Protokoll der Sitzung vom 09.06.2016

Ziffer II bringt im ersten Punkt nicht nur,...

Nein, es geht nicht um Durchschnittswerte.

... nicht nur mehrere Zuständigkeiten durcheinander, sondern vermischt den Rechtsanspruch der Eltern auf Beschulung ihres Kindes an einer öffentlichen Schule mit dem Recht von Eltern, eine Schule in freier Trägerschaft wählen zu können. Für die Erfüllung der Schulpflicht ist der Staat aber nur verpflichtet, staatliche Schulen vorzuhalten. Allein dafür ist der Staat verantwortlich und so soll es auch bleiben, denn dieser Rechtsanspruch ist normiert.

Der Schulweg ist ebenfalls normiert und der Maßstab dafür ist, dass er zumutbar ist. „Zumutbar“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und hierzu gibt es mehrere Urteile, die alle im Einzelfall entscheiden, was „zumutbar“ für den jeweiligen Schüler ist. Dazu zählt nämlich nicht nur die Schulwegdauer, sondern auch, ob die Straßen befestigt sind, ob es Fußwege gibt, ob Beleuchtungen vorhanden sind, ob es einsehbare oder nicht einsehbare Kreuzungen gibt, ob es kurvenreiche Straßen gibt. Das zählt alles dazu. Das ist bis jetzt Aufgabe der Kreise und so soll es auch bleiben, denn diese eben genannten Besonderheiten bedürfen gegenwärtig und auch künftig einer Einzelfallentscheidung.

Die weiteren Forderungen dieses Punktes würden das Szenario, das ich zu Beginn schilderte, Realität werden lassen: keine Schuleinzugsbereiche, keine örtlich zuständigen Schulen, keine Schulentwicklungsplanung, keine Steuerung des ÖPNV.

Sehr geehrte Damen und Herren, dem zweiten Unterpunkt von Ziffer II „Schulstandorte sichern“ könnten wir sofort zustimmen, allerdings nur dem Unterpunkt des Unterpunktes a des Unterpunktes 2 unter der Ziffer II. Dort heißt es, ich zitiere: „Zur Sicherung der Schulstandorte werden die Schülermindestzahlen in den Eingangsklassen folgendermaßen gesenkt: – Grundschule: von 20 auf 15 Schülerinnen und Schüler“. Ende des Zitats. So steht es also im Text dieses Antrages vom 25. Mai 2016.

Bereits am 4. Januar 2016 konnte man bei NDR 1 Radio MV hören und lesen, ich zitiere: „Mecklenburg-Vorpommern kämpft weiter mit den Folgen des Geburtenknicks. Fast jede dritte Grundschule im Land bringt nicht die nötige Schülerzahl in den Einstiegsklassen auf. Das geht aus einer Antwort des Bildungsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor … Das heißt, an Einzelstandorten kommen oft nicht die an sich nötigen 20 Schüler zusammen, um überhaupt eine erste Klasse aufzumachen.“

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil die Schulwege so katastrophal lang sind, Frau Oldenburg.)

Wir fürchten „um den Bestand vieler kleinerer Schulen vor allem auf dem Land. Die Vorgaben für die Mindestschülerzahlen müssten dringend gesenkt werden, von 20 auf 15, fordert Oldenburg“. Ende des Zitats.

Sie können jetzt sicher nachvollziehen, dass ich die Forderung meiner Fraktion, die wir bereits vor einem halben Jahr veröffentlicht haben, gut finde. Was ich nicht gut finde, ist das Bedienen an Vorschlägen anderer, die man sich dann ungefragt zu eigen macht.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Oldenburg, wir arbeiten seit fünf Jahren an diesem Thema!)

Gern hätte meine Fraktion ihrer eigenen Forderung zugestimmt, aber leider ist es nicht möglich, die klitzekleinen Kuller eines Unter-Unter-Punktes abzustimmen, denn auch mit den nächsten Kullerchen können wir uns nicht anfreunden.

