Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch mal drei Punkte aus der aktuellen Debatte hier herausgreifen.
Das Erste, Frau Kollegin Gajek – und da gebe ich Ihnen völlig recht –, die hohe Impfquote in Mecklenburg-Vor- pommern hat aus meiner Sicht zwei Ursachen. Die erste Ursache ist, wir haben ohnehin noch eine hohe Impfquo- te aus DDR-Zeiten. Das ist die erste Ursache. Und die zweite ist, dass die nahezu verpflichtende Untersuchung – sie ist ja nicht verpflichtend – und die regelmäßige Erinnerung der Eltern, mit ihrem Kind doch bitte zum Arzt zu gehen, natürlich dazu führen, dass die Ärzte direkt aufklären und viele Eltern sich dann auch für die Impfung entscheiden.
Jetzt sage ich Ihnen Folgendes, Frau Kollegin Gajek: Ich kann mich sehr genau daran erinnern, dass wir das lang und breit diskutiert haben, ob wir das mit den U-Unter- suchungen so machen sollen oder nicht. Da sind die Gleichen, die jetzt dastehen und sagen, sie sind gegen die allgemeine Impfpflicht, aufgestanden und haben gesagt, sie lassen sich doch nicht zwingen, mit ihrem Kind zum Arzt zu gehen, wenn sie das nicht wollen.
wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass es einen großen Bereich der Eltern gibt, die wir genau mit diesen Aufklärungskampagnen nicht erreichen.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht um die J 2. Das stimmt nicht, was Sie sagen. Es geht um die J 2.)
oder auch jetzt bei einer allgemeinen Impfpflicht. Sie haben ja auf die Haltung der GRÜNEN hingewiesen – ich habe sie immer noch nicht verstanden. Ich mache dann das, was ich häufiger tue, ich surfe so ein bisschen auf grünen Internetseiten.
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie damit überhaupt was anfangen, Herr Kollege? – Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Das werde ich irgendwann mal zu meiner Startseite machen. Da gibt es einen Blog, der heißt „Grün ist Lila – Das grün-feministische Blog“.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist auch gut so. – Zurufe von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man sollte auch zu Ende lesen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist offensichtlich ein spannendes Thema, das sicherlich noch vertieft werden kann, aber jetzt schließe ich erst einmal die Aussprache dazu.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes, auf Drucksache 6/3417, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/3761.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3417 –
eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsge- setzes und des Landesbesoldungsgesetzes auf Drucksache 6/3417.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3761 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/3417 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es
Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3417 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, auf Drucksache 6/3485, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/3760.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungs- staatsvertrag) vom 04. bis 17. Juli 2014 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3485 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.