überzogen wird, sich hier traut, irgendeine Einschätzung zu irgendwelchen finanziellen Dingen abzugeben.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
(Udo Pastörs, NPD: Ja natürlich, sehr richtig. – Peter Ritter, DIE LINKE: Er kann nicht anders, er ist so.)
Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht gelingt es uns jetzt an dieser Stelle mal, in eine sachliche Debatte einzutreten.
Sie haben gemerkt, dass wir das Abgeordnetengesetz nicht mit eingebracht haben. Wir werden gleichwohl, es handelt sich ja um eine Verweisung in den zuständigen Ausschuss, der Verweisung zustimmen, weil wir im Ausschuss, Frau Lück hat das für die Fraktion DIE LINKE ja auch schon angekündigt, an der einen oder anderen Stelle Beratungsbedarf haben und weil wir hoffen, es handelt sich ja um die Rahmenbedingungen, die sich dieses Parlament selbst gibt, dass wir im Ausschuss möglicherweise zu Ergebnissen kommen, unsere Bedenken vortragen können, und vor dem Hintergrund der Berücksichtigung dieser Bedenken dann möglicherweise zu einem breiten demokratischen Konsens gelangen können.
Ich möchte vor diesem Hintergrund zwei Punkte ansprechen, bei denen wir erheblichen Beratungsbedarf haben. Der erste Punkt sind die Altersbezüge. Ich glaube, dass es diesem Hohen Hause guttun würde, wenn wir einmal einen Vergleich anstellen würden mit den Alters
bezügen, wie sie in anderen Landesparlamenten oder auf Bundesebene auch ausgereicht werden. Für meine Begriffe sind zwei Kriterien wichtig: auf der einen Seite die Angemessenheit, auf der anderen Seite aber auch die Vergleichbarkeit mit anderen vergleichbaren Gremien. Und ich möchte in diesem Zusammenhang auch den Punkt Übergangsgelder ansprechen, weil ich glaube, wir sollten die öffent- liche Kritik, die dazu in der Vergangenheit geäußert worden ist, ernst nehmen und wir sollten ebenfalls im Vergleich mit anderen Parlamenten einmal abwägen, ob wir hier für dieses Haus auch andere Regelungen treffen können.
Ich würde gerne die Ausschusssitzung auch dazu nutzen, noch einmal eine rechtliche Prüfung über die Veränderung der Zuwendungen bei den Parlamentarischen Geschäftsführern zu diskutieren. Die Klarstellung ist ausdrücklich zu begrüßen, da unterstreiche ich das, was Herr Müller gesagt hat. Sehr wohl ist abzuwägen,
inwieweit durch den Zusammenhang des Abzugs im Bereich der Fraktionen da noch eine Rechtmäßigkeit gegeben ist. Ich sage vorsichtig, auch hier wünsche ich mir eine Prüfung.
Meine letzte Anmerkung, meine Damen und Herren: Wir halten es für völlig verfehlt, dieses Gesetz dazu zu nutzen, populistisch aufeinander
herumzuhauen – das sollten wir der NPD überlassen –, sondern wir sollten hier ein konstruktives Verfahren miteinander wählen.
ob nicht das Ansinnen der einen oder anderen demokratischen Fraktion in diesem Hause Berücksichtigung finden kann. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 6/10 zur Beratung an den vorläufigen Ausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der NPD zugestimmt.
Ich rufe auf den Zusatztagesordnungspunkt: Beschlussempfehlung der Präsidentin des Landtages – Antrag auf Genehmigung zur weiteren Durchführung eines Strafverfahrens, Drucksache 6/26.
Beschlussempfehlung der Präsidentin des Landtages gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung zur weiteren Durchführung eines Strafverfahrens – Drucksache 6/26 –