Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

werden können. Das wollen wir nicht und deswegen ist es notwendig, hier entsprechend Druck zu machen, sowohl hier im Land als eben auch auf Bundesebene und bitte schön auf europäischer Ebene.

Es ist richtig, dass es in der Vergangenheit – darüber ist gesprochen worden – Förderprogramme gegeben hat, die sowohl vom Landwirtschaftsminister als auch vom Wirtschaftsminister eingesetzt wurden. Und da sind auch entsprechende Erfolge erreicht worden. Das – dies haben heute die Vertreter, in dem Falle Herr Pegel, aber auch andere Vertreter der Regierung bereits eingestanden – reicht heute nicht mehr aus. Und deswegen brauchen wir ganz klar eine Strategie für den Ausbau der Breitbandversorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Wir brauchen auch eine koordinierte Arbeit des Bundes mit den Ländern, so habe ich Sie zumindest verstanden, Herr Minister Pegel, dass es also nicht darum geht, dass irgendjemand hier einen Alleingang macht – und Herr Saalfeld hatte ja einzelne Länder genannt, wie viel Geld dort bereitgestellt wird –, sondern es geht hier insgesamt darum, dass es eine Gesamtstrategie gibt. Und wir haben das als nationale Aufgabe beschrieben, das verstehe ich auch so, dass es eine gesamte nationale Strategie gibt, die auf Mecklenburg-Vorpommern durch die Landesregierung dann runtergebrochen wird, wie denn dieser Ausbau der Breitbandversorgung in MecklenburgVorpommern, in Deutschland insgesamt erfolgen soll.

Deswegen bin ich der Überzeugung, ich könnte zu dem Antrag als solches viel sagen, aber das will ich mir jetzt ersparen. Was mir aber nicht gefällt, ist der Punkt 4, den finde ich auch handwerklich falsch. Sie können nicht in einem Punkt 4, was die Finanzierung betrifft, dem Landtag eine Aufgabe zubilligen oder zumessen, die er gar nicht hat. Wir haben als Landtag, Herr Saalfeld, kein eigenes Budget, welches wir hier vergeben können. Deswegen haben wir den Änderungsantrag vorbereitet, weil wir als Landtag a) nicht dieses Budget haben, b) auch nicht die Breitbandinfrastruktur selbst ausbauen. Dazu wäre vielleicht, um es ein bisschen lax zu sagen, ein WLAN-Repeater erforderlich. Man könnte ja vom Landtag aus, hier von den Geräten aus über die Schlossbrücke etwas tun, aber ich glaube, darum geht es nicht. Es geht darum, dass über den nächsten Doppelhaushalt entsprechende Mittel bereitgestellt werden, um deutlich diese Dinge einzusetzen. Und das sollte die Regierung mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes auch machen.

Unser Antrag zielt genau darauf ab, dass wir die Landesregierung aufrufen oder auffordern, besser gesagt, genau diese Vorsorge zu treffen. Deswegen ist es hier, wenn man so will, ein Appell an die Landesregierung, entsprechend bei der Haushaltsaufstellung das zu berücksichtigen, immer im Hinterkopf wissend, dass der Bund und die EU entsprechende Mittel auch bereitstellen sollten. Das wird dann ein finanzielles Gesamtpaket.

Das ist jetzt das Prinzip Hoffnung. Wir brauchen endlich konkrete Zahlen. Die braucht auch die Landesregierung und hier ist also notwendig, dass das insgesamt zusammenpasst. Und wenn es dann um die Frage geht, dass es auch um privatwirtschaftliches Engagement geht, dann stellt sich genau für mich die Frage, dass es ja eine Wirtschaftlichkeitslücke gibt, gerade von den von Ihnen beschriebenen sozusagen Endpunkten, wo es immer schwieriger wird, die User entsprechend zu versorgen. Das wird natürlich teurer. Das weiß ja inzwischen auch

jeder. Und hier geht es meines Erachtens darum, diesen guten Mix aus privatwirtschaftlichem Engagement mit öffentlicher Förderung zusammenzubringen, um damit auch tatsächlich dieses Versprechen – 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 – zu realisieren.

