zur Optimierung der Europafähigkeit des Landes anerkannt. Daneben werden dort auch die regelmäßigen Unterrichtungen der Landesregierung auf der Grundlage der Arbeit des Informationsbüros des Landes bei der EU in Brüssel gewürdigt.
Daher findet sich in Nummer 3 zunächst die Aufforderung an die Landesregierung, die Fachausschüsse des Landtages über bedeutsame Fortentwicklungen und Ergebnisse bei den genannten Schwerpunkten zu informieren. Ferner wird dort die Aufforderung zur Auswertung des jährlichen Arbeitsprogramms und zur Unterrichtung des Landtags erneuert.
Die Nummer 4 enthält schließlich die an die Ausschüsse gerichtete Aufforderung, den Legislativ- und Politikplanungen der Europäischen Union weiterhin hohe Aufmerksamkeit zu widmen und dem Landtag gegebenenfalls Beschlüsse zu empfehlen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Präsidentin hatte die Unterrichtung im Benehmen mit dem Ältestenrat zur Mitberatung an die übrigen Fachausschüsse überwiesen. Das zeigt, dass unser Umgang mit der Unterrichtung im Parlament wesentlich von den Beratungen in den Ausschüssen abhängt.
dass allein der Wirtschaftsausschuss eine inhaltliche mitberatende Stellungnahme abgegeben hat. Für die kommenden Jahre wünsche ich mir wieder eine Mitberatung wie in den vergangenen Jahren auch
Dem Arbeitsprogramm 2015 hat die Kommission den unmissverständlichen Titel „Ein neuer Start“ gegeben,
und dies ist im Zuge der Europawahl im vergangenen Jahr nicht nur personell zu verstehen. Das Programm steht auch für eine neu ausgerichtete Arbeitsweise der Kommission,
denn Kennzeichen dieses Arbeitsprogramms ist die Absicht der Kommission zur Verschlankung sowohl bei der Behandlung zukünftiger oder schon in Bearbeitung befindlicher Vorhaben. Zum einen werden explizit zu ändernde oder zurückzuziehende Vorschläge benannt, zum anderen werden bestimmte Maßnahmen unter dem Aspekt Bürokratieabbau und Deregulierung einer Prüfung unterzogen.
Bezüglich der eigentlichen politischen Agenda benennt die Kommission für das Jahr 2015 lediglich 23 Vorhaben. Dies
steht, zumindest ein bisschen, im Gegensatz zu der Brüssel regelmäßig vorgehaltenen übertriebenen Regelungswut.
Die federführende Beratung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission oblag dem Europa- und Rechtsausschuss. Inhalt der Beratung war auch der europäische Umgang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik. Hier geht es unter anderem um die Europäische Migrationsagenda. Der Europa- und Rechtsausschuss hat diese Frage auch wegen seiner eingeschränkten Zuständigkeit in diesem Bereich in der Beschlussempfehlung nicht weiter thematisiert. Bei der Stellungnahme ist die Formulierung gewählt worden, dass „die Bewältigung der aktuellen Flüchtlingssituation in der Europäischen Union … eines EU-einheitlichen, rechtsstaatlichen, fairen und solidarischen Ansatzes bedarf“.
Auch die Agenda des Rates wird in den kommenden Monaten von dieser Thematik dominiert sein. Dies lässt jedenfalls die politische Schwerpunktsetzung des aktuellen Ratsvorsitzes vermuten, die uns der luxemburgische Botschafter vergangene Woche im Ausschuss vorgestellt hat. Die sich daran anschließende Landespressekonferenz fand übrigens überregional Beachtung in den Medien. Daran und auch schon in unserer Ausschusssitzung nahm außerdem der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Richard Kühnel, teil. Eine generelle,
eine generell stärkere Berücksichtigung der politischen Vorhaben des jeweiligen Ratsvorsitzes wurde zuvor schon als weiteres Ergebnis der Beratung im Europa- und Rechtsausschuss festgehalten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die europäischen Themen werden nach alldem auch in den kommenden Jahren und darüber hinaus für unseren Landtag von besonderer Bedeutung sein.
Eine verlässliche und im jeweiligen Rahmen tagesaktuelle Information durch die Landesregierung ist somit auch in Zukunft geboten. Ich darf Sie daher nun im Namen der Mehrheit des Ausschusses um Zustimmung für die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/4608 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE
Ich möchte jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt auf- rufen, und zwar ist das der Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes, Drucksache 6/3537, sowie die Ergänzung zu dem Antrag der Finanzministerin, Drucksache 6/3729, und die Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2014 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2014, Drucksache 6/3676, sowie die Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2014 (Teil 2) Landesfinanzbericht 2014, Drucksache 6/3841. Hierzu gibt es auch noch eine Beschlussempfehlung und einen Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 6/4551.
