Derzeit befindet sich die Anwendersoftware bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in der Erprobung. Wir haben hier ein fantastisches Material zur Verfügung. Und ich habe ja bewusst 2011 im Übrigen auch das ganze Land befliegen lassen, um damit digitalisierte Daten zu haben, wo denn die neuralgischen Punkte sind. Auch das ist mir wichtig.
Mehrere Wasser- und Bodenverbände, bitte nehmen Sie das zur Kenntnis, haben ebenfalls Interesse angemeldet, an dieser Erprobung teilzunehmen. Siehe da, das sind immer die Nach-vorne-Denkenden. Wie oft, wenn was Neues entwickelt wird und die Einführung bevorsteht, werden Vorbehalte, ja, Ängste laut – das nehme ich auch wahr und zur Kenntnis –, angefangen von der Behauptung, naturnahe Gewässerentwicklung würde durch die Wasser- und Bodenverbände schon immer betrieben, wir
haben ja schon immer alles toll gemacht, bis hin zu den Befürchtungen von Landwirten, den Forstwirten oder auch den Fischern im Übrigen, die wir ja auch noch im Binnenland haben, die veränderte Gewässerunterhaltung führe zu Ertragsausfällen und gehe dadurch zulasten der Betriebe. Das ist nicht das Ziel. Ich sage das ganz bewusst. Diese Befürchtungen und Ängste nehme ich sehr, sehr ernst. Deshalb habe ich persönlich bereits eine Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen und ihren Landesvertretern geführt. Das wird weitergeführt, auch noch vor der MeLa im Übrigen.
Konkret ausräumen lassen sich diese Bedenken jedoch erst, wenn Ergebnisse der derzeit laufenden Erprobungsphase vorliegen und entsprechende Anpassungsbedarfe identifiziert und dann auch umgesetzt werden. Die entscheidende Frage, um die sich alle Diskussionen vor allem der betroffenen Flächennutzer drehen, ist: Was kostet das? Genau das ist die Frage. Und dann kommt die zweite Frage hinterher: Wer soll das alles bezahlen?
So. Nun, die entsprechenden Darlegungen erarbeitet mein Haus gerade. An dem Thema arbeiten wir intensiv. Die Ergebnisse werde ich Ihnen, wie im Antrag vorgesehen, im Dezember dieses Jahres noch präsentieren.
Unser Haus arbeitet ebenfalls daran, die Einhaltung der wasserrahmenrichtlinienkonformen Gewässerunterhaltung künftig regelmäßig in sogenannten Gewässerpflege- und Entwicklungsplänen zu dokumentieren. Wenn man so will, wollen wir ähnlich wie bei der Deichschau auch solche Begehungen machen, wo diese Bedarfe analysiert werden. Diese sollen dann jeweils durch die untere Wasserbehörde – ich gehe davon aus, Sie wissen, wer das ist, das sind nämlich die Landkreise und die Naturschutzbehörden – für einen mehrjährigen Zeitraum genehmigt werden.
Das ist nämlich auch ein Fortschritt. Die kriegen das über mehrere Jahre genehmigt und können dann diese Gewässerpflege auch so umsetzen, wenn sie das bei der unteren Naturschutz- und Wasserbehörde ordnungsgemäß beantragt und abgestimmt haben. Und das ist im Landkreis, da haben wir alle auch noch mal wieder einen gewissen Einfluss drauf. Mehr Demokratie und Einflussnahme gibt es gar nicht. Wir verlagern diese originäre Aufgabe komplett nach unten. Eine entsprechende Regelung wird in der Novelle des Landeswassergesetzes, die möglichst in diesem Jahr noch kommen soll, hochkomplex und auch mit nicht ganz einfachen Themen verbunden. Aber damit wird sich der Landtag ja auseinanderzusetzen haben.
Wir müssen es novellieren, weil meine Vorgängerinnen und Vorgänger es nicht fertiggebracht haben, bestimmte Dinge, die sie eigentlich hätten machen müssen, umzusetzen. Wir haben bis heute keine Deichwehren. Wir haben auch die Gewässer erster und zweiter Ordnung nicht ordnungsgemäß gelöst. Das müssen wir jetzt end
lich tun und ich werde es tun. Statt unzähliger Einzelentscheidungen soll es ein gebündeltes Verfahren geben, das auch bereits in den naturschutzrechtlichen Belangen, insbesondere was den Artenschutz anbetrifft, geprüft wird. Das wird also ein konzentriertes Verfahren, und das gilt dann für mehrere Jahre. So bieten wir den Wasser- und Bodenverbänden, aber auch den StÄLUs, tatsächlich mehrjährige Rechtssicherheit.