Keine der in meiner Kleinen Anfrage aufgeführten Gesamtschulen und auch kein Gymnasium hatten weder in der Vergangenheit noch haben sie künftig Sorgen, die Schülerzahlen für die Klassenstufe 7 zu erreichen. Sie liegen weit darüber. Deshalb ist es unserer Ansicht nach nicht notwendig, hier die Mindestschülerzahlen abzusenken.

Der dritte Unterpunkt des Antrages „Schülerbeförderung optimieren“ verlangt teilweise etwas, was bereits gang und gäbe ist. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen sich bei Schülerbeförderung abstimmen und dazu soll das Land sie verpflichten. Bereits heute erfüllen die Planungsträger den Paragrafen 107 des Schulgesetzes. Benachbarte Kreise sprechen sich im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und der Schülerbeförderung ab, so, wie es im Schulgesetz steht, allerdings nur die, die auch benachbart sind, denn der Landkreis Nordwestmecklenburg muss sich nicht mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald absprechen, da zwischen ihnen keine Schülerbeförderung optimiert werden kann. Für die Reduzierung der Wegezeiten, also mehr Angebote oder andere Angebote zu den Schulen vorzuhalten, ist nicht das Land zuständig, sondern der Kreis. Das wird auch gemacht und das nennt sich freigestellter Schülerverkehr.

Der nächste Punkt des Antrages sieht die Anbindung von Radwegen an die Schulen innerhalb eines Schuleinzugsbereiches vor. Diese Schuleinzugsbereiche haben Sie aber im Antrag vorher schon weggebügelt, die gibt es ja gar nicht mehr, weil sämtliche Planungsgrößen durch diesen Antrag abgeschafft werden. Selbstverständlich benötigt Mecklenburg-Vorpommern ein noch besseres Radwegenetz. Aber zum einen kann dies nicht durch ein einziges Merkmal der Erreichbarkeit der Schulen entwickelt werden und zum anderen muss man zum Beispiel auch zwischen straßenbegleitenden Radwegen, also entlang der Bundes- und Landesstraßen, für die das Land zuständig ist, und touristischen Radwegen, auf die die Kommunen ihre Priorität setzen, unterscheiden.

Wir brauchen kommunale Radwegekonzepte, aber diese zu erstellen, ist Aufgabe der Kommunen. Das gehört zur kommunalen Selbstverwaltung, und man muss es auch schon deshalb in der Hand der Kommune lassen, weil zum Beispiel die Unterhaltung eines fünf Kilometer langen Radweges in einem Zeitraum von 20 Jahren 1 Million Euro kostet. Also müssen die Kommunen entscheiden, wozu sie finanziell in der Lage sind – 1 Million Euro für Radwege oder 1 Million zum Erhalt der öffentlichen Schulen oder jeweils eine halbe Million für beide. Radwege sind immer richtig und wichtig, haben aber mit dem Entfernungs- und Erreichbarkeitsproblem nichts zu tun, denn sechs Kilometer sind immer sechs Kilometer, egal, ob ich sie mit dem Rad oder mit dem Bus fahre.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich schätze die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, die in Schulen in freier Trägerschaft arbeiten. Genauso schätze ich aber die Arbeit der über 10.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst, und ich werde diesen Lehrerinnen und Lehrern niemals erklären, warum Schulen in freier Trägerschaft

bessergestellt werden sollen als öffentliche Schulen. Der Antragstext lautet, ich zitiere: „Das Land trägt die Schulgeldkosten für eine Schule in freier Trägerschaft bis zu einer Höchstgrenze von 150 Euro pro Monat, wenn dadurch lange Wegezeiten zu einer staatlichen Schule vermieden werden können.“ Ende des Zitats.

Ich bekäme in den kommenden fünf Jahren für meinen Sohn Schulgeld in Höhe von 9.000 Euro, wenn er eine Schule in freier Trägerschaft besuchen würde, denn diese ist näher an unserem Wohnort als die staatliche örtlich zuständige Schule, die er besucht. Dieses Geld will ich weder als Mutter haben, noch wollen wir es als Fraktion auszahlen. Wer sich dafür entscheidet, sein Kind an einer Schule in freier Trägerschaft unterrichten zu lassen, hat dafür seine Gründe und kann dies selbstverständlich tun, trägt dann aber auch die Verantwortung und die Kosten.

