und deshalb werden wir das im Wirtschaftsausschuss thematisieren. Das ist meine Ankündigung an dieser Stelle. Dass wir da möglicherweise unterschiedliche Auffassungen haben, das kann ich mir heute schon vorstellen.
Aber ich sage an dieser Stelle auch, wenn wir mit öffentlichen Geldern hantieren, wenn wir sie vergeben, dann verkommen unsere Zielsetzungen, was Klimaschutz angeht, was ökologische Standards angeht, was soziale Standards angeht, die wir hier immer so schön wohlfeil halten, zu Fensterreden, wenn wir nicht in einem Verga
Da werden wir die entsprechenden Vorschläge machen. Auf die Debatte sowohl in der Anhörung wie auch in der Auswertung freue ich mich schon heute. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab zwei Anmerkungen, einmal zu dem Punkt, den der Kollege Holter angesprochen hat, „wirtschaftliches Angebot“, und dass das doch endlich in das Gesetz reinformuliert werden sollte, und zu der Frage „zusätzliche Anforderungen“, also zum Beispiel soziale, umweltbezogene, innovative Aspekte. Das haben Sie auch angesprochen, Herr Kollege Suhr. Da kann ich Ihnen nur etwas sagen, was man als Student der Rechtswissenschaften, ich glaube, im ersten Semester lernt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Schauen Sie in den Paragrafen 7 Absatz 1 rein! Da ist ausdrücklich geregelt, dass nicht das preiswerteste oder das billigste, sondern das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten soll. Wir haben bereits vor Jahren in dieses Gesetz hineingeschrieben, nach welchen Kriterien das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln ist. Im Paragrafen 5, wenn ich das richtig im Kopf habe, Herr Kollege Suhr, steht unter anderem drin, dass die jeweilige Vergabestelle, der jeweilige Auftraggeber zusätzliche Anforderungen stellen kann: soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte. Dass wir natürlich in einem Gesetz nicht das ausformulieren, was in der konkreten Vergabe jeweils an zum Beispiel innovativen Aspekten hineinformuliert werden soll, das ist, glaube ich, etwas Selbstverständliches, weil ein Gesetz einen abstrakten Inhalt von einer Vielzahl von Fällen regelt und nicht eine einzelne Vergabe.
Welche Schlüsse ziehen Sie denn vor dem Hintergrund Ihrer letzten Anmerkung daraus, dass im Evaluierungsbericht unter Punkt 2.6 ausgeführt wird, dass mehr als 60 Prozent der Vergabestellen in Mecklenburg-Vorpom- mern von der Möglichkeit, zusätzliche soziale, umweltbezogene und innovative Anforderungen zu stellen, keinen Gebrauch machen?
Herr Kollege Suhr, daraus ziehe ich die ganz einfache Schlussfolgerung, dass es nicht alleine durch den Umstand getan ist, dass man eine Möglichkeit in ein Gesetz schreibt, sondern dass es dann auch vor Ort die jeweilige Umsetzung in der Vergabestelle braucht, und das ist ein langer Prozess. Und, Herr Kollege Suhr, wenn ich mich nicht irre, ich weiß nicht mehr, ob Sie noch Mitglied der Stadtvertretung in Stralsund sind,
Dann wissen Sie ja auch, wie das vor Ort ist und wie lange es bei einzelnen Vergaben dauert, bis eine entsprechende Bereitschaft in die Köpfe der jeweiligen Personen eingesickert ist. Wir können nicht mehr machen, als die Möglichkeit zu eröffnen, und das haben wir bereits vor Jahren mit der entsprechenden Regelung im Landesvergabegesetz gemacht. – Bitte schön.
Habe ich dann richtig verstanden, dass Sie nicht die Notwendigkeit sehen, über ein Gesetzesvorhaben Änderungen mit dem Ziel einer Steigerung dieser Quote zur Ausgestaltung von sozialen und ökologischen Regeln zu definieren?
Herr Kollege Suhr, wenn Sie damit die Vermutung implizieren, dass wir in dieses Gesetz reinschreiben würden, Vergabestellen haben unabhängig von der Frage, was vergeben wird – ob der Auf
trag für die Beschaffung von Bleistiften, Spülen, Automobilen oder sonst irgendwas erteilt werden soll –, eine Mindestquote von, sagen wir mal, innovativen Aspekten von 60 Prozent bei jeder Vergabe einzuhalten, wenn Sie also vermuten, dass das reingeschrieben werden soll, dann gehen Sie recht in Ihrer Annahme, dass wir das nicht vorhaben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich jetzt aber bitte auf dieses Landesvergabegesetz zurückkommen und nicht darauf, was man möglicherweise schon darin lesen kann, weil es bereits seit Jahren drinsteht.
… als dieses Haus das Landesvergabegesetz im Jahre 2012 novellierte und um einen landesspezifischen Mindestlohn ergänzte, haben wir uns auch darüber verständigt, dass dieses Gesetz noch in dieser Wahlperiode durch die Landesregierung evaluiert und der Landtag hierüber unterrichtet werden sollte. Dass das in der Ausschusssitzung des Wirtschaftsausschusses etwas unglücklich gelaufen ist, Herr Kollege Holter, darüber will ich nicht mit Ihnen diskutieren.
Gründe für diese Evaluation waren neben der Frage der verwaltungstechnischen Umsetzung die immer wieder vorgebrachten Bedenken vor allem aus Teilen der Arbeitgeberverbände, dass ein Mindestlohn massive Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt, Stellenabbau und Nachteile für die einheimische Wirtschaft mit sich bringen würde. Ich kann mich noch an die Diskussion mit dem Wirtschaftsminister und mit den Kollegen von der CDU damals erinnern, die dann durchaus sagten, dass sie ihre Schwierigkeiten hätten, ihre Befürchtungen, dass das tatsächlich so kommen würde.
Wir, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als SPDFraktion waren uns sicher, dass diese Befürchtungen nicht tragen würden. Heute, und das haben Sie ja an den Redebeiträgen gesehen, aber das haben Sie auch schon in den Ausführungen gehört, die in der Öffentlichkeit zum bestehenden Landesvergabegesetz gemacht werden, heute müssen auch die damaligen Kritiker – einer der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmerverbände war ja vor Zeiten im Wirtschaftsausschuss – einräumen, dass diese Bedenken tatsächlich ohne jeden Grund waren und sind.
Worauf damals viele unter uns, zumindest von meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion, hofften – und ich will mich da ausdrücklich einschließen – und worauf Sie hingearbeitet haben, aber was keiner von uns tatsächlich vorhersagen konnte, war die Tatsache, dass wir dank der Initiative der SPD-Bundesfraktion seit