Wir hatten jetzt jüngst Gelegenheit, mit der KfW zu sprechen. Die KfW bietet natürlich gute Konditionen für entsprechende Kredite. Die Frage ist bloß – der Innenminister ist jetzt nicht da –, ob die Kommunen denn in der Lage sind, diese Kredite auch aufzunehmen, weil die Haushaltslage so mancher Kommune und vieler Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern desolat ist und sie ja auch entsprechend nicht genehmigte Haushalte haben. Und deswegen, glaube ich, geht es hier darum, was ich schon sagte, dass der Breitbandausbau zur Pflichtaufgabe der Kommunen gemacht wird, weil es Bestandteil der Daseinsvorsorge ist. Und dann können wir auch über den Anteil der Kommunen beim Ausbau der Internetversorgung tatsächlich sprechen. Die maroden Haushalte der Kommunen verhindern zurzeit, dass die Kommunen ihren entsprechenden Beitrag leisten können, und damit wird die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns auch im digitalen Bereich gespalten. Deswegen geht es hier nicht nur darum, das Geld für den Internetausbau bereitzustellen, sondern es geht auch darum, die Kommunen so auszustatten, Herr Innenminister, dass sie diesen Aufgaben wie auch den anderen Aufgaben entsprechend gerecht werden können.

Ich will abschließend etwas sagen zu der Frage „Internet und Wirtschaft“. Das ist bei den Vorrednern ebenfalls so angeklungen. Wir alle hören und lesen von dem Stichwort „Industrie 4.0“. Das bedeutet ja, dass wir nach der Dampfkraft, nach der Fließbandarbeit und der digitalen Revolution jetzt in die nächste industrielle Revolution eintreten. Hier ist gemeint, es geht um ein Zukunftsprojekt in der Hightechstrategie. Diese ist aber unmittelbar mit einem gut funktionierenden und leistungsfähigen Internet verbunden, weil es um intelligente Prozesse – Selbstdiagnose, Selbstoptimierung und Selbstkonfiguration – geht, und ohne eine entsprechende Verbindung, Kabel- oder auch Funkverbindung, wird das insgesamt nicht funktionieren. Hier sind wir nach meiner Auffassung als Land Mecklenburg-Vorpommern in der dritten Revolution steckengeblieben. Es geht auch darum, hier entsprechende Angebote zu machen, denn selbst Gewerbegebiete um Rostock beklagen sich noch über unzureichende Internetgeschwindigkeiten.

Deswegen ist Breitbandstruktur ein Wettbewerbsfaktor für die Wirtschaft, ein Faktor für Ansiedlung von Unternehmen und natürlich auch ein Faktor für IT-Unter- nehmen, aber auch für Spediteure, für Architekten, für Handwerker, für die Kreativwirtschaft und selbst für die Rechtsanwälte.

Deswegen, meine Damen und Herren, geht es hier um mehr, als den Einzelnen mit einer guten Internetanbindung zu versorgen. Es geht auch darum, den Wettbewerbsstandort Mecklenburg-Vorpommern entsprechend mit Unternehmen auszubauen, die in Mecklenburg-Vor- pommern motiviert sind hierzubleiben, sich hier zu erweitern, aber dass auch neue Unternehmen sich entscheiden können, sich hier anzusiedeln.

Und deswegen, Herr Eifler, wäre es doch gut, wenn die Anträge in den Ausschuss überwiesen werden – also der Antrag der GRÜNEN und unser Änderungsantrag –,

damit wir diese Fragen detaillierter weiterdiskutieren können. Das ist richtig, dass im Zusammenhang mit dem Landesraumentwicklungsprogramm die Diskussion geführt wird, auch in entsprechenden Fachgremien, sprich Landesplanungsbeirat, und in dieser Runde, die Herr Minister Pegel erst erwähnt hat. Ich bin der Auffassung, dass wir alle – wir alle, die Abgeordneten in den Fachausschüssen – uns fitmachen müssen für diese digitalen Entwicklungen. Wir brauchen digitale Antworten auf digitale Fragen. Ich bitte Sie, diese Anträge zu überweisen, damit wir die Diskussion in den Ausschüssen fortsetzen können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Wippermann von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausbau eines leistungsfähigen Breitbandnetzes ist ein wichtiges Zukunftsthema und ich bin froh, dass die GRÜNEN diesen Antrag gestellt haben. So können wir Sozialdemokraten in diesem Zusammenhang aufzeigen, wie viel sich seit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die SPD im Bund bei dieser Aufgabe getan hat.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Große Koalition und allen voran unsere Genossinnen und Genossen der SPD-Bundestagsfraktion haben dieses Thema seit dem Beginn der 18. Legislaturperiode des Bundestages mit Hochdruck vorangetrieben. Der Ausbau einer flächendeckenden Versorgung mit mindestens 50 Megabit je Sekunde bis zum Jahr 2018 ist ein ehrgeiziges, aber realisierbares Ziel. Hier allein auf den Markt zu setzen, würde einfach zu lange dauern, und daher ist es richtig, dass sich Schwarz-Rot auf Bundesebene auf eine Digitale Agenda und die Weiterentwicklung der Bundesstrategie zum Ausbau des Breitbandinternets geeinigt haben.