Meine Fraktion möchte weder für das Schulgeld der Eltern aufkommen, deren Kinder freie Schulen besuchen, noch möchten wir die Schulentwicklung des Landes zerstören. Wir möchten eine kostenlose Schülerbeförderung für alle Schülerinnen und Schüler, deren Weg zur örtlich zuständigen öffentlichen Schule führt, unabhängig von der bisherigen Kilometerbegrenzung. Wir möchten ein dichtes Schulnetz in allen Bereichen des Landes und wir möchten Schulstandorte erhalten. Da dies aber alles mit diesem Antrag nicht möglich ist, lehnen wir ihn ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Oldenburg.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Wippermann für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum wiederholten Male beschäftigen wir uns im Landtag mit einem Antrag der Fraktion der Bündnisgrünen zum Thema der Schülerbeförderung. Die Situation aber hat sich seit der letzten Landtagssitzung nicht verändert.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hätten Sie zugehört, wäre Ihnen aufgefallen, dass es beim letzten Mal um die Finanzierung ging!)

Die Antragspunkte haben wir in ähnlicher Form doch schon mal gehört. Ihre Antragsbegründung enthält auch keine neuen Erkenntnisse. Schaue ich mir dann noch Ihr Wahlprogramm an, kann ich nur sagen, da wimmelt es nur so von leeren Versprechungen.

Jetzt zu Ihren einzelnen Beschlussvorschlägen. Im Punkt I suggerieren Sie, werte Frau Berger, dass es überwiegend Probleme bei der Schülerbeförderung gäbe. In der Schlussfolgerung bedeutet das, dass die Landkreise nicht ordentlich arbeiten. Es mag Einzelfälle geben, bei denen die empfohlenen Zeiten nicht eingehalten werden, es mag Fahrtrouten geben, die für einzelne Schüler Umwege bedeuten, aber bei Rücksprachen mit Verantwortlichen für den Schülertransport, mit Eltern und mit Schülerinnen und Schülern wird den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion immer wieder berichtet, dass alles reibungslos abläuft. Selbst Taxis oder Schülerbeförderung mit Kleinbussen werden organisiert, wenn die Mädchen und Jungen sehr

weit weg wohnen. Bei kleineren Problemen wird umgehend reagiert.

In diesem Antragspunkt beziehen Sie sich auf Ihre sogenannten Studien. Werte Frau Berger, Sie wissen, dass Ihre in Auftrag gegebenen Studien, über die wir in der letzten Landtagswoche schon diskutierten, nur einen kleinen Teil des Landes abbilden. Die großen Defizite dieser Studien stellten wir bereits ausführlich dar, und die können auch gut im Protokoll nachgelesen werden. Deshalb will ich hier auf eine Wiederholung verzichten.

Richtig ist, dass die Fahrschülerinnen und Fahrschüler einer besonderen Belastung unterliegen. Sie müssen früher aufstehen als ihre städtischen Mitschülerinnen und Mitschüler,

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

sie müssen immer pünktlich an der Bushaltestelle sein. Sie brauchen entsprechende Erholungsphasen im Schul- alltag, deshalb hat die SPD-CDU-Koalition das Ganztagsschulprogramm ausgebaut. Ziel muss es dabei sein, dass es möglichst viele gebundene Ganztagsschulen in unserem Bundesland gibt, denn gerade diese Form bietet einen guten Wechsel zwischen Lern- und Regenerationsphasen im Schulalltag.

Ihre Vorschläge zur Begrenzung und Verkürzung der Schulwegzeiten, die Sie unter Punkt II fordern, sind schon sehr abenteuerlich. Glauben Sie wirklich, werte Frau Berger, dass die Bürgerinnen und Bürger Ihnen Ihre nicht finanzierbaren Wahlversprechen abnehmen? Das ist doch der blanke Populismus! In keinem Bundesland werden die Schulwegzeiten einheitlich geregelt, auch in Baden-Württemberg, Ihrem Lieblingsland, wird es den Landkreisen und Schulträgern überlassen.

