Dass Herr Brüderle und die FDP inzwischen ganz unverhohlen, heute ja auch die Monopolkommission, über das Ende des EEGs und über ein Quotenmodell reden, verdeutlicht, dass die Bundestagswahl auch eine Abstimmung über die Energiewende wird, und insofern halte ich es für richtig, dass wir heute hier darüber diskutieren. Ihr Antrag kommt für meine Begriffe zur richtigen Zeit, damit auch hier im Land die Brisanz, die damit verbunden ist, verdeutlicht wird.
Es ist trotzdem manchmal notwendig, noch mal etwas dazu zu sagen, Herr Dr. Nieszery. Wir wollen auch in der Öffentlichkeit zeigen, wo wir Probleme sehen und welche Lösungsmöglichkeiten wir in die Diskussion einbringen. Das heißt ja nicht, dass wir heute schon abschließend darüber diskutieren,
sondern es sind Vorschläge, so, wie wir an verschiedenster Stelle auch alle miteinander schon Vorschläge gemacht haben.
Niemand stellt infrage, dass es Veränderungsbedarf gibt. Meine Fraktion sieht es wie Sie, Herr Jaeger: Das EEG muss erhalten bleiben, aber weiterentwickelt werden.
Zunächst will ich noch mal daran erinnern, welche Ziele die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Energiekonzept von 2010 und 2011 formuliert hat:
Diese Ziele sind die Messlatte. Dass der Landesenergierat gesagt hat, das sollte man viel früher erreichen, 2050 können wir schon bei 100 Prozent sein, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Diese Ziele, die sich die Bundesregierung gesetzt hat, daran muss sie sich messen lassen, auch wenn es – was sonst wer verhüten möge – in der Koalition weitergeht nach der Bundestagswahl.
Im Vertrauen darauf jedenfalls haben sich die Erneuerbaren schneller entwickelt als von vielen erwartet. Inzwischen stagniert der Ausbau – bundesweit gesehen. Dafür gibt es zahlreiche Ursachen, aber eines ist allen klar oder es müsste zumindest so sein: Es kann nicht funktionieren – das ist übrigens auch bei der Einweihung dieses Batteriekraftwerkes hier in Schwerin gesagt worden –, es kann nicht funktionieren, wenn sich der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend der erklärten Ziele entwickeln soll und es parallel dazu keinen Ausstiegsplan für die fossilen Energieträger gibt. Das sehen offensichtlich, obwohl mit anderen Vorzeichen, auch die Gegner der Energiewende so. Sie sehen den Ausweg in Quotenmodellen für die Erneuerbaren, das heißt für mich in der Praxis: das Abbremsen, wenn nicht sogar den Stopp des Ausbaus.
Anreize und Verpflichtungen für die schrittweise Abschaltung zum Beispiel von Kohlekraftwerken gibt es nicht, im Gegenteil, es werden neue genehmigt. Der Zertifikatehandel, Herr Jaeger ist schon darauf eingegangen, ist faktisch zum Erliegen gekommen. Es gibt heute praktisch kein Instrument, die größten CO2-Emittenten tatsächlich vom Netz zu nehmen. Wir bräuchten aus unserer Sicht ein Kohleausstiegsgesetz. Aber, um es noch mal zu sagen, zwei Mal 100 Prozent, 100 Prozent erneuerbare und 100 Prozent fossile Energieträger, das kann nicht funktionieren!
In der Begründung zu Ihrem Antrag machen Sie Vorschläge, wie das EEG weiterentwickelt werden könnte, vor allen Dingen auch unter dem Kostenaspekt. Auch wenn sie vor einem Jahr in Ihrem Antrag noch nicht drin waren, so ganz neu sind die Vorschläge ja nicht. Viele kommen direkt aus der Branche selbst. Ich habe auch an solchen Diskussionen schon teilgenommen.
Naturgemäß gibt es sehr, sehr viele Diskussionen, die auch sehr kontrovers geführt werden, vor allen Dingen unter dem Aspekt, die Kosten im Zaume zu halten, ohne allerdings – das ist ja unser Ziel – den Ausbau zu stoppen.
Auch in meiner Rede in der Landtagssitzung vom März dieses Jahres, wiederum zu einem Antrag von Ihnen, habe ich einige davon aufgegriffen. In fast allen Punkten
vertreten wir gleiche oder ähnliche Auffassungen. Für uns gelten zwei grundsätzliche Dinge, eigentlich Voraussetzungen:
Das Erste ist, die von Schwarz-Gelb vertretene und umgesetzte Gesamtstrategie, die Kosten zu sozialisieren und die Gewinne zu privatisieren, diese Strategie muss dringend verändert werden.
Das Zweite ist, die Grundsubstanz des EEGs muss er- halten bleiben. Das kann sie auch, wenn man sich zum Beispiel Punkt 1, aber auch anderes zu Herzen nimmt.
Ich habe selber schon oft darüber gesprochen, es steht ja auch in der Antragsbegründung, die Industrieausnahmen sowohl bei der EEG-Umlage als auch bei den Netzentgelten, andere Boni, die viel kosten, aber nichts so richtig bringen, sind in ganz engen Grenzen anzuwenden beziehungsweise ganz abzuschaffen. Diese Kosten tragen die privaten Verbraucher und die kleinen und mittleren Unternehmen.