Antrag der Finanzministerin Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 6/3537 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2014 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2014 – Drucksache 6/3676 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2014 (Teil 2) Landesfinanzbericht 2014 – Drucksache 6/3841 –
Frau Präsidentin! Sehr ge- ehrte Damen und Herren! Auf der Drucksache 6/4551 des Landtages liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses vor. Damit legt Ihnen der Finanzausschuss heute das Ergebnis seiner umfangreichen Beratungen und Prüfungen vor.
Wir haben den Kommunalfinanzbericht und den Landesfinanzbericht des Landesrechnungshofes sowie den Antrag der Finanzministerin in insgesamt neun Ausschusssitzungen mit dem Finanzministerium, mit dem Landesrechnungshof sowie mit Vertretern der einzelnen Fachressorts der Landesregierung beraten. Angesichts der sehr zeit- und arbeitsintensiven Beratungen möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich im Namen der Mit
glieder des Finanzausschusses recht herzlich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit bedanken.
Meine Damen und Herren, die Finanzministerin hat dem Landtag die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht des Landes für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegt. Der Landesrechnungshof hat die Rechnungslegung geprüft. Im Ergebnis der Prüfung hat er der Landesregierung insgesamt für das Haushaltsjahr 2013 eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. Unabhängig hiervon hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht auch aufgezeigt, wo es noch Handlungs- und Verbesserungsbedarf gab und teilweise auch noch gibt.
Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen heute im Umfang von immerhin drei Seiten, verschiedene Ersuchen an die Landesregierung zu richten. In einem Punkt soll beispielsweise das Innenministerium ersucht werden, gegenüber den Landkreisen dafür Sorge zu tragen, dass das Vollstreckungsverfahren verbessert wird und ungeklärte Zahlungseingänge unverzüglich aufgeklärt werden.
Hintergrund dieses Ersuchens ist ein Beitrag im Kommunalfinanzbericht des Jahres 2014, wonach bei einem Landkreis zum Zeitpunkt der Prüfung offene Forderungen in Höhe von mehr als 18 Millionen Euro bestanden haben. Dieser Betrag setzte sich aus mehr als 100.000 Einzelforderungen zusammen. Der Landesrechnungshof hat in diesem Zusammenhang einen dringenden Handlungsbedarf attestiert, da ein strukturiertes Forderungsmanagement nicht ersichtlich gewesen sei. Vielmehr habe es keine Vorgaben zu Zeitpunkt und Häufigkeit von Mahnungen gegeben und säumige Forderungen seien dem Fachbereich Vollstreckung erst nach einem Jahr oder auch gar nicht zur Beitreibung zugeleitet worden.
Im Rahmen der Beratungen haben sich die Abgeordneten intensiv in teils kontroversen, aber letztlich auch immer konstruktiven Diskussionen mit den Berichten des Landesrechnungshofes auseinandergesetzt. So hat der Finanzausschuss im Ergebnis seiner Beratungen beispielsweise einstimmig ein Ersuchen an den Landesrechnungshof beschlossen. Danach soll der Landesrechnungshof eine Fortsetzung des bereits bestehenden Gutachtens zur Analyse der kommunalen Sozialausgaben in Mecklenburg-Vorpommern und im Ländervergleich beauftragen, in welchem dann auch die Zahlen und Daten nach dem Jahr 2011 berücksichtigt werden sollen.
Hintergrund dieser Empfehlung des Finanzausschusses ist ein erstes Analysegutachten, das bereits im Auftrag des Landesrechnungshofes erstellt wurde und im Kommunalfinanzbericht Erwähnung fand. Hierzu haben der Finanzausschuss – das war auch ein Novum, drei Ausschüsse –, der Innenausschuss und der Sozialausschuss gemeinsam den Gutachter angehört und befragt.
Im Rahmen der Vorstellung des Gutachtens wurde seitens des Autors ausgeführt, dass in Mecklenburg-Vor- pommern im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Flächenländern die Sozialausgaben überdurchschnittlich hoch seien. Zum Teil könne man diese erhöhten Werte allerdings auch mit der in Mecklenburg-Vorpommern bestehenden höheren Falldichte erklären. Es lägen zudem auch größere Unterschiede bei den einzelnen Arten
der Jugend- und Sozialhilfe vor, sodass eine Betrachtung der einzelnen Bereiche notwendig sei, damit entsprechende Rückschlüsse gezogen werden könnten.