Protokoll der Sitzung vom 05.09.2013

Nicht zuletzt stellt sich dann immer wieder die Frage: Wer bezahlt das und auf welche Lasten geht das? Seit 2010 arbeitet deswegen das LUNG – das haben wir eben ausführlich vom Minister gehört – ein Konzept zur wasserrahmenrichtlinienkonformen Gewässerunterhaltung aus, wo alle Betroffenen im Rahmen einer Arbeitsgruppe mitarbeiten. Wir haben vom Minister gehört, dass im Dezember zum aktuellen Stand berichtet werden soll. Wir wollen dieses mit einem positiven Gedanken begleiten und wollen mit diesem Antrag einen positiven progressiven Anstoß für eine folgende Diskussion geben. Daher stimmen wir diesem Antrag der SPD-CDUKoalition zu.

Nun möchte ich auf den Änderungsantrag von BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN ganz kurz eingehen.

Zu Ziffer 1: Nach meinem Wissen – ich habe ebenfalls Boden- und Wasserverbände, auch mit unserem Arbeitskreis, besucht – ist uns klar geworden, dass es schwierig ist, für die Forderungen, die die GRÜNEN stellen, das entsprechende Datenmaterial auf gleicher Basis bei allen Boden- und Wasserverbänden daliegen zu haben. Und daher sehen wir es als schwierig, aber auch als sehr kostenintensiv an, diese Aufgabe zu erfüllen, und daher lehnen wir dieses unter Ziffer 1 ab.

Zu Ziffer 2 möchte ich ganz der Argumentation von Frau Dr. Schwenke folgen. Sie hat es eigentlich ganz klar ausgedrückt. Wir haben einmal sozialökonomische und ökologische Faktoren und wenn wir über die Standards hinausgehen, würde es gleichzeitig einen höheren Kostenaufwand bedeuten, und den lehnen wir im gesamten Kontext hiermit ab.

Und zu Ziffer 4 muss gesagt werden: Wir beziehen uns in diesem Antrag auf Paragraf 39 WHG, und der beinhaltet ebenfalls die ökologischen Grundsätze, die wir dann folgend in Paragraf 99 BGH finden. Daher sehen wir es so, dass das ausführlich und umfänglich mit unserem bezeichneten Antrag in Ziffer 4 erfüllt sein wird, der entsprechende ökologische Ansatz. Und daher sehen wir es nicht weiter als notwendig an, dieses mit aufzunehmen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Da muss einer den Antrag stellen.)

Das ist unsere Begründung dafür, warum wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein ganz interessanter Antrag, der, finde ich, passend zur Wahlkampfzeit der Landesregierung einen Fahrplan auf den Weg geben will im Themenfeld Gewässerunterhaltung. Dazu greifen die Koalitionäre von CDU und SPD auf ein gemeinsames Schreiben vom Juni 2013 zurück, ein Schreiben vom Bauernverband und weiteren Verbänden, Herr Lenz hat es ja gerade zitiert. Die Koalition greift auf dieses Schreiben zurück, aber gleichzeitig greift sie ihrem Minister in der Sache vor, sozusagen ein Überholvorgang bei, so hoffe ich doch, klarer Sicht in Bezug auf den Gegenverkehr.

(Minister Dr. Till Backhaus: Immer, immer.)

Denn mit diesem Antrag werden Aspekte aufgegriffen, die das Ministerium im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des Landeswassergesetzes zu klären hätte, Aspekte, die wir im parlamentarischen Prozess inklusive einer Behandlung im Fachausschuss zu beleuchten hätten, meine Damen und Herren.

Wenn wir nun der Novelle des Landeswassergesetzes tatsächlich schon in Teilen vorgreifen wollen, dann sollte das, so meine ich, mit einer Ausgewogenheit geschehen, die sich aus dem Zusammenwirken der unterschiedlichen Anforderungen an unsere Gewässer und unsere Landschaften ableitet. Um dieser Ausgewogenheit näherzukommen, haben wir in unserem Änderungsantrag einige Änderungsvorschläge formuliert.

