war im Übrigen immer das Ziel – die Schaffung einer angemessenen Eigentumsbildung, aber auch der Einkommens- und Wohlstandsentwicklung der dort lebenden Menschen weiter auf die Sprünge helfen und weiter positiv dazu beitragen.
Allein – und ich habe es gesagt – im Jahr 2011 sind durch die BVVG in einer exakten Größe von 597 Millionen Euro Flächenerlöse für den Bundeshaushalt erwirtschaftet worden. Ich glaube, dass damit auch deutlich wird, dass tatsächlich allein durch Flächen in Mecklenburg-Vorpommern 190 Millionen Euro an reinem Gewinn für den Bundeshaushalt entstanden sind.
Die acht Niederlassungen, die es in Mecklenburg-Vorpommern und in den anderen Ländern noch gibt, auch die habe ich angesprochen.
Ich glaube, dass es nach wie vor eine wichtige Aufgabe ist, dafür zu sorgen, ob und inwieweit wir diese Flächen übernehmen können. Ich will hier nur andeuten, die Zahlen, die Sie genannt haben, Herr Tack, die sind aus meiner Sicht so nicht nachvollziehbar, denn es geht nicht nur um 30.000 Hektar, sondern es geht um deutlich mehr. Wir gehen davon aus, und das geht auch aus den aktuellen Darstellungen der BVVG und den Verhandlungen, die wir führen, hervor, es sind tatsächlich gegebenenfalls noch rund 90.000 Hektar durch das Land MecklenburgVorpommern zu übernehmen. Hinzu kommen dann noch mal 14.000 Hektar.
Sie konzentrieren sich zu wenig auf das Gesamte, Sie haben vergessen, dass immerhin noch 14.000 Hektar Forstflächen zur Privatisierung in unserem Bundesland anstehen und es sind noch die Restgewässer vorhanden, über die wir im Übrigen auch verhandeln. Das sind fast 100 Hektar.
Das ist immer noch eine gewaltige Anzahl, die es dann natürlich auch zu betrachten gilt, und was dafür an Verkaufserlösen herauskäme. Das ist dann auch immer das, worüber wir uns unterhalten müssen und wo wir selbstverständlich gucken müssen, wie wir das überhaupt finanzieren können. Wenn wir nach den Marktpreisen verhandeln, und danach verhandeln wir zurzeit, dann geht es hier immerhin um 1,35 Milliarden Euro, also 1 Milliarde 350 Millionen Euro.
Nur damit das jedem klar ist, wenn man hier leichtfertig sagt, wir können das ja mal eben so übernehmen.
Der Bund wird sich nicht einfach mit irgendwelchen Ertragszahlen abspeisen lassen. Das haben wir alles über Jahre hinweg versucht. Damit kommen wir nicht weiter. Und dass dieses Geld dann im Übrigen selbstverständlich durch die Landwirtschaftsbetriebe, an die wir diese Flächen verpachten wollen, aufzubringen ist, das müssen Sie denen auch allen erzählen. Das heißt, damit würden die Pachtbeträge natürlich deutlich ansteigen. Wie das dann erwirtschaftet werden soll bei solchen Verkaufszahlen, ist die nächste Frage. Eins ist klar: Der Landeshaushalt wird dafür nicht aufkommen können und auch nicht dürfen. Das heißt also, wer zu diesen Bedingungen Flächen kauft, kann sie nicht mehr zu verträglichen Bedingungen verpachten. Das wäre für die meisten Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich.
Deswegen verhandeln wir, und es ist hier angedeutet worden, dass wir versuchen, immer noch zum Ertragswert sehr viele Flächen zu erwerben. Dass der Bund damit auf Einnahmen verzichten müsste, muss man hier auch nüchtern betrachten, und das wird er, nach dem, was wir heute wissen, wohl nicht tun. Aber wir hoffen
immer noch, dass wir mit der Übernahme der BVVGFlächen zu einem Preis, der vertretbar ist, tatsächlich zu einer Überführung in Landeshoheit kommen. Dies ist erstrebenswert, wenn das Land danach auch in der Lage ist, die Flächen zu den gleichen Bedingungen weiter zu verpachten, wie es auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses – im Übrigen aus dem Jahr 2000 – hier beschlossen worden ist.
Denn gerade Letzteres ist angesichts der derzeitigen Kaufpreisvorstellungen der BVVG völlig unmöglich. Unser Haus ist daher um eine neue Strategie bemüht, im Übrigen mit Sachsen-Anhalt. Und, Herr Holter, Sie wissen das, meine Bitte wäre, da einfach auch noch mal mit Brandenburg zu reden.
