Ich sage noch mal: Sie einseitig in eine Ecke zu stellen, das eine sind die Bösen, die anderen sind die Guten, damit werden wir gesamtgesellschaftspolitisch nicht weiterkommen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Gefallen tue ich Ihnen heute nicht, dass ich nur einen Satz sage.
Die Biene gehört zu den wichtigsten Nutztieren. Neben der Honigproduktion haben Bienen eine herausragende Bedeutung für den Obstanbau und die Landwirtschaft. Wichtige Wild- und Kulturarten sind auf Fremdbestäubung angewiesen oder ziehen aus ihr einen wesentlich höheren Ertrag. Das hat der Minister gerade dargestellt, aber ich muss Ihnen das auch noch mal sagen.
In den zurückliegenden Jahren waren in Deutschland erhöhte Verluste bei Bienenvölkern zu verzeichnen. Diese Winterverluste können ohne besonderen Aufwand im
Frühjahr kompensiert werden. Spezifische Gründe für die Verluste an Bienenvölkern konnten bisher nicht ausgemacht werden. Vielmehr ist das Zusammenspiel verschiedener Faktoren offensichtlich für die Verluste verantwortlich. Hierzu gehören Parasiten wie die Amerikanische Faulbrut und die Varroamilbe, aber auch mangelndes Nahrungsangebot und Stress. In Deutschland sterben jährlich etwa 200.000 Bienenvölker durch das Schwärmenlassen und die unzureichende Varroa-Bekämpfung.
Allein den Pflanzenschutz für das angebliche Bienensterben verantwortlich zu machen, ist zu kurz gedacht. Gerade das Verbot der Neonicotinoide hat erhebliche Folgen für den Rapsanbau in unserem Land. Es führt zu Ertragseinbußen, vermehrtem Einsatz anderer Pflanzenschutzmittel und zu einer stärkeren Anwendung des Pflügens. All diese Maßnahmen tragen nicht zum Klima-, Arten-, Gewässer- oder Bodenschutz bei.
Meine Damen und Herren, das durch die unsachgemäße Maisaussaat Ende April 2008 im badischen Rheintal ausgelöste Bienensterben – dort starben 12.500 Völker – konnte bereits nach zwei Monaten kompensiert werden, sodass die Bienenvölker in normaler Stärke ein- und ausgewintert werden konnten.
Die FAO führt eine Statistik, aus der klar hervorgeht, dass die Anzahl der Bienenvölker seit der Jahrtausendwende weltweit – auch in Europa – zunimmt. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Debatte, die auch für die Medien betrieben wird, mit Vorsicht zu genießen. Trotzdem wurden seitens der Landesregierung zahlreiche Fördermaßnahmen zur weiteren Unterstützung der Imkerei aufgelegt. Hierzu zählen unter anderem die Förderung von investiven Maßnahmen in Ausrüstungsgüter zur Honiggewinnung und Honigaufbereitung, der Anreiz für junge Menschen, trotz hoher Investitionskosten dem Hobby der Imkerei nachzugehen, Unterstützung im Bereich von Bienenerkrankungen, Unterstützung im Bereich der Verbesserung des Trachtangebotes, aber auch die Unterstützung im Bereich der Zusammenarbeit mit Land- wirten und Kommunen.
