Wir haben als Landesregierung vor drei Jahren mit einem Rundschreiben für die kommunalwirtschaftliche Betäti
gung im Bereich der erneuerbaren Energien die Grundlage dafür gelegt, dass ein Engagement der Gemeinden auf diesem Gebiet überhaupt erst möglich geworden ist. In dem an die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes gerichteten Schreiben wurde festgestellt, dass die Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Energiewende leisten können, weitere Potenziale für eine wachsende Wertschöpfung erschlossen werden und somit wichtige finanzwirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Effekte generiert werden können. Erlaubt wurde die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich der regenerativen Energien im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit. Das ist auch der Satz, der uns heute noch umtreibt, wenn wir über entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten diskutieren.
Dabei wurde insbesondere den kleineren Gemeinden dringend empfohlen, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Trägern eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Energiewirtschaft herbeizuführen, zu gut Deutsch, Zweckverbände oder andere Konstellationen sind durchaus begrüßt worden.
Im Weiteren wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen energiewirtschaftlicher Betätigung von Kommunen und weitere Zulässigkeitskriterien dargelegt und bestimmt, dass die Rahmenbedingungen sehr klar sind, dass also die Fragen, was meint das Gesetz mit seiner Abstraktheit an dieser Stelle, in einem Anwendungsschreiben sehr konkret und detailliert umgesetzt worden sind.
Auf den Verteilungsschlüssel 70 : 30 kommen wir gleich. Das ist ein Bundesgesetz. Ich finde es von daher schräg, auf diese oder die kommende Legislatur zu kommen. Dazu sage ich aber gern gleich was. Hier geht es um die Frage – das ist Ihr erster Punkt im Antrag –, ob wir Anwendungshinweise geben,
es den Kommunen leichter zu machen, denen, die in die Hände spucken wollen, zu sagen, jawohl, hier ist ein Stück weit eine Gebrauchsanweisung, wie es geht. Und das abstrakte Gesetz, was dann sicherlich Fragen offenlässt, ist untersetzt worden in diesem Schreiben mit vielen einzelnen Punkten, die den Bürgermeistern in der Amtsverwaltung Sicherheit geben, wenn ich das so mache, dann habe ich auch die Gewissheit, dass die Kommunalaufsicht mir nicht auf die Finger haut. Das sind ja die Fragen, die da eine zentrale Rolle spielen und praktisch umgesetzt werden.
Diese Rahmenbedingungen wurden im Übrigen An- fang 2015 in der da vorgelegten Energiepolitischen Konzeption für Mecklenburg-Vorpommern weiter konkretisiert und auch noch in Bezug genommen, um sie wiederum innerhalb der gesamten Landesregierung als gemeinsame Linie festzuschreiben. Ich verweise nur auf den Abschnitt „Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Teilhabe“, wo sich eine ganze Palette von Maßnahmen wiederfindet. Insbesondere ist dort auch festgehalten, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene da- für einsetzen soll und wird, dass die Standortgemein-
den – jetzt bin ich bei Ihrem Punkt – an der Gewerbesteuerzerlegung angemessen beteiligt werden. Das hat die Landesregierung im Übrigen ausdrücklich getan.
Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2013 – das ist immer das große Steuerrecht, was zum Jahresende auftaucht, wo also in einem großen Abwasch zum kommenden Jahr alle möglichen kleineren Gesetzesänderungen reinkommen, wo verschiedene Steuergesetze in einem zentralen Gesetz geändert werden –, bereits für dieses Jahressteuergesetz 2013 gab es eine von Mecklenburg-Vorpommern unterstützte und mitgetragene Länderinitiative zur Verbesserung eben dieser Zerlegungsregelung, die aber letztlich keine Mehrheit fand.
Danach gab es eine weitere umfängliche Diskussion auch schon in diesem Hause, insbesondere auf Basis des Antrages der regierungstragenden Fraktionen SPD und CDU im September 2014, die mit einer Vorlage, die unter der Überschrift stand „Angemessene Beteiligung der Stand- ortgemeinden an der Gewerbesteuer von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien“, zu gut Deutsch Zerlegungsmaßstab Gewerbesteuer, unter anderem bei Windkraft. Damals wurde die Landesregierung erneut aufgefordert, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die bundesgesetzlichen Regelungen – und noch mal: Gewerbesteuergesetz ist Bundesrecht – zeitnah dahin gehend geändert werden, dass steuerliche Zerlegungsregelungen so geändert werden, „dass für die Standortkommunen“ der Windkraftanlagen „eine dauerhafte und angemessene Beteiligung an der auf diese Anlagen entfallenden Gewerbesteuer gesichert wird“.
