Protokoll der Sitzung vom 11.03.2015

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge auf Drucksache 6/3485.

Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3760 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der NPD und bei Stimmenthaltung von LINKEN und GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/3485 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3485 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Lan- desregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes, auf Drucksache 6/3486, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/3767. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE

auf Drucksache 6/3783 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/3787 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3486 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 6/3767 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/3783 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3787 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Marc Reinhardt. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes in seiner 83. Sitzung am 10. Dezember 2014 in Erster Lesung beraten und, wie sicherlich alle wissen, zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Einzelheiten dazu können Sie dem Bericht zur Beschlussempfehlung entnehmen.

Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht die notwendige Anpassung des Telekommunikationsgesetzes vor und greift technische und medienwirtschaftliche Entwicklungen auf. Das Zuweisungsverfahren bei der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern wird so verändert, dass die Frequenzzuordnung und Frequenzzuweisung möglichst reibungslos den neuen Vorgaben entsprechen. Damit der neue Programmveranstalter die Frequenzen auch nutzen kann, wird durch den Gesetzentwurf klargestellt, dass die Zuweisung bei einer Übertragung der Zulassung mit übergeht.

Um die Planungssicherheit für Rundfunkveranstalter zu verbessern, sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Verlängerungszeitraum der Zulassung von fünf auf zehn Jahre erhöht wird. Dies soll zudem einem Gleichlauf mit der Zuweisung, die ebenfalls auf zehn Jahre verlängert wird, dienen. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass Wahlwerbung zulässig wird. Er räumt jedoch keine Verpflichtung zu Wahlsendezeiten ein, sondern es bleibt den Veranstaltern vorbehalten, ob sie diese Wahlsendezeiten freiwillig gewähren wollen.

Damit die Frauenquote im Medienausschuss nicht umgangen werden kann, sieht der Gesetzentwurf nunmehr vor, dass keine Ausnahme bei der Frauenquote mehr zugelassen werden kann. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine Frau entsendet werden muss, wenn zuvor ein Mann entsandt war, und umgekehrt.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Beschränkung auf maximal zwei Amtszeiten als Mitglied im Medienausschuss vor. Dies soll eine gewisse Kontinuität bei der Arbeit des Gremiums gewährleisten und öffnet die Mit

gliedschaft für neue Personen und Ideen. Zudem können dadurch eingefahrene und etablierte Strukturen gelockert werden, und auch andere Mitglieder der Verbände erhalten eine Möglichkeit, entsandt zu werden. Aufgrund des Gesetzentwurfes erhalten die entsendenden Organisationen die Möglichkeit, Medienausschussmitglieder in der laufenden Amtsperiode aus dem Medienausschuss abzuberufen, wenn diese aus der entsendenden Organisation ausscheiden.

Gemäß dem Gesetzentwurf wird die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten abschließend für alle Verstöße nach Paragraf 67 Rundfunkgesetz bei der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern gebündelt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf redaktionelle Änderungen vor, um das Rundfunkgesetz den aktuellsten Vorgaben der Rundfunkstaatsverträge anzupassen. Die Beschlüsse des Innenausschusses sehen rechtsförmliche Korrekturen und Ergänzungen vor.

Seitens der Fraktion DIE LINKE wurden Änderungsanträge zum Artikel 1 Nummern 19 und 20 eingebracht und seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden Änderungsanträge zum Artikel 1 Nummern 19 und 20 eingebracht, die aber vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurden.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

In seiner 66. Sitzung am 26. Februar 2015 hat der Innenausschuss den Gesetzentwurf abschließend beraten und die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE angenommen. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Reinhardt.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der wesentliche Kerninhalt des hier zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzes – Sie haben es dem Bericht des Ausschussvorsitzenden entnehmen können – ist eine Veränderung des Zuweisungsverfahrens bei der Medienanstalt MecklenburgVorpommern für terrestrische Rundfunkfrequenzen, und dazu gehört auch eine Erhöhung der Verlängerungszeiten von fünf auf zehn Jahre.

Wenn ich mir nun die Diskussion anschaue, die wir im Innenausschuss geführt haben und die in der Öffentlichkeit geführt wird …

(Helmut Holter, DIE LINKE: Da waren Sie doch gar nicht dabei, bei der Diskussion.)

Aber, lieber Herr Holter, Sie werden mir doch zubilligen, dass ich ein Protokoll lesen kann.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja. – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Liegt das überhaupt schon vor? – Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

Was glauben Sie, bei wie vielen Diskussionen Sie nicht dabei sind und dann gelehrig hier in diesem Parlament darüber reden!