Mit dem Bienenweidenprogramm wird das Anlegen von sogenannten Bienenweiden unterstützt. Nur mit einem ausreichenden und kontinuierlichen Trachtangebot als Nahrungsgrundlage kann die Existenz der Bienen gesichert werden. Allein zur Eigenversorgung braucht ein Bienenvolk circa 50 Kilogramm Honig und 20 Kilogramm Pollen pro Jahr. Gerade im zeitigen Frühjahr und insbesondere ab der zweiten Sommerhälfte finden die Bienen nur spärliche Futterquellen. Damit die Bienen eine ausgewogene Nahrungsgrundlage erhalten, muss ein fließender Übergang zwischen den Blühzeiten einzelner Pflanzenarten erreicht werden. Zur Verbesserung des sogenannten Trachtfließbandes gibt es eine Reihe geeigneter Maßnahmen, die seitens der Landwirte und Imker ergriffen werden können.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag zielt nur darauf ab, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verunglimpfen und letztendlich zu verbieten. Das wird es mit meiner Fraktion aus den zuvor genannten Gründen nicht geben. Im Übrigen ist Ihr Antrag überholt, da der Bundeslandwirtschaftsminister bereits eine Verordnung vorgelegt hat, die die bisherige Eilverordnung noch verschärft. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einleitend stelle ich fest: Egal, wie man zu diesem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht, niemand – niemand in diesem Haus, keine Behörde und keiner von meinen Kollegen Landwirten – hat ein Interesse daran, Honigbienen und andere blütenaufsuchende und -bestäubende Insekten oder Feldvögel zu schädigen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Nicht umsonst ist die Honigbiene eine der wichtigsten Nutztierarten überhaupt.
Dementgegen stehen die im Feststellungsteil des Antrages zum Schutz der Honigbienen genannten Fakten. Die Ausbringung von Insektiziden wird von Wissenschaftlern neben anderen Faktoren für den starken Rückgang bestäubender Insektengruppen und der Feldvögel verantwortlich gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern gehören Tagfalter, Hummeln und Bienen zu den gefährdetsten Insektengruppen. In ganz Deutschland leben auf den landwirtschaftlichen Flächen leider 50 Prozent weniger Vögel als noch vor 30 Jahren. So weit, so richtig.
Wer sich den Antrag durchgelesen oder jetzt gut zugehört hat, stolpert vielleicht darüber, dass da auch steht: „neben anderen Faktoren“. Es gibt leider nicht nur schwarz-weiß. Die Ursache für den Rückgang in der Artenvielfalt und die Abnahme der im Antrag erwähnten Tierarten ist nicht nur in der Anwendung von Insektiziden zu suchen. Ganz sicher müssen wir die Art und Weise unseres gesamten Wirtschaftens – nicht nur in der Landwirtschaft – und unseres westlichen Lebensstils hinterfragen und die entsprechenden Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen, um die Biodiversität in Deutschland zu erhalten und wieder deutlich zu verbessern. Den Rest des Feststellungsteils zitiere ich mal lieber nicht, schon wegen meiner eigenen Befürchtung, nicht ohne Knoten in der Zunge ob der vielen zitierten Wirkstoffe und Substanzen auszukommen.
Außerdem habe ich nicht vor, an dieser Stelle ein agrarwissenschaftliches Seminar durchzuführen. Diesem
Podium sollte es aus meiner Sicht in erster Linie obliegen, sich über die unterschiedlichen Vorstellungen über die zukünftige Ausrichtung der Landwirtschaft politisch auseinanderzusetzen. Das haben wir in dieser Legislatur schon häufiger getan. Aus unserer Sicht kann das nur eine nachhaltige Ausrichtung sein, das heißt, in der Einheit von Ökonomie, Ökologie und Sozialem.
Im Übrigen trifft diese Feststellung nicht nur auf die Landwirtschaft zu. An dieser Stelle treffen sich viele Vorstellungen der GRÜNEN und meiner Partei. Aber, so will ich stellvertretend mal Frau Dr. Karlowski fragen, welche demokratische Partei in Deutschland will das nicht? Oder wollen Sie der Öffentlichkeit vermitteln, dass der, der zum Beispiel diesem Antrag nicht zustimmen kann, sich nicht für den Schutz der Honigbiene einsetzt? Ich glaube eher, dass alle hier vertretenen demokratischen Parteien sich
sehr wohl für den Schutz der Honigbienen einsetzen, nur die Vorstellungen über die Wege, wie wir dorthin schneller vorankommen, sind in einzelnen Bereichen unterschiedlich.