Ich möchte Sie noch mal an die Studie von arepo consult erinnern, die für 2013 errechnet haben, in welchem Umfang die energieintensive Industrie von Energieabgaben ganz oder teilweise befreit wird. Sie sind auf eine Summe von 16 Milliarden Euro gekommen, von denen 39 Prozent zulasten des Bundeshaushaltes gehen, 22 Prozent gehen den Kommunen verloren und 39 Prozent müssen die sogenannten nicht privilegierten Stromverbraucher tragen. Allein im EEG werden heute Rabatte von 5,5 Mil- liarden Euro gewährt. Erhaltung der Grundsubstanz des EEGs heißt für uns, dass bleiben muss der Einspeisevorrang, die Abnahmegarantie und die langfristige Planungssicherheit auch mithilfe der Einspeisevergütung.
An der Stelle sei nebenbei bemerkt, alle Modelle von Bürgerbeteiligung – die Sie ja wollen, sich auf Ihrer Fraktionsklausur sozusagen dazu bekannt haben –,
bei denen Kommunen und ganz normale Menschen in Dörfern und Städten die Energiewende auch positiv in ihrer Geldbörse spüren, die basieren ja darauf, dass sich Anlagen über die Vergütung nicht nur amortisieren, sondern damit Geld zu verdienen ist.
Wir meinen, dass die EEG-Umlage nicht mehr in der gegenwärtigen Art und Weise an den Börsenstrompreis gekoppelt werden darf. Das Prinzip „Geringer Strompreis, hohe EEG-Umlage“ bringt die Verbraucher zu Recht auf die Palme. Die Verbraucher müssen davon profitieren
können, dass die erneuerbaren Energien den Strom an der Börse billig machen. Wenn es nach uns ginge, aber das ist dann unser Anspruch, würden wir die Strombörse, zumindest den Handel, nach dem Prinzip der Warenterminmärkte abschaffen.
Viele Vorschläge in Ihrer Antragsbegründung teilen wir, Kollege Jaeger: die Vorschläge zur Gestaltung der Einspeisevergütung, die Standortabhängigkeit der Einspeisevergütung. Die Biomasseverstromung würden wir sogar ganz aus der EEG-Vergütung herausnehmen und nur noch den Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung zahlen wollen. Wir treten ein für einen maßvollen Offshoreausbau – da unterscheiden wir uns möglicherweise ein bisschen –, und zwar nur dann, wenn auch gleichzeitig der Netzanschluss gewährleistet werden kann. Das Desaster, das wir gegenwärtig auf der Ostsee vorfinden, das kann niemandem vermittelt werden. Die riesigen Windmühlen drehen sich, ohne dass sie überhaupt an das Stromnetz angeschlossen sind. All das bezahlt auch der Stromkunde letztlich jeden Monat mit seiner Rechnung und über den Steuerhaushalt.
Das EEG war und ist der Motor beim Ausstieg aus der Kernkraft und soll es beim Ausstieg aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen werden. Es war und ist nicht nur der Motor, sondern die entscheidende Basis, deshalb werden wir den Antrag unterstützen.
Allerdings, den Punkt 2 Ihres Antrags, den finde ich ein bisschen inkonsequent. Die Landesregierung aufzufordern, sich zum EEG zu bekennen oder, wie Sie es ausdrücken, das grundsätzliche Bekenntnis des Landtages nachhaltig zu unterstützen – das tut die Landesregierung schon, Herr Schlotmann hat es hier auch wieder deutlich gemacht – und dann anschließend die Vorschläge zu prüfen und sich gegebenenfalls für die Umsetzung einzusetzen, das finde ich sehr zaghaft.
Ich wäre dafür, und insofern ist das vielleicht ein Kompromissvorschlag, dass wir uns den Punkt „Weiterentwicklung des EEGs“ auf die Tagesordnung des Energieausschusses holen, und zwar über die Diskussion des Landesenergiekonzeptes hinaus, vor allem deshalb, weil die Umsetzung des Landesenergiekonzeptes auch maßgeblich von den Rahmenbedingungen abhängt, die auf Bundesebene beschlossen werden. Wir stimmen dem Antrag trotzdem zu. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für diesen Antrag, insbesondere beim Kollegen Jaeger, weil uns dieser Antrag heute die Möglichkeit gibt, im Landtag dieses so wichtige Thema Energiepolitik, insbesondere die Energiewende und die besondere Rolle des EEGs dabei, noch mal zu beraten. Ja, und es ist Bundestagswahl am 22. September
und für mich ist es eigentlich keine Überraschung, dass nach Umfragen die Wählerinnen und Wähler erklärt haben, dass das Thema Energiepolitik für sie, also in dem Falle für 30 Prozent der Wählerinnen und Wähler, entscheidend ist für ihre Stimmabgabe. Es ist ein wichtiges Thema, was von den Menschen sehr ernst genommen wird, was sehr kontrovers diskutiert wird, und die sehen sich genau an, was die einzelnen Parteien anbieten zu diesem Thema am 22. September.
Und erfreulicherweise, das zeigt ja auch die Debatte, gibt es zumindest in zwei Grundfragen hier einen großen Konsens, und zwar einerseits in der Bewertung des EEGs. Bisher haben ja alle Redner heute noch mal deutlich gemacht, dass das EEG eine Erfolgsgeschichte ist, dass es der Motor der Energiewende ist. Ich gehe noch ein Stück weiter: Ohne EEG keine Energiewende, und damit ist es natürlich das erfolgreichste Instrument, um die erneuerbaren Energien zu entwickeln. Von SchwarzGelb 1990 eingeführt als Stromeinspeisungsgesetz, dann von Rot-Grün weiterentwickelt, ist es heute die Grundlage für die Energiewende – insofern unstrittig. Genauso unstrittig ist aber auch der Reformbedarf. Wir brauchen nach der Bundestagswahl schnellstmöglich eine Weiterentwicklung, eine grundlegende Reform des EEGs. Das haben ja nun alle mehrfach verkündet.