Wenn wir den bisherigen Dialog konzentriert fortsetzen, um auch hier Verbände und Flächenwirtschafter mitzunehmen, ist für mich das Ziel ganz klar orientiert: Das Letztere ist aus meiner Sicht gut möglich. Das zeigt auch das von mir initiierte Förderprogramm zum Hochwasserschutz, das ich Ende 2012, was niemand geglaubt hätte und was die Wasser- und Bodenverbände im Übrigen hochgradig loben, auf den Weg gekriegt habe, nämlich dass wir EU-Mittel einsetzen können.
Nach dem Sommerhochwasser 2011 habe ich mich intensiv dafür eingesetzt, dass es weitere Fördermöglichkeiten gibt, um die Gemeinden und Verbände bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge zu unterstützen. Hier, bei der Gewässerunterhaltung und auch der naturnahen Gewässerentwicklung, zeigt sich, dass ein enges Zusammengehen von Kommunen, Verbänden, staatlicher Umweltverwaltung die Voraussetzung ist, dieses in die Praxis umzusetzen.
Das beweisen im Übrigen bisherige Vorhaben zur Verbesserung des Hochwassermanagements, wie zum Beispiel die Conventer Niederung in Bad Doberan. Wer sich das mal anschaut, weiß, was dort gelungen ist, dass nämlich die Gemeinden und die Wasser- und Bodenverbände plus die Abwasser- und Trinkwasserverbände sich übergreifend zusammengesetzt haben. Ich bin da mehrfach gewesen, habe versucht, sie auf diesen Weg zu bringen, und ich bin heute wirklich glücklich darüber, dass die das gemacht haben. Damit werden wir ein weiteres Beispiel haben, wie es geht, und nicht zu sagen, wie es nicht geht.
Oder der sogenannte Schwarze Graben hier vor der Stadt Schwerin, das große Gewerbegebiet Göhrener Tannen: Das gesamte Abwasser aus Schwerin läuft in Richtung Sude. Das heißt, hier sind wieder zwei große Verbände plus dem Abwasserverband Schwerin an dem Projekt beteiligt. Das hat es in Mecklenburg-Vorpommern noch nie vorher gegeben. Ich finde das hochgradig positiv, was hier in diesen beiden übergreifenden Projekten passiert ist. Und wir haben damit, nur mit diesem Programm aus 2012 – das ist auch eine Frage der Finanzierung – 800 wasserwirtschaftliche Projekte jetzt auf dem Weg. 800 mit diesem kleinen Förderprogramm! Und im Übrigen weise ich darauf hin, eine bessere Förderung gibt es im ganzen Land nicht, nämlich 90 Prozent, 90 Prozent Förderung.
Wir benötigen für dies alles leistungsfähige kommunale Strukturen. Die Gemeinden sind sehr gut beraten, ich betone das ausdrücklich, sich hierüber zeitnah Gedanken zu machen und bestehende Strukturen der Wasser- und Bodenverbände und der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung in ihren Gebilden – das sind ja alles einzelne Gebilde von Zweckverbänden in den Strukturen der Gemeinden, was auch im Übrigen sehr viel Geld kostet – weiter in die strukturellen Überlegungen mit einzubeziehen Ich kann das nur empfehlen. Hier
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die neuen Anforderungen der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung bieten einerseits große Chancen, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie kostengünstiger und durch einen Gewässerausbau, der angepasst ist, so umzusetzen, dass der Pflegeaufwand in der Zukunft sogar geringer wird. Da könnte ich Ihnen heute Beispiele zeigen. Ich könnte Ihnen Beispiele zeigen.
Andererseits gibt es erhebliche Akzeptanzschwierigkeiten. Daher danke ich ausdrücklich dem Koalitionspartner für das in diesem Zusammenhang signalisierte politische Interesse. Wir werden das sicherlich auch weiterberaten. Gerne komme ich der Forderung selbstverständlich nach, dass ich in der Dezembersitzung im Agrarausschuss umfassend über das ganze Thema dann noch mal informiere.