Dazu kommt noch, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, in der Überschrift Ihres Antrages explizit auf das Nutztier Honigbiene eingehen, sich im Antragstext aber auch andere Insektengruppen und Vögel wiederfinden.
Das wäre für mich sogar richtiger und zielführender als eine Verkürzung unserer Probleme beim Erhalt der Biodiversität auf ein Nutztier. Meiner Meinung nach ist die Bedrohung der Wildbienenarten, der Hummeln und vieler anderer Insektenarten viel größer als die Bedrohung der Honigbiene, wenn man da überhaupt von einer Bedrohung – das heißt ja, ein drohendes Aussterben – in unserer Region sprechen darf.
Und noch etwas: Ohne Studium als Biochemiker oder Spezialist in Sachen Insektizide und Pflanzenschutzmittel – ich benutze ausdrücklich nicht den Terminus „Pestizide“ – bin ich nicht in der Lage, die Richtigkeit Ihrer Aussage über die vielen von Ihnen aufgeführten Wirkstoffe innerhalb von zwei Wochen einzuschätzen, zumal Sie auch Wirkstoffe in die Diskussion einbeziehen, die in Deutschland gar keine Zulassung haben.
An anderer Stelle werfen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, anderen schon mal Angst und Panikmache vor. So weit will ich an dieser Stelle überhaupt nicht gehen, aber in diese Richtung geht das dann schon. Schon deshalb kann meine Fraktion Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Allerdings, finden wir, machen Sie auch einige gute Vorschläge, zum Beispiel Ihre Forderung nach Anbauverfahren und -methoden, die den Einsatz von bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln reduzieren helfen.
Jetzt mache ich einen kurzen Blick 15 Jahre zurück. Ich habe in meinen Agrartechnikvorlesungen immer folgende Einteilung vorgenommen: erstens direkte und zweitens indirekte Pflanzenschutzmaßnahmen. Zu den indirekten Maßnahmen zählt für mich auch die Fruchtfolge. Ich habe immer wieder gesagt, wir müssen alle indirekten Maßnahmen erst ausnutzen, bevor wir zu den direkten kommen. Bei den direkten Maßnahmen sollte man auch noch eine Unterteilung vornehmen, nämlich nach chemischen Verfahren – nun bin ich doch fast bei einem Seminar – …
... oder zweitens nach mechanischen Verfahren und drittens biologischen Verfahren. Dazu zählt unter anderem die Nutzung von Nützlingen.
Andere Forderungen, die Sie aufmachen, betrachte ich dagegen skeptisch. Nur weil das bisher durchgeführte Monitoring nicht die von Ihnen gewünschten Ergebnisse liefert, sollten wir kein Insektenmonitoring einführen, das sich ausschließlich – ausschließlich! – auf die Wechselwirkungen von Pflanzenschutzmitteln und dem Bestand und der Vielfalt der Insekten beschränkt. Was soll das bringen, wenn wir andere Ursachen, die auch für die Verschlechterung der Biodiversität angeführt sind, nicht ausreichend untersuchen? Es bedarf einer komplexen Analyse.
Alles in allem bleibt mir nur zu sagen: Der gute Wille zählt nicht immer, es müssen auch gut gemachte und schlüssige Anträge her. Dann könnten wir auch zustimmen. Meine Fraktion wird sich zu diesem Antrag enthalten. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Wohlergehen der Honigbiene liegt uns zumindest genauso am Herzen wie Ihnen, meine Damen und Herren der GRÜNEN.
Ein Alleinstellungsmerkmal können wir Ihnen in diesem Zusammenhang daher nicht zugestehen. Was wir aber können, ist, zwischen den Zeilen des Antrages lesen.
Sie nutzen die symbolträchtige Biene unter anderem als Krückstock, um das Verbot aller Insektizide und Herbizide als Pflanzenschutzmittel in der EU zu fordern. Dahinter steht Ihre allgemeine Ablehnung des chemischen Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft,