Protokoll der Sitzung vom 09.06.2016

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, warum wohl? – Heinz Müller, SPD: Vielleicht gerade wegen solcher Passagen. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das ist die Untertreibung des Jahres! – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Geschafft hat es aber selbstverständlich der Gesetzentwurf der Landesregierung, und es wurde schon gesagt, am 1. Juni hatten wir die Schlussabstimmung und haben den auch mehrheitlich angenommen, sodass sich jegliche weitere inhaltliche Auseinandersetzung, glaube ich, damit überholt hat. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen natürlich Ihren Gesetzentwurf nach wie vor ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Natürlich, natürlich! – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Natürlich“ ist nicht das richtige Wort.)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichstellung ist Einstellungssache und natürlich lehnen wir den Gesetzentwurf der Linksfraktion ab.

(Martina Tegtmeier, SPD: Wir sind halt nicht so wankelmütig wie andere.)

Also ich vermute da mal eine ein bisschen mangelhafte Einstellung, sich ernsthaft mit Vorschlägen einer Oppositionsfraktion auseinanderzusetzen. Die Gründe sind hin- länglich bekannt. Aber ich halte es, egal, um welches Thema es sich handelt, für einen schlechten parlamentarischen Stil, wenn Gesetzentwürfe einer Fraktion nicht einer ordnungsgemäßen Beratung zugeführt werden. Und da hört man dann in der Begründung, erstens haben wir nichts Neues gehört, zweitens ist Ihre Argumentation ein bisschen schwach, aber hier am Pult werden Dinge geäußert, die es durchaus lohnenswert gemacht hätten, genau das im Ausschuss miteinander zu debattieren.

Im Übrigen haben wir in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung viele dieser Fragen, die jetzt sozusagen als Schwachpunkte aus unserem Gesetzentwurf herausgearbeitet wurden seitens der Koalitionsfraktionen, auch diskutiert.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Ich erhebe ja gar nicht den Anspruch, dass man einen solchen Gesetzentwurf aus meiner Fraktion eins zu eins annehmen muss, weil wir der Meinung sind, es ist alles perfekt und niemand hat bessere Ideen, nein, darum geht es nicht. Es geht hier um den Wettstreit der besseren Ideen und den haben Sie verhindert. Das ist eben eine Einstellungssache, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das finde ich schade, das schadet dem Parlament.

Und, sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben zu Recht die Frage aufgerufen, warum die Problematik der Wählbarkeit von Männern als Gleichstellungsbeauftragte aktiv

oder passiv in unserem Gesetzentwurf keine Widerspiegelung findet. Das stimmt, das haben wir nicht aufgenommen. Eine Auseinandersetzung hat sich dann auch in der Öffentlichkeit entwickelt, nachdem in Ihrem Gesetzentwurf explizit ausgeschlossen ist, dass Männer gewählt werden können oder wählen dürfen. Und dann haben wir einen kleinen Disput gehabt. Wir haben uns ja nicht gestritten, wir haben uns an manchen Stellen schon ganz anders gestritten.

Wir haben einen kleinen Disput gehabt nach der Anhörung draußen auf dem Flur und ich bin ja dann immer bemüht, sozusagen auch Argumente aufzunehmen, belese mich und bin unter anderem darauf gestoßen, dass es bislang zwei Bundesländer gibt, in denen so etwas möglich ist, dass Männer Gleichstellungsbeauftragte werden können. Und ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich gelesen habe, dass es in Bayern seit 1996 – seit 1996! – möglich ist,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, da kannst du mal sehen! Da kannst du mal sehen!)

dass Männer Gleichstellungsbeauftragte werden können in der öffentlichen Verwaltung.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Das musste ich dreimal lesen, ob das überhaupt stimmt.

