Meine sehr verehrten Damen und Herren, die in diesem Sommer veröffentlichten Berichte und Bilder von der Ferkeltötung, die auch leider hier in Mecklenburg-Vor- pommern aufgenommen wurden, sind uns allen bekannt. Es waren Bilder, die schockiert haben, Bilder, die uns in Zukunft natürlich erspart bleiben sollen. Die einzige richtige Reaktion war und ist das Aufklären und Verhindern dieser Vergehen. Aus diesem Grund bin ich dem Ministerium dankbar für die schnelle Reaktion und die Formulierung eines neuen Erlasses zum Umgang mit den Saugferkeln.
Eins möchte ich dennoch gleich zu Beginn klarstellen: Es handelt sich bei den bekannt gewordenen Fällen um einzelne Betriebe, nicht um das Vorgehen einer gesamten Branche. Die Anspielung, liebe Opposition, dass alle Schweinehalter ihre Ferkel routinemäßig dermaßen behandeln, stellt eine Diffamierung unserer Landwirte dar. Das ist, um im hier sehr zutreffenden Terminus zu sprechen, eine Sauerei.
Es gibt genügend Beispiele von Schweine haltenden Betrieben, die einen vorbildlichen Umgang mit ihren Tieren und auch mit den lebensschwachen Ferkeln pflegen.
Wir dürfen auf keinen Fall dazu übergehen, alle Landwirte unter Generalverdacht zu stellen. Es muss klar sein, dass es eines neuen Erlasses bedurfte, weil es einzelne Menschen gibt, die gegen jede Vernunft, auch gegen bestehende Gesetze verstoßen. Gleichzeitig muss aber bewusst sein, dass das Töten von lebensschwachen Ferkeln neben der Erlösung vom Leiden auch aus ökonomischen Gründen unerlässlich ist.
Lassen Sie mich hierzu aus der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung zitieren. Diese Verordnung ist auch in Ihrem Antrag aufgeführt. Ich zitiere aus der Verordnung: „Aus Sicht der Ethik ist es zwingend erforderlich, stark leidende Nutztiere zu töten, wenn es wirtschaftlich nicht tragbar ist, das Leiden der Tie- re zu lindern.“ Daher gilt es, Lösungen für den Umgang mit lebensschwachen Ferkeln zu finden, die diesem Grundsatz gerecht werden. Die Betäubung und Tötung muss in die Arbeitsabläufe der Betriebe integrierbar und wirtschaftlich umsetzbar sein – ein ganz wichtiger Punkt.
Lassen Sie mich nun auf einige Aspekte des vorliegenden Antrages etwas näher eingehen. Es wird bemängelt, dass der neue Ferkelerlass die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht wiedergebe. Ich bin sicherlich kein Jurist, Sie wissen, ich bin Kapitän, aber meines Wissens stellt ein Erlass keine Wiedergabe einer Verordnung oder eines Gesetzes dar.
Im vorliegenden Antrag wird Bezug genommen auf den im Anlass erläuterten stumpfen Schlag zur Betäubung der Ferkel. Dieser wird im Ferkelerlass auch genau definiert. Weiter wird der Schlag des Kopfes von Ferkeln auf
den Boden ausdrücklich untersagt. Dies steht für mich keinesfalls im Widerspruch zu der Verordnung, auf die Sie sich hier gerade bezogen haben.
Dieser besagt, dass die Methode des stumpfen Schlages zur Betäubung nur anzuwenden sei, wenn kein anderes Betäubungsverfahren zur Verfügung steht. Dieser Tatbestand geht durch die nicht erneute Nennung in einem Erlass nicht verloren. In diesem Zusammenhang sei auch betont, dass natürlich die für die Tiere schonendste Betäubungs- und Tötungsmethode angestrebt werden muss. Dies ist auch im Sinne unserer Fraktion.
Ein weiterer Aspekt des uns vorliegenden Antrages ist die Behauptung, dass die Kanten der Ferkelboxen – darüber haben wir gerade ausführlich diskutiert – nun durch den neuen Ferkelerlass als Gegenstand zur Betäubung legitimiert werden würden. Erlauben Sie mir nachfolgend eine kleine Spitzfindigkeit: Der Erlass nennt explizit harte, nicht federnde Flächen. Diese Bezeichnung schließt per Definition, Frau Gerkan, Kanten, wohl auch die der Ferkelboxen, aus.