Einen Rechtsanspruch zum Besuch der nächstgelegenen Schule kann es und wird es nicht geben, denn die nächstgelegene Schule kann eine Schule in freier Trägerschaft sein. Das wiederum würde in das Grundrecht der Vertragsfreiheit der freien Schulen eingreifen. Wollen Sie das ernsthaft?

Einig sind wir uns, dass möglichst alle Schulen erhalten bleiben sollen. In bestimmten Randlagen, zum Beispiel an Landesgrenzen, wird es immer Ausnahmeregelungen geben. Aber von vornherein die Mindestschülerzahlen nach Ihren Vorstellungen zu senken, ist schlichtweg nicht finanzierbar und kaum organisierbar. Ein fiktives Beispiel für Sie: Angenommen, eine Regionale Schule hat auf Dauer nur 22 Schülerinnen oder Schüler in der Eingangsklasse, die nach Ihren Vorstellungen noch bis zu einem Drittel unterschritten werden darf. Bei einer Übergangsquote von 50 Prozent zum Gymnasium würde es bedeuten, dass ab den Klassenstufen 7 bis 10 im Schnitt jeweils 11 Schülerinnen oder Schüler in der jeweiligen Klasse wären. Bei 40 Prozent wären es dann 13 Schülerinnen und Schüler und bei 30 Prozent gerade 15 Schülerinnen und Schüler. Wenn ich großzügig rechne, würden an dieser Schule rund 100 Schüler in den Klassenstufen 5 bis 10 lernen. Meinen Sie denn ernsthaft, dass man auf Dauer den Fachunterricht und das vielfältige Angebot der Ganztagsschule damit absichern kann? Ich denke, nicht. Herr Bildungsminister Brodkorb hat es ja bereits erklärt, es geht einfach nicht, es wird nicht funktionieren. Wie wollen Sie denn den Lehrereinsatz organisieren? Wie wollen Sie die Unterrichtsqualität garantie

ren? Wie soll der fachgerechte Vertretungsunterricht mit nur einer Fachlehrkraft abgesichert werden?

In Einzelfällen werden wir auch weiterhin Ausnahmen ermöglichen. Einen Ausnahmefall zu einem Regelfall zu erklären, ist pädagogisch nicht sinnvoll und auch nicht finanzierbar. Aber bei Ihren bildungspolitischen Versprechungen spielt Geld keine Rolle. Es ist alles nur Populismus. Verantwortungsvolle Bildungspolitik sieht bei uns anders aus. Das bestehende System der Schülermindestzahlen gewährleistet ein vollständiges und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Schulangebot. In der gegenwärtigen Phase leicht steigender Schülerzahlen besteht überhaupt keine Notwendigkeit zur Absenkung der Schülermindestzahlen.

Ihr Vorschlag zur Einrichtung einer Außenstelle ist rechtlich möglich, wird aber kaum praktiziert. Es ist also nichts Neues, was Sie hier vorschlagen. Aber das kennen wir ja schon von Ihnen, werte Frau Berger, das haben wir alles mehrmals im Ausschuss und auch hier im Landtag gehört. Das Führen von Außenstellen beseitigt die Probleme nicht und führt darüber hinaus zu weiteren pädagogischen Problemen, weil die Lehrkräfte zwischen den Schulen pendeln müssten.

Den Sinn Ihres Vorschlages für einen Schülerverkehrsgipfel erkenne ich ebenfalls nicht. Was soll das Ergebnis eines solchen Gipfels sein? Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind in Gesprächen mit der Landesregierung. Dabei geht es im Kern um die Finanzierung der Schülerbeförderung. Für die Organisation der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich, das haben wir heute ebenfalls mehrmals gehört, da sie auch die Schulentwicklungspläne aufstellen. Sollte das Land die Verantwortung für die Schülerbeförderung übernehmen, müsste das Land auch das Schulnetz planen. Meinen Sie ernsthaft, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte diese Aufgabe wegnehmen lassen werden?