Das zweite Land ist Hamburg, dort ist es seit 2015 möglich, dass Männer Gleichstellungsbeauftragte sein können. Aber das ist jetzt nicht Gegenstand unseres Gesetzentwurfes. Ich wollte nur noch mal darauf reagieren, weil Sie das als Frage gestellt haben, und ich würde mir schon wünschen, dass wir auch künftig über diese Fragen nachdenken, denn für mich hat das etwas mit moderner Gleichstellungspolitik zu tun. Wenn wir das Prinzip des Gender Mainstreamings hernehmen, dann heißt das ja immer, wir müssen beide Geschlechter in allen politischen Fragen denken, und das ist für mich nicht mehr zeitgemäß, sozusagen eine der Geschlechtergruppen bei der Wahl von Gleichstellungsbeauftragten auszuschließen, aktiv wie passiv.

Auch Ihre Bemerkung, Frau Ministerin, zu den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hätte man im Ausschuss ja miteinander diskutieren können zu unserem Gesetzentwurf. Und ich verrate hier kein Geheimnis, ich habe einen bitterbösen Brief erhalten von den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, von der Landesarbeitsgemeinschaft, die mir dezent auf den Weg gegeben haben, dass ich nicht ganz richtig bin

(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auf meinem Weg, was die männlichen Gleichstellungsbeauftragten angeht.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Ich habe dann geantwortet: Ja, lasst uns darüber reden. Am 20.06. fahre ich nach Rostock zur nächsten Beratung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und wir reden miteinander. Diesen Dialog hätte ich mir hier im Ausschuss auch gewünscht zu unserem Gesetzentwurf. Der ist leider nicht zustande gekommen. Und nun ist es so, dass wir heute diese

sogenannte Zweite Lesung zu unserem Gesetzentwurf durchführen.

Ich hatte mir auch gewünscht, dass wir beide Gesetzentwürfe in einem Tagesordnungspunkt behandeln. Es ist also schade, dass heute unser Gesetzentwurf auf der Tagesordnung steht und der Gesetzentwurf der Landesregierung auf der nächsten Tagesordnung steht. Und weil das alles so ist, haben wir in der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche zahlreiche Änderungs- und Entschließungsanträge zum Entwurf des Gleichstellungsreformgesetzes der Landesregierung eingebracht. Ich bin zum Beispiel auch meinem Kollegen Henning Foerster sehr dankbar, dass er das im Sozialausschuss getan hat, was auch zeigt, dass sozusagen Gleichstellungspolitik in meiner Fraktion nicht nur eine Einmannshow ist, sondern dass die Fraktion sich insgesamt mit dieser Politik auseinandersetzt.

Alle diese Änderungsanträge wurden nicht angenommen und das ist deswegen ein guter Grund aus meiner Sicht, dass wir heute den Gesetzentwurf meiner Fraktion in Zweiter Lesung noch einmal diskutieren, aber es ist sehr deutlich geworden, dass Sie am liebsten unseren Gesetzentwurf ignorieren möchten. Das haben die Redebeiträge ja deutlich gemacht. Das ist auch nichts Neues, denn das haben wir schon 2012 getan, als wir dem Parlament das erste Mal unseren Gesetzentwurf vorgelegt haben, und das haben Sie jetzt wieder so gemacht. Ich halte das für nicht zielführend.

Also mit Ihrem „Reformwillen“ – ich setze das mal in Anführungszeichen – ist aus meiner Sicht keine moderne Gleichstellungspolitik zu machen, die uns weiterbringt und die weitere Bereiche unserer Gesellschaft umfasst. Das ist einer unserer Hauptkritikpunkte, der im Übrigen in der Anhörung geteilt worden ist, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung sich nur auf den öffentlichen Dienst bezieht und unser Gesetzentwurf in weitere gesellschaftliche Bereiche hineingeht, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Gleichstellung und Gleichstellungspolitik auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung stattfinden muss. Und deswegen war unser Gesetzentwurf ein Versuch, diese Diskussion in die Breite zu bringen.

Da muss man dann auch konstatieren, dass mit Ihrem Tempo und mit Ihrer Uneinsichtigkeit, sich mit unseren Vorschlägen auseinanderzusetzen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, wir uns von anderen Bundesländern in dieser Hinsicht überholen lassen und wir nicht alle Möglichkeiten nutzen, um Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern voranzubringen. Ich erwähne an dieser Stelle nur das Stichwort „Gender Budgeting“.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht einmal dabei, mit Maßnahmen anzufangen, die andere Länder schon längst etabliert haben – so viel zur Modernität und Zukunftsfähigkeit bei SPD und CDU in Fragen der Gleichstellung.