Werfen wir aber erst einmal einen Blick in den besagten Brief. Herr Lenz hat ja schon daraus zitiert. Hier fordern die Interessenverbände unter der Überschrift „Gewässerunterhaltung, Artenschutz und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern“ unter anderem, dass die Art und Weise der Gewässerunterhaltung nicht ohne Zustimmung aller Betroffenen geändert solle – klingt gut, ne? –, dass es artenschutzrechtliche Ausnahmen bei der Gewässerunterhaltung geben solle –

(Rainer Albrecht, SPD: Eigenlob.)

habt Acht! – und dass es keinen Sonderweg des Landes bei der Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben zur Gewässerunterhaltung geben soll. Wir haben da gerade was drüber gehört. Ein Vergleich zwischen dem hier vorliegenden Antrag und dem Brief zeigt uns, die Forderungen der Verbände wurden in weiten Teilen übernommen. Na da frage ich mich: Muss denn die SPD-CDUKoalition bei solch wichtigen Fragen tatsächlich auf eine Art Vorlage von Interessenverbänden zurückgreifen?

(Rainer Albrecht, SPD: Ja. – Burkhard Lenz, CDU: Greifen Sie auf Interessenverbände zurück?)

Doch kommen wir zurück zum Thema Gewässerunter- haltung. Beim Thema Gewässerunterhaltung kommen zwei Problemkreise zusammen: zum einen die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz generierende öffentlich

rechtliche Aufgabe, den Wasserabfluss aus der Landschaft so zu sichern, dass Wasser keinen Schaden anrichtet,

zum anderen die allgemeinwohlorientierte Zielstellung der Wasserrahmenrichtlinie der EU, ökologisch gesunde Gewässer zu erhalten und zu entwickeln. Wer hier aber jetzt einen immer währenden Zielkonflikt vermutet, der wird der Sache nicht gerecht. Wer hier postuliert, die Umsetzung von Vorgaben aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie würde stets zusätzliche Kosten im Rahmen der Gewässerunterhaltung bedeuten, der greift zu kurz. Denn wo ist der Nachweis, dass es mit einer umweltgerechteren Gewässerunterhaltung zu höheren Kosten kommt?

(Burkhard Lenz, CDU: Dann fragen Sie mal den Wasser- und Bodenverband!)

Eine umweltgerechtere, also der EU-Wasserrahmenricht- linie eher entsprechende Gewässerunterhaltung bedeutet ja in der Regel eine Reduzierung des Aufwandes für die Gewässerunterhaltung, kann also auch eine Kostenreduzierung bewirken. Sollten allerdings bei der ökologischen Entwicklung der Gewässer tatsächlich Zusatzkosten entstehen, dann sind wir völlig einig mit den Flächenbesitzern, dass diese Kosten auch öffentlich zu finanzieren wären. Umweltschutz in Landes- und Bundesgewässern ist eine staatliche Aufgabe und muss durch den Staat finanziert werden. Daher schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, dass dargelegt wird, ob bei tatsächlich steigenden Kosten alle praktischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um den finanziellen Aufwand der Unterhaltung zu senken.

Im zitierten Brief der Interessenvertreter wird dann weiterhin eine Artenschutzausnahmeverordnung gemäß Pa- ragraf 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz verlangt – Herr Lenz ist auch darauf eingegangen –, ein Punkt, der sich glücklicherweise nicht explizit im Antrag nachlesen lässt, der jedoch ahnen lässt, wohin die Reise geht. Wir haben es in der Rede gehört, diese Ausnahme- verordnung würde Arbeiten an Gewässern zweiter Ordnung und den Hochwasserschutzanlagen so privilegieren, dass andere Aspekte wie die des Artenschutzes keine Rolle mehr spielen würden. Eine solche Pauschalausnahme von Artenschutz lehnen wir selbstverständlich ab – daher der Änderungsantrag, diesen Passus herauszuhalten.