Wir Sozialdemokraten hätten uns durchaus mehr gewünscht und ich kann verstehen, wenn der eine oder andere aus der Netcommunity mehr fordert. Aber Politik ist nun einmal von Kompromissen geprägt und daher ist es wichtig, diesen ersten Schritt bis 2018 zu gehen. Die Initiative der Großen Koalition im Bund wird von uns insbesondere unterstützt, da der Ausbau von Breitband- internet mit bis zu 50 Megabit je Sekunde höchste Priorität haben soll. In einigen Regionen Deutschlands ist das 56-K-Modem tatsächlich heute noch Realität. Ich kann mich noch an die Geräusche dieses Modems erinnern, und ich sage, nein, dieses Gerät ist ein Relikt der Vergangenheit und gehört ins Museum.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das stimmt.)

Aber auch das Ziel, bis 2018 eine Bandbreite von mindestens 50 Megabit je Sekunde flächendeckend zu schaffen, ist sehr ambitioniert und längst überfällig. Die rot-schwarze Koalition in Mecklenburg-Vorpommern wird die Große Koalition in Berlin auch bei der Erreichung dieses Ziels voll unterstützen. Dieses Ziel kann nur im Konsens zwischen Bund, Ländern und Kommunen – der

Minister Pegel hat es bereits erwähnt – erreicht werden und erfordert eine erhebliche finanzielle Kraftanstrengung. Die Regierungskoalition wird sich im Interesse des Landes aktiv in die Weiterentwicklung der neuen Bundesstrategie zum Breitbandausbau bis zum Jahr 2018 einbringen und parallel dazu Maßnahmen entwickeln, die in den Verantwortungsbereich des Landes fallen.

Ich stimme der Aussage des Antrages der Großen Koalition im Bund, Bundestagsdrucksache 18/1973, voll und ganz zu, die als Ziel der Bundesstrategie die Vermeidung einer digitalen Spaltung ausgibt. Es besteht hier erheb- licher Handlungsbedarf, denn dem Breitbandatlas der Bundesregierung kann entnommen werden, dass eine Politik, die sich allein nur auf die Marktkräfte verlässt, langfristig zu einer digitalen Spaltung zwischen Ballungszentren und dem ländlichen Raum führt. Es ist daher gut, dass die Verfechterin einer reinen Marktorientierung nicht mehr in der Regierungsverantwortung ist und sich die bundesdeutsche Breitbandausbaupolitik dank der SPD nunmehr geändert hat. Ja, wir können auch stolz sein, das kann man hier durchaus mal sagen.

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Auf Bundesebene bringen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Großen Koalition dieses Thema jetzt schnell voran. Mit ihrem Antrag vom 2. Juli, …

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Das können Sie gern machen, Herr Eifler, können Sie gern machen. Sie haben bestimmt noch Redezeit.

… vom 2. Juli 2014, Bundestagsdrucksache 18/1973, und der am 8. Oktober 2014 mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bund verabschiedeten Beschlussempfehlung,

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Bundestagsdrucksache 18/2778, und der Annahme des Antrages im Bundestag wurde ein weiterer wichtiger Schritt getan, um den Breitbandausbau im ländlichen Raum voranzubringen. Es ist verständlich, dass die GRÜNEN hier im Landtag versuchen, auf den Schnellzug der Großen Koalition aufzuspringen.

(Heiterkeit bei Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schnellzug!)

Auf Bundesebene schaffen Sie es ja nicht, da die GRÜNEN die Beschlussempfehlung im Bundestagsausschuss zum Breitbandausbau abgelehnt haben.

(Torsten Renz, CDU, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!)

Die Pläne der Großen Koalition reichten den Bündnisgrünen offenbar nicht aus. Da bin ich froh, dass die GRÜNEN hier im Landtag schon etwas realistischer sind.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Oder wollen Sie nur Ihren Fehler im Bundestag korri- gieren?