Nun zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf meiner Fraktion. Dass wir schneller waren und 2012 schon einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, das habe ich schon erwähnt, auch dass wir die Gelegenheit genutzt haben, die Anhörung am 11. Mai dahin gehend zu hinterfragen, inwieweit unsere Vorstellungen bei den Anzuhörenden vielleicht auf fruchtbaren Boden fallen. Darunter war auch

eine Frage konkret zu den von uns geforderten Änderungen weiterer Gesetze, die sich in unserer Gesetzesnovelle widerspiegeln. Und wen wundert es, die Sachverständigen haben in der Beantwortung dieser Frage unsere Novellierungsvorschläge eindeutig begrüßt. Es ist bei dieser Anhörung gesagt worden, wir freuen uns, dass sozusagen der Gesetzentwurf der Landesregierung endlich da ist, aber auf unsere speziellen Nachfragen hin wurden auch Punkte aus unserem Gesetzentwurf nachhaltig unterstützt:

Erstens. Wer die soziale Realität von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen nicht kennt, kann keine adäquaten Handlungsnotwendigkeiten ableiten und Maßnahmen entwickeln, zumindest tappt man ohne vernünftige Datenlage im Dunkeln und kann nur hoffen, dass das, was eingeleitet wird, beziehungsweise die Vorhaben, die geplant werden, umgesetzt werden, zufälligerweise ins Schwarze treffen und zum Ziel führen. Aber das ist so, als wenn man mit verbundenen Augen auf eine Dartscheibe wirft, das geht meistens daneben.

Probieren Sie es einfach mal! Um eine solche verlässliche und kontinuierlich aktualisierte Datenlage zur Situation von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen zu erhalten, muss die Erhebung von Daten grundsätzlich geschlechtsspezifisch erfolgen. Und um das zu erreichen, muss eben das Landesstatistikgesetz geändert werden. So müssen grundsätzlich alle auf natürliche Personen bezogenen statistischen Merkmale auf ihre geschlechtsspezifische Ausprägung erhoben und veröffentlicht werden. Das war unter anderem Ansatz unseres Gesetzentwurfes. Es wird nicht diskutiert, es wird einfach mal so abgelehnt.

Ich bin gespannt, wie sich zukünftig die Gleichstellungspolitik in diesem Land entwickelt. Wenn wir das tun würden, bekämen wir ein realistisches Abbild der Situation der Frauen und Männer, Mädchen und Jungen in den verschiedenen Lebensbereichen und könnten Bedarfe und Handlungsnotwendigkeiten erkennen. Eine geschlechterdifferenzierte Datenlage ist Grundlage für sinnvolles und zielführendes politisches Handeln, nahezu von allen Anzuhörenden am 11. Mai genauso bestätigt und gefordert.

Zweitens. Die Änderung betrifft das Landes- und Kommunalwahlgesetz und das ist ein schwieriges Feld, Frau Tegtmeier, Sie haben das beschrieben. Ich bin ja selbst kommunalpolitisch aktiv, ich bin Vorsitzender des Regionalverbandes Demmin meiner Partei und die Situation dort wird nicht anders sein als in Ihrem Bereich. Sich dann aber nach der Situationsbeschreibung hinzustellen und zu sagen, ja, was sollen wir denn nun machen, das ist auch nicht ganz meine Herangehensweise.

(Martina Tegtmeier, SPD: Das habe ich ja nicht gesagt.)

Nein, aber Sie haben gefragt: Soll ich dann etwa selbst auch noch kandidieren, damit ein Mann auf meine Liste kann? Nein, ich denke, es ist eher sinnvoller, dann loszugehen und Frauen zu motivieren, auf unseren Listen zu kandidieren.