Insofern, hoffe ich, habe ich jetzt schon mal ein bisschen Aufklärung betrieben. Das hat eine hohe Sensibilität, aber Wasser ist Leben und Wasser ist für MecklenburgVorpommern wirklich eine Lebensader.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Gewässerunterhaltung in Mecklenburg-Vorpommern, das gebe ich gerne zu, war bisher nicht auf meinem Zettel der dringend zu lösenden Problemfälle. Offensichtlich scheint es aber Probleme zu geben. Das wird nicht nur deutlich im Antrag der Koalitionsfraktionen, auch das Schreiben der Verbände, das Sie erwähnt haben, Herr Lenz, haben wir bekommen. Offensichtlich knirscht es doch im Gebälk.
In der vergangenen Woche waren mein Kollege Professor Fritz Tack und zwei unserer Mitarbeiter auf Einladung beim Landesverband der Wasser- und Bodenverbände und beim Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“. Und auch was uns dort geschildert wurde, ist sicherlich Anlass dieses Antrages. Wie im vorliegenden Antrag geht es offenbar um Geld, aber auch um Probleme, zumindest sehen wir das so, bei der Kommunikation, um nicht zu sagen, um möglicherweise ein Gegeneinander von Gewässerunterhaltungsverbänden, dem Agrarministerium, dem LUNG und den unteren Naturschutzbehörden. Es gibt eine Menge gegenseitiger Vorwürfe und es wird nach unserer jetzigen Einschätzung mehr übereinander als miteinander geredet.
Die Verwaltung ist für die Umsetzung der Gewässerunterhaltung und die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinien zuständig. Sie setzt den entsprechenden Rechtsrahmen. Da finde ich es eigentlich traurig, dass es scheinbar keine andere Lösungsmöglichkeit für die Konflikte gibt als einen Antrag der Koalitionsfraktionen. Kurz gesagt: Die Gewässerunterhaltungsverbände sind stark verunsichert von der Politik der Landesregie
rung. Sie fühlen sich in eine Ecke gestellt durch Behauptungen des LUNG und der Wasserabteilung im Ministerium, sie würden seit Jahren unökologisch arbeiten und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie konterkarieren.
Das sehen die Verbände natürlich anders. Seitdem sie für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung verantwortlich sind, also seit 1992, haben sie nach ihren Aussagen die Methoden der Unterhaltung ständig den ökologischen Erfordernissen und den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie angepasst. So werden zurzeit noch 75 Prozent der offenen Gewässer gekrautet, einseitig und meist sogar nur manuell.
Unverständlich für die Verbände ist vor allem, dass diejenigen, die besonders ökologisch gearbeitet haben – Sie sind schon darauf eingegangen, Herr Lenz – und in deren Verantwortungsbereich es jetzt mehr und seltenere Arten gibt, dafür nach ihrer Auffassung bestraft werden sollen, bestraft durch einen Mangel an Flexibilität, bestraft durch noch rigidere Vorgaben, als es die DWANorm DWA-M 610 vorsieht, so sehen es zumindest die Verbände.
Damit wir uns nicht missverstehen: Wir LINKE wollen mitnichten eine Aufweichung dieser Norm. Im Gegenteil, wir wollen – und das hat der Minister auch gesagt, darin unterstützen wir ihn sehr – ohne Zweifel den guten ökologischen Zustand der betroffenen Gewässer. Aber ob eine wie auch immer geartete Verschärfung noch zweckvoll ist, lasse ich an dieser Stelle mal dahingestellt. Und eine Verschärfung soll es nach Aussagen des Landesverbandes geben. Für meine Fraktion ist wichtig, dass die Wasser- und Bodenverbände ihre Hauptaufgabe erfüllen können. Dazu gehört für uns zu allererst die Sicherung des Abflusses des Wassers aus der Fläche. Und es ist uns wichtig, dass dabei selbstverständlich alle artenschutzrechtlichen und ökologischen Vorgaben eingehalten werden. Und nicht nur das: Jedes Mehr in Richtung Artenschutz und Ökologie begrüßen wir. Das Land sollte die Verbände dabei unterstützen.
Wenn sie das tun, wie Sie es eben hier dargestellt haben, Herr Minister, warum gibt es dann so viele Sorgen? Ich frage mich, ob die Hürden tatsächlich zu hoch sind. Wird die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung für die Wasser- und Bodenverbände wirklich immer komplizierter, teurer und teilweise unmöglich, so, wie sie uns das gesagt haben? Das würde eine andere Definition der Aufgabe der Verbände bedeuten. Das würde heißen, den Abfluss des Wassers aus der Fläche eben nur noch dort mit sanften Methoden sicherzustellen, wo der gute Zustand des Gewässers noch nicht erreicht ist.