Ich nehme mit Sorge zur Kenntnis, dass die Brandenburger in dieser Frage nicht mitmachen wollen. Auch da machen sie nicht mit, nämlich in einer einheitlichen Linie zu bleiben mit dem Ziel, mit dem Bund zu verhandeln und die Flächen dann zumindest in Treuhandverwaltung zu übernehmen, um damit den Zugriff des Landes Mecklenburg-Vorpommern, aber auch der anderen neuen Bundesländer, tatsächlich zu unterstützen.
Ich weiß, dass das Agrarministerium von der SPD geführt wird, aber das ist eine Aufgabe der gesamten Landesregierung.
Ich glaube, erstens, dass es wichtig wäre, noch mal deutlich zu machen, dass bei einer Treuhandlösung, die wir ins Gespräch gebracht haben, zwischen dem Bund und den erwerbswilligen Ländern leider keine Einigkeit über den Umfang der Erlöse besteht, die jedes Jahr vom Treuhänder zu erwirtschaften und an den Bund abzuführen sind, und dass die Verpachtungen natürlich erzielbare Erlöse bringen müssen, die die Bundesfinanzverwaltung dann auch erwartet.
Leider muss ich auch feststellen, dass wir tatsächlich in den Ländern eben keine Einigkeit haben. Leider ist Brandenburg hier nicht an unserer Seite.
Drittens. Die Bundesfinanzverwaltung hat im Übrigen kein Interesse an einer Beruhigung des Bodenmarktes durch Verlangsamung des Privatisierungsprozesses, weil es bei Ausschreibungen so viele Bewerber gibt. Sie kennen das im Übrigen, auch die eigene Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bewirbt sich um diese Flächen und heizt damit diese Spirale erneut wieder an. Damit trägt die Bundesregierung natürlich nach wie vor das Privatisierungsgebot nach Paragraf 1 Absatz 1 wie eine heilige Kuh vor sich her und lässt daran auch keinen Zweifel, das weiter so durchzusetzen.
Ich habe deshalb wenig Hoffnung – auch das will ich noch mal unterstreichen –, obwohl wir hier permanent
verhandeln, auf einen erfolgreichen Abschluss unserer Verhandlungen. Aber gleichwohl werde ich natürlich nicht nachlassen, auch in den kommenden Gesprächen klar und deutlich die Erwartungen des Landes MecklenburgVorpommern gegenüber dem Bund deutlich zu machen, nämlich erstens unverzüglich einen Verkaufsstopp auszusprechen, zweitens die Änderung der Privatisierungsgrundsätze im Einvernehmen mit den Ländern erneut zu überprüfen oder/und die Übertragung der Treuhandverwaltung in die Hände derjenigen, nämlich in die Hände der Länder, zu übertragen, die für die Agrarstruktur Verantwortung tragen.
Ich will die Hoffnung aber nicht aufgeben, dass wir hinsichtlich der sogenannten Restflächen doch noch zu einer agrarstrukturell vernünftigen Lösung kommen können. Der Bund hat im Übrigen auch ein Interesse daran, natürlich den personalintensiven Bereich zu verändern und damit Personal abzubauen. Und ich glaube, dass wir eine Sicherheit für die Bewirtschaftung der Flächen für unsere Landwirtschaft, aber auch für die ländlichen Räume und die darin lebenden Menschen dringend benötigen. Dass man die Hoffnung nicht aufgeben soll und auch nicht aufgeben darf, lehrt das Beispiel der Gewässerprivatisierung, worauf wir zum Glück wenigstens eingegangen sind. Und das meine ich auch wirklich positiv.
Denn nach langen zähen Verhandlungen waren wir das Bundesland – die Brandenburger sind bis heute noch nicht fertig geworden damit –, die die Gewässer, und zwar immerhin 1.580 Hektar, 37 größere Seen, übernommen haben, ich meine, zu einem sehr vernünftigen Preis und Angebot, nämlich in einer Höhe von 1,8 Millionen Euro. Man sieht also, dass man sich hier, wenn man denn will von beiden Seiten, auch einigen kann. Dieses Stadium haben wir bei den landwirtschaftlichen Nutzflächen, beim Wald und bei den Restflächen der Gewässer noch lange nicht erreicht.