Danach gab es weiterhin zahlreiche neuerliche Bemühungen der Landesregierung, insbesondere in der Person der Finanzministerin, beim Bund, um das Thema voranzubringen. Aber da muss man auch sagen, Demokratie hat einen kleinen, aber erheblichen Haken. Die Reduzierung des Anteils an den Gewerbesteuereinnahmen aus Windkraft auf künftig 10 Prozentpunkte, so, wie Sie es vorschlagen, von bisher 30 Prozent geht dann am Ende eben auch zulasten von Gemeinden, nämlich denen, in denen die Gesellschaften, die die Windparks betreiben und innehaben, in der Regel nur etwas größere Briefkästen unterhalten. Und dafür sollen die Gemeinden, in denen diese Windparks ihre Standorte haben, statt bisher 70 Prozentpunkte künftig 90 Prozent der Gewerbesteuer bekommen.
Ja, das wollen wir, das werden Sie auch in der Energiepolitischen Konzeption finden. Das haben Sie schon im Antrag der Regierungskoalition im September 2014 gemeinsam hier diskutiert.
Aber in der Demokratie brauchen Sie genau für so etwas Mehrheiten und es sind tendenziell die größeren, einwohnerstärkeren und damit im Bundesrat mit mehr Sitzen vertretenen Bundesländer, die künftig nach dieser Idee einbüßende Gemeinden bei sich haben. Und es sind eher kleinere Flächenbundesländer, leider meist
Diese Bundesländer haben weniger Stimmenträger im Bundesrat. Da ist dann der kleine, aber nicht unerhebliche Haken der Demokratie.
Ihr Antrag will doch eine Bundesratsinitiative unseres Landes lostreten und dann werde ich eben auch darauf antworten – und das tue ich –, man braucht nämlich Mehrheiten. Und die sind bei diesem Thema nicht ganz so einfach, wenn einige etwas verlieren sollten, und das ist die Idee. Einige kriegen weniger, die sitzen in BadenWürttemberg, die sitzen in Hessen. Herzliche Einladung, auf Bundesparteitagen auch Mehrheiten innerhalb der GRÜNEN zu schaffen, die dafür Sorge tragen, dass im Bundesrat diese Länder, die bisher nicht Beifall geklatscht haben und mit dieser Idee gekommen sind –
Oder um es klar und deutlich mit der Interessenbrille unseres Bundeslandes zu sagen, das gehört auch dazu: Wenn wir eine Reduzierung von 30 auf 10 anstreben, dann doch vor allem deshalb – und das haben Sie auch deutlich bekundet, da sind wir dicht beieinander –, weil die meisten Betreiberstandorte, also Gesellschafterstandorte, nicht in M-V sitzen und sich bei uns eher die Standorte der Windkraftanlagen selber, also die Betriebsstandorte befinden, die wir ja künftig mit 90 statt bisher 70 Prozent deutlich verbessert finanziell ausstat
ten wollen. Genau deshalb ist es nicht ganz einfach, die anderen Länder für diese Neuregelung zu begeistern, denn für nicht wenige, vor allen Dingen große Länder würde unser Vorteil als Kehrseite der gleichen Medaille einen Verlust an Steuereinnahmen in ihren Gemeinden bedeuten.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber deswegen steht da auch „weiterhin dafür einsetzen“.)
Und es ist der Finanzministerin trotz dieser Umstände – auch das noch mal ganz ausdrücklich formuliert, weil wir das vielleicht nie so offen ausgetauscht haben – im vergangenen Jahr gelungen, einen Punktsieg bei Abstimmung zu dieser Frage in den Gremien der Länderkammer zu erzielen. Der von dort an den Bundesfinanzminister mehrheitlich, wenn auch mit ganz hauchdünner Mehrheit, gerichtete Wunsch, das Gewerbesteuergesetz im nächstmöglichen Jahressteuergesetz zu ändern, ist von diesem jedoch bisher nicht umgesetzt worden und wird relativ entspannt zurückgewiesen. Wir werden dafür also weiterhin einen langen Atem brauchen, ehe die gesetzliche Regelung umgesetzt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem zweiten Punkt vermag ich mich ganz ausdrücklich nicht anzuschließen. Im Rahmen einer Novelle des Kommunalen Finanzausgleichsgesetzes die Standortgemeinden mit Freibeträgen zu bevorteilen, schafft eine Sonderrolle, die dann auch gesellschaftlich wünschenswerte andere Unternehmen ebenfalls für sich einfordern werden.
dann sind Sie in der Tat bei sehr systematischen Diskussionen. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass Landesregierung und kommunale Spitzenverbände sich auf die Anfertigung eines umfänglichen Gutachtens durch einen Hochschullehrer zu allen denkbaren Fragen eines künftigen FAG geeinigt haben. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, jetzt dieses Gutachten auch abzuwarten mit all den Hinweisen.