Im Übrigen gelingt es uns vielfach schon bei der Aufstellung von Listen für die Kommunalwahlen, seien es Gemeindevertretungen, Stadt- oder Kreistage, diese Listen quotiert aufzustellen. Dass die Wählerinnen und Wähler

dann aufgrund des Wahlsystems anders entscheiden und sich dadurch die Zusammensetzung der Fraktionen anders ergibt, als wir mit unseren Listenvorschlägen vorgegeben haben, das liegt am Prinzip des Wahlsystems, aber wenn wir von vornherein Erwartungshaltungen formulieren, dass bei der Listenaufstellung auch schon der Versuch unternommen wird oder dass es dann so vorgesehen ist, dass diese quotiert aufgestellt werden, dann ist es eben kein fortschrittliches Herangehen an Gleichstellungspolitik.

Nehmen wir uns auch die aktuellen Landeslisten zur Landtagswahl vor, die jetzt am 4. September zur Abstimmung stehen werden, da gibt es sehr deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Parteien. Ich will das hier nicht noch mal darstellen, jeder kennt seine eigene Landesliste. Und da ist eben die Frage, ob man Prinzipien hat und diese konsequent umsetzt oder ob man sagt: Na ja, das ist eben so. Was soll man denn nun tun? Das ist eben schade und das spiegelt sich dann auch in der Arbeitsweise der kommunalen Vertretung wider, dass wir es immer noch nicht geschafft haben, durch bestimmte Rahmenbedingungen und Regelungen Frauen zu ermuntern, mehr in die Kommunalpolitik zu gehen.

Also wir fordern die Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Wahllisten sollen zukünftig geschlechterquotiert aufgestellt werden, um zu versuchen, die Parlamente tatsächlich mit gleichen Teilen von Frauen und Männern besetzen zu können. Nur so können die Volksvertretungen tatsächlich ein Abbild der Gesellschaft werden, in der Frauen sogar leicht in der Überzahl sind. Und es sollte Anspruch jeder Partei sein, auch in der eigenen Herangehensweise die Realität der Gesellschaft widerzuspiegeln und mehr Frauen zu motivieren, sich politisch zu engagieren. Mit einer solchen Vorgabe müssten per Gesetz die Parteien umdenken und Strukturen und Rahmenbedingungen ändern, um Frauen für ihre politische Arbeit zu gewinnen, damit sich Frauen ebenso wie Männer in die Gestaltung der politischen Landschaft einbringen können. Das wäre für einige zwar unangenehm, aber für andere gar nicht so spürbar, denn meine Partei – ich glaube, auch die GRÜNEN hier im Land – lebt das schon so.

Drittens komme ich zur Änderung hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – interessanterweise hat dazu von den Vorrednerinnen niemand etwas gesagt – hat das Land direkte Einflussmöglichkeiten auf die Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Die Vergabe eines Auftrages kann an Bedingungen geknüpft werden. Diese Bedingungen können soziale Kriterien zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben sein, gezielte Frauenförder- und Gleichstellungsmaßnahmen in Unternehmen und auch die geschlechtergerechte Entlohnung. Nur wer die Kriterien zur Gleichstellung erfüllt, darf den Zuschlag erhalten, und schon haben wir ein Steuerungsinstrument für die Privatwirtschaft.

Das waren nur drei Punkte aus unserem Gesetzentwurf und wer meint, das sind alles keine überzeugenden Argumente, von dem muss ich das so zur Kenntnis nehmen. Wer aber sagt, die Inhalte wären schwach und deswegen hätte es sich nicht gelohnt, den Gesetzentwurf zu überweisen, der geht etwas an der Realität vorbei.

(Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe. – Heinz Müller, SPD: Das ist eine Bewertungs- frage. – Michael Andrejewski, NPD: Eine rote Lampenfarbe ist das.)

Ja, das ist eine Bewertungsfrage und es ist auch nicht gerade eine Wertschätzung gegenüber der Arbeit, die in diesem Gesetzentwurf eingesetzt worden ist. – Herzlichen Dank. Ich bitte Sie dennoch um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze auf Drucksache 6/5198.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU, die GRÜNEN und die Fraktion der NPD. Es enthielt sich niemand. Damit sind die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5198 abgelehnt.