Ein erheblicher Teil der durch die Wasser- und Bodenverbände unterhaltenen Gewässer ist nämlich Lebensraum besonders geschützter Arten. In den vergangenen Jahren mussten wir zahlreiche Beispiele erleben, wo durch Gewässerunterhaltung Individuen streng geschützter Arten vernichtet wurden. So wurden bei der Grundräumung regelmäßig Larven der Neunaugen – vielleicht kennt die der eine oder andere – vernichtet und Großmuschelbestände, die für die Vermehrung des Bitterlings essenziell sind, erheblich dezimiert. Unsere Bachmuschel (Unio crassus), eine Muschelart unserer Fließgewässer, ist durch Gewässerunterhaltungsmaßnahmen und durch die Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft kurz vor dem Aussterben. Diese Arten haben aufgrund ihrer speziellen Biologie weder von den Wiedervernässungsprogrammen noch von den Moorschutzprojekten profitiert. Sie sind auf naturnahe Fließgewässer ange- wiesen.

(Heinz Müller, SPD: Aber gegen Pferde habt ihr was, ne?!)

Auch Punkt 3 Ihres Antrages hinterfragen wir. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir ihn streichen. Warum

sollte der Landtag die Landesregierung verpflichten, nicht doch eigene dem Land entsprechende Standards der Gewässerunterhaltung zu entwickeln? Warum sollte das Land im Rahmen der Abweichungsmöglichkeiten nicht doch über Vorgaben des Bundes hinausgehen? Unser weit verzweigtes Gewässernetz hat im bundesweiten Vergleich eine ganz besondere große Bedeutung für den Erhalt vieler Arten, und so greifen Sie hier eindeutig den Diskussionen vor, die wir im Rahmen der Novellierung des Landeswassergesetzes führen müssen. Eine solche Vorfestlegung, wie Sie sie hier versuchen, werden wir nicht mittragen.

(Egbert Liskow, CDU: Das ist wichtig.)

Zu diesem Punkt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, sollten Sie vielleicht einmal in die Anträge Ihrer Bundestagsfraktion schauen, eine Fraktion, die in puncto Wasserrückhalt sehr viel weiter zu sein scheint, als wir es jetzt hier anhand dieses Antrages erkennen können.

(Minister Dr. Till Backhaus: Nein, nein, nein.)

Ihre Berliner KollegInnen brachten vor drei Jahren einen Antrag ein mit dem Titel „Naturnahen Wasserhaushalt durch Schutz und Renaturierung von Nass- und Feuchtgebieten fördern – Hochwassergefahren mindern, Klima schützen“.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Darin wird gefordert, „dass der Wasserrückhalt in der Fläche … in vom Klimawandel besonders betroffenen Regionen … prioritär vorgeschrieben wird“.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das habe ich doch gesagt.)

Eine solche Forderung haben wir zwar gehört, können wir aber hier in dem Antrag nicht wiederfinden.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Und auch wir stellen uns selbstverständlich hinter eine solche Forderung. Deshalb umfasst unser Änderungsantrag auch diesen Punkt.

Ich komme nun zum Schluss.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das ist gut.)

Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu beziehungsweise stimmen Sie einer Überweisung in den zuständigen Fachausschuss beider Anträge zu! Und im Übrigen beantrage ich eine punktweise Abstimmung des Antrages der Koalition. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wieder einmal liegt ein Antrag von CDU und SPD vor, der eigentlich entbehrlich ist, weil das Ministerium alle Punkte des Antrages bereits bearbeitet.

So deutete Herr Dr. Backhaus, wenn ich richtig informiert worden bin, schon in seinem Grußwort zum 20-jährigen Bestehen der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern wesentliche Inhalte dieses Antrages an, einzig mit der Ausnahme, dass natürlich von keiner Unterrichtung an den Landtag die Rede war. Die NPDFraktion wird dem Antrag zustimmen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Schlupp von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ja durchaus beeindruckt von der in vielen Teilen großen Übereinstimmung, die ich hier vernommen habe. Das hat mich ehrlich gesagt ein bisschen überrascht.

Ein bisschen überrascht hat mich aber auch zum Beispiel Ihre Argumentation, Frau Dr. Schwenke. Ich denke, die meisten Anträge, die die Koalition stellt, da wird immer gesagt: Ach, das macht die Regierung ja schon. Und jetzt haben wir einen Antrag vorgelegt, der Sie vielleicht sogar ein Stück weit überrascht hat. Nichtsdestotrotz sagen Sie sofort, also abstimmen können wir ihn trotzdem nicht.