Die Bezeichnung von Flächen als Gegenstand zur Betäubung mit der Ausnahme des Bodens wird von mir eigentlich auch begrüßt, denn insbesondere bei Ferkeln unter zwei Kilogramm ist die Region des Kopfes, die durch einen Schlag zerstört werden muss, um eine Betäubung überhaupt hervorzurufen, sehr, sehr klein und das wissen Sie. Hier ist es durchaus im Sinne der Vermeidung von Leiden und Schmerzen, wenn eine Fläche genutzt wird und nicht ein zum Schlag genutzter Gegenstand, denn dies schließt ein Verfehlen des im Hirn zu beschädigenden Bereiches eigentlich aus.
Abschließend möchte ich auf einen letzten Aspekt eingehen. In der Begründung für den vorliegenden Antrag steht geschrieben, dass der stumpfe Schlag als Betäubungsmethode im Anhang I, Kapitel I, Tabelle 1 der aufgeführten EU-Verordnung nur im Zusammenhang mit Schlachtbetrieben beschrieben wird und somit nicht auf Schweine haltende Betriebe angewendet werden dürfe. In diesem Punkt muss ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch recht geben.
Bereits im Artikel 1 der EU-Verordnung wird darauf hingewiesen, dass der Artikel 4, auf den sich die oben genannte Tabelle im Anhang bezieht, nicht auf Notschlachtungen außerhalb eines Schlachthofes anzuwenden sei. Doch in Ihrer Begründung für den Antrag pochen Sie noch einen Satz zuvor darauf, dass eben diese nicht geltende Erläuterung bezüglich des stumpfen Schlages auch in dem Erlass stehen müsse. Dies führt zu der Tatsache, dass die Begründung des Antrages absolut nichtig ist. Unter anderem aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Ich danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir nicht ganz einfach, heute hier meine Rede zu halten. Ich habe mich ausführlich mit der gesamten Problematik nicht nur auf der MeLa beschäftigt. Einige von Ihnen werden möglicherweise wissen, dass ich fünfeinhalb Jahre lang auf diesem Gebiet in der Forschung gearbeitet habe an dem berühmten Forschungsstandort, der morgen 75 Jahre ist, nämlich im Forschungszentrum in Dummerstorf. Da war genau die Frage der Schweineproduktion von der Ferkelaufzucht bis zur Mast eines meiner Probleme, die ich bearbeitet habe. Ich kann dabei schon ein bisschen auf Erfahrungen zurückblicken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns wohl alle darüber einig, dass die Tötung von Tieren nur erfolgen darf, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Die hier in der Debatte angesprochene Nottötung von Saugferkeln ist dann angesagt, wenn die Tiere unheilbar krank sind. Symptome für unheilbar kranke Ferkel können zum Beispiel starke Abmagerung oder Untergewichtigkeit trotz intensiver Betreuung, bei Neugeborenen auch Untertemperatur, Festliegen, Kreislaufversagen und fehlender Saugreflex sein. Weitere Gründe, die eine Nottötung erfordern, sind zum Beispiel angeborene lebensbedrohliche Anomalien, zum Beispiel Afterlosigkeit, oder erfolglos behandeltes Spreizen der Hinterbeine – tritt auch sehr häufig auf.
Die Tötung von sogenannten überzähligen Ferkeln – pro Wurf mehr Ferkel, als die Sau Zitzen hat – sowie von schwachen, aber lebensfähigen Ferkeln ist absolut nicht zulässig. In einem solchen Fall sind entsprechende Managementmaßnahmen wie der Wurfausgleich, die Nutzung von künstlichen oder natürlichen Ammensauen und eine intensivierte Betreuung zu ergreifen.
Dass dies keine theoretischen Größen bei unseren Bauern sind, sondern jahrelange Praxis ist, davon konnten sich interessierte Besucher der 24. MeLa zum Beispiel am Stand der Hybridschweinezüchter Nord/Ost überzeugen. Ich war besonders erfreut über das Schema, wie ein solcher Wurfausgleich durchgeführt wird. Das ist genau das, was wir Ende der 70er-Jahre in Dummerstorf bearbeitet hatten.
Auch meine Kollegin Frau Dr. Karlowski wird sich anlässlich des Besuches des Agrarausschusses im Schweinezuchtbetrieb Wiechmann GbR in Pankelow Anfang Dezember 2013 daran erinnern, wie erfolgreich dieser Betrieb mit Ammensauen arbeitet.