Nach all dem Gesagten möchte ich nochmals feststellen, das Land Mecklenburg-Vorpommern steht weiterhin in Verhandlungen um die BVVG-Restflächen, um damit unseren landwirtschaftlichen Betrieben Hilfestellung zu geben, aber auch, um die bodengebundene Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen und zu untersetzen und jungen Menschen Perspektiven aufzuzeigen, um Unternehmen zu gründen. Dass diese Verhandlungen schwierig sind und durch bestimmte Beschlusslagen nicht leichter werden, ist auch klar. Deswegen hoffe ich, dass wir in diesem Jahr weiter in den Verhandlungen vorankommen und wünsche mir sehr, dass wir zu einem Ergebnis kommen, damit die Landwirtschaft, der ländliche Raum als solcher, eine gute Zukunft hat. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es gleich vorneweg zu sagen, wir begrüßen diesen Antrag der Fraktion der LINKEN,
denn trotz all der Bemühungen, die wir jetzt auch noch mal gehört haben von der Landesregierung, die von der Bundesregierung geforderten Verkehrswertverkäufe des treuhänderisch verwalteten Landes durch die BVVG zugunsten der Pächter im Lande abzumildern, bleibt festzuhalten: Die Privatisierungsgrundsätze der BVVG leisten der Bildung immer größerer Agrarbetriebe Vorschub, während die kleineren und mittleren Betriebe kaum noch Chancen haben, Land zu erwerben oder zu pachten.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Dr. Till Backhaus: Kompletter Blödsinn, kompletter Blödsinn.)
Im Moment ist es so, dass ein Pächter der BVVG, also jemand, der jetzt schon Land bei der BVVG gepachtet hat, bis zu 450 Hektar Pachtland direkt erwerben kann. Werden Flächen zur Pacht angeboten, sind diese Lose ziemlich groß, und zwar bis zu 50 Hektar groß. Das ist für viele Familienbetriebe einfach zu groß, um sie dazuzupachten. Wir Bündnisgrünen fordern daher, Pächter von BVVG-Flächen sollen nur noch bis zu einer Obergrenze von 100 Hektar direkt und ohne Ausschreibung erwerben dürfen. Bei Ausschreibungen haben wir ein zweistufiges Verfahren schon auf anderen Ebenen vorgestellt und das stelle ich hier noch mal vor:
Erstens. Sie erfolgen zunächst beschränkt auf Betriebe mit arbeitsintensiven Bewirtschaftungsformen, die ortsansässig sind. Wenn das nicht klappt, also wenn dabei weder ein Verkauf noch eine Verpachtung zustande kommen, dann wird die Fläche allgemein ausgeschrieben. Die Maximalgröße dieser Verkaufslose – sie ist bisher bei 50 Hektar – wird abgesenkt.
Des Weiteren schlagen wir vor, Lose unter zehn Hektar werden zukünftig alternativ zum Verkauf oder zur Verpachtung ausgeschrieben. Wichtig dabei ist noch, dass wir ein geeignetes Verfahren brauchen, das sicherstellt, dass für die begünstigten Alteigentümer auf jeden Fall immer noch hinreichend viele Flächen reserviert bleiben.
Es ist erstaunlich, denn über 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung steht noch immer gar nicht fest, wie viele Flächen für den Alteigentümererwerb noch benötigt werden. Angesichts dessen ist ein Verkaufsstopp aus unserer Sicht unerlässlich. Ansonsten kann es sogar passieren, dass die BVVG gar nicht mehr über ausreichend Fläche verfügt, wenn die letzten Alteigentümer ihren Ausgleichsleistungsbescheid bekommen. Nach aktuellen Schätzungen könnte die Bearbeitung der Anträge im Jahr 2024 beendet sein.
Wir Bündnisgrünen setzen uns dafür ein, die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe im Lande zu erhöhen.
umwelt- und tiergerechten Landwirtschaft mit überwiegend regionalen Kreisläufen. Wir wollen eine Landwirtschaft, die das Klima schont.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jochen Schulte, SPD: Till, ganz ruhig bleiben!)
Dazu bräuchten wir also neue Gründungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Aber an Neugründungen ist innerhalb der vorhandenen Strukturen in MecklenburgVorpommern gar nicht zu denken. Die Folgen der industrialisierten Landwirtschaft haben wir überall vor Augen, mit riesigen ausgeräumten Äckern, mit der Massentierhaltung. Die sind nicht nur für die Umwelt und Natur und für den Tierschutz fatal, auch die Arbeitsplätze im ländlichen Raum sind bedroht. Lebenswerte ländliche Strukturen gehen allenthalben verloren.
Mecklenburg-Vorpommern ist als Standort für den ökologischen Landbau prädestiniert. Wir haben das heute schon mehrfach gehört von Minister Backhaus. Diesen weiter zu fördern, ist auch das erklärte Ziel der Landesregierung. Die Kopplung der Verpachtung landeseigener Flächen an ökologische Kriterien – davon habe ich heute nichts gehört –, das wäre ein ideales Instrument, das das Land nutzen sollte.
So spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, die restlichen noch zu privatisierenden Agrarflächen von der BVVG an das Land zu übertragen.