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, da hatten wir ganz andere Forderungen.)

Dass die GRÜNEN hier im Landtag fast auf Regierungskurs sind, ist nicht selbstverständlich, aber freut mich.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kennen die GRÜNEN hier ja auch anders.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber ich denke, wir als Fachpolitikerinnen und -politiker sind uns einig, dass langfristig für neue Anwendungen und Angebote in der digitalen Welt und im Internet größere Bandbreiten als nur 50 Megabit je Sekunde benötigt werden. Ich denke da zum Beispiel an Telemedizin oder HDTV über Internet. Aber trotz allen Missverständnisses für die Motivation kann ich wirklich keinen Sinn in dem Antrag der GRÜNEN sehen. Es besteht für mich auch keine Notwendigkeit eines solchen Antrages im Landtag, weil die Punkte 1 bis 3 – Herr Eifler hat es bereits erwähnt – auf Bundesebene von der Großen Koalition längst beschlossen wurden.

Eine bundesweit flächendeckende Breitbandversorgung hatte die SPD mit der CDU und CSU in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene vereinbart. Wir Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion haben da auch keine andere Auffassung als unsere Genossen im Bund. Aber das ist auch der einzige Punkt, dem wir zustimmen könnten. Statt ein solches Bekenntnis hier im Landtag zu beantragen, wäre es sinnvoller gewesen, wenn sich die GRÜNEN im Bundestag wie auch die SPD durch die Annahme der Anträge, die ich bereits erwähnte, am 9. Oktober 2014 dazu bekannt hätten.

Der Punkt 2 des Antrages der GRÜNEN ist überholt, denn zur Finanzierung hat die Große Koalition bereits deutliche Aussagen getroffen. Diese Aussagen sind auch nicht unsicher. Der notwendige Kostenrahmen wurde durch eine Studie des TÜVs Rheinland 2013 ermittelt. Herr Minister Pegel hat bereits ausführlich erwähnt, wie hoch die Haushaltsmittel dafür sein sollen. Demnach würden bis 2018 für eine Abdeckung von 95 Prozent der Haushalte circa 20 Milliarden Euro erforderlich sein. Dabei würden etwa 12 Milliarden Euro für einen Ausbau auf 95 Prozent benötigt und 8 Milliarden Euro für die letzten 5 Prozent der Haushalte.

Die Telekommunikationsunternehmen haben ihre Bereitschaft zu Investitionen in dieser Höhe bereits erklärt, wenn entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen werden, damit die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen sichergestellt ist. Mit einfachen Worten: Sie würden es tun, wenn sie zumindest einen zeitweisen Investitionsschutz erhalten. Genau dies greift der Antrag der Bundestagsdrucksache 18/1973 der Großen Koalition im Bundestag auf. In den nächsten Wochen wird es hierzu auf Bundesebene viele Gespräche geben, damit ein guter Kompromiss zwischen den Interessen des ländlichen Raums, der öffentlichen Hand und der Wirtschaft gefunden wird, denn je weiter der Investitionsschutz geht, desto geringer werden zwar die Kosten für die öffentliche Hand sein, aber ein schwächerer Wettbewerb bedeutet zumeist auch höhere Preise für die Endverbraucher. Es

ist daher gut, dass wir mit Dietmar Gabriel einen Sozialdemokraten als Wirtschaftsminister haben, der in diesen Gesprächen eine wichtige Rolle einnehmen wird.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Der Punkt 3 Ihres Antrages ist zwar sinnvoll, aber eben nicht zum jetzigen Zeitpunkt, und löst letztendlich Verwunderung aus, denn auch er steht im Widerspruch zur Haltung der Bündnisgrünen gegenüber der Einführung des neuen Standards DVB-T2.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Man kann über die Kosten von Zusatzgeräten streiten, aber die meisten modernen TV-Geräte verfügen über einen sogenannten Triple Tuner. Es handelt sich also um HDTV-Geräte, aber eine Übertragung von HDTV ist durch den aktuellen Stand gar nicht möglich. Der neue Standard ermöglicht nicht nur die Übertragung von HDTV, sondern es werden auch weniger Frequenzen benötigt und es können mehr Sender übertragen werden. Die Qualität steigt also.

Aber nun gut, die Bündnisgrünen sind also der Auffassung, dass die Menschen nicht bereit sind, Geld dafür zu investieren, dass sie endlich HDTV auf ihren HDTVEndgeräten empfangen können.