Eine Entscheidung zur Überlebensfähigkeit des Ferkels muss jeweils – das ist schon betont worden, ich kann das nur noch einmal unterstreichen – im Einzelfall getroffen werden. Wirtschaftliche Aspekte sind kein vernünftiger Grund. Einig sind wir uns sicher auch darüber, dass solche Bilder, wie sie aus einem Schweinezuchtbetrieb – nicht wie es in der Begründung des Antrages steht, in mehreren in unserem Lande – gezeigt wurden, der Vergangenheit angehören müssen. Wir haben sofort nach dieser Veröffentlichung unsere Position dazu dargestellt. Das soll unter anderem mit dem hier angesprochenen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, der sich an die zuständigen Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte richtet, erreicht werden.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, einschieben möchte ich an dieser Stelle, dass die Landwirte
2.680 Anforderungen und 590 Standards zu erfüllen beziehungsweise einzuhalten haben. Das führte Präsident Tietböhl auf dem Bauerntag am 12.09. auf der MeLa aus. Die Teilnehmer, die dabei zugegen waren, werden sich an die entsprechende Diskussion erinnern.
Wer sich mit der Thematik des Tötens nicht überlebensfähiger Ferkel befasst hat, wird feststellen, dass es auch auf diesem Rechtsgebiet reichlich Gesetze, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Erlasse gibt. Das alles handhabbar zusammenzuführen und dazu noch die wichtigsten Faktoren zur gesunden Aufzucht aller Ferkel einzubeziehen, das ist Anlass des vorliegenden Erlasses. Der Aspekt der gesunden Aufzucht – ich wiederhole das noch mal: der gesunden Aufzucht – macht den Hauptteil dieses Dokumentes aus. Das begrüße ich, denn Landwirte leben nicht von getöteten, sondern von gesund aufgezogenen Ferkeln, wenn man bei der gegenwärtigen Ertragslage von „Leben“ überhaupt reden kann. Aber dazu werde ich dann noch etwas sagen.
Das Ministerium musste und muss sich immer noch mit Vorwürfen, wie reiner Aktionismus oder unnütz wie ein Kropf, in Bezug auf den Erlass auseinandersetzen. Ich habe unter anderem auch in Pressemitteilungen begrüßt, dass mit diesem Erlass ein wichtiger Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und einheitlichem Handeln sowohl bei den Kontrolleuren als auch bei den Bauern geschaffen wird. Inzwischen hat, so war auf dem Bauerntag zu hören, der Minister hat es auch ausgeführt, der Bauernverband im Lande diesen Erlass akzeptiert. Ich erinnere an das Podium der „BauernZeitung“ am 11.09. auf der MeLa, bei dem auch der Tierschutzbund vertreten war, leider aus unserer Runde nur wenige Teilnehmer anwesend waren.
Ich habe beim Bauernball Frau Gerkan abends begrüßen können und bei der Eröffnung war Frau Dr. Karlowski anwesend.
(Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Am Donnerstag war ich auch da. Wir waren mit drei Mann vertreten. – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es unerträglich, wenn durch Kampagnen gegen Tierhaltung die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern so kriminalisiert wird, dass sich die zumeist weiblichen Arbeitskräfte im Abferkelstall oder überhaupt in den Ställen kaum noch in der Öffentlichkeit trauen zu sagen, dass sie in einem Stall arbeiten. Das habe ich auch eben in der Diskussion mit den Besuchern hier hinten feststellen müssen.
Mit aller Klarheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, wende ich mich erneut und in diesem Zusammenhang gegen das sogenannte Betreiben der überdimensionierten Anlage Alt Tellin durch den Investor Straathof. Dazu gab es auch entsprechende Pressemitteilungen.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE, Thomas Krüger, SPD, und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber, meine Damen und Herren, ich will noch einmal ganz deutlich sagen, dass es in jeder Art der Schweinehaltung leider nicht überlebensfähige Ferkel gibt. Genaue Zahlen dazu sind genannt worden. Man kann das natürlich auch bei den Praktikern erfahren. Die Tötung dieser nicht überlebensfähigen Ferkel ist also eine wichtige Tierschutzmaßnahme und sie muss fachgerecht erfolgen. Das gehört übrigens zur Grundausbildung von Landwirten.
Die Schweinehaltung ist inzwischen ein sehr schwieriger und ein sensibler Wirtschaftszweig in der Landwirtschaft. Wer hier als Landwirt bestehen will, muss zu den Besten seines Faches gehören. Gerade haben wir auf der MeLa am Beispiel eines anerkannten Züchters gehört, dass es nach Abzug aller Kosten für ein Mastschwein einen Erlös von sage und schreibe einem Euro gibt.