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ich bin ja schon ganz gespannt.)

Also Sie werden mir schon zubilligen, dass ich über eine Ausschussdiskussion auch dann rede, wenn ich zumindest zeitweise bei dieser Diskussion körperlich nicht anwesend gewesen bin.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

Wenn ich mir die Diskussion sowohl im Ausschuss als auch in der Öffentlichkeit – und die kann ich zur Kenntnis nehmen, Herr Holter, ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass ich lesen kann –,

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

wenn ich mir diese Diskussion anschaue, dann spielt dieser Kerninhalt des Gesetzes nur eine sehr untergeordnete Rolle.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Weil er vernünftig ist.)

Dabei wäre es aus meiner Sicht durchaus sinnvoll gewesen, auch hierüber einmal vertieft fachlich zu diskutieren, weil hier, so sehe ich es jedenfalls, auch Dinge wie Anbietervielfalt und damit Meinungsvielfalt berührt sind, und da wäre es schon wichtig, in einer Gesellschaft, in der Medien eine zunehmende Rolle spielen, darüber zu diskutieren. Aber all dies ist nur sehr marginal erfolgt. Dafür haben ganz andere Dinge eine Rolle gespielt, die natürlich auch in diesem Gesetzentwurf stehen und zu denen ich gerne Stellung nehmen will.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Na dann mal los!)

Auch wenn ich im Innenausschuss gar nicht dabei gewesen bin, Herr Holter,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Es fand ja keine inhaltliche Debatte statt!)

aber die Meinungsfreiheit werden Sie mir ja gestatten, auch wenn ich in einem Teil der Innenausschusssitzung nicht dabei war.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, reden wir über das, was hier die öffentliche Diskussion weitgehend beherrscht. Das ist zunächst einmal das Thema der Wahlwerbung. Diese war den privaten Medienanstalten in den letzten Jahren nicht gestattet, und der Gesetzentwurf sieht vor, dass dieses wieder erlaubt wird. Diese Gesetzesänderung geht sehr wohl zurück – wenn auch verhalten und dezent, aber immerhin – auf klar geäußerte Wünsche der Anstalten. Wir erfüllen also hier ihre

Wünsche. Wir glauben aber auch, und ich stehe zu dieser Position, dass es sinnvoll und richtig ist, den Anstalten eine solche Wahlwerbung in Regeln zu gestatten.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Da stimmen wir überein.)

Wohlgemerkt, sie wird ihnen gestattet, sie wird ihnen nicht zur Pflicht gemacht, sondern die Sender entscheiden selbst, ob sie solche Wahlwerbung ausstrahlen oder nicht. Wenn sie es allerdings tun, und das ist, glaube ich, eine wesentliche Einschränkung, die auch manchen Ängsten entgegengehalten werden kann, die hier vorgetragen werden, wenn sie eine solche Wahlwerbung ausstatten, dann müssen sie die Gleichbehandlung der Wahlbewerber gewährleisten, haben allerdings – und das ist höchstrichterlich ausgeurteilt – sehr wohl die Möglichkeit, gemäß Paragraf 5 des Parteiengesetzes hier im zulässigen Rahmen Differenzierungen vorzunehmen.

Dieses, meine Damen und Herren, gilt nicht nur für Bundestags- und Landtagswahlen, es gilt auch für Kommunalwahlen, wo Einzelbewerber und Wählerinitiativen jenseits der Parteien eine erhebliche Rolle spielen. Auch sie werden hier ihre Chancen bekommen. Die Regelungen, die wir hier vorschlagen – und ich halte dies für wesentlich –, sind vom Städte- und Gemeindetag ausdrücklich begrüßt worden. Ich halte es für sinnvoll, dass wir sie hier in diesem Gesetz verankern.

Ein zweiter Punkt, der die Diskussion vielleicht noch mehr als das Thema „Wahlwerbung“ beschäftigt hat, war das Thema „Repräsentanz von Männern und Frauen in der Medienlandschaft“. Natürlich wollen wir im Grundsatz eine gleiche Repräsentanz von Männern und Frauen in derartigen Gremien etablieren. Allerdings ist es bei einem Gremium, das aus elf Mitgliedern besteht, relativ schwierig, eine exakte mathematische Gleichheit von Männern und Frauen herbeizuführen, schließlich ist Elf eine ungerade Zahl.