Wir sind auch dafür, die Wasserrückhaltefähigkeit der Fläche zu verbessern, so, wie es der Minister gesagt hat, und so, wie es auch im Änderungsantrag von den GRÜNEN steht. Ob wir damit sofort eine Übereinkunft mit den Eigentümern und Nutzern der Flächen schaffen können, das scheint zunächst erst mal zweifelhaft. Aber eine solche Übereinkunft muss gefunden werden.
Für meine Fraktion gibt es daher nur einen Weg: Die entscheidenden Akteure, also die Verbände, das Land, das LUNG und die unteren Naturschutzbehörden, müssen schnellstmöglich wieder an einen Tisch und praktikable Lösungen in der Sache finden. Meines Erachtens und nach Ansicht meiner Fraktion bedarf es dazu keines Antrages der Regierungskoalition, zumindest keinen, der
heute sofort beschlossen wird. Und das hat der Auftritt des Ministers für meine Begriffe ganz deutlich gezeigt.
In Ihrem Antrag fordern Sie die Landesregierung auf, den Umfang der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung von 2003 bis 2012 anhand des Anlagen- und Gewässerbestandes darzustellen. Das könnte aus unserer Sicht durchaus sinnvoll sein. Trends bei Umfang und Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wären dann möglicherweise zu erkennen. Des Weiteren wollen die Antragssteller die Vorgaben zur Gewässerunterhaltung durch die Landesbehörde so gestaltet sehen, dass sowohl den Ansprüchen der Flächeneigentümer und -nutzer als auch den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Artenschutzes entsprochen werden kann. Dabei soll auf keinen Fall über die Vorgaben des Bundes oder über anerkannte technische Standards hinausgegangen werden. Aus Sicht der Flächeneigentümer und -nutzer ist dies nachvollziehbar, aus Sicht der Naturschutzverwaltung liegt hier ein Konfliktpotenzial.
Bundeseinheitliche Vorgaben und Standards geben ja immer die Mindestanforderungen vor. Die Situation ist aber unterschiedlich von Region zu Region. Und da halten wir es nicht für richtig, immer und in jedem Fall darüber hinausgehende Vorgaben abzulehnen. Aber auf die Balance kommt es an, und darüber muss man reden.
Nachhaltigkeit im Sinne von Ökonomie, Ökologie und soziokultureller Ausgewogenheit – das ist unser Ziel. Was die Finanzierung betrifft, haben wir auch einige Fragen an die Landesregierung, aber auch an die Gewässerunterhaltungsverbände. Offensichtlich gehen hier die Meinungen deutlich auseinander. Die Verbände mahnen an, zwar für die Unterhaltung finanziell verantwortlich über die Mitgliedsbeiträge zu sein, aber nicht für die Entwicklung der Fließgewässer. Sie sehen den bei der Entwicklung geschaffenen Mehrwert beim Land, das demzufolge auch finanziell verantwortlich sei. Naturgemäß sieht das Land diesen Punkt etwas anders.
Sie sehen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Thema für intensivere Diskussionen, unter anderem im Umweltausschuss. Deshalb möchte ich auch von dieser Stelle beantragen, dass der Antrag, aber auch der Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Umweltausschuss überwiesen werden. Sollten Sie dem nicht …
Sollten Sie dem nicht zustimmen, dann können wir Ihren Antrag auch nicht positiv bewerten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Bereich der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung besteht Handlungsbedarf. Die Umsetzung der Europäischen Rahmenrichtlinie stellt uns dabei vor große Herausforderungen. Zu berücksichtigen sind ebenfalls die
Erfahrungen des Binnenhochwassers im Jahr 2011. Die mit der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung beauftragten Wasser- und Bodenverbände können dabei im Moment nicht im Regen stehen gelassen werden,
denn die wasserrahmenrichtlinienkonforme Gewässerunterhaltung birgt auch Konfliktpotenziale. Die Entwicklung naturnaher Gewässer und die Anforderung des Naturschutzes stoßen bei einigen Verbänden und bei den angrenzenden Flächenbesitzern und Nutzern nicht immer auf Gegenliebe.