Im Moment werden mehr Schweine geschlachtet als sonst üblich. Das hängt unter anderem sicher auch mit dem Exportstopp nach Russland zusammen – unter anderem. Aber es wird dazu führen, dass der Preis für Schweinefleisch weiter sinkt. Viele Fleischkäufer wird das freuen.
Nach neuesten Umfragen, die Sie alle lesen konnten, steht zwar bio, vorrangig bei den Besserverdienenden, hoch im Kurs, jedoch ist für die meisten Kunden der billige Preis der wichtigste Kaufgrund.
Ohnehin haben wir ja in Deutschland die Mentalität – das ist auch wieder von einem Fünfsternekoch so gesagt worden –, lieber teures Motorenöl zu kaufen und beim Olivenöl dann einzusparen. Dieser Ausdruck trifft die Situation sicher sehr deutlich, beschreibt sie sehr deutlich. Aber dadurch haben wir von dem exorbitant hohen Anteil an Discountern im Lebensmitteleinzelhandel und von immer weniger handwerklichen Schlachtern und Bäckern auszugehen. Jedoch nur auf Lidl und Co. zu schimpfen und zu hoffen, die ließen mit sich reden, hilft nicht und führt auch nicht zu den Ursachen des Problems und zu einer Veränderung des Systems.
Der Landwirt – das habe ich an anderen Stellen schon öfter im Landtag gesagt – ist der Letzte in der Kette und er wird erbarmungslos durch dieses System ausgebeutet. Wohin führt das in der Landwirtschaft? Sehen wir uns die Statistik der Schweinehaltungen im Lande an: Die Zahl der gehaltenen Schweine bleibt mit Schwankungen etwa in der Größenordnung von 800.000 Tieren. Aber die Zahl der Schweine haltenden Betriebe geht kontinuierlich zurück, das heißt, immer weniger Halter halten immer mehr Schweine in immer größeren Stalleinheiten. Diese Entwicklung wird mit dem Freihandelsabkommen TTIP noch einmal eine rasante Temposteigerung erfahren. Da mache ich darauf aufmerksam, dass in der kommenden Woche eine entsprechende Veranstaltung in Berlin stattfindet.
Ebenso ist es naiv zu glauben, meine Damen und Herren, dass immer strengere Auflagen und höhere Standards in der Schweinehaltung den kleinen und mittleren Betrieben zugutekämen.
Das Beispiel der schon angesprochenen Schweinehaltung in Pankelow will ich hier noch einmal anführen. Mit der Umstellung dieses Betriebes – das wurde uns eindrucksvoll dargelegt – auf die Einhaltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2006 haben unter anderem breitere Liegeflächen, Spielzeug und breitere Fressplätze für mehr Tierwohl gesorgt, und das ist gut so. Jedoch hat sich dadurch zwangsläufig die Zahl der gehaltenen Sauen verringert, außerdem deren Abferkelverhalten verschlechtert und dem Betrieb einen Rückgang von 1.652 Ferkeln im Vergleichsjahr gebracht.
Ich nutze diese Zahlen, weil jeder sie im Protokoll, Nummer 42, des Agrarausschusses nachlesen kann. Darin steht auch, wie jedes gesund geborene Ferkel die Wirtschaftlichkeit dieses Betriebes verbessert. Es geht in der Praxis, aber auch in dem Erlass darum, möglichst viele Tiere gesund aufzuziehen. Der Erlass stellt in erster Linie die gesetzlichen Bestimmungen für die Ferkelaufzucht bis hin zur unvermeidlichen Tötung von nicht überlebensfähigen Tieren zusammen.
Ein gewisser Neuwert, meine sehr verehrten Damen und Herren, so will ich es einmal nennen, ist aber meines Erachtens im Erlass enthalten. Es ist aus meiner Sicht die im Punkt 4.4.1 enthaltene Formulierung zu den Methoden der Betäubung von Saugferkeln. Hier ist beschrieben, dass bei Saugferkeln bis zwei Kilogramm mit einem geeigneten Gegenstand auf den Kopf des Ferkels oder auch der Schlag des Kopfes auf den geeigneten Gegenstand ausreichend kräftig und zielgenau ausgeführt werden kann. Aus diesen Formulierungen erkennt man meines Erachtens das Mitwirken von Praktikern unter den Tierärzten, Züchtern und Bauern am Erlass, was ich ausdrücklich begrüße.
Die Landestierärztin Frau Dr. Dayen hat uns im Agrarausschuss am 04.09. sehr ausführlich berichtet, dass diese Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen auf ihre Rechtskonformität geprüft und für gut befunden wurde. Damit hat sich eigentlich Ihr Antrag erledigt.