Ihr Vorschlag mit der Einbeziehung der Bahn in die Schülerbeförderung ist jetzt schon möglich und wird auch praktiziert. Zum Beispiel können Schülerinnen und Schüler im Wahlkreis von Herrn Butzki

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Die Fahrkarte lösen.)

mit ihrem Schülerticket den Bus, aber auch die Bahn von Mirow beziehungsweise Wesenberg nach Neustrelitz und umgekehrt nutzen. Es ist also auch hier nichts Neues, es ist alles schon im Plan.

Ich verwahre mich dagegen, dass unsere Fahrschülerinnen und -schüler auf ihrem Schulweg umsteigen und zusätzliche Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Bei der Nutzung der Bahn muss man auch immer die Lage der Bahnhöfe im Auge behalten. In kleineren Orten nämlich liegt er meistens am Ortsrand. Der Bus aber, der kann bis zur Schule vorfahren und hat in den einzelnen Orten auch mehrere Haltepunkte. Es ist also viel günstiger, den Bus zu benutzen. In Einzelfällen ist die Bahn aber, wie gesagt, möglich. Für welches Verkehrsmittel würden sich denn die Schülerinnen und Schüler entscheiden? Es sollte doch bei ihnen liegen und nicht von oben geplant werden.

Die sicheren Schulradwege, die Sie angesprochen haben, sind natürlich wichtig. Sie haben beim Bau neuer Radwege oberste Priorität in der Landesregierung, das wurde hier

auch bereits mehrfach ausgeführt. Ich persönlich habe mich in meinem Kreis immer für ordentliche Radwege eingesetzt. Viele straßenbegleitende Radwege sind in den letzten Jahren entstanden und werden intensiv genutzt, auch von den Schülerinnen und Schülern, man mag es kaum glauben. Ich bin selbst oft mit dem Rad unterwegs und kann mich auch in meiner Heimatstadt davon überzeugen, dass unsere Radwege gern von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Der Ausbau der Radwege wird auch zukünftig einen wichtigen Raum in der Infrastrukturentwicklung einnehmen. Ich bin mir ganz sicher, dass Minister Pegel immer ein offenes Ohr dafür haben wird.

Sehr geehrte Frau Berger, Ihr letzter Antragspunkt ist aber schon sehr spannend, denn wenn Eltern eine Schule in freier Trägerschaft wählen, dann ist das ihr gutes Recht, wenn die Eltern es nicht wollen, ist es aber auch ihr gutes Recht. Bei dieser Trennung sollte es auch bleiben – Frau Oldenburg hat bereits mehrfach darauf hingewiesen –, denn Ihr Vorschlag suggeriert, dass die Schulen in freier Trägerschaft jede Schülerin und jeden Schüler aufnehmen müssen. Wie wir beide wissen, haben Schulen unterschiedliche Konzepte. Wenn sich Eltern bewusst für eine Schule entscheiden, dann auch für ein Konzept. Sie können sich scheinbar immer noch nicht vorstellen, dass Eltern sich auch bewusst für eine staatliche Schule entscheiden können.

(Tilo Gundlack, SPD: Doch, doch!)

Ich kenne nämlich viele solcher Eltern, die das tun.

Abschließend kann festgestellt werden, dass die Zumutbarkeit der Schulwegzeiten nicht für alle Schüler einheitlich geregelt werden kann. Dazu gibt es entsprechende Rechtsprechungen der Verwaltungsgerichte. Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung obliegt den Landkreisen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. In diesem Bereich sind Regelungen des Gesetzgebers nur in einem begrenzten Rahmen möglich.

Ihr Antrag, werte Frau Berger, werte Bündnisgrünen, enthält somit keine praktikablen neuen Vorschläge, sondern, wie bereits mehrfach hier aufgeführt, nur Wahlkampfgetöse. Seriöse Bildungspolitik ist das nicht, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)